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Tennis – Club 1981 e. V. Fronhausen / Lahn Satzung - TC Fronhausen

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§ 7<br />

1. Der Vorstand des Vereins besteht aus:<br />

a) Dem Vorsitzenden,<br />

b) dem stellvertretenden Vorsitzenden,<br />

c) dem Schriftführer,<br />

d) dem Kassierer,<br />

e) dem Jugendleiter,<br />

f) dem Beisitzer.<br />

2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch<br />

zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende<br />

oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.<br />

3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die<br />

Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur<br />

Neuwahl des Vorstandes im Amt. W ählbar sind nur Vereins-<br />

mitglieder. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während<br />

der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand für die restliche<br />

Amtsdauer des Ausgeschiedenen ein Ersatzmitglied wählen.<br />

4. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen,<br />

die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stell-<br />

vertretenden Vorsitzenden, schriftlich oder fernmündlich<br />

unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Tagen<br />

einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn<br />

mindestens vier Vorstandsmitglieder, darunter der<br />

Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, anwesend<br />

sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen.<br />

5. Über die Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu führen,<br />

das vom Protokollführer und dem jeweiligen Vorsitzenden<br />

zu unterschreiben ist. Protokollführer ist der jeweilige<br />

Schriftführer.<br />

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich in<br />

den ersten drei Monaten statt. Außerdem muss eine Mitglieder-<br />

versammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins<br />

es erfordert, oder die Einberufung von 1/5 der Mitglieder unter<br />

Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich<br />

verlangt wird.<br />

§ 8

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