Wohnanlage Gemeindezentrum Polling Bau - Ing. Franz Thurner
Wohnanlage Gemeindezentrum Polling Bau - Ing. Franz Thurner
Wohnanlage Gemeindezentrum Polling Bau - Ing. Franz Thurner
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<strong>Wohnanlage</strong> <strong>Gemeindezentrum</strong> <strong>Polling</strong><br />
<strong>Bau</strong>- und Ausstattungsbeschreibung<br />
Auf der Grundparzelle 1488/1 entsteht eine kleine <strong>Wohnanlage</strong> mit ca.15 Wohneinheiten und 27<br />
Tiefgaragenplätzen, konzipiert als 2-,3- und 4- Zimmerwohnungen.In die <strong>Wohnanlage</strong> integriert ist ein Cafe<br />
sowie eine Erweiterung des Gemeindeamtes. In unmittelbarer Nähe entsteht ein kleines Einkaufszentrum<br />
Die Wohneinheiten sind nach Richtlinie der Wohnbauförderung geplant. Im Wohnkomplex ist auch ei Lift,<br />
sowie Sonnenkollektoren vorgesehen – oberirdisch sind 12 Parkplätze vorhanden.<br />
´Visualisierte Ansicht, kann mit der tatsächlichen Ausführung geringfügig differieren<br />
<strong>Bau</strong>beschreibung<br />
Allgemein<br />
Die Anlage befindet sich in <strong>Polling</strong> in unmittelbarer Nähe des Gemeindeamtes in sonniger und ruhiger Lage. .<br />
Die <strong>Wohnanlage</strong> wird entsprechend <strong>Bau</strong>bescheid der Gemeinde <strong>Polling</strong> errichtet. Im Untergeschoss befinden<br />
sich Tiefgaragenplätze sowie die notwendigen Allgemeinräume. Die Einfahrt zur Tiefgarage ist ostseitig der<br />
Gebäude, ebenso ist dort der Zugang zur Anlage.<br />
Die Anlage ist so situiert, dass die Wohnräume jeweils Richtung ostwest oder nordsüd ausgerichtet sind,<br />
ebenso sind Balkone und Terrassen so ausgerichtet.<br />
Erdgeschosswohnungen haben zusätzlich einen privaten Gartenanteil.<br />
An notwendigen Allgemeinräume sind im Keller vorgesehen, ebenso ist für jede Wohnung ein Kellerabteil<br />
vorgesehen. Die Außenanlagen werden gärtnerisch gestaltet.<br />
Ver.– und Entsorgung der Liegenschaft erfolgt über das örtliche Netz, die Wärmeversorgung ist mit Gas<br />
vorgesehen. Müllentsorgung erfolgt über einen von der Gemeinde <strong>Polling</strong> beauftragten Unternehmer bzw. von<br />
der Gemeinde.<br />
Vorkehrungen für Telefonleitung und digitale Satellitenanlage sind vorgesehen.<br />
Das Projekt erfüllt die höchsten Ansprüche von modernen Wohnen und ist nach dem neuesten Stand der<br />
Technik geplant.
