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Wohnanlage Gemeindezentrum Polling Bau - Ing. Franz Thurner

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<strong>Wohnanlage</strong> <strong>Gemeindezentrum</strong> <strong>Polling</strong><br />

<strong>Bau</strong>- und Ausstattungsbeschreibung<br />

Auf der Grundparzelle 1488/1 entsteht eine kleine <strong>Wohnanlage</strong> mit ca.15 Wohneinheiten und 27<br />

Tiefgaragenplätzen, konzipiert als 2-,3- und 4- Zimmerwohnungen.In die <strong>Wohnanlage</strong> integriert ist ein Cafe<br />

sowie eine Erweiterung des Gemeindeamtes. In unmittelbarer Nähe entsteht ein kleines Einkaufszentrum<br />

Die Wohneinheiten sind nach Richtlinie der Wohnbauförderung geplant. Im Wohnkomplex ist auch ei Lift,<br />

sowie Sonnenkollektoren vorgesehen – oberirdisch sind 12 Parkplätze vorhanden.<br />

´Visualisierte Ansicht, kann mit der tatsächlichen Ausführung geringfügig differieren<br />

<strong>Bau</strong>beschreibung<br />

Allgemein<br />

Die Anlage befindet sich in <strong>Polling</strong> in unmittelbarer Nähe des Gemeindeamtes in sonniger und ruhiger Lage. .<br />

Die <strong>Wohnanlage</strong> wird entsprechend <strong>Bau</strong>bescheid der Gemeinde <strong>Polling</strong> errichtet. Im Untergeschoss befinden<br />

sich Tiefgaragenplätze sowie die notwendigen Allgemeinräume. Die Einfahrt zur Tiefgarage ist ostseitig der<br />

Gebäude, ebenso ist dort der Zugang zur Anlage.<br />

Die Anlage ist so situiert, dass die Wohnräume jeweils Richtung ostwest oder nordsüd ausgerichtet sind,<br />

ebenso sind Balkone und Terrassen so ausgerichtet.<br />

Erdgeschosswohnungen haben zusätzlich einen privaten Gartenanteil.<br />

An notwendigen Allgemeinräume sind im Keller vorgesehen, ebenso ist für jede Wohnung ein Kellerabteil<br />

vorgesehen. Die Außenanlagen werden gärtnerisch gestaltet.<br />

Ver.– und Entsorgung der Liegenschaft erfolgt über das örtliche Netz, die Wärmeversorgung ist mit Gas<br />

vorgesehen. Müllentsorgung erfolgt über einen von der Gemeinde <strong>Polling</strong> beauftragten Unternehmer bzw. von<br />

der Gemeinde.<br />

Vorkehrungen für Telefonleitung und digitale Satellitenanlage sind vorgesehen.<br />

Das Projekt erfüllt die höchsten Ansprüche von modernen Wohnen und ist nach dem neuesten Stand der<br />

Technik geplant.


Auf optimale Schall- und Wärmedämmung, sowie die Verwendung qulitativ hochwertiger <strong>Bau</strong>stoffe die den<br />

neuesten baubiologischen Erkenntnissen entsprechen wurde hoher Wert gelegt.<br />

Die Planung des Projektes erfolgte durch das Büro Stimpfl aus Innsbruck.<br />

Rohbau<br />

Fundament Nach Angabe Statiker Stahlbetonstreifen -, Stahlbeton- Einzel – oder<br />

Stahlbetonplattenfundamente<br />

Kellerwände Stahlbeton lt. Aussen und Innenwände lt.Angabe Statiker, Trennwände<br />

Kellerabteile Holzkonstruktion oder Stahl, Stahlbetonwände eventuell als<br />

Fertigteile<br />

Aussenwände Normgemässes Ziegelmauerwerk nach Angabe Statiker wenn<br />

stat. notwendig Stahlbeton . Wärmedämmung und Schallschutz<br />

nach Tiroler <strong>Bau</strong>ordnung bzw. . Richtlinien Wohnbauförderung und<br />

