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Raumschießanlagen für LD-, CO2 und Armbrust

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Dipl.-Ing.<br />

Burckhard W.R. Voigt<br />

Sachverständiger <strong>für</strong> Schießanlagen<br />

Stegerwaldstr. 34<br />

58099 Hagen<br />

0. Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Raumschießanlagen</strong> <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-, <strong>CO2</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Armbrust</strong><br />

Ident.-Nr.<br />

Seite: 1<br />

SSV 3402-00<br />

1. Vorwort...................................................................................................................................1<br />

1.1. Literaturhinweise ......................................................................................................................................1<br />

2. Allgemeine Bestimmungen.....................................................................................................2<br />

2.1. Feuertechnische Sicherheit......................................................................................................................2<br />

2.2. Erste Hilfe.................................................................................................................................................2<br />

2.3. Notbeleuchtung ........................................................................................................................................2<br />

2.4. Aushänge .................................................................................................................................................3<br />

3. Schießbahnabschluss ............................................................................................................3<br />

3.1. Geschossfang ..........................................................................................................................................4<br />

3.2. Elektronische Auswertrahmen .................................................................................................................4<br />

4. Schießbahnsohle ...................................................................................................................4<br />

4.1. Fußboden im Schützenstand..................................................................................................4<br />

5. Seitenwände ..........................................................................................................................5<br />

6. Decke.....................................................................................................................................6<br />

7. Beleuchtung ...........................................................................................................................6<br />

8. Brüstung, Pritsche..................................................................................................................7<br />

8.1. Scheibenzuganlagen................................................................................................................................7<br />

8.1.1. Anlagen mit elektronischer Trefferanzeige...............................................................................................7<br />

9. Sonstiges ...............................................................................................................................7<br />

9.1. Aufsichtsführende Personen ....................................................................................................................7<br />

9.2. Merkblatt...................................................................................................................................................8<br />

9.3. Aufbewahrung von Waffen <strong>und</strong> Munition .................................................................................................8<br />

10. Anhang...................................................................................................................................8<br />

10.1. Begriffsbestimmungen..............................................................................................................................8<br />

10.2. Maße <strong>und</strong> Daten auf dem <strong>LD</strong>-Stand ........................................................................................................9<br />

10.3. Baustoffe auf dem Schießstand ...............................................................................................................9<br />

1. Vorwort<br />

<strong>Raumschießanlagen</strong> <strong>für</strong> Luftdruck- <strong>CO2</strong>-Waffen sind wohl die meisten vorhandenen Schießstände in<br />

Deutschland. Wie diese ausgeführt werden sollen <strong>und</strong> was zu beachten ist, wird in diesem Aufsatz dargelegt.<br />

In den Schießstand-Richtlinien [4] heißt es im Kapitel 1.2.2. über die Sicherheit:<br />

Ein Schießstand muss so errichtet werden, dass sowohl nach innen, d.h. <strong>für</strong> die<br />

am Schießen beteiligten Personen, als auch nach außen, d.h. <strong>für</strong> die Umgebung<br />

bzw. Nachbarschaft, Gefahren <strong>und</strong> Gefährdungen nach den bisherigen Erkenntnissen<br />

ausgeschlossen werden können.<br />

1.1. Literaturhinweise<br />

[1] Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) vom 11.10.2002<br />

[2] Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom 27.10.2003<br />

[3] Tragbare Schusswaffen (VBG 88) der Berufsgenossenschaft vom 01.10.1992<br />

[4] Die Richtlinien <strong>für</strong> die Errichtung, die Abnahme <strong>und</strong> das Betreiben von Schießständen vom »Deutschen<br />

Schützenb<strong>und</strong>« in der zur Zeit gültigen Fassung vom Januar 2000<br />

[5] Schießstandordnung vom November 2003<br />

Dateiname: 3402-00.doc Erstellt am: 21.02.2006 Änderungs-Nr.: 00.00


Dipl.-Ing.<br />

Burckhard W.R. Voigt<br />

Sachverständiger <strong>für</strong> Schießanlagen<br />

Stegerwaldstr. 34<br />

58099 Hagen<br />

2. Allgemeine Bestimmungen<br />

2.1. Feuertechnische Sicherheit<br />

<strong>Raumschießanlagen</strong> <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-, <strong>CO2</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Armbrust</strong><br />