Auf optimale Schall- und Wärmedämmung, sowie die Verwendung qulitativ hochwertiger <strong>Bau</strong>stoffe die den<br />
neuesten baubiologischen Erkenntnissen entsprechen wurde hoher Wert gelegt.<br />
Die Planung des Projektes erfolgte durch das Büro Stimpfl aus Innsbruck.<br />
Rohbau<br />
Fundament Nach Angabe Statiker Stahlbetonstreifen -, Stahlbeton- Einzel – oder<br />
Stahlbetonplattenfundamente<br />
Kellerwände Stahlbeton lt. Aussen und Innenwände lt.Angabe Statiker, Trennwände<br />
Kellerabteile Holzkonstruktion oder Stahl, Stahlbetonwände eventuell als<br />
Fertigteile<br />
Aussenwände Normgemässes Ziegelmauerwerk nach Angabe Statiker wenn<br />
stat. notwendig Stahlbeton . Wärmedämmung und Schallschutz<br />
nach Tiroler <strong>Bau</strong>ordnung bzw. . Richtlinien Wohnbauförderung und<br />
ÖNORM.<br />
Wohnungstrennwände Stahlbetonwände oder Stahlbetonfertigteile mit einseitiger<br />
Vorsatzschale Wärmedämmung und Schallschutz lt. Tiroler <strong>Bau</strong>ordnung bzw.<br />
ÖNORM<br />
Innenwände Nichttragende Zwischenwände innerhalb Wohneinheiten als<br />
Trockenbauwände 10 cm bzw. in Teilbereichen gebrannte<br />
Zwischenwandsteine bzw. Betonhochlochziegel.<br />
Geschossdecken Massivdecken in Stahlbeton, oder als Elememtdecken nach<br />
statischen Erfordernissen. Wärme- und Schalldämmung nach<br />
Vorschriften Tiroler <strong>Bau</strong>ordnung bzw. nach ÖNORM<br />
Dachkonstruktion zimmermannsmässiger Dachstuhl mit erforderlicher Wärmedämmungdämmung Lt.<br />
Tiroler <strong>Bau</strong>ordnung und ÖNORM sowie Feuchtigkeitsabdichtung.<br />
Stiegenhaus – Laubengänge Stiege Stahlbeton in Sichtbetonqualität lt. stat. und normgemässen<br />
Erfordernissen vom Gebäude schalltechnisch getrennt, sowie<br />
überdacht aber nicht geschlossen – dies gilt auch für Laubengänge<br />
Balkone Auskragende Stahlbetonplatten wärmetechnisch isoliert, mit<br />
Geländer aus verzinktem Stahl und Füllung (farblich vom Architekt gestaltet ),<br />
nachTiroler <strong>Bau</strong>ordnung und Tiroler Wohnbauförderung.<br />
Sonstige <strong>Bau</strong>teile Säulen, Träger, Unterzüge etc. in Stahlbeton oder Stahl lt. Angaben<br />
Statiker.<br />
Ausbau<br />
Fassade Vollwärmeschutz, mit Edel-Dünnputz auf Mineral- bzw.<br />
Kunststoffbasis lt. Farbwahl Architekt. Wärme- und<br />
Schallisolierung lt. Tiroler <strong>Bau</strong>ordnung, bzw. Tiroler<br />
Wohnbauförderung und den techn. relevanten ÖNORMEN<br />
Keller und Laubengänge Im Keller und in den Laubengängen schalrein unverputzt<br />
Zurückgebliebene nicht leicht entfernbare Betongräten<br />
werden vom Käufer akzeptiert<br />
Wohnräume Maschinenputz einlagig auf Kalk-Gips bzw. Kalk-Zement Basis<br />
Vorsatzschalen und Deckenuntersichten gespachtelt bzw.
Maschineneinlagenputz wenn notwendig. Zwischen verputzten Wänden und einer<br />
notwendigen Vorsatzschale sind Oberflachenstrukturunterschiede möglich.<br />
Eventuelle Haarrisse im Verputz sind kein Beanstandungsgrund<br />
Fussböden Tiefgarage inkl. Zufahrt Asphalt. Kellerräume Betonpflaster<br />
