Merkblatt für das betriebliche Praktikum - Willkommen auf den ...
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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Oktober 2003<br />
Friedrich-Schiller-Universität Jena<br />
Studien- und Praktikantenamt<br />
Carl-Zeiß-Str. 3<br />
07743 Jena<br />
Tel.: 03641/943020 Fax.: 03641/943002<br />
e-mail: F.Weissbrodt@wiwi.uni-jena.de<br />
MERKBLATT FÜR DAS BETRIEBLICHE PRAKTIKUM<br />
FÜR STUDIERENDE IM LEHRAMT WIRTSCHAFTSLEHRE/RECHT<br />
DATEN ZUM PRAKTIKUM<br />
1. Gesamtdauer<br />
Stu<strong>den</strong>ten 1 im Lehramt Wirtschaftslehre/Recht haben entsprechend der Studienordnung innerhalb der<br />
Regelstudienzeit bis zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung ein k<strong>auf</strong>männisches <strong>Praktikum</strong> von insgesamt<br />
drei Monaten (12 Wochen) zu absolvieren.<br />
2. Teilpraktika<br />
Der Gesamtzeitraum des <strong>Praktikum</strong>s kann in Teilabschnitte zerlegt wer<strong>den</strong>. Jedes Teilpraktikum muss<br />
mindestens 4 Wochen umfassen. Die Stu<strong>den</strong>ten können ihr dreimonatiges <strong>Praktikum</strong> auch zusammenhängend<br />
realisieren.<br />
3. Zeitliche Plazierung<br />
Wer<strong>den</strong> Teilpraktika oder <strong>das</strong> gesamte <strong>Praktikum</strong> vor Studienantritt absolviert, kann ein Antrag <strong>auf</strong><br />
Anrechnung der <strong>Praktikum</strong>szeit (vgl. Abschn. 11.) beim Studien- und Praktikantenamt eingereicht wer<strong>den</strong>.<br />
Als praktikumsäquivalente Tätigkeiten bis zu 4 Wochen können eine abgeschlossene Berufsausbildung<br />
außerhalb des Berufsfeldes Wirtschaft und Verwaltung, die Ableistung des Grundwehrdienstes,<br />
des Zivildienstes oder eines freiwilligen Ökologischen oder Sozialen Jahres sowie eine berufliche Tätigkeit<br />
in einschlägigen Betrieben angerechnet wer<strong>den</strong>, wenn die Zeiten durch Zeugnisse oder Bescheinigungen<br />
nachzuweisen sind.<br />
Die Anerkennung des Gesamtpraktikums setzt die Abgabe eines <strong>Praktikum</strong>sberichtes (vgl. Abschn. 8.)<br />
oder <strong>den</strong> Nachweis von absolvierten k<strong>auf</strong>männischen Praktikas im Zusammenhang mit der Ausbildung<br />
an anderen Hochschulen voraus.<br />
Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem nach § 25 Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannten<br />
Ausbildungsberuf im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung oder in einem k<strong>auf</strong>männischverwandten<br />
Ausbildungsberuf ersetzt <strong>das</strong> <strong>betriebliche</strong> <strong>Praktikum</strong>. Den Nachweis hat der Stu<strong>den</strong>t durch<br />
die Vorlage der entsprechen<strong>den</strong> Urkun<strong>den</strong> zu führen.<br />
Wird <strong>das</strong> <strong>Praktikum</strong> während des Studiums absolviert, dann stehen dafür entweder ein <strong>Praktikum</strong>ssemester<br />
oder die vorlesungsfreie Zeit zur Verfügung. Wird <strong>das</strong> <strong>Praktikum</strong> während der Vorlesungszeit<br />
