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STEIN & NATUR - Meichle & Mohr GmbH

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PALETTENRÜCKGABE<br />

ENTLADEZEITEN<br />

KRANENTLADUNG<br />

FUHRPARK<br />

KLEINMENGEN<br />

VERLEGEMASCHINE<br />

Wir weisen darauf hin, dass wir Paletten nur in einwandfreiem Zustand<br />

zurücknehmen können. Es kann nur die Menge an Paletten gutgeschrieben<br />

werden, die auch tatsächlich berechnet wurde. Zuviel zurückgebrachte<br />

Paletten werden wir zur Abholung bereit stellen.<br />

Bauseits verursachte Entladezeiten ab einer 1/2 Stunde werden berechnet.<br />

Die Kranentladung kann nur auf Flächen mit geeignetem Untergrund<br />

durchgeführt werden. Die Beurteilung obliegt dem Kranfahrzeugführer.<br />

Durch unseren leistungsfähigen Fuhrpark sind wir in der Lage,<br />

jede angeforderte Menge schnell und zuverlässig auszuliefern.<br />

Kleinmengen bis ca. 5 Tonnen können nur als Beiladung zum<br />

üblichen Frachtsatz transportiert werden.<br />

Gerne bieten wir Ihnen die maschinelle Verlegung unserer<br />

Pflastersteine an.<br />

Rufen Sie uns an unter 0 74 24 / 97 97 – 0<br />

GETROMMELTES PFLASTER<br />

MÄNGEL<br />

AUSBLÜHUNGEN<br />

KUNDENINFORMATIONEN<br />

Bei Auslieferung von lose gelieferter Ware durch Kippfahrzeuge ist Bruch<br />

bis 3 % der Liefermenge technisch unvermeidbar. Die Lieferung von getrommeltem<br />

Pflaster bis 50 m 2 erfolgt grundsätzlich palettiert, zzgl.<br />

Palettierungs- und Entladekosten.<br />

CANTANIA | TORINO<br />

Aus technischen Gründen können folgende Pflastersteine nicht<br />

palettiert werden:<br />

CRESTA-Antik 70x140x80mm<br />

SIROLO-Antik 100x100x45mm<br />

Die Auslieferung erfolgt im Einweg-Big-Bag.<br />

Offene Mängel, Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen sind<br />

unverzüglich anzuzeigen. Beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder<br />

eingebaut werden. Sollten sich während des Einbaus Mängel herausstellen,<br />

sind diese ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche<br />

verjähren nach 12 Monaten (§ 477 Abs. 1 BGB).<br />

Ausblühungen können vorkommen und sind technisch nicht vermeidbar.<br />

Beanstandungen wegen Ausblühungen berechtigen nicht zur Mängelrüge,<br />

da sie keine Mängel i.S. § 459 ff. BGB darstellen und auch unsere<br />

AGB´s diese ausschließen. Somit sind Ausblühungen von jeder Ersatzleistung<br />

ausgeschlossen.<br />

Mehr Info erhalten Sie im Internet unter: www.holpp.de<br />

www. wintermantel.de<br />

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