Informationen / Kontakt zum AKG Ansprechpersonen des AKG Büro ...
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Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen<br />
Die Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen (<strong>AKG</strong>)<br />
sind an allen österreichischen Universitäten seit 1991<br />
eingerichtet. Sie sind in der „ARGE GLUNA“ vernetzt<br />
sowie über ihre <strong>Büro</strong>leiterinnen in der „Admina-<br />
Vernetzung“ vertreten. Ihre gesetzliche Aufgabe nach<br />
UG 02 idgF und dem Bun<strong>des</strong>-<br />
Gleichbehandlungsgesetz ist es, Diskriminierungen<br />
durch Universitätsorgane entgegenzuwirken. Der<br />
<strong>AKG</strong> der TU Wien hat 27 Mitglieder (davon 9 Ersatz<br />
mitglieder) aus allen Fakultäten und allen vier an der<br />
Universität vertretenen Angehörigengruppen:<br />
• Studierende,<br />
• Allgemeines Personal,<br />
• Wissenschaftliches Personal,<br />
• Professor/innen.<br />
Rechte <strong>des</strong> Arbeitskreises<br />
Die Rechte <strong>des</strong> Arbeitskreises sind im Detail im UG<br />
und in der Satzung der TU Wien geregelt (siehe<br />
http://www.tuwien.ac.at/akgleich/rechtliche_grundlagen).<br />
Bis zu zwei Mitglieder <strong>des</strong> Arbeitskreises haben in<br />
Wahrnehmung ihrer Aufgaben das Recht, mit<br />
beratender Stimme an Sitzungen von beratenden<br />
und entscheidungsbefugten Kollegialorganen sowie<br />
Habilitations- und Berufungskommissionen teilzunehmen.<br />
Sie können Einsicht in die entsprechenden<br />
Unterlagen nehmen und Stellungnahmen abgeben.<br />
Die/der Vorsitzende <strong>des</strong> Arbeitskreises bzw. bzw.<br />
eine von ihr/ihm entsandte Vertreterin/ein von ihr/ihm<br />
entsandter Vertreter nimmt als beraten<strong>des</strong> Mitglied<br />
an den Sitzungen <strong>des</strong> Senats teil.<br />
Wann wird der Arbeitskreis tätig?<br />
Bei begründetem Verdacht auf Ungleichbehandlung<br />
auf Grund <strong>des</strong> Geschlechts, <strong>des</strong> Alters, der<br />
Ethnizität, der Religion oder Weltanschauung oder<br />
der sexuellen Orientierung kann der <strong>AKG</strong> gegen die<br />
Entscheidung eines Universitätsorgans Einwendungen<br />
erheben. Das betreffende Organ muss sich neuerlich<br />
mit der Angelegenheit befassen und die<br />
vorgebrachten Argumente berücksichtigen. Wenn<br />
das Organ bei seiner ersten Entscheidung bleibt,<br />
kann der Arbeitskreis die Schiedskommission<br />
anrufen.<br />
Zugleich hat er die Bun<strong>des</strong>ministerin/ den Bun<strong>des</strong>minister<br />
darüber zu unterrichten. Die Vollziehung der<br />
Entscheidungen von Universitätsorganen ist bis <strong>zum</strong><br />
Bescheid der Schiedskommission unzulässig.<br />
Bei der Zusammensetzung sämtlicher Kollegialorgane ist<br />
auf eine 40%ige Frauenquote zu achten. Die<br />
Nominierungsvorschläge müssen dem <strong>AKG</strong> vorgelegt<br />
werden. Bei unzureichender Frauenquote kann die<br />
Einrede an die Schiedskommission eingebracht<br />
werden.<br />
Das heißt im Studienalltag: Ungleichbehandlung<br />
von Studierenden und Studienwerber/innen aufgrund<br />
<strong>des</strong> Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der<br />
Religion oder Weltanschauung, <strong>des</strong> Alters oder der<br />
sexuellen Orientierung, sind ebenso untersagt wie<br />
frauenfeindliche Bemerkungen oder Darstellungen,<br />
diskriminierender Sprachgebrauch, die Benachteiligung<br />
von Studierenden und Studienwerber/innen oder<br />
deren Belästigung.<br />
