Raumschießanlagen für LD-, CO2 und Armbrust
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Raumschießanlagen für LD-, CO2 und Armbrust
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Dipl.-Ing.<br />
Burckhard W.R. Voigt<br />
Sachverständiger <strong>für</strong> Schießanlagen<br />
Stegerwaldstr. 34<br />
58099 Hagen<br />
0. Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>Raumschießanlagen</strong> <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-, <strong>CO2</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Armbrust</strong><br />
Ident.-Nr.<br />
Seite: 1<br />
SSV 3402-00<br />
1. Vorwort...................................................................................................................................1<br />
1.1. Literaturhinweise ......................................................................................................................................1<br />
2. Allgemeine Bestimmungen.....................................................................................................2<br />
2.1. Feuertechnische Sicherheit......................................................................................................................2<br />
2.2. Erste Hilfe.................................................................................................................................................2<br />
2.3. Notbeleuchtung ........................................................................................................................................2<br />
2.4. Aushänge .................................................................................................................................................3<br />
3. Schießbahnabschluss ............................................................................................................3<br />
3.1. Geschossfang ..........................................................................................................................................4<br />
3.2. Elektronische Auswertrahmen .................................................................................................................4<br />
4. Schießbahnsohle ...................................................................................................................4<br />
4.1. Fußboden im Schützenstand..................................................................................................4<br />
5. Seitenwände ..........................................................................................................................5<br />
6. Decke.....................................................................................................................................6<br />
7. Beleuchtung ...........................................................................................................................6<br />
8. Brüstung, Pritsche..................................................................................................................7<br />
8.1. Scheibenzuganlagen................................................................................................................................7<br />
8.1.1. Anlagen mit elektronischer Trefferanzeige...............................................................................................7<br />
9. Sonstiges ...............................................................................................................................7<br />
9.1. Aufsichtsführende Personen ....................................................................................................................7<br />
9.2. Merkblatt...................................................................................................................................................8<br />
