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Internatsordnung - Otto Kühne Schule

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Pädagogium Godesberg<br />

<strong>Otto</strong>-<strong>Kühne</strong>-<strong>Schule</strong><br />

Internat und staatlich<br />

anerkanntes Gymnasium<br />

für Mädchen und Jungen<br />

<strong>Internatsordnung</strong><br />

für die Schülerinnen und Schüler<br />

des Pädagogium Godesberg<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Das Internat 2<br />

2. Internat und <strong>Schule</strong> 2<br />

3. Zusammenarbeit mit den Eltern 3<br />

4. Hauseltern, Erzieher/innen und weitere Mitarbeiter/innen 3<br />

5. Die Mitwirkung der Schüler – Rechte und Pflichten 4<br />

6. Der Schüler im Internat 4<br />

6.1 Tagesablauf 4<br />

6.2 Die Betreuung der Schüler außerhalb des Unterrichts 4<br />

6.2.1 Arbeitsstunde 4<br />

6.2.2 Nachhilfestunden 5<br />

6.3 Ordnung 6<br />

6.3.1 Auf den Zimmern 6<br />

6.3.2 Bei Tisch 6<br />

6.4 Hausdienste 6<br />

6.5 Telefon 7<br />

6.6 Ausgang 7<br />

6.7 Besuche 7<br />

6.8 Zubettgehzeiten 8<br />

6.9 Hauseltern vom Dienst (HEvD) 9<br />

6.10 Freizeit und Freizeitprogramm 9<br />

6.10.1 Rektorat 9<br />

6.10.2 PÄDAgarten-Ordnung (siehe Anhang) 9<br />

6.10.3 Fernsehen 9<br />

6.10.3.1 Computer/Laptop 10<br />

6.10.4 Benutzung der Turnhalle 10<br />

6.11 Suchtprävention 11<br />

6.11.1 Verantwortlicher Umgang mit Alkohol 11<br />

6.11.2 Bestimmungen zum Tabakgenuss 11<br />

6.11.3 Illegale Drogen 12<br />

6.12 Kraftfahrzeuge 12<br />

6.13 Fahrräder 12<br />

6.14 Elektrische Geräte 13<br />

6.15 Tierhaltung 13<br />

6.16 Taschengeld 13<br />

6.17 Krankheitsfälle 14<br />

6.18 Beurlaubungen 14<br />

6.19 Verbleib im Internat 15<br />

6.20 Heimfahrt 15<br />

6.21 Baden im Rhein 15<br />

Anhang 1 PÄDAgarten-Ordnung 16<br />

Anhang 2 Belehrungsmeldung 18<br />

1


<strong>Internatsordnung</strong><br />

des Internats der Pädagogium Godesberg GmbH<br />

1. Das Internat<br />

Im Internat wohnen jeweils bis zu 25 Jungen und Mädchen aller Altersstufen in einer<br />

Hausgemeinschaft unter der Obhut eines Hausherrn und einer Hausmutter, den Hauseltern.<br />

Letztere werden bei ihrer Arbeit von Studentinnen und Studenten unterstützt,<br />

nachfolgend „Erzieher“ genannt.<br />

Diese familienähnliche Struktur soll dem einzelnen Schüler das Leben im Internat erleichtern.<br />

Für die älteren Schüler bedeutet dies zugleich die Verpflichtung zur Übernahme<br />

größerer Verantwortung.<br />

Wenn auch diese <strong>Internatsordnung</strong> für alle Häuser verbindlich ist, so gehört es doch zum<br />

besonderen Charakter des PÄDAs, dass jedes Haus seinen eigenen Stil hat.<br />

Wie in einer Familie müssen alle durch gegenseitige Hilfe und Achtung dazu beitragen,<br />

dass die freie Entfaltung des einzelnen mit der Verantwortung gegenüber der Hausgemeinschaft<br />

im Einklang steht. Hierzu gehören im besonderen:<br />

– Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit als Grundlage des Vertrauens,<br />

– gegenseitige Rücksichtnahme auf das Bedürfnis nach Ruhe und Konzentration<br />

(Toleranz und Fairness),<br />

– Pünktlichkeit und Sauberkeit,<br />

– Zuverlässigkeit und verantwortliches Mitdenken sowie<br />

– Bereitschaft, aktiv am Gemeinschaftsleben des Hauses teilzunehmen.<br />

2. Internat und <strong>Schule</strong><br />

Internat und <strong>Schule</strong> ergänzen sich gegenseitig. Die <strong>Schule</strong> berücksichtigt die pädagogischen<br />

und organisatorischen Belange des Internats.<br />

Die Internatsschüler sind grundsätzlich verpflichtet, an allen für sie angesetzten Veranstaltungen<br />

der <strong>Schule</strong> teilzunehmen. Sie müssen ihre zuständigen Hauseltern über ihre<br />

schulischen Arbeitsergebnisse und besondere Vorkommnisse unverzüglich informieren.<br />

Das Internat achtet auf regelmäßigen Schulbesuch, gute Vorbereitung der Schüler auf den<br />

Unterricht, Pünktlichkeit, sorgfältige Ausführung der Hausaufgaben und Vollständigkeit<br />

der Arbeitsunterlagen.<br />

3. Zusammenarbeit mit den Eltern<br />

Internatsleitung und Hauseltern legen großen Wert auf eine rechtzeitige, intensive und<br />

vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten. Voraussetzung dafür ist<br />

die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankerte Informationsbereitschaft und<br />

die Unterstützung von Anordnungen des Internats und der <strong>Schule</strong> durch die Eltern.<br />

Neben den schulischen Belangen gewinnt in jüngster Zeit der Aspekt der Gesundheitsfürsorge<br />

immer größere Bedeutung und spielt im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung<br />

eine wichtige Rolle. Da es uns immer nur um das Wohl der uns anvertrauten Jugendlichen<br />

geht, erwarten wir auch in diesem Punkt von den Eltern eine aktive und offene Kooperation<br />

auf der Basis gegenseitigen Vertrauens, die z.B. auch die Heranziehung eines<br />

