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Merkblatt für das betriebliche Praktikum - Willkommen auf den ...

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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Oktober 2003<br />

Friedrich-Schiller-Universität Jena<br />

Studien- und Praktikantenamt<br />

Carl-Zeiß-Str. 3<br />

07743 Jena<br />

Tel.: 03641/943020 Fax.: 03641/943002<br />

e-mail: F.Weissbrodt@wiwi.uni-jena.de<br />

MERKBLATT FÜR DAS BETRIEBLICHE PRAKTIKUM<br />

FÜR STUDIERENDE IM LEHRAMT WIRTSCHAFTSLEHRE/RECHT<br />

DATEN ZUM PRAKTIKUM<br />

1. Gesamtdauer<br />

Stu<strong>den</strong>ten 1 im Lehramt Wirtschaftslehre/Recht haben entsprechend der Studienordnung innerhalb der<br />

Regelstudienzeit bis zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung ein k<strong>auf</strong>männisches <strong>Praktikum</strong> von insgesamt<br />

drei Monaten (12 Wochen) zu absolvieren.<br />

2. Teilpraktika<br />

Der Gesamtzeitraum des <strong>Praktikum</strong>s kann in Teilabschnitte zerlegt wer<strong>den</strong>. Jedes Teilpraktikum muss<br />

mindestens 4 Wochen umfassen. Die Stu<strong>den</strong>ten können ihr dreimonatiges <strong>Praktikum</strong> auch zusammenhängend<br />

realisieren.<br />

3. Zeitliche Plazierung<br />

Wer<strong>den</strong> Teilpraktika oder <strong>das</strong> gesamte <strong>Praktikum</strong> vor Studienantritt absolviert, kann ein Antrag <strong>auf</strong><br />

Anrechnung der <strong>Praktikum</strong>szeit (vgl. Abschn. 11.) beim Studien- und Praktikantenamt eingereicht wer<strong>den</strong>.<br />

Als praktikumsäquivalente Tätigkeiten bis zu 4 Wochen können eine abgeschlossene Berufsausbildung<br />

außerhalb des Berufsfeldes Wirtschaft und Verwaltung, die Ableistung des Grundwehrdienstes,<br />

des Zivildienstes oder eines freiwilligen Ökologischen oder Sozialen Jahres sowie eine berufliche Tätigkeit<br />

in einschlägigen Betrieben angerechnet wer<strong>den</strong>, wenn die Zeiten durch Zeugnisse oder Bescheinigungen<br />

nachzuweisen sind.<br />

Die Anerkennung des Gesamtpraktikums setzt die Abgabe eines <strong>Praktikum</strong>sberichtes (vgl. Abschn. 8.)<br />

oder <strong>den</strong> Nachweis von absolvierten k<strong>auf</strong>männischen Praktikas im Zusammenhang mit der Ausbildung<br />

an anderen Hochschulen voraus.<br />

Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem nach § 25 Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannten<br />

Ausbildungsberuf im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung oder in einem k<strong>auf</strong>männischverwandten<br />

Ausbildungsberuf ersetzt <strong>das</strong> <strong>betriebliche</strong> <strong>Praktikum</strong>. Den Nachweis hat der Stu<strong>den</strong>t durch<br />

die Vorlage der entsprechen<strong>den</strong> Urkun<strong>den</strong> zu führen.<br />

Wird <strong>das</strong> <strong>Praktikum</strong> während des Studiums absolviert, dann stehen dafür entweder ein <strong>Praktikum</strong>ssemester<br />

oder die vorlesungsfreie Zeit zur Verfügung. Wird <strong>das</strong> <strong>Praktikum</strong> während der Vorlesungszeit<br />

eingeplant, dann sollte wegen einer Beurlaubung im Studien- und Praktikantenamt nachgefragt wer<strong>den</strong>.<br />