Studierende können sich daher bei diesbezüglichen<br />
Problemen nicht nur direkt an die entsprechenden<br />
Sachbearbeiter/innen und Referent/innen der HTU<br />
wenden oder die psychologische Beratung/<br />
Beratungsstelle für Studierende aufsuchen, sondern<br />
auch den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen<br />
ansprechen.<br />
<strong>Informationen</strong> / <strong>Kontakt</strong> <strong>zum</strong> <strong>AKG</strong><br />
Alle Details über Bestimmungen und<br />
Verfahrensabläufe in der jeweils aktuellen Fassung<br />
finden Sie auf der <strong>AKG</strong>-Homepage<br />
http://www.tuwien.ac.at/akgleich<br />
Vorsitzende <strong>des</strong> Arbeitskreises (ohne Titel)<br />
Juliane Mikoletzky (juliane.mikoletzky@tuwien.ac.at)<br />
Stellvertretende Vorsitzende (ohne Titel)<br />
Ingrid Steiner (ingrid.steiner@tuwien.ac.at)<br />
<strong>Ansprechpersonen</strong> <strong>des</strong> <strong>AKG</strong><br />
Jeder Fakultät sind jeweils zwei Hauptmitglieder und<br />
ein Ersatzmitglied zugeteilt. Genauere <strong>Informationen</strong><br />
dazu finden Sie ebenfalls auf der <strong>AKG</strong>-<br />
Homepage unter<br />
http://www.tuwien.ac.at/akgleich/kontakt.<br />
<strong>Büro</strong> <strong>des</strong> Arbeitskreises für<br />
Gleichbehandlungsfragen<br />
Mag.a Katharina Prinzenstein, Leiterin<br />
Sonja Bigl, Assistentin (karenziert)<br />
Ursula Adam, Assistentin<br />
E-Mail: akgleich-buero@zv.tuwien.ac.at<br />
<strong>Büro</strong>adresse:<br />
Favoritenstraße 16, A-1040 Wien<br />
Tel: + 43 (1) 58801 49410<br />
Tel: + 43 (1) 58801 49411<br />
Fax: + 43 / 1 / 504 7463<br />
Postanschrift:<br />
Karlsplatz 13, A-1040 Wien
Frauenförderungsplan der TU Wien<br />
Zur Umsetzung von Gleichbehandlung und<br />
Gleichstellung der Geschlechter hat der Arbeitskreis<br />
einen Frauenförderungsplan ausgearbeitet, der im<br />
Senat am 26.03.2012 beschlossen wurde. Siehe:<br />
http://www.tuwien.ac.at/akgleich/frauenfoerderungspl<br />
an<br />
Koordinationsstelle für Frauenförderung<br />
und Gender Studies der TU Wien<br />
Diese Einrichtung der TU Wien koordiniert den<br />
Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung<br />
sowie Aktivitäten zur Frauenförderung an der TU<br />
Wien.<br />
<strong>Kontakt</strong>:<br />
Dr.in Brigitte Ratzer, Leiterin<br />
Mag.a Helga Katsiki<strong>des</strong>-Schürer, Assistentin<br />
Tel: +43 (0)1 - 588 01 – 43401<br />
Fax: +43 (0)1 - 588 01 - 9434 01<br />
E-Mail: frauen@tuwien.ac.at<br />
Projekte zur Frauenförderung an der TU<br />
Wien<br />
http://frauen.tuwien.ac.at/wit<br />
wit@tuwien.ac.at<br />
http://frauen.tuwien.ac.at/mentoring<br />
http://www.tuwien.ac.at/onlinementoring<br />
http://www.fitwien.at<br />
http://www.tuwien.ac.at/changes/<br />
HTU-Referate zur Gleichbehandlung und<br />
Frauenförderung<br />
http://www.frtuwien.at<br />
http://www.htu.tuwien.ac.at<br />
http://queerblog.at/<br />
Kinderbetreuung<br />
http://htu.at/sozial/studieren-mit-kind/kinderbetreuung<br />
http://www.tuwien.ac.at/kinder<br />
Kinderbetreuungsbeauftragte:<br />
ewa.vesely@tuwien.ac.at<br />
Psychologische Beratungsangebote für<br />
Studierende der TU Wien<br />
Mag.a Gabriele Burgdörfer<br />
Termine nach individueller Vereinbarung unter<br />
+43 664 4126890 oder<br />
http://www.studentenberatung.at/studentenberatung/<br />
de/wien.htm<br />
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen<br />
Technische Univer sit ät W ien<br />
GLEICHBEHANDLUNG<br />
UND<br />
FRAUENFÖRDERUNG<br />
AN DER TU WIEN<br />
INFORMATIONEN FÜR STUDIERENDE<br />
DER TU WIEN