Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten zum ...
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Welche Schulart ist <strong>die</strong> richtige<br />
Regierung von Mittelfranken<br />
Übertrittsbedingungen<br />
für Schüler mit Migrationshintergrund<br />
VSO § 29 (6):<br />
Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler,<br />
<strong>die</strong> nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule<br />
besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von<br />
3,33 <strong>die</strong> Eignung festgestellt werden, wenn <strong>die</strong>s auf Schwächen in der<br />
deutschen Sprache zurückzuführen ist, <strong>die</strong> noch behebbar<br />
erscheinen.<br />
Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums, der Realschule<br />
oder der Wirtschaftsschule setzt für Schüler mit nichtdeutscher<br />
Muttersprache und für Aussiedlerschüler grundsätzlich <strong>die</strong> Bestätigung<br />
im Übertrittszeugnis voraus, dass der Schüler dem<br />
deutschsprachigen Unterricht folgen kann.