Wichtig: Die Praktikanten sollen <strong>den</strong> Betrieben für <strong>den</strong> Zeitraum des jeweiligen Teilpraktikums uneingeschränkt,<br />

also ohne Unterbrechung, zur Verfügung stehen!<br />

4. Anforderungen an <strong>den</strong> Ausbildungsbetrieb<br />

Den Stu<strong>den</strong>ten sollte die Möglichkeit gegeben wer<strong>den</strong>, die Führungs- und Leitungsarbeit und <strong>das</strong> Zusammenspiel<br />

der Teilbereiche kennen zu lernen, sich in normale Arbeitsabläufe einzugliedern, mit<br />

anderen Mitarbeitern aktiv probierend und leistend zusammenzuarbeiten, <strong>betriebliche</strong> Aufgabenstellungen<br />

z. T. eigenverantwortlich zu bearbeiten und konstruktive Lösungsalternativen darzulegen oder<br />

auch sich mit aktuellen Problemen der Arbeits-, Sozial- und Tarifpolitik vertrautzumachen. Diese Aufzählung<br />

stellt für <strong>den</strong> Ausbildungsbetrieb keine Vorschrift dar, sondern umfasst nur Vorschläge, da <strong>den</strong><br />

Unternehmen entsprechend ihrer Bedingungen ein größtmöglicher Spielraum gegeben wer<strong>den</strong> soll.<br />

1 Die Empfehlungen der Kommission zur Gestaltung des <strong>Praktikum</strong>s an der Universität Bayreuth wer<strong>den</strong> hier für die Friedrich-<br />

Sch iller-Universität Jena<br />

1 Status und Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher<br />

Form.


2<br />

Wird <strong>das</strong> Gesamtpraktikum in einem Unternehmen durchgeführt, sollte sich die Ausbildung <strong>auf</strong> zwei<br />

Schwerpunktbereiche erstrecken.<br />

Das Unternehmen muss nach Art und Einrichtung gemäß Berufsausbildungsgesetz für die Berufsausbildung<br />

im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung geeignet sein (zur Ausbildung k<strong>auf</strong>männischer Lehrlinge<br />

berechtigt; der Betreuer muss einen Hoch- oder Fachschulabschluss <strong>auf</strong> wirtschaftswissenschaftlichem<br />

Gebiet besitzen). Ausnahmen müssen vom Praktikantenamt genehmigt wer<strong>den</strong>.<br />

Praktikanten-Tätigkeiten im Familienbetrieb können im Höchstfall für die Dauer von 4 Wochen angerechnet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

5. Rechtsstatus der Praktikanten<br />

Die Praktikanten wer<strong>den</strong> nicht Betriebsangehörige. Sie behalten <strong>den</strong> Rechtsstatus eines Stu<strong>den</strong>ten.<br />

6. Organisation des Stellenvermittlungsverfahrens<br />

a) Abl<strong>auf</strong> bei der Universitätsvermittlung<br />

- Meldung von Stellenangeboten durch <strong>das</strong> Unternehmen an <strong>das</strong> Studien- und Praktikantenamt<br />

- Information über verfügbare Stellen an die Stu<strong>den</strong>ten (Aushang im Studien- und Praktikantenamt:<br />

Firma, Einsatzgebiete oder Aufgabenstellung, Voraussetzungen)<br />

- bei Interesse für einen angebotenen <strong>Praktikum</strong>splatz: Meldung der Stu<strong>den</strong>ten im Studien- und<br />

Praktikantenamt, Aushändigung weiterer schriftlicher Informationen zur Bewerbung.<br />

Alle weiteren Schritte der Bewerbung, wie etwa Terminabsprache für <strong>das</strong> Vorstellungsgespräch,<br />

schriftliche Bewerbung usw., liegen in <strong>den</strong> Hän<strong>den</strong> des Stu<strong>den</strong>ten und der Unternehmung. Beide<br />