eingeplant, dann sollte wegen einer Beurlaubung im Studien- und Praktikantenamt nachgefragt wer<strong>den</strong>.<br />
Wichtig: Die Praktikanten sollen <strong>den</strong> Betrieben für <strong>den</strong> Zeitraum des jeweiligen Teilpraktikums uneingeschränkt,<br />
also ohne Unterbrechung, zur Verfügung stehen!<br />
4. Anforderungen an <strong>den</strong> Ausbildungsbetrieb<br />
Den Stu<strong>den</strong>ten sollte die Möglichkeit gegeben wer<strong>den</strong>, die Führungs- und Leitungsarbeit und <strong>das</strong> Zusammenspiel<br />
der Teilbereiche kennen zu lernen, sich in normale Arbeitsabläufe einzugliedern, mit<br />
anderen Mitarbeitern aktiv probierend und leistend zusammenzuarbeiten, <strong>betriebliche</strong> Aufgabenstellungen<br />
z. T. eigenverantwortlich zu bearbeiten und konstruktive Lösungsalternativen darzulegen oder<br />
auch sich mit aktuellen Problemen der Arbeits-, Sozial- und Tarifpolitik vertrautzumachen. Diese Aufzählung<br />
stellt für <strong>den</strong> Ausbildungsbetrieb keine Vorschrift dar, sondern umfasst nur Vorschläge, da <strong>den</strong><br />
Unternehmen entsprechend ihrer Bedingungen ein größtmöglicher Spielraum gegeben wer<strong>den</strong> soll.<br />
1 Die Empfehlungen der Kommission zur Gestaltung des <strong>Praktikum</strong>s an der Universität Bayreuth wer<strong>den</strong> hier für die Friedrich-<br />
Sch iller-Universität Jena<br />
1 Status und Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher<br />
Form.
2<br />
Wird <strong>das</strong> Gesamtpraktikum in einem Unternehmen durchgeführt, sollte sich die Ausbildung <strong>auf</strong> zwei<br />
Schwerpunktbereiche erstrecken.<br />
Das Unternehmen muss nach Art und Einrichtung gemäß Berufsausbildungsgesetz für die Berufsausbildung<br />
im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung geeignet sein (zur Ausbildung k<strong>auf</strong>männischer Lehrlinge<br />
berechtigt; der Betreuer muss einen Hoch- oder Fachschulabschluss <strong>auf</strong> wirtschaftswissenschaftlichem<br />
Gebiet besitzen). Ausnahmen müssen vom Praktikantenamt genehmigt wer<strong>den</strong>.<br />
Praktikanten-Tätigkeiten im Familienbetrieb können im Höchstfall für die Dauer von 4 Wochen angerechnet<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
5. Rechtsstatus der Praktikanten<br />
Die Praktikanten wer<strong>den</strong> nicht Betriebsangehörige. Sie behalten <strong>den</strong> Rechtsstatus eines Stu<strong>den</strong>ten.<br />
6. Organisation des Stellenvermittlungsverfahrens<br />
a) Abl<strong>auf</strong> bei der Universitätsvermittlung<br />
- Meldung von Stellenangeboten durch <strong>das</strong> Unternehmen an <strong>das</strong> Studien- und Praktikantenamt<br />
- Information über verfügbare Stellen an die Stu<strong>den</strong>ten (Aushang im Studien- und Praktikantenamt:<br />
Firma, Einsatzgebiete oder Aufgabenstellung, Voraussetzungen)<br />
- bei Interesse für einen angebotenen <strong>Praktikum</strong>splatz: Meldung der Stu<strong>den</strong>ten im Studien- und<br />
