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Merkblatt für das betriebliche Praktikum - Willkommen auf den ...

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8.3. Inhaltliche Anforderungen<br />

Der Gesamtbericht über <strong>das</strong> <strong>betriebliche</strong> <strong>Praktikum</strong> - der eindeutig die Tätigkeiten und Aufgaben beinhaltet,<br />

die der Praktikant absolviert hat -, zerfällt in mehrere Teilberichte, wobei die folgen<strong>den</strong> Mindestanforderungen<br />

zu beachten sind:<br />

(1) Es ist eine kurze Firmendarstellung zu geben (Branche, Produktionsprogramm, Beschäftigte<br />

usw.) und die Stellung des Arbeitsplatzes im umfassenderen Betriebsabl<strong>auf</strong> zu charakterisieren;<br />

(2) eine detaillierte Beschreibung der durchgeführten Ativitäten, vermittelten Erkenntnisse und Erfahrungen<br />

sowie der persönlichen Eindrücke (z. B. kritische Analysen, Verbesserungsvorschläge)<br />

anzufertigen;<br />

(3) die unter (1) und (2) <strong>auf</strong>geführten Anforderungen sind natürlich für jede Unternehmung wiederholt<br />

zu erfüllen, wenn mehrere Teilpraktika bsolviert wer<strong>den</strong>.<br />

(4) Fertigt ein Stu<strong>den</strong>t im <strong>Praktikum</strong> für <strong>das</strong> Unternehmen Ausarbeitungen an (z. B. weil er an konkreten<br />

Praxisprojekten, Marketinganalysen u. ä. mitwirkt), so kann er sich vom Unternehmen <strong>den</strong><br />

Seitenumfang der eingereichten Unterlagen bestätigen lassen, wenn diese nicht Bestandteil des<br />

<strong>Praktikum</strong>sberichtes wer<strong>den</strong> dürfen.<br />

8.4. Bestätigung des <strong>Praktikum</strong>sberichts<br />

Dem Bericht ist ein schriftlicher Nachweis des Unternehmens über die Dauer der Beschäftigung beizufügen.<br />

Dies kann z. B. eine Unterschrift unter dem Bericht sein oder die Kopie des Praktikanten-<br />

Zeugnisses.<br />

8.5. Praktikanten-Zeugnis<br />

Dem Praktikanten wird empfohlen, sich von der ausbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unternehmung ein Zeugnis ausstellen<br />

zu lassen. Solche Beurteilungen erweisen sich später bei Bewerbungen als sehr hilfreich.<br />

8.6. Vorlage des Berichts und Anerkennung des <strong>Praktikum</strong>s<br />

Es wird empfohlen, <strong>den</strong> <strong>Praktikum</strong>sbericht sofort nach Abschluss eines Teilpraktikums mit einem<br />

schriftlichen Antrag <strong>auf</strong> Anerkennung beim Studien- und Praktikantenamt einzureichen. Spätester Abgabetermin:<br />

3 Monate vor Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung. Das eingereichte Exemplar bleibt<br />

beim Studien- und Praktikantenamt.<br />

9. Vergütung<br />

Ein Vergütungsanspruch des Praktikanten besteht nicht. Es bleibt der einzelnen Unternehmung überlassen,<br />

welche Regelungen sie mit jedem Praktikanten individuell trifft.<br />

10. Sozialversicherungspflicht der Praktikanten<br />

Die Stu<strong>den</strong>ten im Lehramtsstudiengang Wirtschaftslehre/Recht müssen während ihres Studiums ein<br />

vorgeschriebenes <strong>Praktikum</strong> ableisten und sind deshalb in der ausgeübten Tätigkeit sozialversicherungsfrei.<br />

Die Dauer des <strong>Praktikum</strong>s, die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Höhe des erzielten Arbeitsentgelts<br />

spielen dabei keine Rolle. Der Praktikant bleibt aber nach wie vor <strong>auf</strong>grund seiner Eigenschaft<br />

als Stu<strong>den</strong>t im Rahmen der Krankenversicherung der Stu<strong>den</strong>ten versicherungspflichtig in der<br />

Kranken- und Pflegeversicherung (ausgenommen, er ist familienversichert).<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII sind Stu<strong>den</strong>ten während der Ausbildung an Hochschulen gesetzlich<br />

unfallversichert. Bei <strong>den</strong> während des Studiums zu absolvieren<strong>den</strong> Praktika kommt es dar<strong>auf</strong> an, bei<br />

wem die organisatorische und rechtliche Verantwortung für die Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s liegt.<br />

Sofern die Weisungsbefugnis dem <strong>Praktikum</strong>sbetrieb obliegt und der Stu<strong>den</strong>t während des <strong>Praktikum</strong>s<br />

in <strong>das</strong> Unternehmen eingegliedert wird, ist die Berufsgenossenschaft dieses Unternehmens zuständiger<br />

Unfallversicherungsträger.<br />

Auf Verlangen des Ausbildungsbetriebes hat der Stu<strong>den</strong>t eine der Dauer und dem Inhalt des <strong>Praktikum</strong>svertrages<br />

angepasste Haftpflichtversicherung abzuschliessen, sofern <strong>das</strong> Haftpflichtrisiko nicht<br />

bereits durch eine vom Ausbildungsbetrieb abgeschlossene Gruppenversicherung abgedeckt ist.

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