ÖNORM.<br />

Wohnungstrennwände Stahlbetonwände oder Stahlbetonfertigteile mit einseitiger<br />

Vorsatzschale Wärmedämmung und Schallschutz lt. Tiroler <strong>Bau</strong>ordnung bzw.<br />

ÖNORM<br />

Innenwände Nichttragende Zwischenwände innerhalb Wohneinheiten als<br />

Trockenbauwände 10 cm bzw. in Teilbereichen gebrannte<br />

Zwischenwandsteine bzw. Betonhochlochziegel.<br />

Geschossdecken Massivdecken in Stahlbeton, oder als Elememtdecken nach<br />

statischen Erfordernissen. Wärme- und Schalldämmung nach<br />

Vorschriften Tiroler <strong>Bau</strong>ordnung bzw. nach ÖNORM<br />

Dachkonstruktion zimmermannsmässiger Dachstuhl mit erforderlicher Wärmedämmungdämmung Lt.<br />

Tiroler <strong>Bau</strong>ordnung und ÖNORM sowie Feuchtigkeitsabdichtung.<br />

Stiegenhaus – Laubengänge Stiege Stahlbeton in Sichtbetonqualität lt. stat. und normgemässen<br />

Erfordernissen vom Gebäude schalltechnisch getrennt, sowie<br />

überdacht aber nicht geschlossen – dies gilt auch für Laubengänge<br />

Balkone Auskragende Stahlbetonplatten wärmetechnisch isoliert, mit<br />

Geländer aus verzinktem Stahl und Füllung (farblich vom Architekt gestaltet ),<br />

nachTiroler <strong>Bau</strong>ordnung und Tiroler Wohnbauförderung.<br />

Sonstige <strong>Bau</strong>teile Säulen, Träger, Unterzüge etc. in Stahlbeton oder Stahl lt. Angaben<br />

Statiker.<br />

Ausbau<br />

Fassade Vollwärmeschutz, mit Edel-Dünnputz auf Mineral- bzw.<br />

Kunststoffbasis lt. Farbwahl Architekt. Wärme- und<br />

Schallisolierung lt. Tiroler <strong>Bau</strong>ordnung, bzw. Tiroler<br />

Wohnbauförderung und den techn. relevanten ÖNORMEN<br />

Keller und Laubengänge Im Keller und in den Laubengängen schalrein unverputzt<br />

Zurückgebliebene nicht leicht entfernbare Betongräten<br />

werden vom Käufer akzeptiert<br />

Wohnräume Maschinenputz einlagig auf Kalk-Gips bzw. Kalk-Zement Basis<br />

Vorsatzschalen und Deckenuntersichten gespachtelt bzw.


Maschineneinlagenputz wenn notwendig. Zwischen verputzten Wänden und einer<br />

notwendigen Vorsatzschale sind Oberflachenstrukturunterschiede möglich.<br />

Eventuelle Haarrisse im Verputz sind kein Beanstandungsgrund<br />

Fussböden Tiefgarage inkl. Zufahrt Asphalt. Kellerräume Betonpflaster<br />

staubfrei versiegelt. Laubengänge und Balkone bzw. Terrassen Estrich-<br />

Platten. In Wohnungen Holzparkett bzw. Fliesen auf schwimmenden<br />

Zementestrich mit entsprechender Wärme- und<br />

Trittschalldämmung lt Tiroler <strong>Bau</strong>ordnung bzw. den<br />

entspechenden ÖNORMEN.<br />

Dacheindeckung Dampfsperre, Wärmedämmung, Abdichtung nach stat. und techn. Vorschriften<br />

Gebäudetechnik<br />

Sanitäre Die Wasserzuleitungen werden in gepressten Edelstahl bzw.<br />

Abflussleitungen in schwerer PVC- bzw. Gussrohrausführung.<br />

Die Verbrauchserfassung erfolgt über Zählgeräte.<br />

Heizung und<br />

Warmwasserversorgung Gasverbrauch wird für jede Wohnung separat erfasst. Die Beheizung der einzelnen<br />