9.3. Aufbewahrung von Waffen <strong>und</strong> Munition .................................................................................................8<br />
10. Anhang...................................................................................................................................8<br />
10.1. Begriffsbestimmungen..............................................................................................................................8<br />
10.2. Maße <strong>und</strong> Daten auf dem <strong>LD</strong>-Stand ........................................................................................................9<br />
10.3. Baustoffe auf dem Schießstand ...............................................................................................................9<br />
1. Vorwort<br />
<strong>Raumschießanlagen</strong> <strong>für</strong> Luftdruck- <strong>CO2</strong>-Waffen sind wohl die meisten vorhandenen Schießstände in<br />
Deutschland. Wie diese ausgeführt werden sollen <strong>und</strong> was zu beachten ist, wird in diesem Aufsatz dargelegt.<br />
In den Schießstand-Richtlinien [4] heißt es im Kapitel 1.2.2. über die Sicherheit:<br />
Ein Schießstand muss so errichtet werden, dass sowohl nach innen, d.h. <strong>für</strong> die<br />
am Schießen beteiligten Personen, als auch nach außen, d.h. <strong>für</strong> die Umgebung<br />
bzw. Nachbarschaft, Gefahren <strong>und</strong> Gefährdungen nach den bisherigen Erkenntnissen<br />
ausgeschlossen werden können.<br />
1.1. Literaturhinweise<br />
[1] Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) vom 11.10.2002<br />
[2] Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom 27.10.2003<br />
[3] Tragbare Schusswaffen (VBG 88) der Berufsgenossenschaft vom 01.10.1992<br />
[4] Die Richtlinien <strong>für</strong> die Errichtung, die Abnahme <strong>und</strong> das Betreiben von Schießständen vom »Deutschen<br />
Schützenb<strong>und</strong>« in der zur Zeit gültigen Fassung vom Januar 2000<br />
[5] Schießstandordnung vom November 2003<br />
Dateiname: 3402-00.doc Erstellt am: 21.02.2006 Änderungs-Nr.: 00.00
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Burckhard W.R. Voigt<br />
Sachverständiger <strong>für</strong> Schießanlagen<br />
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2. Allgemeine Bestimmungen<br />
2.1. Feuertechnische Sicherheit<br />
<strong>Raumschießanlagen</strong> <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-, <strong>CO2</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Armbrust</strong><br />
Ident.-Nr.<br />
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In jedem Schießstand muss ein Feuerlöscher vorhanden sein. Zugelassen <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-Stände (<strong>LD</strong> = Luftdruck)<br />
sind alle Arten von Feuerlöscher nach DIN 14406 bzw. DIN EN 3) {siehe [4] Kap. 4.3.9. <strong>und</strong><br />
5.5.5.}. Da hier von der Waffentechnik, anders wie bei den Feuerwaffen mit Schwarzpulver oder Nitrozellulosepulver,<br />
keine Brandgefahr ausgeht, kann auf besondere Maßnahmen verzichtet werden. Die Anzahl,<br />
Größe <strong>und</strong> Standort der Feuerlöscher sollte mit der zuständigen Feuerwehr abgesprochen werden.<br />
Ich rate den Betreibern keine Pulverlöscher zu verwenden. Im Falle des Einsatzes der Pulverlöscher gibt<br />
es durch das Pulver eine große Verschmutzung. Wasserlöscher haben sich als geeignet erwiesen.<br />
Da die Schießbahn nur 10 m lang ist, kann auf einen separaten Fluchtweg an den Zielen verzichtet werden.<br />
2.2. Erste Hilfe<br />
Ein Verbandskasten <strong>für</strong> die »Erste Hilfe« muss vorhanden sein. Der Ort, wo der Verbandskasten aufbewahrt<br />