Arztes unserer Wahl und die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht uns gegenüber<br />

beinhaltet.<br />

Grundsätzlich begrüßen wir es, wenn die Eltern von sich aus die Verbindung zum PÄDA<br />

pflegen und bieten unsererseits zum Ende des ersten und dritten Quartals eines Schuljahres<br />

eine regelmäßige schriftliche Kurzinformation über die schulische Entwicklung anhand<br />

des sogenannten Leistungszwischenberichtes (LZB) an.<br />

Für einen verantwortungsvollen Umgang mit den modernen Medien bedarf es klarer<br />

Absprachen und eines Konsens zwischen Internat und Elternhaus. (vgl. 6.10.3.1.)<br />

4. Hauseltern, Erzieher/innen und weitere Mitarbeiter/innen<br />

Die Internatshäuser werden gemeinschaftlich von den Hauseltern geleitet. Die Hauseltern<br />

werden bei ihrer Tätigkeit von den Erziehern unterstützt. Zu den Pflichten der Hauseltern<br />

und Erzieher gehört es,<br />

– die Erziehungsaufgaben anstelle der Eltern bestmöglich wahrzunehmen,<br />

– sich der Schüler in ihren individuellen Belangen anzunehmen,<br />

– die schulischen Leistungen zu überwachen und zu fördern,<br />

– Konflikte innerhalb der Schülergruppen lösen zu helfen,<br />

– die hausinterne Gemeinschaft zu bewahren und zu verstärkter Integration beizutragen,<br />

– für die Einhaltung des Tagesablaufs und der <strong>Internatsordnung</strong> zu sorgen, wobei über<br />

Ausnahmen die Hauseltern nach Absprache mit dem Internatsleiter entscheiden.<br />

Die Erfüllung dieser Aufgaben ist ohne die Mitwirkung aller Mitarbeiter, die im Interesse<br />

des PÄDAs ihren Dienst versehen, nicht denkbar.<br />

2 3


5. Die Mitwirkung der Schüler – Rechte und Pflichten<br />

Das PÄDA erwartet von allen, auch von den jüngeren Schülern, Mitarbeit und konstruktive<br />

Kritik. Jeder muss lernen, auf den Einzelnen und die Gemeinschaft Rücksicht zu<br />

nehmen. Zum Schutze des Einzelnen und der Gemeinschaft sind Regeln aufgestellt,<br />

deren Einhaltung selbstverständlich ist. Darüber hinaus sind wir aufgerufen, z.B.<br />

Rassismus, Sexismus und Gewaltverherrlichung oder gar die Ausübung von Gewalt<br />

gemeinsam zu bekämpfen, weil die Unantastbarkeit der Person für uns am PÄDA eines<br />

der höchsten Güter ist. So gehört es gleichermaßen zu den Rechten wie den Pflichten<br />

jedes Schülers, in diesem Sinne an der Gestaltung des Gemeinschaftslebens im Internatshaus<br />

mitzuwirken, z.B. durch eine Kandidatur für den Hausrat oder durch aktive<br />

Mitarbeit in den Haussitzungen. Neben ihren Rechten haben die Schüler auch Pflichten,<br />

z.B. in Form von regelmäßigen Diensten oder Teilnahme an gemeinsamer Freizeitgestaltung<br />

sowie sorgfältige und regelmäßige schulische Vor- und Nachbereitung.<br />

6. Der Schüler im Internat<br />

6.1 Tagesablauf<br />

Wecken 6.45 Uhr<br />

Frühstück 7.15 Uhr<br />

Schulbeginn 7.45 Uhr<br />

Schulschluss 13.05 Uhr<br />

Mittagessen 13.10 Uhr<br />

Arbeitsstunde 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Freizeit 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Abendessen 18.15 Uhr<br />

anschließend Vorlage der Hausaufgabenhefte und<br />

evtl. Sonderarbeitsstunde<br />

Bettruhe vgl. 6.8<br />

6.2 Die Betreuung der Schüler außerhalb des Unterrichts<br />

6.2.1 Arbeitsstunde<br />

Alle Schüler sind grundsätzlich verpflichtet, die Hauseltern über alle schulischen Leistungsbewertungen<br />

zu informieren und schriftliche Arbeiten abzeichnen zu lassen, damit<br />

ggf. entsprechende Hilfsmaßnahmen getroffen werden können.<br />

In der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr fertigen die Schüler ihre Hausaufgaben an und bereiten<br />

sich auf den Unterricht vor. Die Schüler der Klassen 5 bis 10 arbeiten unter Aufsicht und<br />

müssen ihre Hausaufgaben abmelden. Die Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 arbeiten<br />

bei entsprechender Arbeitshaltung in eigener Verantwortung. Sie sind jedoch gehalten, die<br />

zahlreichen Hilfsangebote der qualifizierten Fachkräfte entsprechend ihrer schulischen<br />

Leistungen in Anspruch zu nehmen.<br />

Zur Arbeitsstunde bringen die Schüler vollständiges Arbeitsmaterial für die Anfertigung der<br />

Hausaufgaben mit. Vorgeschrieben sind für jedes Fach Hefte, in denen die Hausaufgabe<br />

angefertigt wird. Das Aufgabenheft und die Arbeitshefte sind ordentlich und vollständig<br />

zu führen. Die Hausaufgaben müssen sauber angefertigt werden. Schlechte und unübersichtliche<br />

Hausaufgaben werden grundsätzlich noch einmal geschrieben. Hausaufgaben,<br />

zu denen Fragen bestehen und die besonders schwerfallen (z.B. Vokabeln lernen), sollen<br />

zuerst erledigt werden, damit der Schüler bei Überschreitung der Arbeitsstundenzeit die<br />

restlichen Aufgaben ohne Hilfe anfertigen kann.<br />

Schüler, die in einem oder mehreren Fächern nicht mehr ausreichende Leistungen erbringen,<br />

erhalten von den Fachlehrern oder Arbeitsstundenaufsichten zusätzliche Aufgaben, die<br />

sie in der Arbeitsstunde anfertigen, um sich damit dem Stand der Klasse anzugleichen.<br />

Zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr sind Befreiungen nur möglich, wenn der Betreffende<br />

wirklich stichhaltige Gründe dafür anführen kann, wie z.B. Nachmittagsunterricht, Sportneigungsgruppe,<br />

Arbeitsgemeinschaften.<br />

Primaner/innen, die sich als Arbeitsstundenaufsichten verpflichtet haben, tragen Mitverantwortung<br />

für die Verwirklichung der Ziele der Arbeitsstunde. Sie überwachen nicht<br />

nur die Einhaltung der o.a. Regelungen, sondern müssen sich stets bemühen, den ihnen<br />

anvertrauten Schülern zum schulischen Erfolg zu verhelfen und sie zu einer selbständigen<br />