Ident.-Nr.<br />

Seite: 2<br />

SSV 3402-00<br />

In jedem Schießstand muss ein Feuerlöscher vorhanden sein. Zugelassen <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-Stände (<strong>LD</strong> = Luftdruck)<br />

sind alle Arten von Feuerlöscher nach DIN 14406 bzw. DIN EN 3) {siehe [4] Kap. 4.3.9. <strong>und</strong><br />

5.5.5.}. Da hier von der Waffentechnik, anders wie bei den Feuerwaffen mit Schwarzpulver oder Nitrozellulosepulver,<br />

keine Brandgefahr ausgeht, kann auf besondere Maßnahmen verzichtet werden. Die Anzahl,<br />

Größe <strong>und</strong> Standort der Feuerlöscher sollte mit der zuständigen Feuerwehr abgesprochen werden.<br />

Ich rate den Betreibern keine Pulverlöscher zu verwenden. Im Falle des Einsatzes der Pulverlöscher gibt<br />

es durch das Pulver eine große Verschmutzung. Wasserlöscher haben sich als geeignet erwiesen.<br />

Da die Schießbahn nur 10 m lang ist, kann auf einen separaten Fluchtweg an den Zielen verzichtet werden.<br />

2.2. Erste Hilfe<br />

Ein Verbandskasten <strong>für</strong> die »Erste Hilfe« muss vorhanden sein. Der Ort, wo der Verbandskasten aufbewahrt<br />

wird, ist deutlich durch ein grünes Kreuz zu kennzeichnen. {siehe [4] Kap. 4.3.10.}. Man beachte<br />

das Ablaufdatum des Inhaltes. Auch ist da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass W<strong>und</strong>pflaster vorhanden ist <strong>und</strong><br />

dieses noch in Ordnung sind.<br />

Die Verbandskästen sind in Klassen unterteilt:<br />

• Großen Verbandskasten nach DIN 13169 – Verbandskasten E<br />

• Kleiner Verbandskasten nach DIN 13157 – Verbandskasten C<br />

Ein Verbandskasten der Klasse E ersetzt zwei Verbandskästen der Klasse C. Die Anzahl der Verbandskästen<br />

richtet sich nach der Anzahl der Stände. Nach § 5 der UVV vom 1.1.1997 gilt:<br />

Herstellungs-, Verarbeitungs-<br />

<strong>und</strong> vergleichbare<br />

Betriebe<br />

Dies halte ich <strong>für</strong> ausreichend.<br />

1 – 20<br />

21 – 100<br />

ab 101<br />

<strong>für</strong> jede weitern 100<br />

1 Stück C<br />

1 Stück E<br />

2 Stück E<br />

1 Stück E<br />

Da heute fast Jedermann ein Handy zur Verfügung steht, kann auf ein Telefonanschluss verzichtet werden<br />

um einen Notruf abzusetzen. Der Betreiber hat aber sicher zu stellen, dass eine gute Verbindung<br />

durch die Handynetze möglich ist. Ich denke daran, dass manche Schießstände in alten Bunkern oder<br />

zu mindestens in Räumen mit sehr dicken Wänden gebaut wurden <strong>und</strong> eine Handyverbindung meist<br />

sehr schlecht bis gar nicht zustande kommt. In diesen Fällen halte ich einen Telefonanschluss <strong>für</strong> notwendig.<br />

Ein Aushang über die Notrufnummern sollte ebenfalls vorhanden sein.<br />

2.3. Notbeleuchtung<br />

Eine Notbeleuchtung ist notwendig, wenn der Strom aus irgendwelchen Gründen ausfällt. Diese Notbeleuchtung<br />

muss unabhängig vom Stromnetz sein d.h. durch Batterie gespeist. Bei Taschenlampen ist<br />

da<strong>für</strong> zu sorgen, dass die Batterien nicht leer werden <strong>und</strong> auslaufen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen<br />

geprüft <strong>und</strong> ggf ausgetauscht werden. Ich würde auf dem <strong>LD</strong>-Schießstand auch eine Kerze mit<br />

danebenliegen Streichhölzer als Notbeleuchtung gelten lassen (hier können wenigstens keine Batterien<br />

leer werden). Der Standort dieser »Notbeleuchtungen« (Taschenlampe <strong>und</strong> Kerze) sollte durch eine flurezierende<br />