wird, ist deutlich durch ein grünes Kreuz zu kennzeichnen. {siehe [4] Kap. 4.3.10.}. Man beachte<br />
das Ablaufdatum des Inhaltes. Auch ist da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass W<strong>und</strong>pflaster vorhanden ist <strong>und</strong><br />
dieses noch in Ordnung sind.<br />
Die Verbandskästen sind in Klassen unterteilt:<br />
• Großen Verbandskasten nach DIN 13169 – Verbandskasten E<br />
• Kleiner Verbandskasten nach DIN 13157 – Verbandskasten C<br />
Ein Verbandskasten der Klasse E ersetzt zwei Verbandskästen der Klasse C. Die Anzahl der Verbandskästen<br />
richtet sich nach der Anzahl der Stände. Nach § 5 der UVV vom 1.1.1997 gilt:<br />
Herstellungs-, Verarbeitungs-<br />
<strong>und</strong> vergleichbare<br />
Betriebe<br />
Dies halte ich <strong>für</strong> ausreichend.<br />
1 – 20<br />
21 – 100<br />
ab 101<br />
<strong>für</strong> jede weitern 100<br />
1 Stück C<br />
1 Stück E<br />
2 Stück E<br />
1 Stück E<br />
Da heute fast Jedermann ein Handy zur Verfügung steht, kann auf ein Telefonanschluss verzichtet werden<br />
um einen Notruf abzusetzen. Der Betreiber hat aber sicher zu stellen, dass eine gute Verbindung<br />
durch die Handynetze möglich ist. Ich denke daran, dass manche Schießstände in alten Bunkern oder<br />
zu mindestens in Räumen mit sehr dicken Wänden gebaut wurden <strong>und</strong> eine Handyverbindung meist<br />
sehr schlecht bis gar nicht zustande kommt. In diesen Fällen halte ich einen Telefonanschluss <strong>für</strong> notwendig.<br />
Ein Aushang über die Notrufnummern sollte ebenfalls vorhanden sein.<br />
2.3. Notbeleuchtung<br />
Eine Notbeleuchtung ist notwendig, wenn der Strom aus irgendwelchen Gründen ausfällt. Diese Notbeleuchtung<br />
muss unabhängig vom Stromnetz sein d.h. durch Batterie gespeist. Bei Taschenlampen ist<br />
da<strong>für</strong> zu sorgen, dass die Batterien nicht leer werden <strong>und</strong> auslaufen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen<br />
geprüft <strong>und</strong> ggf ausgetauscht werden. Ich würde auf dem <strong>LD</strong>-Schießstand auch eine Kerze mit<br />
danebenliegen Streichhölzer als Notbeleuchtung gelten lassen (hier können wenigstens keine Batterien<br />
leer werden). Der Standort dieser »Notbeleuchtungen« (Taschenlampe <strong>und</strong> Kerze) sollte durch eine flurezierende<br />
Folie, die im Dunkeln leuchtet, gekennzeichnet sein.<br />
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2.4. Aushänge<br />
<strong>Raumschießanlagen</strong> <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-, <strong>CO2</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Armbrust</strong><br />
Auf jedem <strong>LD</strong>-Stand sind folgende Aushänge an gut sichtbarer Stelle aufzuhängen:<br />
• zugelassene Waffen, Munition, Geschossenergie <strong>und</strong> Anschlagsarten<br />
• Namen der Aufsichtsführenden Personen<br />
• Die aktuelle Schießstandordnung<br />
Ident.-Nr.<br />
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SSV 3402-00<br />
• Rauchverbotsschild<br />
In der Schießstand-Richtlinie nicht erwähnt, aber meines Erachtens wichtig halte ich einen Aushang:<br />
Nach dem Schießen Hände waschen nicht vergessen!<br />
<strong>für</strong> angebracht, da der Schütze das Diabolo mit den Händen anfassen muss <strong>und</strong> dieses aus Blei besteht.<br />
Auch sollte ein Aushang über die Notrufnummern neben dem Telefon oder an gut sichtbarer Stelle aufgehängt<br />
werden. Die allgemein gültigen Notrufnummern sind <strong>für</strong> Hagen/Westf.:<br />
Rettungsdienst 112 Polizei/Notruf 110<br />
Ärztlicher Notdienst (Grünstr. 29) 1 92 92 Zahnärztlicher Notdienst 3 75 90 90<br />