staubfrei versiegelt. Laubengänge und Balkone bzw. Terrassen Estrich-<br />
Platten. In Wohnungen Holzparkett bzw. Fliesen auf schwimmenden<br />
Zementestrich mit entsprechender Wärme- und<br />
Trittschalldämmung lt Tiroler <strong>Bau</strong>ordnung bzw. den<br />
entspechenden ÖNORMEN.<br />
Dacheindeckung Dampfsperre, Wärmedämmung, Abdichtung nach stat. und techn. Vorschriften<br />
Gebäudetechnik<br />
Sanitäre Die Wasserzuleitungen werden in gepressten Edelstahl bzw.<br />
Abflussleitungen in schwerer PVC- bzw. Gussrohrausführung.<br />
Die Verbrauchserfassung erfolgt über Zählgeräte.<br />
Heizung und<br />
Warmwasserversorgung Gasverbrauch wird für jede Wohnung separat erfasst. Die Beheizung der einzelnen<br />
Räume erfolgt mittels Fussbodenheizung<br />
Lüftung Alle Bäder und WC werden wenn notwendig mechanisch entlüftet. Bei den<br />
Küchen ist der Durchbruch für das Dunstabzugrohr ins Freie<br />
vorgesehen, die Rückstauklappe und die Leitung zum<br />
Durchbruch ist vom Bewohner selbst einzubauen ( Küchenfirma)<br />
Elektro Die gesamte <strong>Wohnanlage</strong> wird entsprechend den Vorschriften<br />
der ÖVE und den Auflagen der Tiroler <strong>Bau</strong>ordnung sowie den<br />
Bestimmungen der ÖNORM ausgeführt, und erhält eine Blitzschutzanlage<br />
gemäss ÖVE-E8049.<br />
Sämtliche Wohnungen erhalten einen Unterverteiler in der<br />
Wohnung mit Sicherung sowie den vorgeschriebenen Über-<br />
Spannungsschutzmodulen. Die Zählerplätze sind im Hauptverteiler<br />
im Kellergeschoss vorgesehen.<br />
Ausstattung<br />
Wohnungseingangstüren Wohnungseingangstüren werden aus Aluminium Farbe weiss oder Holz<br />
hergestellt mit Sicherheitsbeschlag und eingebauten Türspion versehen.<br />
Zylinderschloss für Schliessanlage mit Edelstahlstossgriff.<br />
Innentüren Leichtbautürblätter – Röhrenspan furniert- oder MAX beschichtet<br />
Standardfarbe weiss, Holz-Umfassungszargen<br />
standardmässig weiss lackiert. Beschläge in Alu-eloxiert,<br />
Gehrungsdrückergarnitur, Buntbartschlüssel bei den<br />
Zimmertüren, WC-Beschlag bei den WC- und Bad Türen.<br />
Fenster und Aussentüren Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff mit 3-Scheiben Isolierverglasung Uw-Wert<br />
mind. 1,1 Beschläge in Alu eloxiert, Fensterinnenbänke aus Kunststoff weiss<br />
beschichtet, Aussenfensterbänke aus Color-Blech.<br />
Balkon- und Terrassentüren sowie Fixelementkonstruktionen aus Kunststoff, mit 3-<br />
ScheibenIsolierverglasung Uw-Wert mind. 1,15. Beschläge in Alu-eloxiert. Alle<br />
Wohnungsfenster und Balkon- bzw. Terrassentüren werden oben für einen<br />
aussenliegenden Sonnenschutz vorbereitet ( Stockaufdoppelung)
Wand- und Bodenbeläge Sämtliche Schlaf- und Wohnräume, , Klebeparkett mit dazupassenden Kehrleisten<br />
Küche und Vorraum Bodenfliesen 1. Wahl Fliesensockel wahlweise Parkett<br />
WC Bodenfliesen 1. Wahl, Wand bis halbe Raumhöhe verfliest oberhalb und Decke<br />
verputzt bzw. gespachtelt<br />
Bad Boden- und Wandfliesen1. Wahl bis Deckenunterkante verfliest Decke verputzt<br />
oder gespachtelt<br />