Folie, die im Dunkeln leuchtet, gekennzeichnet sein.<br />

Dateiname: 3402-00.doc Erstellt am: 21.02.2006 Änderungs-Nr.: 00.00


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Burckhard W.R. Voigt<br />

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2.4. Aushänge<br />

<strong>Raumschießanlagen</strong> <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-, <strong>CO2</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Armbrust</strong><br />

Auf jedem <strong>LD</strong>-Stand sind folgende Aushänge an gut sichtbarer Stelle aufzuhängen:<br />

• zugelassene Waffen, Munition, Geschossenergie <strong>und</strong> Anschlagsarten<br />

• Namen der Aufsichtsführenden Personen<br />

• Die aktuelle Schießstandordnung<br />

Ident.-Nr.<br />

Seite: 3<br />

SSV 3402-00<br />

• Rauchverbotsschild<br />

In der Schießstand-Richtlinie nicht erwähnt, aber meines Erachtens wichtig halte ich einen Aushang:<br />

Nach dem Schießen Hände waschen nicht vergessen!<br />

<strong>für</strong> angebracht, da der Schütze das Diabolo mit den Händen anfassen muss <strong>und</strong> dieses aus Blei besteht.<br />

Auch sollte ein Aushang über die Notrufnummern neben dem Telefon oder an gut sichtbarer Stelle aufgehängt<br />

werden. Die allgemein gültigen Notrufnummern sind <strong>für</strong> Hagen/Westf.:<br />

Rettungsdienst 112 Polizei/Notruf 110<br />

Ärztlicher Notdienst (Grünstr. 29) 1 92 92 Zahnärztlicher Notdienst 3 75 90 90<br />

Apotheken Notdienst 1 15 00 Giftnotruf 02 28/1 92 40<br />

Nächster Arzt (je nach Standort)<br />

3. Schießbahnabschluss<br />

Der Schießbahnabschluss ist der Teil des <strong>LD</strong>-Standes, der besonderer Beachtung bedarf. Seine wichtigste<br />

Aufgabe ist, er muss rückprallsicher <strong>und</strong> durchschusssicher ausgeführt werden. Dies wird durch<br />

folgende Maßnahmen erreicht {[4] Kap. 5.3.3.}:<br />

1. Wand aus Beton<br />

2. Wand versehen mit Mauerputz<br />

3. Wand mit Stahlblech mind. 1,5 mm dick<br />

4. Wand mit Weichfaserplatten mind. 2,0 cm dick<br />

5. Wand mit Gipskarton mind. 2,0 cm dick<br />

Andere Materialien sind durch Beschussversuche {nach [4] Kap. 3.1.1. Absatz 2} zu prüfen, ob sie rückprallsicher<br />

sind. Die Beschussprüfung sollte unter größter Vorsicht gemacht werden, d.h. feste Kleidung<br />

<strong>und</strong> vor allem eine durchschusssichere Schutzbrille. Drei Schüsse auf das Material sollten mindestens<br />

abgefeuert werden um die Gewähr zu haben, dass das Material als rückprallsicher gelten kann.<br />

Bei bestehenden Schießbahnabschlusswänden aus Holz müssen zu mindestens in einem Bereich von<br />

0,50 m um das Scheibenzentrum herum rückprallsichere Materialien verwendet werden {[4] Kap. 5.3.3.<br />

letzter Abschnitt}.<br />

Wird auf diesem Schießstand zusätzlich mit <strong>Armbrust</strong> geschossen, so sollte man auf die harten Baustoffe<br />

verzichten <strong>und</strong> stattdessen die weichen Baustoffe verwenden um die doch recht teueren Bolzen nicht<br />

zu beschädigen, also die Baustoffe, die unter Punkt 4 <strong>und</strong> 5 aufgeführt sind.<br />

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Burckhard W.R. Voigt<br />

Sachverständiger <strong>für</strong> Schießanlagen<br />

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3.1. Geschossfang<br />

≥ 190<br />

<strong>Raumschießanlagen</strong> <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-, <strong>CO2</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Armbrust</strong><br />