Apotheken Notdienst 1 15 00 Giftnotruf 02 28/1 92 40<br />
Nächster Arzt (je nach Standort)<br />
3. Schießbahnabschluss<br />
Der Schießbahnabschluss ist der Teil des <strong>LD</strong>-Standes, der besonderer Beachtung bedarf. Seine wichtigste<br />
Aufgabe ist, er muss rückprallsicher <strong>und</strong> durchschusssicher ausgeführt werden. Dies wird durch<br />
folgende Maßnahmen erreicht {[4] Kap. 5.3.3.}:<br />
1. Wand aus Beton<br />
2. Wand versehen mit Mauerputz<br />
3. Wand mit Stahlblech mind. 1,5 mm dick<br />
4. Wand mit Weichfaserplatten mind. 2,0 cm dick<br />
5. Wand mit Gipskarton mind. 2,0 cm dick<br />
Andere Materialien sind durch Beschussversuche {nach [4] Kap. 3.1.1. Absatz 2} zu prüfen, ob sie rückprallsicher<br />
sind. Die Beschussprüfung sollte unter größter Vorsicht gemacht werden, d.h. feste Kleidung<br />
<strong>und</strong> vor allem eine durchschusssichere Schutzbrille. Drei Schüsse auf das Material sollten mindestens<br />
abgefeuert werden um die Gewähr zu haben, dass das Material als rückprallsicher gelten kann.<br />
Bei bestehenden Schießbahnabschlusswänden aus Holz müssen zu mindestens in einem Bereich von<br />
0,50 m um das Scheibenzentrum herum rückprallsichere Materialien verwendet werden {[4] Kap. 5.3.3.<br />
letzter Abschnitt}.<br />
Wird auf diesem Schießstand zusätzlich mit <strong>Armbrust</strong> geschossen, so sollte man auf die harten Baustoffe<br />
verzichten <strong>und</strong> stattdessen die weichen Baustoffe verwenden um die doch recht teueren Bolzen nicht<br />
zu beschädigen, also die Baustoffe, die unter Punkt 4 <strong>und</strong> 5 aufgeführt sind.<br />
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3.1. Geschossfang<br />
≥ 190<br />
<strong>Raumschießanlagen</strong> <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-, <strong>CO2</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Armbrust</strong><br />
Bild 1: Abweisblech<br />
≤ 45°<br />
≥ 2<br />
≥ 190<br />
Bild: 3402-01<br />
Ident.-Nr.<br />
Seite: 4<br />
SSV 3402-00<br />
Der Geschossfang muss die Projektile<br />
sicher aufnehmen. Es gibt Geschossfänge<br />
mit einem nach unten gerichtetem<br />
Blech von mind. 2,0 mm Dicke (siehe<br />
nebenstehendes Bild). Auch trichterförmige<br />
Kästen aus Blech sind möglich. Die<br />
Projektionsfläche in Schussrichtung sollte<br />
mindestens so groß sein, dass sie die zur<br />
Anwendung kommenden größten Scheiben<br />
an den Rändern allseitig um ca. 10<br />
bis 20 mm überragen ([4] Kap.<br />
10.6.5.1.1.). Die größte Scheibe <strong>für</strong> Luftdruckwaffen<br />
ist die Luftpistolenscheibe.<br />
Diese hat die Maße nach DSB Sportordnung 155,5 x 155,5 mm, das bedeutet, dass das Abweisbleich<br />
eine Projektionsfläche von mindestens 180 x 180 mm haben sollte. Ab <strong>und</strong> zu sollten die Fangkästen<br />
von den Geschossen gereinigt werden. Bei vollen Fangkästen können Projektile zurückprallen <strong>und</strong> die<br />
Ziel-Scheiben beschädigen.<br />
Die Materialgüte sollte nach DIN 1623 nicht unter einer Mindestzugfestigeit von 120 MPa 1) liegen. Auch<br />
Gleitplatten aus Kunststoff mit vergleichbarer Zugfestigkeit sind zulässig. [4] Kap. 10.6.5.1.1.<br />
3.2. Elektronische Auswertrahmen<br />
Bei der elektronischen Auswertung wird vor dem Geschossfang ein Messrahmen aufgestellt. Die Durchschussöffnung<br />
sollte hier auch mind. 180 x 180 mm betragen. Zu beachten ist bei der Aufstellung, dass<br />
die hier<strong>für</strong> notwendigen Kabel beschusssicher verkleidet werden. Dies kann durch Kabelkanäle aus 2,0<br />
mm dickem Blech gewährleistet werden. Der Abstand zum Geschossfang ist aus der Anleitung des jeweiligen<br />
Herstellers zu entnehmen.<br />
4. Schießbahnsohle<br />
