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620.1 Reglement für Kindergärten - rss.stadt-schaffhausen.ch

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Kindergarten-<strong>Reglement</strong> <strong>620.1</strong><br />

<strong>Reglement</strong> <strong>für</strong> <strong>Kindergärten</strong><br />

vom 1. August 1995<br />

Der Stadtrat erlässt folgendes <strong>Reglement</strong>:<br />

1.<br />

Die <strong>Kindergärten</strong> bieten vors<strong>ch</strong>ulpfli<strong>ch</strong>tigen Kindern die Gelegenheit,<br />

ihre seelis<strong>ch</strong>-geistigen und körperli<strong>ch</strong>en Fähigkeiten zu entfalten.<br />

Sie mö<strong>ch</strong>ten damit die Erziehung der Eltern unterstützen und<br />

ergänzen.<br />

2.<br />

Sofern es die Platzverhältnisse erlauben, können Kinder, die am<br />

30. April das 4. Altersjahr zurückgelegt haben, auf Beginn des<br />

nä<strong>ch</strong>sten S<strong>ch</strong>uljahres in den Kindergarten aufgenommen werden.<br />

Das S<strong>ch</strong>ulamt organisiert und koordiniert die Aufnahme der Kinder.<br />

Die Information der Eltern erfolgt frühzeitig. Es können au<strong>ch</strong> während<br />

des S<strong>ch</strong>uljahres Kinder aufgenommen werden.<br />

3.<br />

Öffnungszeiten der <strong>Kindergärten</strong>:<br />

Montag 08.30 - 11.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr<br />

13.50 - 16.00 Uhr 13.50 - 16.00 Uhr<br />

Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr Freitag 08.30 - 11.30 Uhr<br />

13.50 - 16.00 Uhr 13.50 - 16.00 Uhr<br />

Mittwo<strong>ch</strong> 08.30 - 11.30 Uhr<br />

Na<strong>ch</strong>mittag frei<br />

Die Unterri<strong>ch</strong>tszeit dauert von 09.00 - 11.00 bzw. 11.30 Uhr und<br />

von 14.00 - 16.00 Uhr. Als Randzeiten gelten jeweils 08.30 - 09.00<br />

Uhr und 13.50 - 14.00 Uhr. Mittwo<strong>ch</strong>na<strong>ch</strong>mittag und Samstag sind<br />

s<strong>ch</strong>ulfrei. Die Ferien ri<strong>ch</strong>ten si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> jenen der städtis<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>ulen.<br />

4.<br />

Die Eltern haben die Kinder während der offiziellen S<strong>ch</strong>ulzeit zu<br />

regelmässigem und pünktli<strong>ch</strong>em Besu<strong>ch</strong> des Kindergartens anzuhalten.<br />

Absenzen sind zu melden. Kranke Kinder sollen bis zur<br />

vollständigen Heilung zu Hause behalten werden. Das gilt au<strong>ch</strong> <strong>für</strong><br />

Kinder mit starkem Husten, Auss<strong>ch</strong>lag etc. Die ärztli<strong>ch</strong>e Überwa-<br />

Re<strong>ch</strong>tssammlung der Stadt S<strong>ch</strong>affhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 1


Kindergarten-<strong>Reglement</strong> <strong>620.1</strong><br />

<strong>ch</strong>ung der S<strong>ch</strong>üler und S<strong>ch</strong>ülerinnen ist Sa<strong>ch</strong>e der S<strong>ch</strong>ulärztin<br />

oder des S<strong>ch</strong>ularztes.<br />

5.<br />

Kinder, die im Kindergarten ni<strong>ch</strong>t tragbar sind, werden von der<br />

Kindergärtnerin oder von dem Kindergärtner dem Stadts<strong>ch</strong>ulrat zur<br />

weiteren Beurteilung gemeldet.<br />

6.<br />

Den Kindern darf ein einfa<strong>ch</strong>er Znüni mitgegeben werden.<br />

S<strong>ch</strong>leckwaren sind untersagt.<br />

7.<br />

Jedes Kind soll ein Paar lei<strong>ch</strong>te, ges<strong>ch</strong>lossene Hauss<strong>ch</strong>uhe mitbringen,<br />

wel<strong>ch</strong>e im Kindergarten bleiben.<br />

8.<br />

Die Kinder sind der obligatoris<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>ülerunfallversi<strong>ch</strong>erung anges<strong>ch</strong>lossen.<br />

Diese gewährt Deckung bei Unfällen im Kindergarten<br />

und auf dem direkten Weg vom Elternhaus zum Kindergarten und<br />

zurück. Die S<strong>ch</strong>ülerunfallversi<strong>ch</strong>erung ist eine Ergänzungsversi<strong>ch</strong>erung<br />

zur Krankenkasse.<br />

9.<br />

Die <strong>Kindergärten</strong> unterstehen der Aufsi<strong>ch</strong>t des Stadts<strong>ch</strong>ulrates.<br />

Dieser hat die Kompetenz, die direkte Aufsi<strong>ch</strong>t einer Kommission<br />

zu übertragen, wel<strong>ch</strong>e die Interessen der einzelnen <strong>Kindergärten</strong><br />

wahrt, den Kindergärtner oder die Kindergärtnerin in seiner/ihrer<br />

Aufgabe unterstützt und den Eltern in Kindergartenfragen beratend<br />

zur Seite steht.<br />

10.<br />

Diese <strong>Reglement</strong> tritt am 1. August 1995 in Kraft und ersetzt dasjenige<br />

vom 1. April 1995.<br />

Re<strong>ch</strong>tssammlung der Stadt S<strong>ch</strong>affhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 2

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