Bild 1: Abweisblech<br />

≤ 45°<br />

≥ 2<br />

≥ 190<br />

Bild: 3402-01<br />

Ident.-Nr.<br />

Seite: 4<br />

SSV 3402-00<br />

Der Geschossfang muss die Projektile<br />

sicher aufnehmen. Es gibt Geschossfänge<br />

mit einem nach unten gerichtetem<br />

Blech von mind. 2,0 mm Dicke (siehe<br />

nebenstehendes Bild). Auch trichterförmige<br />

Kästen aus Blech sind möglich. Die<br />

Projektionsfläche in Schussrichtung sollte<br />

mindestens so groß sein, dass sie die zur<br />

Anwendung kommenden größten Scheiben<br />

an den Rändern allseitig um ca. 10<br />

bis 20 mm überragen ([4] Kap.<br />

10.6.5.1.1.). Die größte Scheibe <strong>für</strong> Luftdruckwaffen<br />

ist die Luftpistolenscheibe.<br />

Diese hat die Maße nach DSB Sportordnung 155,5 x 155,5 mm, das bedeutet, dass das Abweisbleich<br />

eine Projektionsfläche von mindestens 180 x 180 mm haben sollte. Ab <strong>und</strong> zu sollten die Fangkästen<br />

von den Geschossen gereinigt werden. Bei vollen Fangkästen können Projektile zurückprallen <strong>und</strong> die<br />

Ziel-Scheiben beschädigen.<br />

Die Materialgüte sollte nach DIN 1623 nicht unter einer Mindestzugfestigeit von 120 MPa 1) liegen. Auch<br />

Gleitplatten aus Kunststoff mit vergleichbarer Zugfestigkeit sind zulässig. [4] Kap. 10.6.5.1.1.<br />

3.2. Elektronische Auswertrahmen<br />

Bei der elektronischen Auswertung wird vor dem Geschossfang ein Messrahmen aufgestellt. Die Durchschussöffnung<br />

sollte hier auch mind. 180 x 180 mm betragen. Zu beachten ist bei der Aufstellung, dass<br />

die hier<strong>für</strong> notwendigen Kabel beschusssicher verkleidet werden. Dies kann durch Kabelkanäle aus 2,0<br />

mm dickem Blech gewährleistet werden. Der Abstand zum Geschossfang ist aus der Anleitung des jeweiligen<br />

Herstellers zu entnehmen.<br />

4. Schießbahnsohle<br />

An die Schießbahnsohle sind keine besonderen Anforderungen zu stellen. Sie soll so beschaffen sein,<br />

das keine Geschosse zurückprallen können. Dies kann aber nur geschehen, wenn Flächen rechtwinkelig<br />

zur Sohle in die Schießbahn angeordnet sind, die aus einem Material bestehen, das Geschosse zurückfliegen<br />

können. Auch sollte die Schießbahn frei von Gegenständen sein. Vor allen Dingen dürfen keine<br />

Stromkabel herumliegen.<br />

4.1. Fußboden im Schützenstand<br />

Die Ausführung des Fußbodens im Schützenstand soll so beschaffen sein, dass Erschütterungen nicht<br />

übertragen werden. Holzdielen sind zu vermeiden, weil solche keinen zuverlässigen festen Stand der<br />

Schützen gewährleisten. Als Fußbodenbelag wird u.a. Zementestrich empfohlen, aufgeraut oder mit<br />

Kunststoffbelag. Gegen einen Teppichbelag ist gr<strong>und</strong>sätzlich auch nichts zu sagen. Denken Sie aber<br />

daran, dass sie die heruntergefallenen Diabolos einfach entfernen können. Diabolos im Staubsauger<br />

1) MPa = Mega Pascal = N/mm 2 [1 Pa (Pascal) = 1 N/m 2 ]<br />

Dateiname: 3402-00.doc Erstellt am: 21.02.2006 Änderungs-Nr.: 00.00


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Burckhard W.R. Voigt<br />

Sachverständiger <strong>für</strong> Schießanlagen<br />

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<strong>Raumschießanlagen</strong> <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-, <strong>CO2</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Armbrust</strong><br />

Ident.-Nr.<br />

Seite: 5<br />

SSV 3402-00<br />

halte ich <strong>für</strong> gefährlich, da der Kehricht in der Regel als Restmüll entsorgt wird <strong>und</strong> Blei ein sehr giftiges<br />