Arbeitsweise zu führen. Die Endabmeldung erfolgt bei dem jeweiligen Leiter der<br />

Arbeitsstunde. Jeder Schüler legt zum Abmelden alle Schulunterlagen vor, die er für den<br />

nächsten Unterrichtstag benötigt. Die Schultasche wird mit den notwendigen Unterlagen<br />

für den nächsten Tag gepackt und morgens zur ersten Unterrichtsstunde mitgenommen.<br />

6.2.2 Nachhilfestunden<br />

Schüler dürfen Nachhilfestunden an andere Schüler des Internats nur nach vorheriger<br />

Rücksprache mit ihren eigenen Hauseltern und den Hauseltern der zu fördernden Schüler<br />

erteilen. Dabei muss die Höhe der Vergütung von Fall zu Fall durch Absprache zwischen<br />

den beteiligten Hauseltern festgelegt werden. Grundsätzlich dürfen solche Nachhilfestunden<br />

(Schüler–Schüler) nicht während der Hausaufgabenzeit (i.d.R. 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr)<br />

stattfinden.<br />

4 5


6.3 Ordnung<br />

6.3.1 Auf den Zimmern<br />

Die Zimmer müssen von morgens bis abends einen geordneten Zustand aufweisen. Daher<br />

ist es notwendig, dass vor Schulbeginn bis spätestens 7.35 Uhr die Betten gemacht, die<br />

Schreibtische geordnet und die Zimmer insgesamt aufgeräumt werden. Wäsche und<br />

Kleidungsstücke werden in Schränken und Kommoden untergebracht. Das Inventar ist<br />

schonend zu behandeln (z.B. durch das Benutzen einer Schreibtischauflage). Ferner<br />

müssen angerichtete Schäden gemeldet werden. Für Schäden, die an Decken, Wänden,<br />

Fußböden, Türen und dergleichen verursacht werden, haftet der jeweilige Schüler bzw.<br />

der gesetzliche Vertreter. In allen Fällen, in denen der Schadensverursacher nicht festgestellt<br />

werden kann, haften die Zimmerbewohner. In besonderen Fällen, sofern diese sich<br />

auf die gemeinsam genutzten Räume (Flure und Gemeinschaftsräume) beziehen und kein<br />

Schadensverursacher festgestellt werden kann, ist ein Umlageverfahren möglich.<br />

6.3.2 Bei Tisch<br />

Die Teilnahme an den Mahlzeiten einschließlich Frühstück ist für die Pflege des Gemeinschaftsgedankens<br />

im Hause von großer Bedeutung und daher für alle Schüler verbindlich.<br />

In begründeten gelegentlichen Ausnahmefällen kann der Schüler nach Rücksprache<br />

mit seinen Hauseltern von dieser Teilnahmepflicht entbunden werden. Die Mahlzeiten<br />

werden von allen Hausbewohnern des jeweiligen Internatshauses gemeinsam begonnen<br />

und beendet. Während des Essens ist für jeden Schüler die Wahrung der Tischordnung und<br />

der allgemeinen Tischsitten selbstverständlich. Besonders wird von den Schülern erwartet,<br />

dass sie sich pünktlich, sauber und in angemessener Kleidung zu den Mahlzeiten einfinden<br />

und ihre Servietten benutzen (die Angemessenheit der Kleidung wird von den Hauseltern in<br />

enger Absprache mit dem Internatsleiter bestimmt). Das Tragen von Mützen, Kappen, Mänteln,<br />

Jacken usw. bei Tisch ist nicht gestattet. Schultaschen und Kleidung werden nicht mit<br />

in den Speisesaal gebracht, sondern an der Garderobe oder im Aufenthaltsraum abgelegt.<br />

6.4 Hausdienste<br />

Es ist selbstverständlich, dass jeder Schüler sich regelmäßig an den Hausdiensten beteiligt.<br />

Solche Leistungen sind nach den Bedürfnissen der Hausgemeinschaft ausgerichtet und<br />

können z.B. folgende Bereiche betreffen:<br />

– Telefondienst<br />

– Tischdienst<br />

– Fahrkarten kaufen<br />

– Recyclingdienst<br />

– Müll entleeren<br />

– Küchendienste<br />

– Kehren der Terrassen und/oder Eingangsbereiche<br />

des jeweiligen Internatshauses<br />

6.5 Telefon<br />

Die hausinterne Telefonanlage (Siemens) steht den Schülern nicht für private Gespräche<br />

zur Verfügung.<br />

Telefonate sollen in der Regel bis 21.30 Uhr erfolgt sein. Während der Mahlzeiten und in<br />

der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr ist das Telefonieren grundsätzlich verboten. Dies gilt<br />

auch für mobile Telefone (Handys) und umfasst auch das Senden von SMS, MMS etc. Mit<br />

der so genannten Im-Haus-Zeit ist das Handy auszuschalten. Anrufe über eine Festnetzeinrichtung<br />

im Haus sind spätestens um 22.00 Uhr zu beenden.<br />

Auch von den Eltern wird erwartet, dass sie die oben genannten Zeiten beachten. Aus<br />

Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme muss sich jeder beim Telefonieren kurz fassen.<br />

6.6 Ausgang<br />

Schüler der Sek. I dürfen den PÄDAbereich nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Hauseltern<br />

verlassen.<br />

Oberstufenschüler sind gehalten, den Hauseltern/Erziehern mitzuteilen, wenn sie abends<br />

den Internatsbereich verlassen. Dabei sollen sie nach Möglichkeit ihren Aufenthaltsort<br />

angeben, um im Bedarfsfall erreichbar zu sein. Verlängerter Ausgang ist in begründeten<br />

Ausnahmefällen mit Genehmigung durch die Hauseltern für die Schüler möglich, die sich<br />

in besonderer Weise für die Hausgemeinschaft einsetzen oder durch andere Gründe positiv<br />

auffallen. Entsprechende Gesuche müssen rechtzeitig und persönlich vorgetragen werden.<br />

6.7 Besuche<br />

Kontakte zwischen internen und externen Schülern sind wünschenswert und gerne<br />

gesehen, allerdings müssen dabei die folgenden Regeln unbedingt eingehalten werden:<br />