An die Schießbahnsohle sind keine besonderen Anforderungen zu stellen. Sie soll so beschaffen sein,<br />
das keine Geschosse zurückprallen können. Dies kann aber nur geschehen, wenn Flächen rechtwinkelig<br />
zur Sohle in die Schießbahn angeordnet sind, die aus einem Material bestehen, das Geschosse zurückfliegen<br />
können. Auch sollte die Schießbahn frei von Gegenständen sein. Vor allen Dingen dürfen keine<br />
Stromkabel herumliegen.<br />
4.1. Fußboden im Schützenstand<br />
Die Ausführung des Fußbodens im Schützenstand soll so beschaffen sein, dass Erschütterungen nicht<br />
übertragen werden. Holzdielen sind zu vermeiden, weil solche keinen zuverlässigen festen Stand der<br />
Schützen gewährleisten. Als Fußbodenbelag wird u.a. Zementestrich empfohlen, aufgeraut oder mit<br />
Kunststoffbelag. Gegen einen Teppichbelag ist gr<strong>und</strong>sätzlich auch nichts zu sagen. Denken Sie aber<br />
daran, dass sie die heruntergefallenen Diabolos einfach entfernen können. Diabolos im Staubsauger<br />
1) MPa = Mega Pascal = N/mm 2 [1 Pa (Pascal) = 1 N/m 2 ]<br />
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Ident.-Nr.<br />
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halte ich <strong>für</strong> gefährlich, da der Kehricht in der Regel als Restmüll entsorgt wird <strong>und</strong> Blei ein sehr giftiges<br />
Material ist. Blei im Restmüll ist verboten!!!<br />
5. Seitenwände<br />
In die Schießbahn führende Fenster <strong>und</strong> Türen sind während des Schießens sicher verschlossen zu halten.<br />
Soweit diese von direkten Schüssen getroffen werden können <strong>und</strong> nicht durchschusssicher sind, ist<br />
eine Verblendung notwendig. Diese Verblendung muss rückprallsicher <strong>und</strong> durchschusssicher ausgeführt<br />
sein (siehe Baustoffe in Kapitel 3.).<br />
Ansonsten sind die Seitenwände auch rückprallsicher auszuführen, d.h. auf vorstehende Kanten <strong>und</strong><br />
Mauervorsprünge sind so auszuführen, dass kein Geschoss zurückprallen kann.<br />
Heizkörper die an den Seitenwänden der Schießbahn aufgestellt sind brauchen meines Erachtens nur in<br />
Schussrichtung verkleidet zu werden. Ich verweise hier auf den § 11 der Allgemeinen Waffengesetz-<br />
Verordnung (AWaffV) vom 27. Oktober 2003:<br />
Aufsicht<br />
(1) Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben das Schießen in den Schießstätten<br />
ständig zu beaufsichtigen, insbesondere da<strong>für</strong> zu sorgen, dass die in der<br />
Schießstätte Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen,<br />
<strong>und</strong> zu beachten, dass die Bestimmungen des § 27 Abs. 3 oder 6 des<br />
Waffengesetzes eingehalten werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung oder<br />
Beseitigung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen oder den Aufenthalt in<br />
der Schießstätte zu untersagen.<br />
(2) Die Benutzer der Schießstätte haben die Anordnung der verantwortlichen<br />
Aufsichtspersonen nach Absatz 1 zu befolgen.<br />
(3) Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt<br />
zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand<br />
befindet.<br />
Das bedeutet, dass die Aufsicht verhindern muss, das auf dem Schießstand schräg geschossen wird,<br />
also auf Gegenstände in der Schießbahn geschossen wird.<br />
Ein außerhalb des Schießstandes liegender, begehbarer Raum ist gegenüber dem Schießstand abzutrennen.<br />
Hierzu ist bündig auf dem Fußboden des Raumes eine geschlossene Trennwand mit einer Gesamthöhe<br />
von mind. 2 m aufzustellen. Die zulässigen Materialien <strong>für</strong> Seitenwände sind:<br />
1. 6 mm dicke Hartfaserplatten<br />
2. 6 mm dicke Sperrholzplatten<br />
