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Informationen / Kontakt zum AKG Ansprechpersonen des AKG Büro ...

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Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen<br />

Die Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen (<strong>AKG</strong>)<br />

sind an allen österreichischen Universitäten seit 1991<br />

eingerichtet. Sie sind in der „ARGE GLUNA“ vernetzt<br />

sowie über ihre <strong>Büro</strong>leiterinnen in der „Admina-<br />

Vernetzung“ vertreten. Ihre gesetzliche Aufgabe nach<br />

UG 02 idgF und dem Bun<strong>des</strong>-<br />

Gleichbehandlungsgesetz ist es, Diskriminierungen<br />

durch Universitätsorgane entgegenzuwirken. Der<br />

<strong>AKG</strong> der TU Wien hat 27 Mitglieder (davon 9 Ersatz<br />

mitglieder) aus allen Fakultäten und allen vier an der<br />

Universität vertretenen Angehörigengruppen:<br />

• Studierende,<br />

• Allgemeines Personal,<br />

• Wissenschaftliches Personal,<br />

• Professor/innen.<br />

Rechte <strong>des</strong> Arbeitskreises<br />

Die Rechte <strong>des</strong> Arbeitskreises sind im Detail im UG<br />

und in der Satzung der TU Wien geregelt (siehe<br />

http://www.tuwien.ac.at/akgleich/rechtliche_grundlagen).<br />

Bis zu zwei Mitglieder <strong>des</strong> Arbeitskreises haben in<br />

Wahrnehmung ihrer Aufgaben das Recht, mit<br />

beratender Stimme an Sitzungen von beratenden<br />

und entscheidungsbefugten Kollegialorganen sowie<br />

Habilitations- und Berufungskommissionen teilzunehmen.<br />

Sie können Einsicht in die entsprechenden<br />

Unterlagen nehmen und Stellungnahmen abgeben.<br />

Die/der Vorsitzende <strong>des</strong> Arbeitskreises bzw. bzw.<br />

eine von ihr/ihm entsandte Vertreterin/ein von ihr/ihm<br />

entsandter Vertreter nimmt als beraten<strong>des</strong> Mitglied<br />

an den Sitzungen <strong>des</strong> Senats teil.<br />

Wann wird der Arbeitskreis tätig?<br />

Bei begründetem Verdacht auf Ungleichbehandlung<br />

auf Grund <strong>des</strong> Geschlechts, <strong>des</strong> Alters, der<br />

Ethnizität, der Religion oder Weltanschauung oder<br />

der sexuellen Orientierung kann der <strong>AKG</strong> gegen die<br />

Entscheidung eines Universitätsorgans Einwendungen<br />

erheben. Das betreffende Organ muss sich neuerlich<br />

mit der Angelegenheit befassen und die<br />

vorgebrachten Argumente berücksichtigen. Wenn<br />

das Organ bei seiner ersten Entscheidung bleibt,<br />

kann der Arbeitskreis die Schiedskommission<br />

anrufen.<br />

Zugleich hat er die Bun<strong>des</strong>ministerin/ den Bun<strong>des</strong>minister<br />

darüber zu unterrichten. Die Vollziehung der<br />

Entscheidungen von Universitätsorganen ist bis <strong>zum</strong><br />

Bescheid der Schiedskommission unzulässig.<br />

Bei der Zusammensetzung sämtlicher Kollegialorgane ist<br />

auf eine 40%ige Frauenquote zu achten. Die<br />

Nominierungsvorschläge müssen dem <strong>AKG</strong> vorgelegt<br />

werden. Bei unzureichender Frauenquote kann die<br />

Einrede an die Schiedskommission eingebracht<br />

werden.<br />

Das heißt im Studienalltag: Ungleichbehandlung<br />

von Studierenden und Studienwerber/innen aufgrund<br />

<strong>des</strong> Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der<br />

Religion oder Weltanschauung, <strong>des</strong> Alters oder der<br />

sexuellen Orientierung, sind ebenso untersagt wie<br />

frauenfeindliche Bemerkungen oder Darstellungen,<br />

diskriminierender Sprachgebrauch, die Benachteiligung<br />

von Studierenden und Studienwerber/innen oder<br />

deren Belästigung.<br />

Studierende können sich daher bei diesbezüglichen<br />

Problemen nicht nur direkt an die entsprechenden<br />

Sachbearbeiter/innen und Referent/innen der HTU<br />

wenden oder die psychologische Beratung/<br />

Beratungsstelle für Studierende aufsuchen, sondern<br />

auch den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen<br />

ansprechen.<br />

<strong>Informationen</strong> / <strong>Kontakt</strong> <strong>zum</strong> <strong>AKG</strong><br />