- Zumindest beim ersten Besuch müssen externe Freunde oder Freundinnen den Hauseltern<br />

vorgestellt werden.<br />

- Im Vormittagsbereich sind Besuche auf den Zimmern erst ab 11.15 Uhr gestattet. Im<br />

Abendbereich müssen Besuche spätestens um 22.00 Uhr, an Samstagen um 22.30 Uhr<br />

beendet sein (bei früheren Zubettgehzeiten eine halbe Stunde vor „Licht aus“).<br />

Ausnahmen regeln die Hauseltern von Fall zu Fall.<br />

- Die Internen tragen für ihre Gäste die Verantwortung, auch für deren Umgangsformen.<br />

6 7


6.8 Zubettgehzeiten<br />

(die in Klammern gesetzten Zeiten gelten samstags)<br />

Klassen im Haus Licht aus<br />

Sexta (5) 20.00 Uhr 21.00 Uhr<br />

(21.30 Uhr)<br />

Quinta (6) 20.00 Uhr 21.00 Uhr<br />

(21.30 Uhr)<br />

Quarta (7) 20.30 Uhr 21.30 Uhr<br />

(22.00 Uhr)<br />

Untertertia (8) 20.30 Uhr 21.30 Uhr<br />

(22.00 Uhr)<br />

Obertertia (9) 21.30 Uhr 22.00 Uhr<br />

(22.00 Uhr) (22.30 Uhr)<br />

Untersekunda (10) 21.30 Uhr 22.00 Uhr<br />

(22.00 Uhr) (23.00 Uhr)<br />

Obersekunda (11) 22.00 Uhr 22.30 Uhr<br />

(23.00 Uhr) (24.00 Uhr)<br />

Unterprima (12)/ 22.30 Uhr 22.45 Uhr<br />

Oberprima (13) (24.00 Uhr) (24.00 Uhr)<br />

Von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und ab 21.00 Uhr herrscht in allen Häusern Ruhe.<br />

Lärm und Belästigungen sind zu vermeiden.<br />

8<br />

6.9 Hauseltern vom Dienst (HEvD)<br />

Bei kurzfristiger Abwesenheit der Hauseltern stehen in Notfällen abends für Rückfragen<br />

und Entscheidungen Hauseltern vom Dienst (HevD) zur Verfügung. Die Liste der HEvD ist<br />

in der Nähe der Haustelefone (Siemens) angebracht.<br />

Sollten die HEvD gerade zu einer Hilfeleistung gerufen und deshalb kurzfristig nicht erreichbar<br />

sein, stehen die anderen Hauseltern und der Internatsleiter zur Verfügung. Außerdem<br />

hängen neben dem Postanschluss der Häuser die wichtigsten Telefonnummern.<br />

6.10 Freizeit und Freizeitprogramm<br />

Die Zeit nach der Arbeitsstunde und nach dem Abendessen steht den Schülern zur freien<br />

Verfügung. Wer allerdings in der <strong>Schule</strong> schwache Leistungen erbringt, muss diese Zeit<br />

nach Vorgabe der Hauseltern zusätzlich für schulische Arbeiten nutzen.<br />

Für die Freizeitgestaltung bietet das Internat jedem Schüler vielfältige Möglichkeiten<br />

sinnvoller Betätigung in Form eines Freizeitprogramms. Jeder Internatsschüler der Klassen<br />

5 bis 10 muss aus diesem Freizeitprogramm (nach Absprache mit den Hauseltern<br />

eventuell auch aus Angeboten anderer Anbieter) ein Angebot wählen. Die Teilnahme an<br />

den gewählten Veranstaltungen ist verbindlich.<br />

Zur Absicherung eines möglichst vielseitigen Programms im sportlichen Bereich und zur<br />

finanziellen Absicherung eines eventuellen Unfalls treten alle Internatsschüler obligatorisch<br />

den beiden Sportvereinen des PÄDAs (RVPG und SVPG) zu einem reduzierten<br />

Jahresbeitrag bei.<br />

6.10.1 Rektorat<br />

Für die Benutzung des Freizeithauses Rektorat gelten die dort aushängenden Bestimmungen.<br />

6.10.2 PÄDAgarten-Ordnung<br />

Siehe Anhang 1<br />

6.10.3 Fernsehen<br />

Der Besitz und Gebrauch von privaten Fernsehgeräten ist untersagt. Um den Schülern<br />

dennoch das Fernsehen zu ermöglichen, ist in jedem Internatshaus eine entsprechende<br />

Möglichkeit gegeben. Die Programmauswahl unterliegt der Zustimmung der Hauseltern,<br />

9


ebenso gilt dies für nachträgliche Änderungen. Die einzelnen Fernsehsendungen müssen<br />

mit den Zubettgehzeiten der einzelnen Klassen abgestimmt werden.<br />

6.10.3.1 Computer/Laptop<br />

Der Besitz und Gebrauch von Computern, Laptops und ähnlicher moderner Medien ist<br />

allen Internatsschülern nur nach Absprache mit den jeweiligen Hauseltern gestattet und<br />

dient primär der Unterstützung schulischen Lernens.<br />

Spiele auf PC, Laptop (oder ähnlichen Geräten) sind nur entsprechend der aktuellen<br />

Vorgaben des Jugendschutzes und nach Rücksprache mit den Hauseltern gestattet. Im<br />

Zweifelsfall haben die Hauseltern das Recht, Spiele, die sie als nicht altersgerecht oder<br />

allgemein ungeeignet einstufen, einzubehalten. Sollte dies nicht möglich sein, kann das<br />

technische Gerät als Ganzes eingezogen werden.<br />

Dies gilt ohne Einschränkung auch für CDs, CD-ROMs, DVDs etc. Da eine uneingeschränkte<br />

Kontrolle der modernen Medien kaum noch möglich ist, weisen wir ausdrücklich darauf<br />

hin, dass auch den Eltern eine wichtige Pflicht zur Unterstützung eines jugendgerechten<br />

Umgangs mit diesen Medien im Internat zukommt.<br />

Volljährige Schüler sind uneingeschränkt für die Inhalte auf ihren technischen Geräten<br />

und elektronischen, digitalen Datenträgern jedweder Art verantwortlich. Insbesondere die<br />