Terrassen und Balkone Betonplattenbelag im Kiesbett bzw. Mörtelbett verlegt<br />
Geländer Verzinktes Stahlgeländer Lt. Techn. <strong>Bau</strong>vorschriften d. ÖNORM bzw Tiroler<br />
<strong>Bau</strong>ordnung<br />
Malerarbeiten Alle Wände und Decken werden mit Dispersionsfarbe gestrichen<br />
Elektroinstallation Gang – Diele 1- 2 Deckenauslässe je nach Wohnung, erforderliche Schalter im<br />
Bereich der Türen, 1 Klingel 1 Telefonanschluss( Leerverrohrung)<br />
Wohnzimmer 1 Deckenauslass, 3 Steckdosen, 1 Steckdose vorbereitet für<br />
Kabelanschluss und Satellitenanlage<br />
Schlaf- bzw. Kinderzimmer 1 Deckenauslass, 1 Schaltstelle, 3 Steckdosen 1<br />
Steckdose vorbereitet für Kabelanschluss und Satellitenanlage in einem Zimmer<br />
nach Wahl Kunde<br />
Küche 1 Deckenanschluss mit Schaltstelle, 1 Wandauslass mit Schaltstelle, 1<br />
Anschluss für E-Herd,1 Wandauslass für Dunstabzug, 1 Steckdose für<br />
Geschirrspüler, 1 Steckdose für Kühlschrank, 3 Arbeitssteckdosen,<br />
Bad 1 Decken und Wandauslass getrennt schaltbar 1 Steckdose bei Waschtisch, 1<br />
Steckdose für Waschmaschine<br />
WC 1 Decken- und Wandlichtauslass, 1 Schaltstelle für Licht und Abluftventilator mit<br />
Nachlaufrelais bei innen liegenden WC<br />
Terrassen bzw. Balkone 1 Schaltstelle, 1 Steckdose, 1 Wandleuchte<br />
Kellerabteil nur Gangbeleuchtung<br />
Stiegenhaus und Laubengang Deckenleuchten oder Wandbeleuchtung mit<br />
Bewegungsmelder (Dämmerungs- bzw. Zeitschaltung) lt. behördl. Vorschrift<br />
Tiefgarage Lichtleisten gesteuert über Schalter und Bewegungsmelder,<br />
Notbeleuchtung nach Erfordernis.<br />
Sanitäreinrichtung Bad Kunstoff- Badewanne bzw. Dusche ( ohne Duschwand) mit Ab- und<br />
Überlaufgarnitur sowie energiesparenden Einhebelmischern, Duschkopf mit Stange,<br />
Waschtischanlage aus Kristallporzellan und Einhandhebelmischer.<br />
Anschlussmöglichkeit für Waschmaschiene<br />
WC Hängeklosettanlage mit eingebauten Spülkasten und Handwaschbecken aus<br />
Kristallporzellan mit Einhebelmischer Kalt- und Warmwasser Im Bad und WC sind<br />
keine weiteren Einrichtungsgegenstände enthalten<br />
Küche Anschlüsse für Wasserzu- und –abfluss wandbündig verpfropft für<br />
Küchenspülbecken, Anschluss für Geschirrspüler vorbereitet<br />
Erdgeschosswohnungen zusätzlich frostsicherer Gartenwasseranschluss<br />
Feuerlöschgeräte werden nach Vorschrift lt. Tiroler <strong>Bau</strong>ordung montiert<br />
Gemeinschaftsanlage<br />
Fahrräder, Kinderwägen Eigener Bereich vorgesehen<br />
Müllraum Eigener Bereich vorgesehen – Müllcontainer sind nach Vorschreibung der Gemeinde<br />
<strong>Polling</strong> selbst anzuschaffen<br />
Kellerabteil Kellerabteile aus Holzkonstruktion oder Stahlkonstruktion absperrbar mit<br />
Wohnungsschlüssel ( Vorhangschloss oder Zylinderschloss für Kellerabteil)<br />
Briefkästen Zentral im Eingangsbereich, sperrbar mit Wohnungsschlüssel<br />
Schliessanlage Codierte Sicherheitsschliessanlage mit Profilzylinder, sperrt Wohnungseingangstür,<br />
Briefkasten und Kellerabteil sowie Gemeinschaftsräume<br />
.
