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Text - Gemeinde Wartmannsroth

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3<br />

13.11.2008<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Wartmannsroth</strong> stimmt dem Abschluss eines neues Vertrages mit der Firma<br />

Verlag + Druck Linus Wittich KG in Forchheim zu mit dem Vorbehalt, dass die jährlichen Kosten<br />

5.300 Euro netto nicht überschreiten.<br />

Abstimmungsergebnis: Mit 14 zu 0 Stimmen<br />

3. Sanierung des gemeindlichen Anwesens „Gerstenberg 12“ (Lehrerwohnung) im<br />

<strong>Gemeinde</strong>teil Dittlofsroda<br />

Durch die Architekturwerkstatt in Hammelburg, Herrn Thomas Ruser, wurde der Aufwand für die<br />

Renovierung der Doppelhaushälfte „Gerstenberg 12“ untersucht. Mit Schreiben vom 30.10.2008<br />

werden die auszuführenden Arbeiten aufgelistet und die Kosten berechnet. Am Aufwendigsten sind<br />

die Verputzerarbeiten, die Erneuerung von Türen, die Haustechnik und der Sanitärbereich. Insgesamt<br />

sind die Renovierungsarbeiten mit brutto 67.700 Euro veranschlagt.<br />

Vom <strong>Gemeinde</strong>rat wurde in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 07.08.2008 die grundlegende Renovierung<br />

der ehemaligen Lehrerwohnung „Gerstenberg 12“ beschlossen. Die nun ermittelten Kosten<br />

durch die Architekturwerkstatt machen eine nochmalige Diskussion dieses Beschlusses notwendig.<br />

Eine Sanierung der Wohnung mit einem Investitionsaufwand von 67.700 Euro lassen sich durch den<br />

Mietpreis nicht mehr erwirtschaften. Alternative wäre eine evtl. Vermietung ohne größeren Sanierungsaufwand<br />

möglich. Auch Gedanken über einem evtl. Verkauf des Gebäudes wurden geäußert.<br />

Für eine weitere Diskussion soll der Wert des Gebäudes ermittelt werden.<br />

4. Beschlussfassung zur Aufhebung des Trinkwasserschutzgebietes in der Gemarkung<br />

Schwärzelbach<br />

Unmittelbar am Ortsrand von Neuwirtshaus in Richtung Schwärzelbach ist das Trinkwasserschutzgebiet<br />

der ehemaligen Trinkwasserversorgung Schwärzelbach und Neuwirtshaus ausgewiesen. Der<br />

dort befindliche Tiefenbrunnen wird jetzt noch für eine Notversorgung aufrechterhalten. Nach Mittelung<br />

des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen muss für eine Notwasserversorgung kein Wasserschutzgebiet<br />

ausgewiesen sein. Bürgermeister Karle informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat darüber, dass<br />

durch dieses Wasserschutzgebiet beim Neubau der Staatsstraße St 2302 das anfallende Straßenoberflächenwasser<br />

dem gemeindlichen Mischwasserkanal zugeleitet wird und damit werden dann die<br />

im Kanal vorhandenen Reserven aufgebraucht. Das sollte vermieten werden und bei einer Aufhebung<br />

des Schutzgebietes würde das Straßenbauamt seine Planung ändern und das Oberflächenwasser<br />

über Straßengräben ableiten.<br />

Nach diesem Sachverhalt befürwortete der <strong>Gemeinde</strong>rat die Aufhebung des Trinkwasserschutzgebietes<br />

Schwärzelbach.

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