Material ist. Blei im Restmüll ist verboten!!!<br />

5. Seitenwände<br />

In die Schießbahn führende Fenster <strong>und</strong> Türen sind während des Schießens sicher verschlossen zu halten.<br />

Soweit diese von direkten Schüssen getroffen werden können <strong>und</strong> nicht durchschusssicher sind, ist<br />

eine Verblendung notwendig. Diese Verblendung muss rückprallsicher <strong>und</strong> durchschusssicher ausgeführt<br />

sein (siehe Baustoffe in Kapitel 3.).<br />

Ansonsten sind die Seitenwände auch rückprallsicher auszuführen, d.h. auf vorstehende Kanten <strong>und</strong><br />

Mauervorsprünge sind so auszuführen, dass kein Geschoss zurückprallen kann.<br />

Heizkörper die an den Seitenwänden der Schießbahn aufgestellt sind brauchen meines Erachtens nur in<br />

Schussrichtung verkleidet zu werden. Ich verweise hier auf den § 11 der Allgemeinen Waffengesetz-<br />

Verordnung (AWaffV) vom 27. Oktober 2003:<br />

Aufsicht<br />

(1) Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben das Schießen in den Schießstätten<br />

ständig zu beaufsichtigen, insbesondere da<strong>für</strong> zu sorgen, dass die in der<br />

Schießstätte Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen,<br />

<strong>und</strong> zu beachten, dass die Bestimmungen des § 27 Abs. 3 oder 6 des<br />

Waffengesetzes eingehalten werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung oder<br />

Beseitigung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen oder den Aufenthalt in<br />

der Schießstätte zu untersagen.<br />

(2) Die Benutzer der Schießstätte haben die Anordnung der verantwortlichen<br />

Aufsichtspersonen nach Absatz 1 zu befolgen.<br />

(3) Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt<br />

zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand<br />

befindet.<br />

Das bedeutet, dass die Aufsicht verhindern muss, das auf dem Schießstand schräg geschossen wird,<br />

also auf Gegenstände in der Schießbahn geschossen wird.<br />

Ein außerhalb des Schießstandes liegender, begehbarer Raum ist gegenüber dem Schießstand abzutrennen.<br />

Hierzu ist bündig auf dem Fußboden des Raumes eine geschlossene Trennwand mit einer Gesamthöhe<br />

von mind. 2 m aufzustellen. Die zulässigen Materialien <strong>für</strong> Seitenwände sind:<br />

1. 6 mm dicke Hartfaserplatten<br />

2. 6 mm dicke Sperrholzplatten<br />

3. 20 mm astfreies Weichholz<br />

4. 18 mm dicke Spanplatten<br />

oder gleichwertige Materialien. {[4] Kap. 5.3.3.}<br />

Dateiname: 3402-00.doc Erstellt am: 21.02.2006 Änderungs-Nr.: 00.00


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Burckhard W.R. Voigt<br />

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6. Decke<br />

Die Deckenhöhe sollte vom Schützenstandniveau<br />

gemessen mindestens 2,20 m, Die Durchschusshöhe<br />

mindestens 2,0 m betragen.<br />

Beleuchtungen in der Decke sollten so angeordnet<br />

oder abgeschirmt sein, dass durch Schüsse die<br />

Beleuchtungskörper nicht getroffen werden können.<br />

Stromkabel, die hinter der Decke frei herumliegen,<br />

stellen keine Gefahr dar. Beschussversuche<br />

von mir haben ergeben, dass die Stromkabel<br />

nicht so beschädigt werden dass von ihnen eine<br />

Gefahr (Brand oder Kurzschluss) ausgehen.<br />

<strong>Raumschießanlagen</strong> <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-, <strong>CO2</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Armbrust</strong><br />

Ident.-Nr.<br />

Seite: 6<br />

SSV 3402-00<br />

Dateiname: 3402-00.doc Erstellt am: 21.02.2006 Änderungs-Nr.: 00.00<br />

mind. 2,20 m<br />

Bild: 3402-02<br />

± 0<br />

mind. 2,0 m<br />

Antragspunkt<br />

1,0 m<br />

bei Deckenhöhe 2,20 m<br />

3,30 m<br />

20°<br />

Gefahrenbereich<br />

Bild 2: Decken-, Durchschusshöhe <strong>und</strong> Gefahrenbereich<br />

Der Gefahrenbereich nach oben ist definiert als der Bereich der aus der Horizontalen vom Antragspunkt<br />

unter einem Winkel von 20° nach oben bis zur Decke reicht. {[4] Kap. 4.2.1.}<br />

