13.01.2015 Aufrufe

Ausgabe 03 2007 - FEEI

Ausgabe 03 2007 - FEEI

Ausgabe 03 2007 - FEEI

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

t<br />

<strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong><br />

Editorial Seite 2<br />

<strong>FEEI</strong>-Arbeitswelt<br />

Kollektivvertragsverhandlungen <strong>2007</strong> erfolgreich abgeschlossen Seite 3<br />

Arbeitszeitflexibilisierung – Sozialpartnereinigung erzielt Seite 6<br />

Zusatzkrankenversicherung für Selbstständige: Beiträge gesenkt Seite 6<br />

Umwelt<br />

<strong>FEEI</strong>-Stellungnahme zur AWG-Novelle <strong>2007</strong> Seite 7<br />

Präsentation des Masterplans für Umwelttechnologie („MUT“) Seite 7<br />

Energie<br />

EuP – Energy using Products Richtlinie Seite 9<br />

Energie@Elektronikindustrie Seite 9<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Elektronikrecht – Praxisorientierter Kommentar Seite 10<br />

Ergebnis der Vergaberechtsveranstaltung vom 24. April <strong>2007</strong> Seite 11<br />

Neue <strong>FEEI</strong>-Lieferbedingungen ab Mai <strong>2007</strong> Seite 13<br />

<strong>FEEI</strong>-Netzwerk<br />

LLL-Academy Technikum Wien, Seminarankündigungen Seite 15<br />

Bahnindustrie: Forcierte Einführung des Leit- und Sicherungssystems<br />

ETCS Seite 16<br />

ICT Austria: IKT immer entscheidender für Produktivität und Wachstum Seite 17<br />

FMK: Irland und Schweden bestätigen Sicherheit des Mobilfunks Seite 18<br />

FH Technikum Wien: Wirtschaftsinformatik an der FH Technikum<br />

Wien jetzt auch berufsbegleitend studierbar Seite 19<br />

FH Technikum Wien: EU Spam Symposium am 24. und 25. Mai<br />

an der FH Technikum Wien Seite 19<br />

VAT: eTel-Übernahme durch die Telekom Austria AG hätte von den<br />

Wettbewerbsbehörden nicht genehmigt werden dürfen Seite 20<br />

Impressum Seite 21


Editorial<br />

KV Verhandlungen <strong>2007</strong> erfolgreich abgeschlossen….. Elektro- und<br />

Elektronikindustrie bestätigt Vorreiterrolle bei moderner<br />

Entgeltgestaltung mit neuem Optionsmodell ……<br />

Fachverbandsausschuss genehmigt Rechnungsabschluss 2006<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

in der Nacht vom 26. auf 27. April <strong>2007</strong> konnten die diesjährigen<br />

Kollektivverhandlungen für die rund 60.000 Beschäftigten der Elektro- und<br />

Elektronikindustrie in der dritten Verhandlungsrunde erfolgreich<br />

abgeschlossen werden. Das Verhandlungsteam des <strong>FEEI</strong>, bestehend aus<br />

unseren Funktionären Albert Hochleitner, Georg Kapsch, Monika Kircher-<br />

Kohl, Markus Posch und Harald Sommerer sowie Mitarbeitern des <strong>FEEI</strong>, einigte sich mit den Gewerkschaften<br />

Metall-Textil-Nahrung bzw. der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier auf eine<br />

Erhöhung von 2,7% - sowohl für die Ist- als auch für die KV-Mindest-Löhne und -Gehälter.<br />

Erstmals drei Varianten für die Erhöhung der Ist-Löhne/-Gehälter<br />

Weiters gelang es dem <strong>FEEI</strong> Verhandlungsteam, ein neues Optionsmodell mit den Arbeitnehmervertretern zu<br />

entwickeln. Ab sofort können die Unternehmen alternativ zu einer gleichmäßigen Erhöhung der Löhne und<br />

Gehälter um 2,7% bzw. der bereits bewährten Verteilungsoption eine sogenannte Einmalzahlungsoption in<br />

Anspruch nehmen. Bei diesem Modell wird ein Teil der Ist-Löhne bzw. -Gehälter in eine Einmalzahlung<br />

umgewandelt, wodurch sich die Ausgangsbasis zukünftiger Lohn- und Gehaltszahlungen reduziert. Mehr Details<br />

zu dieser neuen Optionsvariante lesen Sie bitte ab Seite 3 dieser <strong>Ausgabe</strong> der <strong>FEEI</strong>-Info bzw. stehen Ihnen<br />

unsere Arbeitsrechtsexperten Dr. Bernhard Gruber und Dr. Peter Winkelmayer für weitere Informationen gerne<br />

zur Verfügung.<br />

EEI bestätigt ihre Vorreiterrolle bei der Gestaltung moderner Entlohnungssystem<br />