Räume erfolgt mittels Fussbodenheizung<br />

Lüftung Alle Bäder und WC werden wenn notwendig mechanisch entlüftet. Bei den<br />

Küchen ist der Durchbruch für das Dunstabzugrohr ins Freie<br />

vorgesehen, die Rückstauklappe und die Leitung zum<br />

Durchbruch ist vom Bewohner selbst einzubauen ( Küchenfirma)<br />

Elektro Die gesamte <strong>Wohnanlage</strong> wird entsprechend den Vorschriften<br />

der ÖVE und den Auflagen der Tiroler <strong>Bau</strong>ordnung sowie den<br />

Bestimmungen der ÖNORM ausgeführt, und erhält eine Blitzschutzanlage<br />

gemäss ÖVE-E8049.<br />

Sämtliche Wohnungen erhalten einen Unterverteiler in der<br />

Wohnung mit Sicherung sowie den vorgeschriebenen Über-<br />

Spannungsschutzmodulen. Die Zählerplätze sind im Hauptverteiler<br />

im Kellergeschoss vorgesehen.<br />

Ausstattung<br />

Wohnungseingangstüren Wohnungseingangstüren werden aus Aluminium Farbe weiss oder Holz<br />

hergestellt mit Sicherheitsbeschlag und eingebauten Türspion versehen.<br />

Zylinderschloss für Schliessanlage mit Edelstahlstossgriff.<br />

Innentüren Leichtbautürblätter – Röhrenspan furniert- oder MAX beschichtet<br />

Standardfarbe weiss, Holz-Umfassungszargen<br />

standardmässig weiss lackiert. Beschläge in Alu-eloxiert,<br />

Gehrungsdrückergarnitur, Buntbartschlüssel bei den<br />

Zimmertüren, WC-Beschlag bei den WC- und Bad Türen.<br />

Fenster und Aussentüren Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff mit 3-Scheiben Isolierverglasung Uw-Wert<br />

mind. 1,1 Beschläge in Alu eloxiert, Fensterinnenbänke aus Kunststoff weiss<br />

beschichtet, Aussenfensterbänke aus Color-Blech.<br />

Balkon- und Terrassentüren sowie Fixelementkonstruktionen aus Kunststoff, mit 3-<br />

ScheibenIsolierverglasung Uw-Wert mind. 1,15. Beschläge in Alu-eloxiert. Alle<br />

Wohnungsfenster und Balkon- bzw. Terrassentüren werden oben für einen<br />

aussenliegenden Sonnenschutz vorbereitet ( Stockaufdoppelung)


Wand- und Bodenbeläge Sämtliche Schlaf- und Wohnräume, , Klebeparkett mit dazupassenden Kehrleisten<br />

Küche und Vorraum Bodenfliesen 1. Wahl Fliesensockel wahlweise Parkett<br />

WC Bodenfliesen 1. Wahl, Wand bis halbe Raumhöhe verfliest oberhalb und Decke<br />

verputzt bzw. gespachtelt<br />

Bad Boden- und Wandfliesen1. Wahl bis Deckenunterkante verfliest Decke verputzt<br />

oder gespachtelt<br />

Terrassen und Balkone Betonplattenbelag im Kiesbett bzw. Mörtelbett verlegt<br />

Geländer Verzinktes Stahlgeländer Lt. Techn. <strong>Bau</strong>vorschriften d. ÖNORM bzw Tiroler<br />

<strong>Bau</strong>ordnung<br />

Malerarbeiten Alle Wände und Decken werden mit Dispersionsfarbe gestrichen<br />

Elektroinstallation Gang – Diele 1- 2 Deckenauslässe je nach Wohnung, erforderliche Schalter im<br />

Bereich der Türen, 1 Klingel 1 Telefonanschluss( Leerverrohrung)<br />

Wohnzimmer 1 Deckenauslass, 3 Steckdosen, 1 Steckdose vorbereitet für<br />

Kabelanschluss und Satellitenanlage<br />

Schlaf- bzw. Kinderzimmer 1 Deckenauslass, 1 Schaltstelle, 3 Steckdosen 1<br />

Steckdose vorbereitet für Kabelanschluss und Satellitenanlage in einem Zimmer<br />

nach Wahl Kunde<br />

Küche 1 Deckenanschluss mit Schaltstelle, 1 Wandauslass mit Schaltstelle, 1<br />