3. 20 mm astfreies Weichholz<br />
4. 18 mm dicke Spanplatten<br />
oder gleichwertige Materialien. {[4] Kap. 5.3.3.}<br />
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6. Decke<br />
Die Deckenhöhe sollte vom Schützenstandniveau<br />
gemessen mindestens 2,20 m, Die Durchschusshöhe<br />
mindestens 2,0 m betragen.<br />
Beleuchtungen in der Decke sollten so angeordnet<br />
oder abgeschirmt sein, dass durch Schüsse die<br />
Beleuchtungskörper nicht getroffen werden können.<br />
Stromkabel, die hinter der Decke frei herumliegen,<br />
stellen keine Gefahr dar. Beschussversuche<br />
von mir haben ergeben, dass die Stromkabel<br />
nicht so beschädigt werden dass von ihnen eine<br />
Gefahr (Brand oder Kurzschluss) ausgehen.<br />
<strong>Raumschießanlagen</strong> <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-, <strong>CO2</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Armbrust</strong><br />
Ident.-Nr.<br />
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mind. 2,20 m<br />
Bild: 3402-02<br />
± 0<br />
mind. 2,0 m<br />
Antragspunkt<br />
1,0 m<br />
bei Deckenhöhe 2,20 m<br />
3,30 m<br />
20°<br />
Gefahrenbereich<br />
Bild 2: Decken-, Durchschusshöhe <strong>und</strong> Gefahrenbereich<br />
Der Gefahrenbereich nach oben ist definiert als der Bereich der aus der Horizontalen vom Antragspunkt<br />
unter einem Winkel von 20° nach oben bis zur Decke reicht. {[4] Kap. 4.2.1.}<br />
7. Beleuchtung<br />
Bild 3: Messpunkte vom Schießstand (3402-03.jpg)<br />
Bei der Beleuchtung im Schießstand unterscheidet<br />
man drei Bereiche:<br />
a) Beleuchtung der Ziele,<br />
b) Ausleuchtung der Schießbahn,<br />
c) Beleuchtung im Schützenstand.<br />
zu a) An den Zielen sollte eine Beleuchtungsstärke<br />
von mindestens 800 Lux gemessen<br />
werden. Die Beleuchtung sollte blendungsfrei,<br />
gleichmäßig <strong>und</strong> schattenfrei sein.<br />
Meist beschweren sich die Schützen schon, wenn die Beleuchtung der Ziele schlecht ausgefallen<br />
ist.<br />
zu b) Auf eine Ausleuchtung der Schießbahn kann verzichtet werden. Zu empfehlen ist eine stufenlose<br />
Regelung einer indirekten Beleuchtung.<br />
zu c) Die Beleuchtung im Schützenstand muss folgende Kriterien erfüllen: Der Schütze muss seine<br />
Waffe laden können <strong>und</strong> seine beschossene Scheibe lesen können <strong>und</strong> die Aufsicht muss den<br />
Schießbetrieb bzw. den Schützen ohne visuelle Beeinträchtigung beaufsichtigen können. Um<br />
diese Kriterien zu erfüllen reichen 150 Lux vollkommen aus. Eine indirekte Beleuchtung ist auch<br />
hier zu empfehlen, damit dem Schützen beim Zielvorgang kein Licht von hinten stört.<br />
Die in der [4] Kap. 10.1.3.1. angegebenen Werte sind von der UIT (Internationale Schützenunion) aufgestellt<br />
<strong>und</strong> gelten <strong>für</strong> internationale Wettkämpfe. Für Training <strong>und</strong> Kreis- <strong>und</strong> Bezirkswettkämpfe reichen<br />
die oben angegebenen Werte vollkommen aus. {siehe hierzu auch [4] Kap. 5.5.3.6.}
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8. Brüstung, Pritsche<br />
Die Trennung von Schützenstand <strong>und</strong> Schießbahn<br />
geschieht durch eine durchgehende oder unterbrochene<br />
Brüstung. Bei der unterbrochenen Brüstung<br />
ist diese durch Sperrketten zu verbinden um<br />
zu verhindern dass man einfach in die Schießbahn<br />
laufen kann.<br />
<strong>Raumschießanlagen</strong> <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-, <strong>CO2</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Armbrust</strong><br />
Ident.-Nr.<br />
Seite: 7<br />
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Die Brüstung sollte mindestens 30 cm tief <strong>und</strong> 70<br />