Satelittenempfangsanlage Digitale Satellitenempfangsanlage für Einzelreceiver, vorbereitet für die erforderliche<br />
Anzahl an Empfangsdosen in den Wohnräumen<br />
Aussenanlagen Private Gärten erhalten eine Rasenbegrünung. Wenn eine Absturzsicherung<br />
notwendig ist, wird diese als Zaun errichtet. Bepflanzungen sind vom jeweiligen<br />
Eigentümer selbst durchzuführen. Gartenabrenzung zum Wohnungsnachbar mit<br />
Thujen<br />
Die Einfriedung des Gesamtgrundstückes erfolgt mit Maschendrahtzaun<br />
Kinderspielplatz wird falls von Gemeinde vorgeschrieben am nordwestlichen<br />
Grundstücksende angelegt und falls von den Eigentümern gewünscht mit Wippe und<br />
Sandkasten ausgestattet.( Zustimmung Eigentümerversammlung) andernfalls<br />
Rasenfläche<br />
Wege und Zugänge werden befestigt z.B Asphalt, oder Rasengittersteine<br />
Sonderwünsche<br />
Ausstattung Sonderwünsche soweit diese mit den technischen <strong>Bau</strong>vorschriften vereinbar sind,<br />
sind selbstverständlich möglich, sind aber rechtzeitig bekanntzugeben, und mit dem<br />
<strong>Bau</strong>träger abzustimmen. Mit der Durchführung der Sonderwünsche sind<br />
ausschliesslich die am <strong>Bau</strong> beschäftigten Firmen zu beauftragen. Sonderwünsche<br />
welche die vorgesehene Schall- und Wärmedämmung beeinflussen bzw.<br />
verschlechtern sind nicht möglich. Um einen geregelten Ablauf der Sonderwünsche<br />
zu gewährleisten ist die Durchführung von Sonderwünschen nur bei schriftlicher<br />
Vereinbarung und Gegenzeichnung mit dem <strong>Bau</strong>träger möglich. Die Abrechnung der<br />
Sonderwünsche erfolgt direkt mit dem beauftragten Unternehmer, ebenso sind<br />
eventuelle Gewährleistungsansprüche aus diesen geänderten Leistungen direkt<br />
zwischen Käufer und Unternehmer abzuwickeln - der <strong>Bau</strong>träger haftet nicht für diese<br />
zusätzlich beauftragten Leistungen.<br />
Arbeiten in Eigenregie Eventueller Selbstausbau ist möglich ( vorbehaltlich Einverständnis<br />
Wohnbauförderung) – Betrifft aber nur Bodenleger -,Malerarbeiten sowie Innentüren.<br />
Die Arbeiten sind nach den geltenden Techn. Vorschriften durchzuführen und dürfen<br />
erst nach erfolgter techn. Abnahme und Wohnungsübergabe durch den <strong>Bau</strong>träger<br />
begonnen werden. Ein Beginn von Arbeiten in Eigenregie während der <strong>Bau</strong>phase ist<br />
nicht möglich. Beschädigungen die nach Beginn des Selbstausbaues in der<br />
übergebenen Wohnung entdeckt werden, sind keine Gewährleistungsschäden im<br />
Sinne der ÖNORM bzw. ABGB und können nicht gerügt werden.<br />
Die Abrechnung für nicht erfolgte Leistungen durch den <strong>Bau</strong>träger erfolgt innerhalb<br />
von 3 Monaten ab Endabrechnung des <strong>Bau</strong>vorhabens.<br />
Planänderungen Änderungen im zuge des Kaufabschlusses erfolgen kostenlos ( Ausnahme direkte<br />
Umbaukosten wie Abtrag Wände etc.)<br />
Nachträgliche Änderungen werden nach tatsächlichen Aufwand an den Käufer<br />
verrechnet. Der <strong>Bau</strong>träger ist berechtigt geringfügige technisch gleichwertige<br />
Ausführungsänderungen vorzunehmen<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Planliche Darstellung Die planliche Darstellung von Einrichtungsgegenständen und sonstigen<br />
Einrichtungen in den Wohnungsgrundrissen sind nicht Bestandteil der <strong>Bau</strong>- und<br />
Ausstattungsbeschreibung, massgebend ist nur die Textierung in dieser <strong>Bau</strong>- und<br />
Ausstattungsbeschreibung.<br />
Bemassung, Qualität Die in den Plänen angeführten Masse sind Rohbaumasse. Für<br />
Einrichtungsgegenstände und Möbilierung müssen Rohbaumasse genommen<br />
werden. Masstoleranzen von 3% sind beidseitig zu tolerieren siehe<br />
Wohnungseigentumsgesetz)<br />
Der Kunde stimmt ausdrücklich jeder technischen Qualitätsverbesserung und jedem<br />
<strong>Bau</strong>stoff der in der Ausstattungsbeschreibung als bzw. angegeben ist zu, wenn<br />
diese Massnahme gleichwertig ist oder eine Vertbesserung mit sich bringt.<br />
Verbindliche Bezugstermine können nur vom <strong>Bau</strong>träger gegeben werden.