Anschluss für E-Herd,1 Wandauslass für Dunstabzug, 1 Steckdose für<br />

Geschirrspüler, 1 Steckdose für Kühlschrank, 3 Arbeitssteckdosen,<br />

Bad 1 Decken und Wandauslass getrennt schaltbar 1 Steckdose bei Waschtisch, 1<br />

Steckdose für Waschmaschine<br />

WC 1 Decken- und Wandlichtauslass, 1 Schaltstelle für Licht und Abluftventilator mit<br />

Nachlaufrelais bei innen liegenden WC<br />

Terrassen bzw. Balkone 1 Schaltstelle, 1 Steckdose, 1 Wandleuchte<br />

Kellerabteil nur Gangbeleuchtung<br />

Stiegenhaus und Laubengang Deckenleuchten oder Wandbeleuchtung mit<br />

Bewegungsmelder (Dämmerungs- bzw. Zeitschaltung) lt. behördl. Vorschrift<br />

Tiefgarage Lichtleisten gesteuert über Schalter und Bewegungsmelder,<br />

Notbeleuchtung nach Erfordernis.<br />

Sanitäreinrichtung Bad Kunstoff- Badewanne bzw. Dusche ( ohne Duschwand) mit Ab- und<br />

Überlaufgarnitur sowie energiesparenden Einhebelmischern, Duschkopf mit Stange,<br />

Waschtischanlage aus Kristallporzellan und Einhandhebelmischer.<br />

Anschlussmöglichkeit für Waschmaschiene<br />

WC Hängeklosettanlage mit eingebauten Spülkasten und Handwaschbecken aus<br />

Kristallporzellan mit Einhebelmischer Kalt- und Warmwasser Im Bad und WC sind<br />

keine weiteren Einrichtungsgegenstände enthalten<br />

Küche Anschlüsse für Wasserzu- und –abfluss wandbündig verpfropft für<br />

Küchenspülbecken, Anschluss für Geschirrspüler vorbereitet<br />

Erdgeschosswohnungen zusätzlich frostsicherer Gartenwasseranschluss<br />

Feuerlöschgeräte werden nach Vorschrift lt. Tiroler <strong>Bau</strong>ordung montiert<br />

Gemeinschaftsanlage<br />

Fahrräder, Kinderwägen Eigener Bereich vorgesehen<br />

Müllraum Eigener Bereich vorgesehen – Müllcontainer sind nach Vorschreibung der Gemeinde<br />

<strong>Polling</strong> selbst anzuschaffen<br />

Kellerabteil Kellerabteile aus Holzkonstruktion oder Stahlkonstruktion absperrbar mit<br />

Wohnungsschlüssel ( Vorhangschloss oder Zylinderschloss für Kellerabteil)<br />

Briefkästen Zentral im Eingangsbereich, sperrbar mit Wohnungsschlüssel<br />

Schliessanlage Codierte Sicherheitsschliessanlage mit Profilzylinder, sperrt Wohnungseingangstür,<br />

Briefkasten und Kellerabteil sowie Gemeinschaftsräume<br />

.


Satelittenempfangsanlage Digitale Satellitenempfangsanlage für Einzelreceiver, vorbereitet für die erforderliche<br />

Anzahl an Empfangsdosen in den Wohnräumen<br />

Aussenanlagen Private Gärten erhalten eine Rasenbegrünung. Wenn eine Absturzsicherung<br />

notwendig ist, wird diese als Zaun errichtet. Bepflanzungen sind vom jeweiligen<br />

Eigentümer selbst durchzuführen. Gartenabrenzung zum Wohnungsnachbar mit<br />

Thujen<br />

Die Einfriedung des Gesamtgrundstückes erfolgt mit Maschendrahtzaun<br />

Kinderspielplatz wird falls von Gemeinde vorgeschrieben am nordwestlichen<br />

Grundstücksende angelegt und falls von den Eigentümern gewünscht mit Wippe und<br />