Praktikantenamt, Aushändigung weiterer schriftlicher Informationen zur Bewerbung.<br />
Alle weiteren Schritte der Bewerbung, wie etwa Terminabsprache für <strong>das</strong> Vorstellungsgespräch,<br />
schriftliche Bewerbung usw., liegen in <strong>den</strong> Hän<strong>den</strong> des Stu<strong>den</strong>ten und der Unternehmung. Beide<br />
Partner entschei<strong>den</strong>, ob sie nach dem Bewerbungsgespräch einen Praktikantenvertrag (ein Mustervertrag<br />
ist bei Bedarf im Studien- und Praktikantenamt erhältlich) abschliessen.<br />
Kommt kein Abschluss des Praktikantenvertrages zustande, ist dies dem Studien- und Praktikantenamt<br />
durch <strong>den</strong> Stu<strong>den</strong>ten zu mel<strong>den</strong>, damit die Stelle für andere Stu<strong>den</strong>ten neu ausgeschrieben<br />
wer<strong>den</strong> kann.<br />
b) Abl<strong>auf</strong> bei der Eigenvermittlung<br />
Die Stu<strong>den</strong>ten haben auch die Möglichkeit, sich selbständig einen <strong>Praktikum</strong>sbetrieb zu suchen.<br />
- Suche eines <strong>Praktikum</strong>splatzes durch <strong>den</strong> Stu<strong>den</strong>ten und Absprache mit der Unternehmung<br />
- Mitteilung über <strong>den</strong> gefun<strong>den</strong>en <strong>Praktikum</strong>splatz an <strong>das</strong> Studien- und Praktikantenamt als<br />
Rückversicherung, <strong>das</strong>s die geplanten Tätigkeiten anerkannt wer<strong>den</strong> können.<br />
- Kontakt<strong>auf</strong>nahme durch <strong>das</strong> Praktikantenamt mit der Unternehmung. (falls gewünscht)<br />
Ferienjobs wer<strong>den</strong> nicht als <strong>Praktikum</strong> anerkannt.<br />
7. Vom Ausbildungsbetrieb in der Regel erbetene Bewerbungsunterlagen<br />
Bewerbungsanschreiben, Lichtbild, Lebensl<strong>auf</strong>, Studienbescheinigung, Lohnsteuerkarte, Kopie des<br />
Abiturzeugnisses bzw. des Zwischenprüfungszeugnisses, Belege von bisher abgeleisteten Praktika;<br />
Bescheinigung über Absolvierung eines Pflichtpraktikums nach der Prüfungsordnung (wird <strong>auf</strong> Anfrage<br />
vom Studien- und Praktikantenamt ausgestellt)<br />
8. <strong>Praktikum</strong>sbericht<br />
Vom Stu<strong>den</strong>ten ist während des <strong>Praktikum</strong>s ein Bericht zu schreiben. (Ein Musterexemplar kann im<br />
Praktikantenamt eingesehen wer<strong>den</strong>.)<br />
8.1. Form<br />
Die Aufzeichnungen sollten maschinengeschrieben im Format DIN A 4 erfolgen. Der gesamte Bericht<br />
ist mit einem Deckblatt zu versehen, <strong>das</strong> folgende Angaben enthält:<br />
Name, Geburtsdatum, Immatrikulationsnummer, Studiengang, Semester, Ausbildungsfirma, <strong>Praktikum</strong>szeit.<br />
Dem eigentlichen Text ist außerdem eine Gliederung voranzustellen. Der Bericht ist geheftet (z. B.<br />
Schnellhefter, Aktendulli) einzureichen.<br />
8.2. Umfang<br />
Der Mindestumfang von 15 Seiten (bei 1 1/2 zeiliger Schreibweise) für <strong>das</strong> Gesamtpraktikum darf nicht<br />
unterschritten wer<strong>den</strong>.