Mit der neuen Einmalzahlungsoption stehen den Unternehmen der Elektro- und Elektronikindustrie erstmals drei<br />

Varianten der Entgeltgestaltung zur Verfügung. Dieser weitere wichtige Schritt in Richtung Flexibilisierung der<br />

Entlohnung der Beschäftigten trägt nicht nur den betrieblichen Anforderungen unserer Mitgliedsunternehmen<br />

verstärkt Rechnung. Damit unterstreicht die Elektro- und Elektronikindustrie auch einmal mehr ihre Vorreiterrolle<br />

bei der Gestaltung von modernen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, die einen wichtigen Beitrag zur<br />

Standortsicherung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung der Branche leisten.<br />

Fachverbandsausschuss genehmigt Rechnungsabschluss 2006<br />

Zweites wichtiges und erfreuliches Ereignis im vergangenen Monat war die Genehmigung des<br />

Rechnungsabschlusses 2006 im Zuge der Sitzung unseres Fachverbandsausschusses am 17. April. Auch im<br />

vergangenen Jahr ist es uns gelungen, unsere bereits seit einigen Jahren erfolgreich praktizierte Strategie –<br />

geringere Pflichtbeiträge bei gleichzeitigem Ausbau des freiwillig finanzierten Leistungsangebots – weiter<br />

fortzuführen. Nach der 50%-„Schallmauer“ im Jahr 2004 stammten im Jahr 2006 bereits 60% des Gesamtbudgets<br />

aus freiwillig finanzierten Dienst- und Beratungsleistungen des <strong>FEEI</strong>.<br />

Die effiziente und bereichsübergreifende Arbeitsweise zwischen dem <strong>FEEI</strong> und seiner 19 Netzwerkpartner sowie<br />

unsere schlanken Organisationsstrukturen haben wesentlich zu dieser erfreulichen Entwicklung beigetragen. Der<br />

<strong>FEEI</strong> präsentiert sich daher heute als moderne Interessenvertretung, die auch als Anbieter eines qualitativ und<br />

kostenmäßig optimierten Beratungs- und Dienstleistungsportfolios für seine Mitgliedsunternehmen agiert.<br />

Ihr<br />

Lothar Roitner<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 2


Arbeitswelt<br />

Kollektivverhandlungen <strong>2007</strong> erfolgreich abgeschlossen<br />

Erhöhungen – Allgemeines<br />

a) Mindestlöhne/-gehälter, Lehrlingsentschädigungen<br />

Die Mindestlöhne/-gehälter und Lehrlingsentschädigungen steigen mit 1.5.<strong>2007</strong> um 2,7%.<br />

b) Ist-Löhne/-Gehälter<br />

Für die Erhöhung der Ist-Löhne/-Gehälter mit 1.5.<strong>2007</strong> stehen drei Varianten zur Wahl:<br />

- Erhöhung um 2,7% oder<br />

- Nutzung der Einmalzahlungsoption oder<br />

- Nutzung der Verteilungsoption.<br />

Mit diesen Möglichkeiten der Gestaltung der Ist-Anpassung kann den betrieblichen Gegebenheiten optimal Rechnung<br />

getragen werden.<br />

Die Anwendung der Einmalzahlungsoption schließt die Anwendung der Verteilungsoption auf dieselbe Mitarbeitergruppe<br />

aus. Wenn ein sachlicher Grund für eine Differenzierung zwischen verschiedenen Gruppen vorliegt, ist<br />

es aber zulässig, beispielsweise für Zeitlöhner die Einmalzahlungsoption zu nutzen, die Leistungslöhne hingegen<br />

um 2,7% zu erhöhen. Weiters ist es möglich, für Angestellte z.B. die Verteilungsoption, für Arbeiter aber die Einmalzahlungsoption<br />

zu wählen.<br />

c) EES-Übergangsrecht<br />

Für Angestellte, denen noch „fixierte Biennen“ aus dem Übergangsrecht des Einheitlichen Entlohnungssystems<br />

(EES) zustehen, gilt die neue Mindestgehaltstabelle nicht. Die Höhe der „individuellen Mindestgehälter“ und der<br />

„fixierten Biennien“ ändert sich durch den Kollektivvertragsabschluss nicht!<br />

d) Zulagen und Reiseaufwandsentschädigungen<br />

Die geringere Erhöhung der kollektivvertraglichen und betrieblichen Zulagen (2,0%) und der kollektivvertraglichen<br />

Reiseaufwandsentschädigungen (1,6%) entlastet arbeiterreiche Betriebe und Montageunternehmen.<br />

