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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47510 nach §22 StVZO Anlage ... - Motec

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<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47510</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 27 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55008709 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ MCW1-6516AVO Fahrzeugtechnik A. VolkmerSeite 1 von 9AuftraggeberAVO Fahrzeugtechnik A. VolkmerCuisery Str. 167157 WachenheimPrüfgegenstandModellTypRadgrößeZentrierartPKW-SonderradMOTECMCW1-65166,5 J x 16 H2MittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ ZentrierringLochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5F MCW1-6516 5F / Ø72,6-Ø60,1 5/114,3/60,1 45 720 2100KennzeichnungenKBA-Nummer <strong>47510</strong>HerstellerzeichenMOTECRadtyp und Ausführung MCW1-6516 (s.o.)Radgröße6,5 J x 16 H2EinpresstiefeET...(s.o.)HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittel<strong>Nr</strong>. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 -S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 -S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 -PrüfungenAbrollumfang(mm)Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerFiatLexusSuzukiToyotaSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47510</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 27 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55008709 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ MCW1-6516AVO Fahrzeugtechnik A. VolkmerHandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-<strong>Nr</strong>.Suzuki SX4GYe4*2001/116*0124*..- LimousineSuzuki Swift SportMZe4*2001/116*0090*..Toyota AurisE15J, E15UT..e11*2001/116*0299*..;e11*2001/116*0305*..;e11*2007/46*0019*..;e11*2007/46*0167*..- incl. Facelift 2010Toyota Auris 2,2DE15UTe11*2001/116*0305*..- incl. Facelift 2010Toyota Auris HybridHE15U(a)e11*2007/46*0018*..Toyota AvensisT25e11*2001/116*0196*.Toyota AvensisT27e11*2001/116*0331*.Toyota Avensis VersoM2e6*98/14*0083*..,e6*2001/116*0083*..Toyota CamryV3e6*98/14*0085*..,e6*2001/116*0085*..Toyota CorollaE15EJ, E15ESe11*2001/116*0304*,kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise79, 88 195/60R1679, 88 205/55R1679, 88 205/60R16 A01 G0379, 88 205/60R16 R0979, 88 215/50R16 A01 K1b79, 88 215/55R16 A01 K1b79, 88 225/50R16 A01 K1c K2b K4292 195/50R1692 205/45R1666-108 205/55R16 A9166-108 225/50R16 A1266-97 195/55R16 A33 R37 T87130 205/55R16 A91130 225/50R16 A1273 195/55R16 A3373 205/55R16 A91110,130 205/55R16 A13110,130 215/50R16 A1293-112 205/60R16 A1393-112 215/55R16 A1393-112 215/60R16 A1393-112 225/55R16 A1293-112 235/50R16 A1285,110 205/60R16 A1185,110 215/55R16 A1285,110 225/55R16 A01 A12 K1c K45112,137 215/60R16 A11112,137 225/55R16 A1266-97 195/55R16 A33 R37 T8766-97 205/55R16 A9166-97 215/50R16 A12e11*2001/116*0314*. 66-97 225/50R16 A12Seite 3 von 9Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A12A14 A19 A58Lim V16 S04A02 A04 A05A08 A09 A12A14 A19 A58Flh S03A02 A04 A05A08 A09 A14A19 Flh V16S01A02 A04 A05A08 A09 A14A19 Flh V16S01A02 A04 A05A08 A09 A14A19 B03 FlhS01A02 A04 A05A08 A09 A14A19 Car FlhSth S01A02 A04 A05A08 A09 A14A19 B03 CarLim V16 Y61S01A02 A04 A05A08 A09 A14A19 B03 S01A02 A04 A05A08 A09 A14A19 S01A02 A04 A05A08 A09 A14A19 Sth V16S01Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47510</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 27 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55008709 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ MCW1-6516AVO Fahrzeugtechnik A. VolkmerSeite 5 von 9A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbriefund -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einesReifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicherProfiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den ReifenoderFahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenenAchsen verwendet werden.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung derKlebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventilemüssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrandhinausragen.A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlichKettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Frontbzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)A58Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlichKettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47510</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 27 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55008709 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ MCW1-6516AVO Fahrzeugtechnik A. VolkmerSeite 6 von 9B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßigausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).B16 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 296mm an Achse 1.Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigenReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige desGeschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 <strong>StVZO</strong>) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zuüberprüfen.K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedecktsein.K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47510</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 27 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55008709 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ MCW1-6516AVO Fahrzeugtechnik A. VolkmerSeite 7 von 9KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).LimDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, dasserienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindungmit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zuersetzen.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S02(siehe Seite 1) verwendet werden.S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S03(siehe Seite 1) verwendet werden.S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S04(siehe Seite 1) verwendet werden.S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S05(siehe Seite 1) verwendet werden.SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47510</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 27 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55008709 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ MCW1-6516AVO Fahrzeugtechnik A. VolkmerSeite 8 von 9V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachse<strong>Nr</strong>. 1 185/50R16 205/45R16<strong>Nr</strong>. 2 195/40R16 215/35R16<strong>Nr</strong>. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16<strong>Nr</strong>. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16<strong>Nr</strong>. 5 205/45R16 225/40R16<strong>Nr</strong>. 6 205/50R16 225/45R16<strong>Nr</strong>. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16<strong>Nr</strong>. 8 205/60R16 225/55R16<strong>Nr</strong>. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16<strong>Nr</strong>. 10 215/55R16 235/50R16<strong>Nr</strong>. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16<strong>Nr</strong>. 12 225/50R16 245/45R16<strong>Nr</strong>. 13 225/55R16 245/50R16<strong>Nr</strong>. 14 225/60R16 245/55R16Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweisegelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.Minivan.Y61 Aufgrund fehlender Freigängigkeit <strong>zur</strong> Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig anFahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1.Y84Y85Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Prüfort und PrüfdatumDie Verwendungsprüfung fand am 5. Juli 2011 in Lambsheim statt.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47510</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 27 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55008709 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ MCW1-6516AVO Fahrzeugtechnik A. VolkmerSeite 9 von 9PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräderunter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch <strong>nach</strong> der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der <strong>StVZO</strong>. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der <strong>StVZO</strong> ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungeneintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2010.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-<strong>Nr</strong>.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 5. Juli 2011Tufan00167786.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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