3<br />
8.3. Inhaltliche Anforderungen<br />
Der Gesamtbericht über <strong>das</strong> <strong>betriebliche</strong> <strong>Praktikum</strong> - der eindeutig die Tätigkeiten und Aufgaben beinhaltet,<br />
die der Praktikant absolviert hat -, zerfällt in mehrere Teilberichte, wobei die folgen<strong>den</strong> Mindestanforderungen<br />
zu beachten sind:<br />
(1) Es ist eine kurze Firmendarstellung zu geben (Branche, Produktionsprogramm, Beschäftigte<br />
usw.) und die Stellung des Arbeitsplatzes im umfassenderen Betriebsabl<strong>auf</strong> zu charakterisieren;<br />
(2) eine detaillierte Beschreibung der durchgeführten Ativitäten, vermittelten Erkenntnisse und Erfahrungen<br />
sowie der persönlichen Eindrücke (z. B. kritische Analysen, Verbesserungsvorschläge)<br />
anzufertigen;<br />
(3) die unter (1) und (2) <strong>auf</strong>geführten Anforderungen sind natürlich für jede Unternehmung wiederholt<br />
zu erfüllen, wenn mehrere Teilpraktika bsolviert wer<strong>den</strong>.<br />
(4) Fertigt ein Stu<strong>den</strong>t im <strong>Praktikum</strong> für <strong>das</strong> Unternehmen Ausarbeitungen an (z. B. weil er an konkreten<br />
Praxisprojekten, Marketinganalysen u. ä. mitwirkt), so kann er sich vom Unternehmen <strong>den</strong><br />
Seitenumfang der eingereichten Unterlagen bestätigen lassen, wenn diese nicht Bestandteil des<br />
<strong>Praktikum</strong>sberichtes wer<strong>den</strong> dürfen.<br />
8.4. Bestätigung des <strong>Praktikum</strong>sberichts<br />
Dem Bericht ist ein schriftlicher Nachweis des Unternehmens über die Dauer der Beschäftigung beizufügen.<br />
Dies kann z. B. eine Unterschrift unter dem Bericht sein oder die Kopie des Praktikanten-<br />
Zeugnisses.<br />
8.5. Praktikanten-Zeugnis<br />
Dem Praktikanten wird empfohlen, sich von der ausbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unternehmung ein Zeugnis ausstellen<br />
zu lassen. Solche Beurteilungen erweisen sich später bei Bewerbungen als sehr hilfreich.<br />
8.6. Vorlage des Berichts und Anerkennung des <strong>Praktikum</strong>s<br />
Es wird empfohlen, <strong>den</strong> <strong>Praktikum</strong>sbericht sofort nach Abschluss eines Teilpraktikums mit einem<br />
schriftlichen Antrag <strong>auf</strong> Anerkennung beim Studien- und Praktikantenamt einzureichen. Spätester Abgabetermin:<br />
3 Monate vor Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung. Das eingereichte Exemplar bleibt<br />
beim Studien- und Praktikantenamt.<br />
9. Vergütung<br />
Ein Vergütungsanspruch des Praktikanten besteht nicht. Es bleibt der einzelnen Unternehmung überlassen,<br />
welche Regelungen sie mit jedem Praktikanten individuell trifft.<br />
10. Sozialversicherungspflicht der Praktikanten<br />
Die Stu<strong>den</strong>ten im Lehramtsstudiengang Wirtschaftslehre/Recht müssen während ihres Studiums ein<br />
vorgeschriebenes <strong>Praktikum</strong> ableisten und sind deshalb in der ausgeübten Tätigkeit sozialversicherungsfrei.<br />
Die Dauer des <strong>Praktikum</strong>s, die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Höhe des erzielten Arbeitsentgelts<br />
spielen dabei keine Rolle. Der Praktikant bleibt aber nach wie vor <strong>auf</strong>grund seiner Eigenschaft<br />
als Stu<strong>den</strong>t im Rahmen der Krankenversicherung der Stu<strong>den</strong>ten versicherungspflichtig in der<br />
Kranken- und Pflegeversicherung (ausgenommen, er ist familienversichert).<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII sind Stu<strong>den</strong>ten während der Ausbildung an Hochschulen gesetzlich<br />
unfallversichert. Bei <strong>den</strong> während des Studiums zu absolvieren<strong>den</strong> Praktika kommt es dar<strong>auf</strong> an, bei<br />
wem die organisatorische und rechtliche Verantwortung für die Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s liegt.<br />
Sofern die Weisungsbefugnis dem <strong>Praktikum</strong>sbetrieb obliegt und der Stu<strong>den</strong>t während des <strong>Praktikum</strong>s<br />
in <strong>das</strong> Unternehmen eingegliedert wird, ist die Berufsgenossenschaft dieses Unternehmens zuständiger<br />
Unfallversicherungsträger.<br />
Auf Verlangen des Ausbildungsbetriebes hat der Stu<strong>den</strong>t eine der Dauer und dem Inhalt des <strong>Praktikum</strong>svertrages<br />
angepasste Haftpflichtversicherung abzuschliessen, sofern <strong>das</strong> Haftpflichtrisiko nicht<br />
bereits durch eine vom Ausbildungsbetrieb abgeschlossene Gruppenversicherung abgedeckt ist.