7. Beleuchtung<br />

Bild 3: Messpunkte vom Schießstand (3402-03.jpg)<br />

Bei der Beleuchtung im Schießstand unterscheidet<br />

man drei Bereiche:<br />

a) Beleuchtung der Ziele,<br />

b) Ausleuchtung der Schießbahn,<br />

c) Beleuchtung im Schützenstand.<br />

zu a) An den Zielen sollte eine Beleuchtungsstärke<br />

von mindestens 800 Lux gemessen<br />

werden. Die Beleuchtung sollte blendungsfrei,<br />

gleichmäßig <strong>und</strong> schattenfrei sein.<br />

Meist beschweren sich die Schützen schon, wenn die Beleuchtung der Ziele schlecht ausgefallen<br />

ist.<br />

zu b) Auf eine Ausleuchtung der Schießbahn kann verzichtet werden. Zu empfehlen ist eine stufenlose<br />

Regelung einer indirekten Beleuchtung.<br />

zu c) Die Beleuchtung im Schützenstand muss folgende Kriterien erfüllen: Der Schütze muss seine<br />

Waffe laden können <strong>und</strong> seine beschossene Scheibe lesen können <strong>und</strong> die Aufsicht muss den<br />

Schießbetrieb bzw. den Schützen ohne visuelle Beeinträchtigung beaufsichtigen können. Um<br />

diese Kriterien zu erfüllen reichen 150 Lux vollkommen aus. Eine indirekte Beleuchtung ist auch<br />

hier zu empfehlen, damit dem Schützen beim Zielvorgang kein Licht von hinten stört.<br />

Die in der [4] Kap. 10.1.3.1. angegebenen Werte sind von der UIT (Internationale Schützenunion) aufgestellt<br />

<strong>und</strong> gelten <strong>für</strong> internationale Wettkämpfe. Für Training <strong>und</strong> Kreis- <strong>und</strong> Bezirkswettkämpfe reichen<br />

die oben angegebenen Werte vollkommen aus. {siehe hierzu auch [4] Kap. 5.5.3.6.}


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Burckhard W.R. Voigt<br />

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Stegerwaldstr. 34<br />

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8. Brüstung, Pritsche<br />

Die Trennung von Schützenstand <strong>und</strong> Schießbahn<br />

geschieht durch eine durchgehende oder unterbrochene<br />

Brüstung. Bei der unterbrochenen Brüstung<br />

ist diese durch Sperrketten zu verbinden um<br />

zu verhindern dass man einfach in die Schießbahn<br />

laufen kann.<br />

<strong>Raumschießanlagen</strong> <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-, <strong>CO2</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Armbrust</strong><br />

Ident.-Nr.<br />

Seite: 7<br />

SSV 3402-00<br />

Die Brüstung sollte mindestens 30 cm tief <strong>und</strong> 70<br />

bis 100 cm hoch sein. Die Oberfläche sollte mit einem<br />

glatten, gut abwischbaren Belag versehen<br />

sein der Beschädigungen an der Waffe verhindert.<br />

Sind keine Gewehrständer im Schützenstand aufgestellt,<br />

so müssen seitlich auf oder an der Brüs-<br />

Gewehrablage<br />

tung Möglichkeiten <strong>für</strong> die Gewehrablage angebracht<br />

werden. Es ist darauf zu achten, dass die<br />

Waffe von der zurücklaufenden Scheibe nicht von<br />

Bild 4: unterbrochene Brüstung mit Gewehrablage (3402-04)<br />

der Brüstung gestoßen werden kann.<br />

Wenn die Tiefe des Schützenstandes größer als 2,40 m beträgt ist auch die Anschlagsart »liegend«<br />

möglich. Da<strong>für</strong> müssen Pritschen vor der Brüstung aufgestellt werden. Wenn die Brüstung entfernt werden<br />

kann ist auch das Schießen auf dem Schützenboden auf einer Unterlegmatte möglich.<br />

