Tennis – Club 1981 e. V. Fronhausen / Lahn Satzung - TC Fronhausen
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§ 7<br />
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus:<br />
a) Dem Vorsitzenden,<br />
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden,<br />
c) dem Schriftführer,<br />
d) dem Kassierer,<br />
e) dem Jugendleiter,<br />
f) dem Beisitzer.<br />
2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch<br />
zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende<br />
oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.<br />
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die<br />
Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur<br />
Neuwahl des Vorstandes im Amt. W ählbar sind nur Vereins-<br />
mitglieder. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während<br />
der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand für die restliche<br />
Amtsdauer des Ausgeschiedenen ein Ersatzmitglied wählen.<br />
4. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen,<br />
die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stell-<br />
vertretenden Vorsitzenden, schriftlich oder fernmündlich<br />
unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Tagen<br />
einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn<br />
mindestens vier Vorstandsmitglieder, darunter der<br />
Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, anwesend<br />
sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen.<br />
5. Über die Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu führen,<br />
das vom Protokollführer und dem jeweiligen Vorsitzenden<br />
zu unterschreiben ist. Protokollführer ist der jeweilige<br />
Schriftführer.<br />
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich in<br />
den ersten drei Monaten statt. Außerdem muss eine Mitglieder-<br />
versammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins<br />
es erfordert, oder die Einberufung von 1/5 der Mitglieder unter<br />
Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich<br />
verlangt wird.<br />
§ 8