Sandkasten ausgestattet.( Zustimmung Eigentümerversammlung) andernfalls<br />

Rasenfläche<br />

Wege und Zugänge werden befestigt z.B Asphalt, oder Rasengittersteine<br />

Sonderwünsche<br />

Ausstattung Sonderwünsche soweit diese mit den technischen <strong>Bau</strong>vorschriften vereinbar sind,<br />

sind selbstverständlich möglich, sind aber rechtzeitig bekanntzugeben, und mit dem<br />

<strong>Bau</strong>träger abzustimmen. Mit der Durchführung der Sonderwünsche sind<br />

ausschliesslich die am <strong>Bau</strong> beschäftigten Firmen zu beauftragen. Sonderwünsche<br />

welche die vorgesehene Schall- und Wärmedämmung beeinflussen bzw.<br />

verschlechtern sind nicht möglich. Um einen geregelten Ablauf der Sonderwünsche<br />

zu gewährleisten ist die Durchführung von Sonderwünschen nur bei schriftlicher<br />

Vereinbarung und Gegenzeichnung mit dem <strong>Bau</strong>träger möglich. Die Abrechnung der<br />

Sonderwünsche erfolgt direkt mit dem beauftragten Unternehmer, ebenso sind<br />

eventuelle Gewährleistungsansprüche aus diesen geänderten Leistungen direkt<br />

zwischen Käufer und Unternehmer abzuwickeln - der <strong>Bau</strong>träger haftet nicht für diese<br />

zusätzlich beauftragten Leistungen.<br />

Arbeiten in Eigenregie Eventueller Selbstausbau ist möglich ( vorbehaltlich Einverständnis<br />

Wohnbauförderung) – Betrifft aber nur Bodenleger -,Malerarbeiten sowie Innentüren.<br />

Die Arbeiten sind nach den geltenden Techn. Vorschriften durchzuführen und dürfen<br />

erst nach erfolgter techn. Abnahme und Wohnungsübergabe durch den <strong>Bau</strong>träger<br />

begonnen werden. Ein Beginn von Arbeiten in Eigenregie während der <strong>Bau</strong>phase ist<br />

nicht möglich. Beschädigungen die nach Beginn des Selbstausbaues in der<br />

übergebenen Wohnung entdeckt werden, sind keine Gewährleistungsschäden im<br />

Sinne der ÖNORM bzw. ABGB und können nicht gerügt werden.<br />

Die Abrechnung für nicht erfolgte Leistungen durch den <strong>Bau</strong>träger erfolgt innerhalb<br />

von 3 Monaten ab Endabrechnung des <strong>Bau</strong>vorhabens.<br />

Planänderungen Änderungen im zuge des Kaufabschlusses erfolgen kostenlos ( Ausnahme direkte<br />

Umbaukosten wie Abtrag Wände etc.)<br />

Nachträgliche Änderungen werden nach tatsächlichen Aufwand an den Käufer<br />

verrechnet. Der <strong>Bau</strong>träger ist berechtigt geringfügige technisch gleichwertige<br />

Ausführungsänderungen vorzunehmen<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Planliche Darstellung Die planliche Darstellung von Einrichtungsgegenständen und sonstigen<br />

Einrichtungen in den Wohnungsgrundrissen sind nicht Bestandteil der <strong>Bau</strong>- und<br />

Ausstattungsbeschreibung, massgebend ist nur die Textierung in dieser <strong>Bau</strong>- und<br />

Ausstattungsbeschreibung.<br />

Bemassung, Qualität Die in den Plänen angeführten Masse sind Rohbaumasse. Für<br />

Einrichtungsgegenstände und Möbilierung müssen Rohbaumasse genommen<br />

werden. Masstoleranzen von 3% sind beidseitig zu tolerieren siehe<br />

Wohnungseigentumsgesetz)<br />

Der Kunde stimmt ausdrücklich jeder technischen Qualitätsverbesserung und jedem<br />

<strong>Bau</strong>stoff der in der Ausstattungsbeschreibung als bzw. angegeben ist zu, wenn<br />

diese Massnahme gleichwertig ist oder eine Vertbesserung mit sich bringt.<br />

Verbindliche Bezugstermine können nur vom <strong>Bau</strong>träger gegeben werden.