8.1. Scheibenzuganlagen<br />

Zur Trefferfeststellung sind Scheibenzugvorrichtungen bzw. Scheibenautomaten oder elektronische<br />

Scheibenanlagen vorzusehen. Anzeigerdeckungen sind bei <strong>LD</strong>-Ständen nicht zulässig.<br />

8.1.1. Anlagen mit elektronischer Trefferanzeige<br />

Diese hochmodernen Anlagen finden immer mehr Verbreitung. Bekannt sind mir die Fabrikate von<br />

MEYTON <strong>und</strong> SIRIUS. Die Meytonanlagen messen mit Licht <strong>und</strong> die Siriusanlagen messen mit Schall.<br />

Bei beiden wird vor dem Geschossfang ein Messrahmen aufgestellt <strong>und</strong> an der Brüstung ein Monitor befestigt.<br />

Zu beachten ist hier folgendes:<br />

Auf den Messrahmen braucht man kein großes Augenmerk legen. Er sollte fest verankert sein <strong>und</strong> die<br />

Stromkabel müssen so verlegt sein, dass sie Beschusssicher sind, also in Kabelkanälen aus mind. 2,0<br />

mm dickem Stahlblech.<br />

Der Bildschirm — Monitor oder Flachbildschirm — ist so an der Brüstung anzubringen, dass er nicht<br />

durch zufällige Schüsse getroffen werden kann., d.h. er ist soweit nach hinten (vom Schützen aus) aufzustellen,<br />

das er auf alle Fälle vor der Waffenmündung liegt. Dies ist vor allen Dingen <strong>für</strong> Luftpistolenstände<br />

wichtig. Besser ist es man baut ihn in die Brüstung ein.<br />

9. Sonstiges<br />

9.1. Aufsichtsführende Personen<br />

Sperrkette<br />

Die Aufsichtsführenden Personen müssen der Polizeibehörde namentlich (Name, Anschrift <strong>und</strong> Geburtsdatum)<br />

gemeldet werden. Änderungen sind sofort der Polizeibehörde mitzuteilen.<br />

Dateiname: 3402-00.doc Erstellt am: 21.02.2006 Änderungs-Nr.: 00.00


Dipl.-Ing.<br />

Burckhard W.R. Voigt<br />

Sachverständiger <strong>für</strong> Schießanlagen<br />

Stegerwaldstr. 34<br />

58099 Hagen<br />

9.2. Merkblatt<br />

<strong>Raumschießanlagen</strong> <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-, <strong>CO2</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Armbrust</strong><br />

Ident.-Nr.<br />

Seite: 8<br />

SSV 3402-00<br />

In dem von mir erstelltem Merkblatt 5002-01 sind die allgemeinen Auflagen <strong>und</strong> Bestimmungen <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-<br />

Stände aufgeführt.<br />

9.3. Aufbewahrung von Waffen <strong>und</strong> Munition<br />

Hier verweise ich auf meinen Aufsatz: Sicherheitsstufen <strong>für</strong> Waffenschränke Ident.-Nr. 8001-00.doc<br />

10. Anhang<br />

10.1. Begriffsbestimmungen<br />

Abprallsicher<br />

Schüsse unter einem Winkel von 25° bis 90° auf Fläc hen prallen unter einem Winkel von der Fläche ab.<br />

Je flacher dieser Winkel ist, um so schwieriger ist es einen Werkstoff zu finden, der das Projektil daran<br />

hindert abzuprallen.<br />

Durchschuss- <strong>und</strong> rückprallsicher<br />

Als durchschuss- <strong>und</strong> rückprallsicher auf Luftdruckständen gelten folgende Werkstoffe:<br />