Partner entschei<strong>den</strong>, ob sie nach dem Bewerbungsgespräch einen Praktikantenvertrag (ein Mustervertrag<br />

ist bei Bedarf im Studien- und Praktikantenamt erhältlich) abschliessen.<br />

Kommt kein Abschluss des Praktikantenvertrages zustande, ist dies dem Studien- und Praktikantenamt<br />

durch <strong>den</strong> Stu<strong>den</strong>ten zu mel<strong>den</strong>, damit die Stelle für andere Stu<strong>den</strong>ten neu ausgeschrieben<br />

wer<strong>den</strong> kann.<br />

b) Abl<strong>auf</strong> bei der Eigenvermittlung<br />

Die Stu<strong>den</strong>ten haben auch die Möglichkeit, sich selbständig einen <strong>Praktikum</strong>sbetrieb zu suchen.<br />

- Suche eines <strong>Praktikum</strong>splatzes durch <strong>den</strong> Stu<strong>den</strong>ten und Absprache mit der Unternehmung<br />

- Mitteilung über <strong>den</strong> gefun<strong>den</strong>en <strong>Praktikum</strong>splatz an <strong>das</strong> Studien- und Praktikantenamt als<br />

Rückversicherung, <strong>das</strong>s die geplanten Tätigkeiten anerkannt wer<strong>den</strong> können.<br />

- Kontakt<strong>auf</strong>nahme durch <strong>das</strong> Praktikantenamt mit der Unternehmung. (falls gewünscht)<br />

Ferienjobs wer<strong>den</strong> nicht als <strong>Praktikum</strong> anerkannt.<br />

7. Vom Ausbildungsbetrieb in der Regel erbetene Bewerbungsunterlagen<br />

Bewerbungsanschreiben, Lichtbild, Lebensl<strong>auf</strong>, Studienbescheinigung, Lohnsteuerkarte, Kopie des<br />

Abiturzeugnisses bzw. des Zwischenprüfungszeugnisses, Belege von bisher abgeleisteten Praktika;<br />

Bescheinigung über Absolvierung eines Pflichtpraktikums nach der Prüfungsordnung (wird <strong>auf</strong> Anfrage<br />

vom Studien- und Praktikantenamt ausgestellt)<br />

8. <strong>Praktikum</strong>sbericht<br />

Vom Stu<strong>den</strong>ten ist während des <strong>Praktikum</strong>s ein Bericht zu schreiben. (Ein Musterexemplar kann im<br />

Praktikantenamt eingesehen wer<strong>den</strong>.)<br />

8.1. Form<br />

Die Aufzeichnungen sollten maschinengeschrieben im Format DIN A 4 erfolgen. Der gesamte Bericht<br />

ist mit einem Deckblatt zu versehen, <strong>das</strong> folgende Angaben enthält:<br />

Name, Geburtsdatum, Immatrikulationsnummer, Studiengang, Semester, Ausbildungsfirma, <strong>Praktikum</strong>szeit.<br />

Dem eigentlichen Text ist außerdem eine Gliederung voranzustellen. Der Bericht ist geheftet (z. B.<br />

Schnellhefter, Aktendulli) einzureichen.<br />

8.2. Umfang<br />

Der Mindestumfang von 15 Seiten (bei 1 1/2 zeiliger Schreibweise) für <strong>das</strong> Gesamtpraktikum darf nicht<br />

unterschritten wer<strong>den</strong>.


