Text - Gemeinde Wartmannsroth
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3<br />
13.11.2008<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Wartmannsroth</strong> stimmt dem Abschluss eines neues Vertrages mit der Firma<br />
Verlag + Druck Linus Wittich KG in Forchheim zu mit dem Vorbehalt, dass die jährlichen Kosten<br />
5.300 Euro netto nicht überschreiten.<br />
Abstimmungsergebnis: Mit 14 zu 0 Stimmen<br />
3. Sanierung des gemeindlichen Anwesens „Gerstenberg 12“ (Lehrerwohnung) im<br />
<strong>Gemeinde</strong>teil Dittlofsroda<br />
Durch die Architekturwerkstatt in Hammelburg, Herrn Thomas Ruser, wurde der Aufwand für die<br />
Renovierung der Doppelhaushälfte „Gerstenberg 12“ untersucht. Mit Schreiben vom 30.10.2008<br />
werden die auszuführenden Arbeiten aufgelistet und die Kosten berechnet. Am Aufwendigsten sind<br />
die Verputzerarbeiten, die Erneuerung von Türen, die Haustechnik und der Sanitärbereich. Insgesamt<br />
sind die Renovierungsarbeiten mit brutto 67.700 Euro veranschlagt.<br />
Vom <strong>Gemeinde</strong>rat wurde in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 07.08.2008 die grundlegende Renovierung<br />
der ehemaligen Lehrerwohnung „Gerstenberg 12“ beschlossen. Die nun ermittelten Kosten<br />
durch die Architekturwerkstatt machen eine nochmalige Diskussion dieses Beschlusses notwendig.<br />
Eine Sanierung der Wohnung mit einem Investitionsaufwand von 67.700 Euro lassen sich durch den<br />
Mietpreis nicht mehr erwirtschaften. Alternative wäre eine evtl. Vermietung ohne größeren Sanierungsaufwand<br />
möglich. Auch Gedanken über einem evtl. Verkauf des Gebäudes wurden geäußert.<br />
Für eine weitere Diskussion soll der Wert des Gebäudes ermittelt werden.<br />
4. Beschlussfassung zur Aufhebung des Trinkwasserschutzgebietes in der Gemarkung<br />
Schwärzelbach<br />
Unmittelbar am Ortsrand von Neuwirtshaus in Richtung Schwärzelbach ist das Trinkwasserschutzgebiet<br />
der ehemaligen Trinkwasserversorgung Schwärzelbach und Neuwirtshaus ausgewiesen. Der<br />
dort befindliche Tiefenbrunnen wird jetzt noch für eine Notversorgung aufrechterhalten. Nach Mittelung<br />
des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen muss für eine Notwasserversorgung kein Wasserschutzgebiet<br />
ausgewiesen sein. Bürgermeister Karle informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat darüber, dass<br />
durch dieses Wasserschutzgebiet beim Neubau der Staatsstraße St 2302 das anfallende Straßenoberflächenwasser<br />
dem gemeindlichen Mischwasserkanal zugeleitet wird und damit werden dann die<br />
im Kanal vorhandenen Reserven aufgebraucht. Das sollte vermieten werden und bei einer Aufhebung<br />
des Schutzgebietes würde das Straßenbauamt seine Planung ändern und das Oberflächenwasser<br />
über Straßengräben ableiten.<br />
Nach diesem Sachverhalt befürwortete der <strong>Gemeinde</strong>rat die Aufhebung des Trinkwasserschutzgebietes<br />
Schwärzelbach.