STADT VELBERT - Technische Betriebe Velbert AöR
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Amtsblatt der Stadt <strong>Velbert</strong> vom 29. Dezember 2006<br />
13<br />
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2) Gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 Buchst. h der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen<br />
wurde die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts dem Landrat des Kreises<br />
Mettmann als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 14.11.2006 angezeigt.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der<br />
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung<br />
nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es<br />
sei denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />
wurde nicht durchgeführt,<br />
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die<br />
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />
<strong>Velbert</strong>, 18.12.2006<br />
Stefan Freitag<br />
Bürgermeister<br />
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Satzung der Stadt <strong>Velbert</strong> über das<br />
städtische Friedhofs- und Bestattungswesen<br />
(Friedhofssatzung)<br />
in der 14. Fassung vom 5.12.2006<br />
Aufgrund von § 4 des Bestattungsgesetzes NRW und § 7 Abs. 2 i.V. mit § 41 Abs. 1 Satz 2<br />
Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 14.07.1994 (GV. NW. 1994, S. 666), hat der Rat der Stadt <strong>Velbert</strong> in seiner<br />
Sitzung am 5.12.2006 folgende Satzung der Stadt <strong>Velbert</strong> über das städtische Friedhofs- und<br />
Bestattungswesen (Friedhofssatzung) beschlossen:<br />
Inhaltsübersicht<br />
I Allgemeine Vorschriften<br />
§ 1 Geltungsbereich und Friedhofszweck<br />
§ 2 Aufhebung der Benutzung, Schließung und Entwidmung<br />
II Ordnungsvorschriften<br />
§ 3 Öffnungszeiten der Friedhöfe<br />
§ 4 Verhalten auf den Friedhöfen<br />
§ 5 Gewerbetreibende