3<br />

8.3. Inhaltliche Anforderungen<br />

Der Gesamtbericht über <strong>das</strong> <strong>betriebliche</strong> <strong>Praktikum</strong> - der eindeutig die Tätigkeiten und Aufgaben beinhaltet,<br />

die der Praktikant absolviert hat -, zerfällt in mehrere Teilberichte, wobei die folgen<strong>den</strong> Mindestanforderungen<br />

zu beachten sind:<br />

(1) Es ist eine kurze Firmendarstellung zu geben (Branche, Produktionsprogramm, Beschäftigte<br />

usw.) und die Stellung des Arbeitsplatzes im umfassenderen Betriebsabl<strong>auf</strong> zu charakterisieren;<br />

(2) eine detaillierte Beschreibung der durchgeführten Ativitäten, vermittelten Erkenntnisse und Erfahrungen<br />

sowie der persönlichen Eindrücke (z. B. kritische Analysen, Verbesserungsvorschläge)<br />

anzufertigen;<br />

(3) die unter (1) und (2) <strong>auf</strong>geführten Anforderungen sind natürlich für jede Unternehmung wiederholt<br />

zu erfüllen, wenn mehrere Teilpraktika bsolviert wer<strong>den</strong>.<br />

(4) Fertigt ein Stu<strong>den</strong>t im <strong>Praktikum</strong> für <strong>das</strong> Unternehmen Ausarbeitungen an (z. B. weil er an konkreten<br />

Praxisprojekten, Marketinganalysen u. ä. mitwirkt), so kann er sich vom Unternehmen <strong>den</strong><br />

Seitenumfang der eingereichten Unterlagen bestätigen lassen, wenn diese nicht Bestandteil des<br />

<strong>Praktikum</strong>sberichtes wer<strong>den</strong> dürfen.<br />

8.4. Bestätigung des <strong>Praktikum</strong>sberichts<br />

Dem Bericht ist ein schriftlicher Nachweis des Unternehmens über die Dauer der Beschäftigung beizufügen.<br />

Dies kann z. B. eine Unterschrift unter dem Bericht sein oder die Kopie des Praktikanten-<br />

Zeugnisses.<br />

8.5. Praktikanten-Zeugnis<br />

Dem Praktikanten wird empfohlen, sich von der ausbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unternehmung ein Zeugnis ausstellen<br />

zu lassen. Solche Beurteilungen erweisen sich später bei Bewerbungen als sehr hilfreich.<br />

8.6. Vorlage des Berichts und Anerkennung des <strong>Praktikum</strong>s<br />

Es wird empfohlen, <strong>den</strong> <strong>Praktikum</strong>sbericht sofort nach Abschluss eines Teilpraktikums mit einem<br />

schriftlichen Antrag <strong>auf</strong> Anerkennung beim Studien- und Praktikantenamt einzureichen. Spätester Abgabetermin:<br />

3 Monate vor Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung. Das eingereichte Exemplar bleibt<br />

beim Studien- und Praktikantenamt.<br />

9. Vergütung<br />

Ein Vergütungsanspruch des Praktikanten besteht nicht. Es bleibt der einzelnen Unternehmung überlassen,<br />

welche Regelungen sie mit jedem Praktikanten individuell trifft.<br />

10. Sozialversicherungspflicht der Praktikanten<br />

Die Stu<strong>den</strong>ten im Lehramtsstudiengang Wirtschaftslehre/Recht müssen während ihres Studiums ein<br />

vorgeschriebenes <strong>Praktikum</strong> ableisten und sind deshalb in der ausgeübten Tätigkeit sozialversicherungsfrei.<br />

Die Dauer des <strong>Praktikum</strong>s, die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Höhe des erzielten Arbeitsentgelts<br />

spielen dabei keine Rolle. Der Praktikant bleibt aber nach wie vor <strong>auf</strong>grund seiner Eigenschaft<br />

als Stu<strong>den</strong>t im Rahmen der Krankenversicherung der Stu<strong>den</strong>ten versicherungspflichtig in der<br />

Kranken- und Pflegeversicherung (ausgenommen, er ist familienversichert).<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII sind Stu<strong>den</strong>ten während der Ausbildung an Hochschulen gesetzlich<br />

unfallversichert. Bei <strong>den</strong> während des Studiums zu absolvieren<strong>den</strong> Praktika kommt es dar<strong>auf</strong> an, bei<br />

wem die organisatorische und rechtliche Verantwortung für die Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s liegt.<br />