Gemäß den Übergangsbestimmungen zum Einheitlichen Dienstreiserecht (EDR) bleiben die Werte für Tag- und<br />

Nächtigungsgelder für die im Jahr 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten bis einschließlich 31.12.<strong>2007</strong><br />

unverändert.<br />

Für Arbeiter gilt: Das Inlandstaggeld für Dienstreisen von „mehr als 8 bis höchstens 12 Stunden“ bzw. „mehr als<br />

12 Stunden ohne Nächtigung außer Haus“ steigt um 1,6%. Die Begrenzung des Reiseentgeltes sinkt am 1.5.<strong>2007</strong><br />

auf € 2.572,21 (BG Hn0).<br />

Für Angestellte gilt: Das Inlandstaggeld in den Beschäftigungsgruppen I bis K (€ 45,71 bzw. € 52,24) wird nicht<br />

erhöht. Die Begrenzung des Reiseentgeltes steigt am 1.5.<strong>2007</strong> auf € 2.083,97 (BG Fn0).<br />

Varianten der Ist-Erhöhung – Details<br />

a) Variante „Ist-Erhöhung“: 2,7% Ist-Erhöhung mit Wirkung ab 1.5.<strong>2007</strong><br />

Diese Variante ist sinnvoll, wenn die Überzahlung gegenüber den kollektivvertraglichen Mindestlöhnen gering ist.<br />

Weigert sich der Betriebsrat, eine der beiden Optionen zu nutzen, kommt nur diese Variante in Betracht, da sowohl<br />

Einmalzahlungs- als auch Verteilungsoption einer Betriebsvereinbarung bedürfen.<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 3


Arbeitswelt<br />

b) Variante „Einmalzahlungsoption“: mit 1.5.<strong>2007</strong> 2,5% Ist-Erhöhung und bis 30.9.<strong>2007</strong> 8,4% des Ist-<br />

Lohnes/-Gehaltes als Einmalzahlung<br />

Mittels Betriebsvereinbarung werden die Ist-Löhne/-Gehälter ab 1.5.<strong>2007</strong> dauerwirksam um 2,5% (statt 2,7%)<br />

erhöht. Im Gegenzug dafür wird die Differenz von 0,2% rechnerisch für einen Zeitraum von 3 Jahren in eine Einmalzahlung<br />

von 8,4% 1 des Ist-Lohnes/-Gehaltes umgewandelt, die bis 30.9.<strong>2007</strong> an die Mitarbeiter zu zahlen ist.<br />

Diese Variante ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Ist-Löhne/-Gehälter deutlich über den kollektivvertraglichen<br />

Mindestlöhnen/-gehältern liegen, die Mitarbeiterfluktuation gering ist und eine gute wirtschaftliche Situation eine<br />

Einmalzahlung zweckmäßig erscheinen lässt. Die geringere dauerwirksame Ist-Erhöhung von 2,5% bewirkt nicht<br />

nur eine niedrigere Basis für weitere Erhöhungen im Zuge künftiger Kollektivvertragsrunden, sondern auch eine<br />

niedrigere Basis für Überstundenvergütungen und Sozialversicherungsbeiträge sowie sonstige lohn-<br />

/gehaltsabhängige Leistungen. Dadurch werden die Mehrkosten der Einmalzahlung des Jahres <strong>2007</strong> bereits in<br />

wenigen Jahren kompensiert.<br />

Die Einmalzahlung kann auf der Basis<br />

- des Ist-Grundlohnes/-gehaltes im April <strong>2007</strong> des einzelnen Arbeiters/Angestellten oder<br />

- des durchschnittlichen Ist-Grundlohnes/-Grundgehaltes 2 im April <strong>2007</strong> der Gruppe der vollzeitbeschäftigten 3<br />

Arbeiter/Angestellten im Betrieb oder<br />

- des durchschnittlichen Ist-Grundlohnes und -Grundgehaltes im April <strong>2007</strong> aller vollzeitbeschäftigten Arbeiter<br />

und Angestellten im Betrieb<br />

erfolgen. Welche der drei Bemessungsgrundlagen gewählt wird, ist in der Betriebsvereinbarung festzulegen. Die<br />

Einmalzahlung beträgt 8,4% der Bemessungsgrundlage. Teilzeitbeschäftigte erhalten bei Variante b und c einen<br />

(ihrem Beschäftigungsausmaß entsprechenden) aliquoten Teil der Einmalzahlung.<br />

Die Einmalzahlung steht jenen Mitarbeitern zu, die sowohl am 30.9.2006 als auch am 15.9. <strong>2007</strong> beim selben<br />

Arbeitgeber beschäftigt sind. Für jene, die erst nach dem 30.9.2006 aufgenommen wurden, ist in der<br />