Missachtung der in Punkt 5 genannten Regeln stellt einen sehr schweren Verstoss gegen die<br />

<strong>Internatsordnung</strong> dar.<br />

Die Vernetzung von PCs, Laptops etc (durch LAN, WLAN oder andere Möglichkeiten) ist<br />

grundsätzlich nur nach Absprache mit den Hauseltern und dem Internatsleiter gestattet.<br />

Keinesfalls dürfen Leitungen, Kabel etc. – in welcher Form auch immer – verlegt werden. In<br />

jedem Einzelfall sind vor allem Brand- und andere Sicherheitsbestimmungen zu beachten.<br />

6.10.4 Benutzung der Turnhalle<br />

Die Turnhalle steht dem Internat zur Verfügung, wenn sie nicht durch Schulveranstaltungen<br />

belegt ist. Die technische Abwicklung erfolgt über den für die Freizeitgestaltung<br />

Verantwortlichen.<br />

Es ist in jedem Fall zu beachten, dass die ausdrücklich vorgeschriebenen „Hallenschuhe“<br />

nicht in den Häusern angezogen und für den Weg zur Halle benutzt werden dürfen.<br />

Dies gilt auch für die Zuschauer. Sie müssen ihre Straßenschuhe im Umkleideraum<br />

zurücklassen. Die Türen dürfen aus Brandschutzgründen auf keinen Fall von innen verschlossen<br />

werden. Die Außentür ist von innen abzuschließen, der Schlüssel darf nicht<br />

von innen steckenbleiben. Die Benutzer müssen darauf achten, dass die Turnhalle stets<br />

10<br />

in einem einwandfreien Zustand hinterlassen wird. Dafür ist die jeweilige Aufsicht<br />

verantwortlich. Aufsicht können nur verantwortungsbewusste Volljährige leisten. Der<br />

Aufenthalt in der Halle ist ohne Aufsicht nicht gestattet. Speisen und Getränke dürfen<br />

nicht in die Hallen gebracht werden.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Aufsichtsberechtigung ausschließlich<br />

auf die in der Turnhallenordnung erlaubten Ballspiele beschränkt. Geräte aller<br />

Art dürfen nur unter Aufsicht eines Sportlehrers mit Lehrbefähigung benutzt werden.<br />

Im übrigen gilt die Turnhallenordnung.<br />

6.11 Suchtprävention<br />

Mit Sorgen betrachten wir in unserer Gesellschaft den hohen Konsum legaler und illegaler<br />

Suchtstoffe. Es gehört zu einer unserer wichtigsten Aufgaben am PÄDA, bei unseren<br />

Schülern gegen diesen Missbrauch anzusteuern (vgl. Schulprogramm, S. 24).<br />

Deshalb werden wir immer wieder die Gelegenheit suchen, sie von der Schädlichkeit dieses<br />

Konsums zu überzeugen, und ihre Bereitschaft zur Bekämpfung dieses Missbrauchs zu<br />

stärken. Außerdem möchten wir, dass jeder Schüler auch in dieser Hinsicht Verantwortung<br />

für seine Mitschüler übernimmt.<br />

6.11.1 Verantwortlicher Umgang mit Alkohol<br />

Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist für Schüler der Klassen 5 bis 10 grundsätzlich<br />

verboten. Ausnahmen von dieser Vorschrift für ältere Mittelstufenschüler (Klasse 10)<br />

regeln die Hauseltern von Fall zu Fall (entsprechend der Vorgaben des Jugendschutzes).<br />

Verantwortungsbewussten Oberstufenschülern ist der kontrollierte Genuss von Wein,<br />

Bier oder Sekt nach dem Abendessen erlaubt. In den Internatshäusern ist der Konsum<br />

alkoholischer Getränke nur nach Information und mit Einverständnis der Hauseltern<br />

gestattet. Im Freizeitzentrum und im PÄDAgarten gelten besondere Regelungen (s. die<br />

entsprechenden „Ordnungen“).<br />

6.11.2 Bestimmungen zum Tabakgenuss<br />

Wir alle wissen, dass Tabak die Einstiegsdroge Nr. 1 ist. Aus diesem und aus gesundheitlichen<br />

Gründen sollten wir uns alle bemühen, diese Rauchgewohnheit zu bekämpfen oder<br />

zumindest einzuschränken.<br />

Aus diesem Grunde ist das Rauchen erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres gestattet.<br />

Der Schutz von jüngeren Schülern und anderen Nichtrauchern wird von jedem Hausbe-<br />

11


wohner verlangt. Das Rauchen ist ausschließlich an dem jedem einzelnen Internatshaus<br />

zugewiesenen Außenplatz gestattet. Das Rauchen innerhalb der Internatshäuser ist<br />

strengstens untersagt. Eine Missachtung dieser Regel stellt ein besonders schweres Vergehen<br />

dar und ist Grund für eine fristlose Entlassung aus dem Internat. Das Rauchen ist eine<br />

halbe Stunde vor Licht aus einzustellen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen<br />

des Jugendschutzes und die Raucherordnung der <strong>Schule</strong>. Letztere hat im Vormittagsbereich<br />

auch im Internat Gültigkeit. Dies bedeutet, dass das Rauchen im Internatsgelände bis zum<br />

Ende der Unterrichtszeit um 13.05 Uhr verboten ist.<br />

6.11.3. Illegale Drogen<br />

Jeglicher Konsum illegaler Drogen ist natürlich untersagt. In Zweifelsfällen können<br />

die Hauseltern eine Laboruntersuchung auf Kosten des Erziehungsberechtigten oder<br />

des volljährigen Schülers vornehmen lassen, um eine Grundlage für die angemessene<br />

pädagogisch-psychologische Betreuung zu haben. Bei Weigerung sind nach den Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung gegeben<br />

(Abs. C, Ziffer 6).<br />

6.12 Kraftfahrzeuge<br />

Allen Schülern des Internats (auch volljährigen Oberstufenschülern) ist das Mitbringen<br />

und Führen von motorgetriebenen Fahrzeugen aller Art einschließlich Mofa nicht erlaubt.<br />

