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Text - Gemeinde Wartmannsroth

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13.11.2008<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Wartmannsroth</strong> beschließt für den Notwasserbrunnen in der Gemarkung<br />

Schwärzelbach die Aufhebung des Trinkwasserschutzgebietes.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt die Aufhebung der Verordnung vom 31.03.1982 (Amtsblatt Nr. 14<br />

vom 17.04.1982 Nr. 140) zu beantragen.<br />

Abstimmungsergebnis: Mit 14 zu 0 Stimmen<br />

5. Verschiedenes<br />

‣ Trinkwasserschutzgebiet in der Heckmühle<br />

Das Wasserschutzgebiet der Trinkwasserversorgungsanlage in der Heckmühle wird in Kürze mit<br />

Schildern gekennzeichnet. Hinsichtlich der im Schutzgebiet befindlichen landwirtschaftlichen Flächen<br />

muss geprüft werden, ob den Landwirten eine Entschädigung wegen Einschränkungen bei<br />

der Landbewirtschaftung zu gewähren ist.<br />

‣ Informationen zum Bau des Rad- und Gehweges entlang der St 2302<br />

Bürgermeister Jürgen Karle informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat über ein Gespräch mit dem Straßenbauamt<br />

hinsichtlich des geplanten Rad- und Gehweges zwischen Neuwirtshaus und Schwärzelbach.<br />

Solche Rad- und Gehwege ist seit Kurzem eine Angelegenheit der Straßenbauverwaltung.<br />

Für eine gemeindliche Bauträgerschaft bedarf es erst einer begründeten Erklärung des Straßenbauamtes,<br />

warum der Rad- und Gehwegbau nicht über die Straßenbauverwaltung abgewickelt<br />

werden kann. Erst danach kann die <strong>Gemeinde</strong> den Zuwendungsantrag einreichen. Für den Fall,<br />

dass der Rad- und Gehwegebau von der <strong>Gemeinde</strong> finanziert werden muss, wird der Eigenanteil<br />

höher als dies bei Beschlussfassung dargestellt wurde. Die <strong>Gemeinde</strong> kann jetzt mit einem Zuschusssatz<br />

von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten rechen. Von den verbleibenden 50 % beteiligt<br />

sich der Landkreis zur Hälfte, so dass von der <strong>Gemeinde</strong> noch 25 % zu finanzieren sind.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Sachstand zur Kenntnis.<br />

‣ Ausweisung einer Waldfläche als Naturwald<br />

Von unserem Revierförster, Herrn Wagenmann, wird vorgeschlagen, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wartmannsroth</strong><br />

im Bereich des Trettsteins in der Gemarkung Dittlofsroda ca. 2 ha Wald als ein sog.<br />

Naturwald ausweisen solle. Auf dieser Fläche wird sich der Wald selbst überlassen. Die Wegesicherung<br />

wird gewährleistet.<br />

Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat werden keine Einwände vorgetragen. Die Fläche selbst lässt sich ohnehin<br />

nur sehr aufwendig bewirtschaften.

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