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Informationen für in Untersuchungshaft untergebrachte, verurteilte ...

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Rücknahme der Bitte des Gefangenen wird diese, im Gegensatz zu e<strong>in</strong>er Beschwerde, nicht<br />

weiter bearbeitet.<br />

INTERNATIONALE RECHTSMITTEL FÜR DEN SCHUTZ DER RECHTE EINER PERSON<br />

IM FREIHEITSENTZUG<br />

Der Europäische Gerichtshof <strong>für</strong> Menschenrechte <strong>in</strong> Straßburg ist <strong>für</strong> jeden Staat zuständig,<br />

der e<strong>in</strong>e Partei der Europäischen Menschenrechtskonvention ist. Unterzeichner dieser<br />

Konvention ist auch Polen, was praktisch jeder Person im Freiheitsentzug <strong>in</strong> Polen die<br />

Möglichkeit eröffnet, Beschwerden an den Gerichtshof zu richten.<br />

Bei der E<strong>in</strong>reichung e<strong>in</strong>er Beschwerde beim Gerichtshof <strong>in</strong> Straßburg s<strong>in</strong>d die<br />

Verfahrensvorschriften zu beachten. Insbesondere ist daran zu denken, dass:<br />

die Beschwerde vom Gefangenen als benachteiligter Person e<strong>in</strong>gelegt werden muss<br />

(es ist also nicht zulässig, dass e<strong>in</strong>e Beschwerde <strong>für</strong> andere Personen e<strong>in</strong>gelegt wird;<br />

e<strong>in</strong>e Beschwerde darf auch nicht anonym se<strong>in</strong>).<br />

die Pflicht besteht, den <strong>in</strong>ländischen Gerichtsweg auszuschöpfen. Es müssen also<br />

zuvor vom Gefangenen alle Mittel ausgeschöpft werden.<br />

die Beschwerde <strong>in</strong>nerhalb von 6 Monaten nach der Fassung der rechtskräftigen<br />

Entscheidung im Fall des Gefangenen e<strong>in</strong>gelegt werden muss.<br />

Es ist auch daran zu denken, dass die Beschwerde e<strong>in</strong>e kurze Beschreibung des Falls<br />

enthalten, das verletzte Recht angeben, über alle genutzten Rechtsmittel <strong>in</strong>formieren und<br />

auch die <strong>in</strong> diesem Fall ergangenen Entscheidungen mit e<strong>in</strong>er kurzen Information über ihren<br />

Inhalt angeben sollte.<br />

Der Gefangene kann auch das Recht nutzen, e<strong>in</strong>e Beschwerde beim UN-<br />

Menschenrechtsausschuss <strong>in</strong> Genf e<strong>in</strong>zureichen. E<strong>in</strong>e Beschwerde an den UN-<br />

Menschenrechtsausschuss <strong>in</strong> Genf kann jede Person e<strong>in</strong>legen, die der Jurisdiktion e<strong>in</strong>es der<br />

Mitgliedsstaaten des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom<br />

16.12.1966 unterliegt und me<strong>in</strong>t, Opfer e<strong>in</strong>er Verletzung e<strong>in</strong>es oder mehrerer der <strong>in</strong> diesem<br />

Pakt geregelten Rechte durch diesen Staat geworden zu se<strong>in</strong>. Dieser Pakt ist auch von<br />

Polen unterzeichnet worden.<br />

Bei der E<strong>in</strong>reichung e<strong>in</strong>er Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss <strong>in</strong> Genf s<strong>in</strong>d die<br />

Verfahrensvorschriften zu beachten. Insbesondere ist daran zu denken, dass Bed<strong>in</strong>gung <strong>für</strong><br />

die E<strong>in</strong>reichung e<strong>in</strong>er Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss <strong>in</strong> Genf die Angabe<br />

der eigenen Personendaten ist (der UN-Menschenrechtsausschuss <strong>in</strong> Genf prüft ke<strong>in</strong>e<br />

anonymen Beschwerden) sowie vom Inhaftierten alle verfügbaren <strong>in</strong>ländischen Rechtsmittel<br />

ausgeschöpft werden.<br />

Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof <strong>für</strong> Menschenrechte <strong>in</strong> Straßburg sowie an<br />

den UN-Menschenrechtsausschuss <strong>in</strong> Genf s<strong>in</strong>d an folgende Adressen zu richten:<br />

The Registrar<br />

European Court of Human Rights<br />

Council of Europe<br />

F-67075 Strasbourg<br />

9<br />

The Human Rights Committee c/o Centre for<br />

Human Rights<br />

United Nations Office at Geneva<br />

8-14 avenue de la Paix<br />

1211 Geneve 10 Switzerland

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