Schüler unter 18 Jahren versichern sich vorher der ausdrücklichen Erlaubnis ihrer Hauseltern,<br />

wenn sie in oder auf motorgetriebenen Fahrzeugen mitfahren wollen, ausgenommen<br />

sind Taxis und öffentliche Verkehrsmittel. Fahrstunden dürfen nur mit Zustimmung<br />

der Hauseltern genommen werden (jedoch nicht in der Zeit zwischen 14.00 Uhr und<br />

16.00 Uhr). Minderjährige bedürfen der schriftlichen Erlaubnis ihrer gesetzlichen Vertreter,<br />

die der Internatsleitung zuzusenden ist.<br />

6.13 Fahrräder<br />

Schüler der Klassen 5 und 6, die im Besitz eines „Fahrradführerscheines“ sind, können<br />

mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern ihr Fahrrad ins Internat mitbringen. Die Fahrräder<br />

müssen verkehrssicher sein und bei Nichtbenutzung im Fahrradkeller abgestellt werden.<br />

Verleihen und Leihen von Fahrrädern ist nur mit Zustimmung der Hauseltern zulässig. Wir<br />

empfehlen dringend die Verwendung von Fahrradschutzhelmen.<br />

12<br />

6.14 Elektrische Geräte<br />

Mit Ausnahmen von Radio- und Kassettengeräten, CD- und Plattenspielern, Rasierapparaten<br />

und Föhngeräten sind Besitz und Gebrauch von elektrischen Geräten<br />

grundsätzlich untersagt. Die Anmeldung von Rundfunkgeräten bei der GEZ obliegt den<br />

gesetzlichen Vertretern bzw. den volljährigen Schülern.<br />

Kaffeemaschinen oder ähnliche Haushaltsgeräte dürfen auf den Zimmern nur dann<br />

aufgestellt und benutzt werden, wenn die Hauseltern dies gestattet haben und<br />

die Geräte entsprechende TÜV oder sonstige Sicherheitszertifikate ausweisen. Aufgrund<br />

feuerpolizeilicher Vorschriften sind das Verlegen von elektrischen Leitungen und<br />

Basteleien an elektrischen Anlagen verboten.<br />

Besitz und Gebrauch von Tauchsiedern, Kochplatten usw. sind strengstens untersagt, wie<br />

auch alles Kochen und Braten auf den Zimmern. In Ausnahmefällen stehen die Küchen<br />

der Internatshäuser nach Absprache und mit Zustimmung der jeweiligen Hauseltern zur<br />

Verfügung. Selbstverständlich darf die Küchenbenutzung keine zusätzliche Arbeit für die<br />

Hausmutter und deren Mitarbeiter verursachen.<br />

6.15 Tierhaltung<br />

Das Mitbringen und die Haltung von Tieren können den Schülern leider aus vielerlei<br />

Gründen (Hygiene, Bundesseuchengesetz usw.) im Internat nicht gestattet werden.<br />

6.16 Taschengeld<br />

Die Schüler der Sek. I erhalten jeweils zum Internatswochenende einen nach ihrer Stufenzugehörigkeit<br />

gestaffelten Taschengeldsatz:<br />

– Unterstufe € 15,–<br />

– Mittelstufe € 20,–<br />

Zusätzliches Geld z.B. für Kinobesuche wird in der Regel Unterstufenschülern nur einmal<br />

monatlich gewährt. Oberstufenschüler sind in der Regel in finanzieller Selbstverantwortung,<br />

sollen jedoch nicht mehr als € 40,– pro Woche als reines Taschengeld zur Verfügung<br />

haben. An Heimreisewochenenden erhalten die Schüler ihr Taschengeld von den Erziehungsberechtigten.<br />

Höhere Geldbeträge und Sparbücher (unbedingt mit Sperrvermerk)<br />

müssen bei den Hauseltern hinterlegt werden.<br />

13


6.17 Krankheitsfälle<br />

Krankheiten und Unfälle sind den Hauseltern zu melden. Ist ein Schüler erkrankt, so<br />

meldet er dies (ggf. durch einen Mitschüler) unverzüglich den Hauseltern, damit eine<br />

entsprechende Meldung an die <strong>Schule</strong> weitergeleitet und erforderlichenfalls die ärztliche<br />

Versorgung durch den Hausarzt sichergestellt werden kann.<br />

Entschuldigungen werden nur bei Beachtung der genannten Vorschriften sofort nach Ende<br />

des Krankheitsfalles und ausschließlich von den Hauseltern unterschrieben. Das gilt auch<br />

für Selbstentschuldiger. Ärztliche Atteste sind vor der Vorlage beim Klassenlehrer von den<br />

Hauseltern gegenzuzeichnen. Arztbesuche während der Unterrichtszeiten sind nur auf<br />

Anraten eines Lehrers oder der Hauseltern statthaft.<br />

Medikamente dürfen nur nach ärztlicher Verordnung und mit Wissen oder auf Anweisung<br />

der Hauseltern eingenommen werden. Arzneimittel sind im Regelfall nicht auf den Zimmern,<br />

sondern in der Obhut der Hauseltern aufzubewahren. Die Weitergabe von Medikamenten<br />

an andere Schüler ohne Wissen und Zustimmung der Hauseltern ist strengstens<br />

untersagt.<br />

6.18 Beurlaubungen<br />

Beurlaubungen, die weder Befreiung von Unterrichtsveranstaltungen noch Übernachtungen<br />

außerhalb des Internats mit sich bringen, werden durch die Hauseltern genehmigt.<br />

Schließt die Beurlaubung eine oder mehrere Übernachtungen außerhalb des Internats ein,<br />

so geht das Gesuch schriftlich über die Hauseltern an den Internatsleiter. Es muss spätestens<br />

zwei Tage vor dem vorgesehenen Urlaubstermin zur 1. großen Pause im Sekretariat<br />

abgegeben werden. Urlaubsanträge durch Eltern unterliegen den gleichen Terminen. Für<br />

Beurlaubungen in Verbindung mit Ferien gelten die ministeriellen Bestimmungen. Urlaubsanträge<br />

sind in diesem Zusammenhang ausschließlich an den Schulleiter zu richten.<br />

Bei Urlaubsgesuchen an Internatsleitung, Fach-, Klassen- oder Kursleiter, Jahrgangsstufenleiter<br />

oder Schulleitung ist die vorherige grundsätzliche Zustimmung der Hauseltern<br />

erforderlich.<br />

6.19 Verbleib im Internat an Heimreisewochenenden<br />

Gesuche um Verbleib im Internat an Heimreisewochenenden in besonders begründeten<br />

