Text - Gemeinde Wartmannsroth
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13.11.2008<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Wartmannsroth</strong> beschließt für den Notwasserbrunnen in der Gemarkung<br />
Schwärzelbach die Aufhebung des Trinkwasserschutzgebietes.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt die Aufhebung der Verordnung vom 31.03.1982 (Amtsblatt Nr. 14<br />
vom 17.04.1982 Nr. 140) zu beantragen.<br />
Abstimmungsergebnis: Mit 14 zu 0 Stimmen<br />
5. Verschiedenes<br />
‣ Trinkwasserschutzgebiet in der Heckmühle<br />
Das Wasserschutzgebiet der Trinkwasserversorgungsanlage in der Heckmühle wird in Kürze mit<br />
Schildern gekennzeichnet. Hinsichtlich der im Schutzgebiet befindlichen landwirtschaftlichen Flächen<br />
muss geprüft werden, ob den Landwirten eine Entschädigung wegen Einschränkungen bei<br />
der Landbewirtschaftung zu gewähren ist.<br />
‣ Informationen zum Bau des Rad- und Gehweges entlang der St 2302<br />
Bürgermeister Jürgen Karle informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat über ein Gespräch mit dem Straßenbauamt<br />
hinsichtlich des geplanten Rad- und Gehweges zwischen Neuwirtshaus und Schwärzelbach.<br />
Solche Rad- und Gehwege ist seit Kurzem eine Angelegenheit der Straßenbauverwaltung.<br />
Für eine gemeindliche Bauträgerschaft bedarf es erst einer begründeten Erklärung des Straßenbauamtes,<br />
warum der Rad- und Gehwegbau nicht über die Straßenbauverwaltung abgewickelt<br />
werden kann. Erst danach kann die <strong>Gemeinde</strong> den Zuwendungsantrag einreichen. Für den Fall,<br />
dass der Rad- und Gehwegebau von der <strong>Gemeinde</strong> finanziert werden muss, wird der Eigenanteil<br />
höher als dies bei Beschlussfassung dargestellt wurde. Die <strong>Gemeinde</strong> kann jetzt mit einem Zuschusssatz<br />
von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten rechen. Von den verbleibenden 50 % beteiligt<br />
sich der Landkreis zur Hälfte, so dass von der <strong>Gemeinde</strong> noch 25 % zu finanzieren sind.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Sachstand zur Kenntnis.<br />
‣ Ausweisung einer Waldfläche als Naturwald<br />
Von unserem Revierförster, Herrn Wagenmann, wird vorgeschlagen, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wartmannsroth</strong><br />
im Bereich des Trettsteins in der Gemarkung Dittlofsroda ca. 2 ha Wald als ein sog.<br />
Naturwald ausweisen solle. Auf dieser Fläche wird sich der Wald selbst überlassen. Die Wegesicherung<br />
wird gewährleistet.<br />
Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat werden keine Einwände vorgetragen. Die Fläche selbst lässt sich ohnehin<br />
nur sehr aufwendig bewirtschaften.