Geringfügige statisch oder schalltechnisch bedingte Änderungen ( Vorsatzschalen,<br />

Stürze, Säulen, Schächte etc.) sind ohne Abgeltungsansprüche zu akzeptieren<br />

Wohnungsübergabe Schlüssel werden an den Käufer durch den <strong>Bau</strong>träger erst nach Zahlung des vollen<br />

Kaufpreises ausgehändigt. Die Käufer erhalten jedoch nach vorheriger Vereinbarung<br />

die Möglichkeit die Wohnung zu betreten um notwendige Abmessungen für<br />

Einrichtungsgegenstände durchzuführen ( z. B. Küche ).<br />

Wohnungsübergabe Die technische Abnahme erfolgt etwa 2 Wochen vor der tatsächlichen Übergabe im<br />

Beisein des Käufers und des Verkäufers. Festgestellte Mängel werden bis zur<br />

endgültigen Wohnungsübergabe behoben. Nach der technischen Übergabe und der<br />

Mängelbehebung werden die Wohnungen endgereinigt und bleiben bis zur<br />

Schlüsselübergabe versperrt.<br />

Gewährleistung<br />

Dauer Für unbewegliche Teile dauert die Gewährleistung 3 Jahre, für bewegliche und<br />

mechanische Teile 1 Jahr ab Datum endgültiger Übernahme (lt. ÖNORM und<br />

ABGB)sowie Konsumentenschutzgesetz. Grundsätzlich gelten für alle Punkte, für<br />

die in der <strong>Bau</strong>- und Ausstattungsbeschreibung keine Vereinbarung getroffen wurde<br />

die einschlägigen Bestimmungen der ÖNORM, ABGB und Konsumentenschutz und<br />

zwar in dieser Reihenfolge<br />

Innsbruck Sept. 2011<br />

Wohnungsübergabe<br />

Zur Vermeidung von <strong>Bau</strong>feuchtigkeitsschäden nach der Wohnungsübergabe sind<br />

während der Austrocknungsphase Massnahmen zu treffen die nach Übergabe in<br />

einem eigenen Informationsblatt bekanntgegeben werden – Lüftung – Heizung,<br />

mehrmals am Tag. In diesem sind auch Hinweise für Möbeleinbauten angeführt, die<br />

zu beachten sind, weiters wird darauf hingewiesen, dass Regenüberläufe frei zu<br />

halten sind und Silikonfugen vom jeweiligen Eigentümer zu warten sind. Im<br />

Kellergeschoss verlaufen an der decke Ver.- und Entsorgungsleitungen teilweise<br />

auch in den Kellerabteilen. Die Leitungen sind für eventuelle Reparaturen zugänglich<br />

zu halten.<br />

Geringe Kondenswasserbildung in den ersten sechs Monaten nach Bezug im Keller<br />

sowie Spannungs.- Haar.- und Schwindrisse sind keine reklamierbaren <strong>Bau</strong>mängel<br />

Bei Anbringen von Jalousien, Rollos, Markiesen und dgl. Ist auf das<br />

Gesamterscheinungsbild der <strong>Wohnanlage</strong> Rücksicht zu nehmen.Masstoleranzen<br />

von 3% sind zu tolerieren. Auf Grund der hochwertigen Ausführung ist es notwendig<br />

mehrere male pro Tag zu lüften da andernfalls keine oder nur ungenügend Frischluft<br />

zugeführt wird - Fensterkippen reicht nicht. Unbewohnte Räume müssen während<br />

der Heizperiode auch beheizt werden, und dürfen keinesfalls als<br />

Wäschetrockenraum verwendet werden

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