bis 100 cm hoch sein. Die Oberfläche sollte mit einem<br />
glatten, gut abwischbaren Belag versehen<br />
sein der Beschädigungen an der Waffe verhindert.<br />
Sind keine Gewehrständer im Schützenstand aufgestellt,<br />
so müssen seitlich auf oder an der Brüs-<br />
Gewehrablage<br />
tung Möglichkeiten <strong>für</strong> die Gewehrablage angebracht<br />
werden. Es ist darauf zu achten, dass die<br />
Waffe von der zurücklaufenden Scheibe nicht von<br />
Bild 4: unterbrochene Brüstung mit Gewehrablage (3402-04)<br />
der Brüstung gestoßen werden kann.<br />
Wenn die Tiefe des Schützenstandes größer als 2,40 m beträgt ist auch die Anschlagsart »liegend«<br />
möglich. Da<strong>für</strong> müssen Pritschen vor der Brüstung aufgestellt werden. Wenn die Brüstung entfernt werden<br />
kann ist auch das Schießen auf dem Schützenboden auf einer Unterlegmatte möglich.<br />
8.1. Scheibenzuganlagen<br />
Zur Trefferfeststellung sind Scheibenzugvorrichtungen bzw. Scheibenautomaten oder elektronische<br />
Scheibenanlagen vorzusehen. Anzeigerdeckungen sind bei <strong>LD</strong>-Ständen nicht zulässig.<br />
8.1.1. Anlagen mit elektronischer Trefferanzeige<br />
Diese hochmodernen Anlagen finden immer mehr Verbreitung. Bekannt sind mir die Fabrikate von<br />
MEYTON <strong>und</strong> SIRIUS. Die Meytonanlagen messen mit Licht <strong>und</strong> die Siriusanlagen messen mit Schall.<br />
Bei beiden wird vor dem Geschossfang ein Messrahmen aufgestellt <strong>und</strong> an der Brüstung ein Monitor befestigt.<br />
Zu beachten ist hier folgendes:<br />
Auf den Messrahmen braucht man kein großes Augenmerk legen. Er sollte fest verankert sein <strong>und</strong> die<br />
Stromkabel müssen so verlegt sein, dass sie Beschusssicher sind, also in Kabelkanälen aus mind. 2,0<br />
mm dickem Stahlblech.<br />
Der Bildschirm — Monitor oder Flachbildschirm — ist so an der Brüstung anzubringen, dass er nicht<br />
durch zufällige Schüsse getroffen werden kann., d.h. er ist soweit nach hinten (vom Schützen aus) aufzustellen,<br />
das er auf alle Fälle vor der Waffenmündung liegt. Dies ist vor allen Dingen <strong>für</strong> Luftpistolenstände<br />
wichtig. Besser ist es man baut ihn in die Brüstung ein.<br />
9. Sonstiges<br />
9.1. Aufsichtsführende Personen<br />
Sperrkette<br />
Die Aufsichtsführenden Personen müssen der Polizeibehörde namentlich (Name, Anschrift <strong>und</strong> Geburtsdatum)<br />
gemeldet werden. Änderungen sind sofort der Polizeibehörde mitzuteilen.<br />
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9.2. Merkblatt<br />
<strong>Raumschießanlagen</strong> <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-, <strong>CO2</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Armbrust</strong><br />
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Seite: 8<br />
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In dem von mir erstelltem Merkblatt 5002-01 sind die allgemeinen Auflagen <strong>und</strong> Bestimmungen <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-<br />
Stände aufgeführt.<br />
9.3. Aufbewahrung von Waffen <strong>und</strong> Munition<br />
Hier verweise ich auf meinen Aufsatz: Sicherheitsstufen <strong>für</strong> Waffenschränke Ident.-Nr. 8001-00.doc<br />
10. Anhang<br />
10.1. Begriffsbestimmungen<br />
Abprallsicher<br />
Schüsse unter einem Winkel von 25° bis 90° auf Fläc hen prallen unter einem Winkel von der Fläche ab.<br />
Je flacher dieser Winkel ist, um so schwieriger ist es einen Werkstoff zu finden, der das Projektil daran<br />
hindert abzuprallen.<br />
Durchschuss- <strong>und</strong> rückprallsicher<br />
Als durchschuss- <strong>und</strong> rückprallsicher auf Luftdruckständen gelten folgende Werkstoffe:<br />
