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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47512 nach §22 StVZO Anlage ... - Motec

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<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47512</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 29 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55045209 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ MCW1-7517AVO Fahrzeugtechnik A. VolkmerSeite 1 von 5AuftraggeberPrüfgegenstandModellTypRadgrößeZentrierartAVO Fahrzeugtechnik A. VolkmerCuisery Str. 167157 WachenheimQM-<strong>Nr</strong>. 49020180804PKW-SonderradMOTECMCW1-75177,5 J x 17 H2MittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ ZentrierringLochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)T5 MCW1-7517 T5 / ohne Ring 5/120/65,1 50 800 2200KennzeichnungenKBA-Nummer <strong>47512</strong>HerstellerzeichenMOTECRadtyp und Ausführung MCW1-7517 (s.o.)Radgröße7,5 J x 17 H2EinpresstiefeET...(s.o.)HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittel<strong>Nr</strong>. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel 28 mm 180 36S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel 28 mm 160 36PrüfungenAbrollumfang(mm)Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerVolkswagenSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47512</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 29 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55045209 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ MCW1-7517AVO Fahrzeugtechnik A. VolkmerSeite 2 von 5HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-<strong>Nr</strong>.VW Bus (T5)7HC, 7HCA, 7HK.e1*2001/116*0220*..,e1*2001/116*0286*..L148- Multivan, California,Transporter,...VW Bus (T5)7HM, 7HMAe1*2001/116*0218*..,e1*2001/116*0289*..- Multivan, California,...VW Bus (T5)7J0e1*2007/46*0130*..- TransporterkW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise62-128 245/50R17 A12 T98 T99 16062-173 225/55R17 A90 T01 16062-173 225/55R17C A90 16062-173 235/55R17 A12 T03 T99 16062-173 255/50R17 A12 T00 T01 16062-173 225/55R17 A91 T01 16062-173 225/55R17C A91 16062-173 235/55R17 A12 T03 T98 16062-173 255/50R17 A12 T00 T01 16062-150 225/55R17 A90 T01 T97 16062-150 225/55R17C A90 16062-150 235/55R17 A12 T03 T98 16062-150 245/50R17 A12 T98 T99 160- geschl. Aufbau 62-150 255/50R17 A12 T00 T01 160VW Touareg R5 120,128 235/65R17 A11 1577L120,128 275/55R17 A01 A12 K1c K2b 158e1*2001/116*0203*..Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A07 A08 A09A14 A19 S01A02 A04 A05A07 A08 A09A14 A19 S01A02 A04 A05A07 A08 A09A14 A19 S01A02 A04 A05A07 A08 A09A14 A19 B03S02Auflagen und Hinweise157 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1570 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.158 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1580 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.160 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1600 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einenKraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten <strong>nach</strong> Nummer 4 der <strong>Anlage</strong> VIIIb <strong>zur</strong> <strong>StVZO</strong>auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 <strong>StVZO</strong> veröffentlichten Musterbescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong>Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47512</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 29 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55045209 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ MCW1-7517AVO Fahrzeugtechnik A. VolkmerSeite 3 von 5A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbriefund -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einesReifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicherProfiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den ReifenoderFahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenenAchsen verwendet werden.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung derKlebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventilemüssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrandhinausragen.A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßigausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47512</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 29 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55045209 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ MCW1-7517AVO Fahrzeugtechnik A. VolkmerSeite 4 von 5K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S02(siehe Seite 1) verwendet werden.T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Prüfort und PrüfdatumDie Verwendungsprüfung fand am 28. August 2012 in Lambsheim statt.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47512</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 29 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55045209 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ MCW1-7517AVO Fahrzeugtechnik A. VolkmerSeite 5 von 5PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräderunter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch <strong>nach</strong> der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der <strong>StVZO</strong>. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der <strong>StVZO</strong> ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungeneintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2010.Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV fürdas Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.Lambsheim, 28. August 2012Tufan00183969.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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