• Beton<br />

Fußpunkt<br />

• Stahlblech mind. 1,5 mm dick<br />

• Weichfaserplatten mind. 2,0 cm dick<br />

• Gipskarton mind. 2,0 cm dick<br />

Bild: 3402-05 Schießbahnsohle<br />

Schützenstandniveau<br />

± 0<br />

Fußpunkt<br />

h B<br />

Brüstungshöhe<br />

Abstand bis zum Ziel = 10,0 ± 0,05 m<br />

Bild 5: Schützenstand<br />

Ausgangspunkt <strong>für</strong> die Entfernung<br />

zur Scheibe, die bei <strong>LD</strong>-Ständen<br />

10,0 ± 0,05 m betragen soll.<br />

Dateiname: 3402-00.doc Erstellt am: 21.02.2006 Änderungs-Nr.: 00.00


Dipl.-Ing.<br />

Burckhard W.R. Voigt<br />

Sachverständiger <strong>für</strong> Schießanlagen<br />

Stegerwaldstr. 34<br />

58099 Hagen<br />

Geschossenergie<br />

<strong>Raumschießanlagen</strong> <strong>für</strong> <strong>LD</strong>-, <strong>CO2</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Armbrust</strong><br />

Die Geschossenergie wird berechnet nach der Formel<br />

E<br />

0 =<br />

m • v<br />

2<br />

2<br />

0<br />

Ident.-Nr.<br />

Seite: 9<br />

SSV 3402-00<br />

wobei m die Masse, v0 die Geschwindigkeit des Geschosses an der Waffenmündung<br />

ist. Das Indize »0« bedeutet an der Mündung, dem entsprechend würde »10«<br />

(v10 bzw. E10) bedeuten Geschwindigkeit <strong>und</strong> Energie in 10 m<br />

Beispiel: Die Masse des Diabolos ist m = 0,500 g (gewogen), die Mündungsgeschwindigkeit sei 170,0<br />

m/sec. Wie groß ist die Geschossenergie?<br />

E<br />

2<br />

0<br />

0 = 2 2<br />

2<br />

E0<br />

2 •<br />

⋅<br />

• •<br />

Nm<br />

m • v<br />

2<br />

0,<br />

5 ⋅ g•<br />

170 ⋅m<br />

kg N•<br />

sec Joule<br />

= E0 = 7,<br />

225 ⋅ Joule<br />

2 • sec 1.<br />

000 g kg • m<br />

Beispiel 2: Wie groß darf die Mündungsgeschwindigkeit <strong>für</strong> die zulässige Geschossenergie genau sein?<br />

E<br />

2<br />

0<br />

0<br />

0 = → v0<br />

=<br />

m<br />

m • v<br />

2<br />

2 •<br />

7,<br />

5 ⋅ Joule Nm 1.<br />

000 ⋅ g kg • m<br />

• • •<br />

0,<br />

5 ⋅ g Joule kg sec • N<br />

v0 =<br />

2<br />

10.2. Maße <strong>und</strong> Daten auf dem <strong>LD</strong>-Stand<br />

Nach der Sportordnung des Deutschen Schützenb<strong>und</strong>es gelten:<br />

2•<br />

E<br />

Dateiname: 3402-00.doc Erstellt am: 21.02.2006 Änderungs-Nr.: 00.00<br />

v 0<br />

= 173,<br />

205 ⋅<br />

Schießentfernung vom Fußpunkt bis zur Scheibe........................................................... 10,0 m ± 0,05 m<br />

Scheibenhöhe vom Schützenstandniveau bis Mitte der Zielscheibe ............................... 1,40 m ± 0,05 m<br />

seitlicher Abstand von Scheibenzentrum zu Scheibenzentrum ....................................... mind. 1,00 m<br />

Höhe der Brüstung vom Schützenstandniveau ............................................................... 0,70 bis 1,00 m<br />

Breite der Brüstung......................................................................................................... mind. 30,0 cm<br />

Beleuchtungsstärke an den Zielscheiben........................................................................ mind. 800 Lux<br />

Beleuchtungsstärke in der Schießbahn........................................................................... etwa 150 Lux<br />

Beleuchtungsstärke im Schützenstand ........................................................................... etwa 150 Lux<br />

Abstand der Zuschauer von der Brüstung....................................................................... 4,0 m<br />

10.3. Baustoffe auf dem Schießstand<br />

Da von der Waffentechnik bei <strong>LD</strong>-Ständen keine besondere Feuergefahr ausgeht braucht man nicht auf<br />

feuersichere Baustoffe Rücksicht zu nehmen. Insbesondere weil auch auf <strong>LD</strong>-Ständen absolutes Rauchverbot<br />

gilt.<br />

s. Tabelle 3403-00.doc<br />

m<br />

sec

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