11. Zusammenstellung der Bedingungen zur Anerkennung von Praktika<br />
Tätigkeiten Unterlagen Zeitraum<br />
teilweise gesamt<br />
Vor Studienantritt<br />
- abgeschlossene k<strong>auf</strong>männische Ausbildg. Zeugnis 3 Monate<br />
- andere abgeschlossene Berufsausbildung Zeugnis 1 Monat<br />
(als praktische Tätigkeit)<br />
- berufliche Tätigkeit in einschlägigen<br />
Betrieben *)<br />
- Ableistung des Wehrdienstes, des Zivildienstes,<br />
eines Ökologischen oder Sozialen Jahres<br />
schriftlicher Nachweis des Betriebes 1 Monat<br />
(als praktische Tätigkeit)<br />
Bescheinigung 1 Monat<br />
(als praktische Tätigkeit)<br />
entsprechend Zeitraum<br />
der ausgeübten Tätigkeit<br />
- k<strong>auf</strong>männische Tätigkeit *) <strong>Praktikum</strong>sbericht<br />
(mind. 15 Seiten, Einsatz in 2 Abteilungen)<br />
Während des Studium<br />
- Teilpraktikum<br />
(praktische Tätigkeiten) *)<br />
- Teilpraktikum<br />
(k<strong>auf</strong>männische Tätigkeiten) *)<br />
schriftlicher Nachweis des Betriebes 1 Monat<br />
(als praktische Tätigkeit)<br />
- Gesamtpraktikum *) <strong>Praktikum</strong>sbericht<br />
(mind. 15 Seiten, Einsatz in mind. 2 Abt.)<br />
- Teilpraktikum im Familienbetrieb *)<br />
. entweder praktische Tätigkeiten<br />
. oder k<strong>auf</strong>männische Tätigkeiten<br />
- Teilpraktikum<br />
mit eigener Gewerbeausübung<br />
. entweder praktische Tätigkeiten<br />
. oder k<strong>auf</strong>männische Tätigkeiten<br />
oder 3 Monate<br />
<strong>Praktikum</strong>sbericht mind. 4 Wochen müssen in der Summe <strong>den</strong><br />
Bedingungen des Gesamtpraktikums<br />
entsprechen<br />
schriftlicher Nachweis des Betriebes<br />
<strong>Praktikum</strong>sbericht<br />
Kopie des Gewerbescheines<br />
Kopie des Gewerbescheines und<br />
<strong>Praktikum</strong>sbericht<br />
1 Monat<br />
(als praktische Tätigkeit)<br />
1Monat<br />
1 Monat<br />
(als praktische Tätigkeit)<br />
1Monat<br />
3 Monate<br />
*) Der Betrieb muss nach Art und Einrichtung gemäß Berufsausbildungsgesetz für die Berufsausbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung geeignet<br />
sein (zur Ausbildung k<strong>auf</strong>männischer Lehrlinge berechtigt; der Betreuer muss einen Hoch- oder Fachschulabschluss <strong>auf</strong> wirtschaftswissenschaftlichem Gebiet<br />
besitzen).