Alle Details über Bestimmungen und<br />

Verfahrensabläufe in der jeweils aktuellen Fassung<br />

finden Sie auf der <strong>AKG</strong>-Homepage<br />

http://www.tuwien.ac.at/akgleich<br />

Vorsitzende <strong>des</strong> Arbeitskreises (ohne Titel)<br />

Juliane Mikoletzky (juliane.mikoletzky@tuwien.ac.at)<br />

Stellvertretende Vorsitzende (ohne Titel)<br />

Ingrid Steiner (ingrid.steiner@tuwien.ac.at)<br />

<strong>Ansprechpersonen</strong> <strong>des</strong> <strong>AKG</strong><br />

Jeder Fakultät sind jeweils zwei Hauptmitglieder und<br />

ein Ersatzmitglied zugeteilt. Genauere <strong>Informationen</strong><br />

dazu finden Sie ebenfalls auf der <strong>AKG</strong>-<br />

Homepage unter<br />

http://www.tuwien.ac.at/akgleich/kontakt.<br />

<strong>Büro</strong> <strong>des</strong> Arbeitskreises für<br />

Gleichbehandlungsfragen<br />

Mag.a Katharina Prinzenstein, Leiterin<br />

Sonja Bigl, Assistentin (karenziert)<br />

Ursula Adam, Assistentin<br />

E-Mail: akgleich-buero@zv.tuwien.ac.at<br />

<strong>Büro</strong>adresse:<br />

Favoritenstraße 16, A-1040 Wien<br />

Tel: + 43 (1) 58801 49410<br />

Tel: + 43 (1) 58801 49411<br />

Fax: + 43 / 1 / 504 7463<br />

Postanschrift:<br />

Karlsplatz 13, A-1040 Wien


Frauenförderungsplan der TU Wien<br />

Zur Umsetzung von Gleichbehandlung und<br />

Gleichstellung der Geschlechter hat der Arbeitskreis<br />

einen Frauenförderungsplan ausgearbeitet, der im<br />

Senat am 26.03.2012 beschlossen wurde. Siehe:<br />

http://www.tuwien.ac.at/akgleich/frauenfoerderungspl<br />

an<br />

Koordinationsstelle für Frauenförderung<br />

und Gender Studies der TU Wien<br />

Diese Einrichtung der TU Wien koordiniert den<br />

Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung<br />

sowie Aktivitäten zur Frauenförderung an der TU<br />

Wien.<br />

<strong>Kontakt</strong>:<br />

Dr.in Brigitte Ratzer, Leiterin<br />

Mag.a Helga Katsiki<strong>des</strong>-Schürer, Assistentin<br />

Tel: +43 (0)1 - 588 01 – 43401<br />

Fax: +43 (0)1 - 588 01 - 9434 01<br />

E-Mail: frauen@tuwien.ac.at<br />

Projekte zur Frauenförderung an der TU<br />

Wien<br />

http://frauen.tuwien.ac.at/wit<br />

wit@tuwien.ac.at<br />

http://frauen.tuwien.ac.at/mentoring<br />

http://www.tuwien.ac.at/onlinementoring<br />

http://www.fitwien.at<br />

http://www.tuwien.ac.at/changes/<br />

HTU-Referate zur Gleichbehandlung und<br />

Frauenförderung<br />

http://www.frtuwien.at<br />

http://www.htu.tuwien.ac.at<br />

http://queerblog.at/<br />

Kinderbetreuung<br />

http://htu.at/sozial/studieren-mit-kind/kinderbetreuung<br />

http://www.tuwien.ac.at/kinder<br />

Kinderbetreuungsbeauftragte:<br />

ewa.vesely@tuwien.ac.at<br />

Psychologische Beratungsangebote für<br />

Studierende der TU Wien<br />

Mag.a Gabriele Burgdörfer<br />

Termine nach individueller Vereinbarung unter<br />

+43 664 4126890 oder<br />

http://www.studentenberatung.at/studentenberatung/<br />

de/wien.htm<br />

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen<br />

Technische Univer sit ät W ien<br />

GLEICHBEHANDLUNG<br />

UND<br />

FRAUENFÖRDERUNG<br />

AN DER TU WIEN<br />

INFORMATIONEN FÜR STUDIERENDE<br />

DER TU WIEN

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