Geringfügige statisch oder schalltechnisch bedingte Änderungen ( Vorsatzschalen,<br />
Stürze, Säulen, Schächte etc.) sind ohne Abgeltungsansprüche zu akzeptieren<br />
Wohnungsübergabe Schlüssel werden an den Käufer durch den <strong>Bau</strong>träger erst nach Zahlung des vollen<br />
Kaufpreises ausgehändigt. Die Käufer erhalten jedoch nach vorheriger Vereinbarung<br />
die Möglichkeit die Wohnung zu betreten um notwendige Abmessungen für<br />
Einrichtungsgegenstände durchzuführen ( z. B. Küche ).<br />
Wohnungsübergabe Die technische Abnahme erfolgt etwa 2 Wochen vor der tatsächlichen Übergabe im<br />
Beisein des Käufers und des Verkäufers. Festgestellte Mängel werden bis zur<br />
endgültigen Wohnungsübergabe behoben. Nach der technischen Übergabe und der<br />
Mängelbehebung werden die Wohnungen endgereinigt und bleiben bis zur<br />
Schlüsselübergabe versperrt.<br />
Gewährleistung<br />
Dauer Für unbewegliche Teile dauert die Gewährleistung 3 Jahre, für bewegliche und<br />
mechanische Teile 1 Jahr ab Datum endgültiger Übernahme (lt. ÖNORM und<br />
ABGB)sowie Konsumentenschutzgesetz. Grundsätzlich gelten für alle Punkte, für<br />
die in der <strong>Bau</strong>- und Ausstattungsbeschreibung keine Vereinbarung getroffen wurde<br />
die einschlägigen Bestimmungen der ÖNORM, ABGB und Konsumentenschutz und<br />
zwar in dieser Reihenfolge<br />
Innsbruck Sept. 2011<br />
Wohnungsübergabe<br />
Zur Vermeidung von <strong>Bau</strong>feuchtigkeitsschäden nach der Wohnungsübergabe sind<br />
während der Austrocknungsphase Massnahmen zu treffen die nach Übergabe in<br />
einem eigenen Informationsblatt bekanntgegeben werden – Lüftung – Heizung,<br />
mehrmals am Tag. In diesem sind auch Hinweise für Möbeleinbauten angeführt, die<br />
zu beachten sind, weiters wird darauf hingewiesen, dass Regenüberläufe frei zu<br />
halten sind und Silikonfugen vom jeweiligen Eigentümer zu warten sind. Im<br />
Kellergeschoss verlaufen an der decke Ver.- und Entsorgungsleitungen teilweise<br />
auch in den Kellerabteilen. Die Leitungen sind für eventuelle Reparaturen zugänglich<br />
zu halten.<br />
Geringe Kondenswasserbildung in den ersten sechs Monaten nach Bezug im Keller<br />
sowie Spannungs.- Haar.- und Schwindrisse sind keine reklamierbaren <strong>Bau</strong>mängel<br />
Bei Anbringen von Jalousien, Rollos, Markiesen und dgl. Ist auf das<br />
Gesamterscheinungsbild der <strong>Wohnanlage</strong> Rücksicht zu nehmen.Masstoleranzen<br />
von 3% sind zu tolerieren. Auf Grund der hochwertigen Ausführung ist es notwendig<br />
mehrere male pro Tag zu lüften da andernfalls keine oder nur ungenügend Frischluft<br />
zugeführt wird - Fensterkippen reicht nicht. Unbewohnte Räume müssen während<br />
der Heizperiode auch beheizt werden, und dürfen keinesfalls als<br />
Wäschetrockenraum verwendet werden