Ausnahmefällen müssen spätestens zwei Tage vor Abfahrtstag bis zur 1. großen<br />

Pause im Sekretariat schriftlich vorliegen. Im Internat verbleibende Schüler wohnen<br />

in der fraglichen Zeit im zugewiesenen Haus. Die diensthabenden Aufsichten legen die<br />

Zimmerverteilung fest.<br />

Die <strong>Internatsordnung</strong> gilt in vollem Umfang.<br />

6.20 Heimfahrt<br />

Die Abfahrt eines Schülers zum Heimreisewochenende bedeutet stets, dass sein Reiseziel<br />

das Elternhaus ist. Hat er die Absicht, woanders hinzufahren, ist dies den Hauseltern<br />

einen Tag vor Abfahrt ausdrücklich zu melden und genehmigen zu lassen. Andernfalls wird<br />

die Angelegenheit zum Disziplinarfall.<br />

Die Internatshäuser bleiben von 14.00 Uhr des Abfahrtstages bis 19.00 Uhr des Rückkunfttages<br />

geschlossen. Spätere Abreise oder frühere Anreise liegen außerhalb der Verantwortung<br />

des Internats. Auf keinen Fall dürfen die Hauseltern in dieser Zeit in ihrer<br />

wohlverdienten Erholung gestört werden.<br />

Die Rückkehr ins Haus erfolgt am Anreisetag von 19.00 Uhr bis spätestens 22.00 Uhr.<br />

6.21 Baden im Rhein<br />

Das Baden im Rhein ist verboten.<br />

Bonn-Bad Godesberg, den 1. August 2005<br />

Internatsleiter<br />

gez. Klaus <strong>Otto</strong> <strong>Kühne</strong><br />

14 15


Anhang zur <strong>Internatsordnung</strong><br />

PÄDAgarten-Ordnung<br />

Der Gartenbereich zwischen den Häusern Constantia, Trotzendorff, Hessenhaus und<br />

Rektorat bis zum „Kleinen Rektorat“ soll den Schülern des gesamten Internats zur Erholung,<br />

Entspannung und Ruhe dienen. Das schließt nicht aus, dass gewisse Rasenspiele<br />

wie Croquet und Badminton auf der Fläche entlang der Basteistraße wie auch gesellige<br />

Veranstaltungen in dem Bereich vor dem „Kleinen Rektorat“ und das Abhalten von Unterrichtsstunden<br />

durchaus erlaubt sind.<br />

Alle Benutzer müssen sich jedoch zur Einhaltung der folgenden Regeln verpflichten, um<br />

Ordnung und Sauberkeit im Gartenbereich wie auch die Vermeidung von Lärmbelästigung<br />

der Anwohner zu gewährleisten. Das gilt auch für alle Mieter und ihre Familien, die im<br />

Internatsbereich wohnen.<br />

1. Die Rasenflächen dürfen nur mit geeigneten Schuhen betreten werden.<br />

2. Auf keinen Fall dürfen Hunde in diesem Bereich „ausgeführt“ werden.<br />

3. Aus Sicherheitsgründen ist das Fahrradfahren streng verboten. Ausgenommen davon<br />

sind Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, sofern sie langsam und diszipliniert<br />

fahren und unter Aufsicht ihrer Eltern stehen.<br />

4. Lärm, Schreie, unkontrolliertes Toben und laute Musik sind untersagt. Insbesondere<br />

in der Zeit von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr besteht ein<br />

absolutes Ruhegebot.<br />

5. Wegen der Splittergefahr dürfen keine Gläser oder Flaschen in den Garten gebracht<br />

werden. Ausgenommen davon sind offizielle Veranstaltungen im Reki-Sommergarten.<br />

6. Jeder Benutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass er keinerlei Abfälle hinterlässt, darunter<br />

sind auch Zigarettenkippen zu verstehen.<br />

7. Die Rasenflächen zwischen den Häusern Constantia, Trotzendorff, Hessenhaus un Rektorat<br />

dienen ausschließlich als Liege- und Ruhewiesen.<br />

8. Es ist darauf zu achten, dass keinerlei Schäden am Strauch- und Baumbestand und an<br />

sonstigen Zierpflanzen entstehen.<br />

16<br />

9. Veranstaltungen wie z.B. Klassentreffen, Parties etc., die nicht unter der Verantwortung<br />

des Freizeit- oder Rektoratsleiters stehen, bedürfen der ausdrücklichen<br />

Genehmigung des Internatsleiters. In jedem Fall muss eine anerkannte Aufsichtsperson<br />

die Verantwortung für die Einhaltung der PÄDAgarten-Ordnung und die<br />

Haftung für eventuelle Schäden schriftlich übernehmen (Vordruck).<br />

10. Personen, die gegen diese Regelung verstoßen, werden von der Benutzung des<br />

PÄDAgartens ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Mieter und ihre Familien, die im<br />

Internatsbereich wohnen.<br />

gez. Christian <strong>Otto</strong> <strong>Kühne</strong> gez. Klaus <strong>Otto</strong> <strong>Kühne</strong><br />

(Verwaltungsleiter) (Internatsleiter)<br />

17


Anhang zur <strong>Internatsordnung</strong><br />

Haus: ________________________<br />

Belehrung<br />

Um gegenseitige Rücksichtnahme zu erreichen und um eine Gefährdung von Gesundheit<br />

und Leben weitmöglichst auszuschließen, ist es notwendig, dass alle Internatsschüler und<br />

-schülerinnen folgende Internatsregeln sorgfältig beachten:<br />

1. Abwendung von Gefahren<br />

Untersagt wird vor allem:<br />

– Besitz und Gebrauch aller Arten von Schusswaffen, Feuerwerkskörpern, feststehenden<br />

und feststellbaren Messern, sowie anderer Hieb- und Stichwaffen.<br />

– Jeglicher Umgang mit Feuer ist verboten (besonders in Verbindung mit Kerzen,<br />

brennbaren Flüssigkeiten, Trockensubstanzen sowie Stoffen und Geräten jeder<br />

anderen Art).<br />

– Veränderungen an und Verlegen von elektrischen Leitungen.<br />

– Anbringen von leicht entflammbaren Dekorationsmaterial aller Art.<br />

– Besitz und Gebrauch von elektrischen Geräten, außer Musikanlagen, Rasierapparaten,<br />