• Beton<br />
Fußpunkt<br />
• Stahlblech mind. 1,5 mm dick<br />
• Weichfaserplatten mind. 2,0 cm dick<br />
• Gipskarton mind. 2,0 cm dick<br />
Bild: 3402-05 Schießbahnsohle<br />
Schützenstandniveau<br />
± 0<br />
Fußpunkt<br />
h B<br />
Brüstungshöhe<br />
Abstand bis zum Ziel = 10,0 ± 0,05 m<br />
Bild 5: Schützenstand<br />
Ausgangspunkt <strong>für</strong> die Entfernung<br />
zur Scheibe, die bei <strong>LD</strong>-Ständen<br />
10,0 ± 0,05 m betragen soll.<br />
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Sachverständiger <strong>für</strong> Schießanlagen<br />
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Geschossenergie<br />
<strong>Raumschießanlagen</strong> <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-, <strong>CO2</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Armbrust</strong><br />
Die Geschossenergie wird berechnet nach der Formel<br />
E<br />
0 =<br />
m • v<br />
2<br />
2<br />
0<br />
Ident.-Nr.<br />
Seite: 9<br />
SSV 3402-00<br />
wobei m die Masse, v0 die Geschwindigkeit des Geschosses an der Waffenmündung<br />
ist. Das Indize »0« bedeutet an der Mündung, dem entsprechend würde »10«<br />
(v10 bzw. E10) bedeuten Geschwindigkeit <strong>und</strong> Energie in 10 m<br />
Beispiel: Die Masse des Diabolos ist m = 0,500 g (gewogen), die Mündungsgeschwindigkeit sei 170,0<br />
m/sec. Wie groß ist die Geschossenergie?<br />
E<br />
2<br />
0<br />
0 = 2 2<br />
2<br />
E0<br />
2 •<br />
⋅<br />
• •<br />
Nm<br />
m • v<br />
2<br />
0,<br />
5 ⋅ g•<br />
170 ⋅m<br />
kg N•<br />
sec Joule<br />
= E0 = 7,<br />
225 ⋅ Joule<br />
2 • sec 1.<br />
000 g kg • m<br />
Beispiel 2: Wie groß darf die Mündungsgeschwindigkeit <strong>für</strong> die zulässige Geschossenergie genau sein?<br />
E<br />
2<br />
0<br />
0<br />
0 = → v0<br />
=<br />
m<br />
m • v<br />
2<br />
2 •<br />
7,<br />
5 ⋅ Joule Nm 1.<br />
000 ⋅ g kg • m<br />
• • •<br />
0,<br />
5 ⋅ g Joule kg sec • N<br />
v0 =<br />
2<br />
10.2. Maße <strong>und</strong> Daten auf dem <strong>LD</strong>-Stand<br />
Nach der Sportordnung des Deutschen Schützenb<strong>und</strong>es gelten:<br />
2•<br />
E<br />
Dateiname: 3402-00.doc Erstellt am: 21.02.2006 Änderungs-Nr.: 00.00<br />
v 0<br />
= 173,<br />
205 ⋅<br />
Schießentfernung vom Fußpunkt bis zur Scheibe........................................................... 10,0 m ± 0,05 m<br />
Scheibenhöhe vom Schützenstandniveau bis Mitte der Zielscheibe ............................... 1,40 m ± 0,05 m<br />
seitlicher Abstand von Scheibenzentrum zu Scheibenzentrum ....................................... mind. 1,00 m<br />
Höhe der Brüstung vom Schützenstandniveau ............................................................... 0,70 bis 1,00 m<br />
Breite der Brüstung......................................................................................................... mind. 30,0 cm<br />
Beleuchtungsstärke an den Zielscheiben........................................................................ mind. 800 Lux<br />
Beleuchtungsstärke in der Schießbahn........................................................................... etwa 150 Lux<br />
Beleuchtungsstärke im Schützenstand ........................................................................... etwa 150 Lux<br />
Abstand der Zuschauer von der Brüstung....................................................................... 4,0 m<br />
10.3. Baustoffe auf dem Schießstand<br />
Da von der Waffentechnik bei <strong>LD</strong>-Ständen keine besondere Feuergefahr ausgeht braucht man nicht auf<br />
feuersichere Baustoffe Rücksicht zu nehmen. Insbesondere weil auch auf <strong>LD</strong>-Ständen absolutes Rauchverbot<br />
gilt.<br />
s. Tabelle 3403-00.doc<br />
m<br />
sec