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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO<br />

Nummer<br />

Prüfgegenstand<br />

Fertiger/Zulieferer<br />

11-0563-A00-V01<br />

PKW-Sonderräder<br />

8,5 J x 19 H2 Typ MCT1-8519 und<br />

9,5 J x 19 H2 Typ MCT1-9519<br />

AVO Fahrzeugtechnik A. Volkmer<br />

Seite 10 von 13<br />

K8d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 200mm hinter<br />

Radmitte um 5mm aufzuweiten.<br />

K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter<br />

Radmitte um 5mm aufzuweiten.<br />

K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter<br />

Radmitte um 10mm aufzuweiten.<br />

K8k An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter<br />

Radmitte um 10mm aufzuweiten.<br />

K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter<br />

bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.<br />

Lim<br />

Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.<br />

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte<br />

Fahrzeugausführungen.<br />

R02<br />

R03<br />

Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.<br />

Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.<br />

R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des<br />

Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende<br />

Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom<br />

Führer des Fahrzeugs mitzuführen.<br />

R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten<br />

(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).<br />

R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit<br />

größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-<br />

Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.<br />

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das<br />

serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung<br />

mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-<br />

Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu<br />

ersetzen.<br />

S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01<br />

verwendet werden.<br />

S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02<br />

verwendet werden.<br />

S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03<br />

verwendet werden.<br />

S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04<br />

verwendet werden.<br />

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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