Föhnen, Kaffeemaschinen (Näheres bitte der <strong>Internatsordnung</strong> 6.14<br />

entnehmen).<br />

– Ferner wird auf die Gefährlichkeit des Überwegs zum Schulgebäude hingewiesen;<br />

da die Lichtzeichen der Ampelanlage von Autofahrern häufig missachtet werden,<br />

muss bei der Überquerung der Straße auch (und zwar nur!) bei Fußgängergrün der<br />

Verkehr beachtet werden.<br />

– Das Baden im Rhein.<br />

Ganz allgemein gilt, dass die Bestimmungen des Brandschutzes in ihrer jeweils gültigen<br />

Fassung uneingeschränkt zu beachten und zu befolgen sind. Die Bestimmungen des Brandschutzes<br />

sind fester Bestandteil der <strong>Internatsordnung</strong>.<br />

2. Motorgetriebene Fahrzeuge<br />

– Das Mitbringen von motorgetriebenen Fahrzeugen aller Art ist ebenso wie das Führen<br />

motorgetriebener Fahrzeuge strikt verboten. Zuwiderhandlungen werden als schwerer<br />

Verstoß gegen die <strong>Internatsordnung</strong> geahndet.<br />

– Das Mitfahren auf motorgetriebenen Zweirädern ist Schülern unter 18 Jahren<br />

untersagt. Minderjährige, die in einem PKW mitfahren wollen, bedürfen in jedem<br />

Einzelfall der vorherigen Erlaubnis ihrer Hauseltern.<br />

18<br />

3. Fahrräder<br />

– Fahrräder müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.<br />

– Fahrradfahrer der Klassen 5 und 6 benötigen einen Fahrradführerschein.<br />

– Das Verleihen und Leihen von Fahrrädern ist nur nach Absprache mit den<br />

Hauseltern erlaubt.<br />

– Das Radfahren im gesamten Internatsbereich und auf dem PÄDAplatz ist<br />

untersagt.<br />

4. Alkoholgenuss<br />

– Alkoholgenuss (Wein, Bier und Sekt) ist nur verantwortungsbewussten Oberstufenschülern<br />

in begrenzten Mengen und erst nach dem Abendessen gestattet. Ausnahmen<br />

für ältere Mittelstufenschüler regeln die Hauseltern.<br />

– Der Besitz und Verzehr von Spirituosen und wermutartigen Getränken und so<br />

genannten Alcopops ist verboten.<br />

– Die besonderen Vorschriften für Einzelbereiche (z.B. Freizeitzentrum, Internatshaus<br />

usw.) sind zu beachten.<br />

5. Rauchen<br />

– Rauchen ist erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres und nach Absprache mit den<br />

Hauseltern erlaubt. Keinesfalls darf im Bett geraucht werden. Eine halbe Stunde<br />

vor „Licht aus“ ist jegliches Rauchen einzustellen. Das Rauchen ist ausschließlich<br />

im Aussenbereich des Internats an den speziell zugewiesenen Plätzen gestattet.<br />

Diese sind von den Rauchern grundsätzlich sauber zu halten. Im Vormittagsbereich<br />

muss die Raucherordnung der <strong>Schule</strong> auch im Internatsbereich eingehalten<br />

werden. Außerdem erwarten wir von allen unseren Schülern, dass sie uns in Wort<br />

und Tat bei unseren Bemühungen zur Suchtprävention unterstützen.<br />

– Die Benutzung illegaler Drogen ist selbstverständlich verboten.<br />

6. Geld<br />

– Höhere Beträge als den doppelten Taschengeldsatz und/oder Sparbücher müssen<br />

die Schüler zur eigenen Sicherheit bei ihrem Hausherrn hinterlegen. Verleihen<br />

und Leihen von Geld sowie Kauf und Verkauf von persönlichen Gegenständen sind<br />

allen Schülern untersagt. Ausnahmen regeln die Hauseltern.<br />

19


7. Krankheitsfälle<br />

– Ist ein Schüler erkrankt, so meldet er dies unverzüglich den Hauseltern, um ärztliche<br />

Versorgung und Weitermeldung an die <strong>Schule</strong> zu gewährleisten.<br />

– Entschuldigungen unterschreiben ausschließlich die Hauseltern.<br />

– Die Schüler und Schülerinnen der Sek. Stufe II haben selbst dafür Sorge zu tragen,<br />

dass spätestens in der ersten Stunde nach dem Fehlen im Unterricht die von den<br />

Hauseltern gegengezeichnete schriftliche Entschuldigung (auch Atteste) dem Klassenlehrer<br />

zum Abzeichnen vorgelegt wird. Es handelt sich hier um eine Bringschuld<br />

der Schüler.<br />

– Medikamente dürfen nur nach ärztlicher Verordnung und mit Wissen oder auf<br />

Anweisung der Hauseltern eingenommen werden. Keinesfalls dürfen Medikamente<br />

ohne Wissen und Zustimmung der Hauseltern an andere Schüler weitergegeben<br />

werden.<br />

– Arzneimittel sind im Regelfall nicht auf den Zimmern, sondern in der Obhut der<br />

Hauseltern aufzubewahren.<br />

8. Rektorats- und PÄDAgarten-Ordnung<br />

– Auf die Verpflichtung, die Rektorats- und Pädagarten-Ordnung gewissenhaft einzuhalten,<br />

wird ausdrücklich hingewiesen.<br />

Bei Fragen, die in der <strong>Internatsordnung</strong> nicht geregelt sind, entscheiden die Hauseltern,<br />

in deren Abwesenheit die HEvD oder der Internatsleiter.<br />

Der vorstehende Text wurde heute den Schülern meines Hauses vollständig vorgelesen.<br />

Bonn, den _____________________<br />

Es fehlten:<br />

20<br />

Pädagogium Godesberg<br />

<strong>Otto</strong>-<strong>Kühne</strong>-<strong>Schule</strong><br />

<strong>Otto</strong>-<strong>Kühne</strong>-Platz 1<br />

53173 Bonn-Bad Godesberg<br />

Telefon 0228 9566-0<br />

Telefax 0228 9566-50<br />

E-Mail paeda@paedagogium-godesberg.de<br />

Internet www.paedagogium-godesberg.de

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