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Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten zum ...

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Welche Schulart ist <strong>die</strong> richtige<br />

Regierung von Mittelfranken<br />

Übertrittsbedingungen<br />

für Schüler mit Migrationshintergrund<br />

VSO § 29 (6):<br />

Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler,<br />

<strong>die</strong> nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule<br />

besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von<br />

3,33 <strong>die</strong> Eignung festgestellt werden, wenn <strong>die</strong>s auf Schwächen in der<br />

deutschen Sprache zurückzuführen ist, <strong>die</strong> noch behebbar<br />

erscheinen.<br />

Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums, der Realschule<br />

oder der Wirtschaftsschule setzt für Schüler mit nichtdeutscher<br />

Muttersprache und für Aussiedlerschüler grundsätzlich <strong>die</strong> Bestätigung<br />

im Übertrittszeugnis voraus, dass der Schüler dem<br />

deutschsprachigen Unterricht folgen kann.

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