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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO<br />
Nummer<br />
Prüfgegenstand<br />
Fertiger/Zulieferer<br />
11-0563-A00-V01<br />
PKW-Sonderräder<br />
8,5 J x 19 H2 Typ MCT1-8519 und<br />
9,5 J x 19 H2 Typ MCT1-9519<br />
AVO Fahrzeugtechnik A. Volkmer<br />
Seite 10 von 13<br />
K8d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 200mm hinter<br />
Radmitte um 5mm aufzuweiten.<br />
K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter<br />
Radmitte um 5mm aufzuweiten.<br />
K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter<br />
Radmitte um 10mm aufzuweiten.<br />
K8k An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter<br />
Radmitte um 10mm aufzuweiten.<br />
K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter<br />
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.<br />
Lim<br />
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.<br />
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte<br />
Fahrzeugausführungen.<br />
R02<br />
R03<br />
Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.<br />
Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.<br />
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des<br />
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende<br />
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom<br />
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.<br />
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten<br />
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).<br />
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit<br />
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-<br />
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.<br />
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das<br />
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung<br />
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-<br />
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu<br />
ersetzen.<br />
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01<br />
verwendet werden.<br />
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02<br />
verwendet werden.<br />
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03<br />
verwendet werden.<br />
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04<br />
verwendet werden.<br />
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim