STEIN & NATUR - Meichle & Mohr GmbH
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PALETTENRÜCKGABE<br />
ENTLADEZEITEN<br />
KRANENTLADUNG<br />
FUHRPARK<br />
KLEINMENGEN<br />
VERLEGEMASCHINE<br />
Wir weisen darauf hin, dass wir Paletten nur in einwandfreiem Zustand<br />
zurücknehmen können. Es kann nur die Menge an Paletten gutgeschrieben<br />
werden, die auch tatsächlich berechnet wurde. Zuviel zurückgebrachte<br />
Paletten werden wir zur Abholung bereit stellen.<br />
Bauseits verursachte Entladezeiten ab einer 1/2 Stunde werden berechnet.<br />
Die Kranentladung kann nur auf Flächen mit geeignetem Untergrund<br />
durchgeführt werden. Die Beurteilung obliegt dem Kranfahrzeugführer.<br />
Durch unseren leistungsfähigen Fuhrpark sind wir in der Lage,<br />
jede angeforderte Menge schnell und zuverlässig auszuliefern.<br />
Kleinmengen bis ca. 5 Tonnen können nur als Beiladung zum<br />
üblichen Frachtsatz transportiert werden.<br />
Gerne bieten wir Ihnen die maschinelle Verlegung unserer<br />
Pflastersteine an.<br />
Rufen Sie uns an unter 0 74 24 / 97 97 – 0<br />
GETROMMELTES PFLASTER<br />
MÄNGEL<br />
AUSBLÜHUNGEN<br />
KUNDENINFORMATIONEN<br />
Bei Auslieferung von lose gelieferter Ware durch Kippfahrzeuge ist Bruch<br />
bis 3 % der Liefermenge technisch unvermeidbar. Die Lieferung von getrommeltem<br />
Pflaster bis 50 m 2 erfolgt grundsätzlich palettiert, zzgl.<br />
Palettierungs- und Entladekosten.<br />
CANTANIA | TORINO<br />
Aus technischen Gründen können folgende Pflastersteine nicht<br />
palettiert werden:<br />
CRESTA-Antik 70x140x80mm<br />
SIROLO-Antik 100x100x45mm<br />
Die Auslieferung erfolgt im Einweg-Big-Bag.<br />
Offene Mängel, Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen sind<br />
unverzüglich anzuzeigen. Beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder<br />
eingebaut werden. Sollten sich während des Einbaus Mängel herausstellen,<br />
sind diese ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche<br />
verjähren nach 12 Monaten (§ 477 Abs. 1 BGB).<br />
Ausblühungen können vorkommen und sind technisch nicht vermeidbar.<br />
Beanstandungen wegen Ausblühungen berechtigen nicht zur Mängelrüge,<br />
da sie keine Mängel i.S. § 459 ff. BGB darstellen und auch unsere<br />
AGB´s diese ausschließen. Somit sind Ausblühungen von jeder Ersatzleistung<br />
ausgeschlossen.<br />
Mehr Info erhalten Sie im Internet unter: www.holpp.de<br />
www. wintermantel.de<br />
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