Sofern die Weisungsbefugnis dem <strong>Praktikum</strong>sbetrieb obliegt und der Stu<strong>den</strong>t während des <strong>Praktikum</strong>s<br />

in <strong>das</strong> Unternehmen eingegliedert wird, ist die Berufsgenossenschaft dieses Unternehmens zuständiger<br />

Unfallversicherungsträger.<br />

Auf Verlangen des Ausbildungsbetriebes hat der Stu<strong>den</strong>t eine der Dauer und dem Inhalt des <strong>Praktikum</strong>svertrages<br />

angepasste Haftpflichtversicherung abzuschliessen, sofern <strong>das</strong> Haftpflichtrisiko nicht<br />

bereits durch eine vom Ausbildungsbetrieb abgeschlossene Gruppenversicherung abgedeckt ist.


11. Zusammenstellung der Bedingungen zur Anerkennung von Praktika<br />

Tätigkeiten Unterlagen Zeitraum<br />

teilweise gesamt<br />

Vor Studienantritt<br />

- abgeschlossene k<strong>auf</strong>männische Ausbildg. Zeugnis 3 Monate<br />

- andere abgeschlossene Berufsausbildung Zeugnis 1 Monat<br />

(als praktische Tätigkeit)<br />

- berufliche Tätigkeit in einschlägigen<br />

Betrieben *)<br />

- Ableistung des Wehrdienstes, des Zivildienstes,<br />

eines Ökologischen oder Sozialen Jahres<br />

schriftlicher Nachweis des Betriebes 1 Monat<br />

(als praktische Tätigkeit)<br />

Bescheinigung 1 Monat<br />

(als praktische Tätigkeit)<br />

entsprechend Zeitraum<br />

der ausgeübten Tätigkeit<br />

- k<strong>auf</strong>männische Tätigkeit *) <strong>Praktikum</strong>sbericht<br />

(mind. 15 Seiten, Einsatz in 2 Abteilungen)<br />

Während des Studium<br />

- Teilpraktikum<br />

(praktische Tätigkeiten) *)<br />

- Teilpraktikum<br />

(k<strong>auf</strong>männische Tätigkeiten) *)<br />

schriftlicher Nachweis des Betriebes 1 Monat<br />

(als praktische Tätigkeit)<br />

- Gesamtpraktikum *) <strong>Praktikum</strong>sbericht<br />

(mind. 15 Seiten, Einsatz in mind. 2 Abt.)<br />

- Teilpraktikum im Familienbetrieb *)<br />

. entweder praktische Tätigkeiten<br />

. oder k<strong>auf</strong>männische Tätigkeiten<br />

- Teilpraktikum<br />

mit eigener Gewerbeausübung<br />

. entweder praktische Tätigkeiten<br />

. oder k<strong>auf</strong>männische Tätigkeiten<br />

oder 3 Monate<br />

<strong>Praktikum</strong>sbericht mind. 4 Wochen müssen in der Summe <strong>den</strong><br />

Bedingungen des Gesamtpraktikums<br />

entsprechen<br />

schriftlicher Nachweis des Betriebes<br />

<strong>Praktikum</strong>sbericht<br />

Kopie des Gewerbescheines<br />

Kopie des Gewerbescheines und<br />

<strong>Praktikum</strong>sbericht<br />

1 Monat<br />

(als praktische Tätigkeit)<br />

1Monat<br />

1 Monat<br />

(als praktische Tätigkeit)<br />

1Monat<br />

3 Monate<br />

*) Der Betrieb muss nach Art und Einrichtung gemäß Berufsausbildungsgesetz für die Berufsausbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung geeignet<br />

sein (zur Ausbildung k<strong>auf</strong>männischer Lehrlinge berechtigt; der Betreuer muss einen Hoch- oder Fachschulabschluss <strong>auf</strong> wirtschaftswissenschaftlichem Gebiet<br />

besitzen).

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