Betriebsvereinbarung festzulegen, ob ihr Lohn/Gehalt um 2,5% plus Einmalzahlung zu erhöhen ist oder um 2,7%.<br />

Mitarbeiter, die am 30.9.2006 in einem Lehrverhältnis standen und nach Abschluss der Lehre spätestens am<br />

15.9.<strong>2007</strong> beim selben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten 2,5% und eine Einmalzahlung.<br />

Mitarbeiter, die sowohl am 1.5.<strong>2007</strong> als auch am 15.9.<strong>2007</strong> in Karenz sind oder einen Präsenz- bzw. Zivildienst<br />

absolvieren, erhalten hingegen die Erhöhung um 2,7%. Lehrlinge erhalten ebenfalls eine Erhöhung der<br />

Lehrlingsentschädigung um 2,7%. Auf Leiharbeitskräfte, die an Betriebe der Elektro- und Elektronikindustrie<br />

überlassen werden, ist die Einmalzahlungsoption nicht anzuwenden.<br />

Die Betriebsvereinbarung ist bis 20.7.<strong>2007</strong> abzuschließen. Mustertexte finden Sie auf der Homepage des <strong>FEEI</strong><br />

(www.feei.at > <strong>FEEI</strong>-Services > Kollektivverträge). Sollte es wider Erwarten nicht gelingen, die<br />

Betriebsvereinbarung abzuschließen, müssen die Löhne/Gehälter mit Wirkung ab 1.5.<strong>2007</strong> um den allgemeinen<br />

Erhöhungsprozentsatz von 2,7% erhöht werden; folglich ist die Differenz nachzuzahlen.<br />

1<br />

0,2% [2,7% − 2,5%] x 14 [12 Monatslöhne/-gehälter, 2 Sonderzahlungen] x 3 [Jahre] = 8,4%.<br />

2<br />

Da auf den Ist-Grundlohn/das Ist-Grundgehalt abgestellt wird, sind z.B. Überstundenpauschalen oder Zulagen bei der<br />

Berechnung des Durchschnittes nicht zu berücksichtigen.<br />

3<br />

Die Ist-Grundlöhne/-Grundgehälter von Teilzeitbeschäftigten sind bei der Berechnung des Durchschnittes nicht zu<br />

berücksichtigen.<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 4


Arbeitswelt<br />

c) Variante „Verteilungsoption“: mit 1.5.<strong>2007</strong> 2,5% Ist-Erhöhung und individuelle Erhöhung aus einem<br />

„Topf“ von 0,5% der Lohn-/Gehaltssumme<br />

Die Nutzung der Verteilungsoption ist vor allem dann zweckmäßig, wenn für einzelne Mitarbeiter der Lohn/das<br />

Gehalt deutlicher erhöht und dabei das generelle Lohn-/Gehaltsniveau niedriger gehalten werden soll. Auch in<br />

diesem Fall ist die Anwendung nur sinnvoll, wenn die Ist-Löhne/-Gehälter deutlich über den kollektivvertraglichen<br />

Mindestlöhnen/-gehältern liegen und das Leistungsvolumen des Einheitlichen Entlohnungssystems für die individuelle<br />

Lohn-/Gehaltspflege nicht ausreicht.<br />

In der dafür erforderlichen Betriebsvereinbarung können<br />

- die für eine individuelle Erhöhung vorgesehenen Mitarbeiter und das Ausmaß der einzelnen Erhöhungen<br />

konkret angeführt werden oder<br />

- nur die Kriterien für die Auswahl jener Mitarbeiter, die eine individuelle Lohn-/Gehaltserhöhung aus dem<br />

„Topf“ erhalten sollen, festgelegt werden oder<br />

- nur das Verfahren für die Auswahl jener Mitarbeiter, die eine individuelle Lohn-/Gehaltserhöhung aus dem<br />

„Topf“ erhalten sollen, festgelegt werden.<br />

Sobald fest steht, wessen Lohn/Gehalt um wie viel erhöht werden soll, ist diese Erhöhung mit Wirkung ab<br />

1.5.<strong>2007</strong> vorzunehmen und (inklusive des Differenzbetrages seit 1.5.) spätestens mit der Juli-Abrechnung<br />

auszubezahlen.<br />

Die Betriebsvereinbarung ist bis 20.7.<strong>2007</strong> abzuschließen. Einen Mustertext finden Sie auf der Homepage des<br />

<strong>FEEI</strong> (www.feei.at > <strong>FEEI</strong>-Services > Kollektivverträge). Sollte es wider Erwarten nicht gelingen, die<br />

Betriebsvereinbarung abzuschließen, müssen die Löhne mit Wirkung ab 1.5.<strong>2007</strong> um den allgemeinen<br />

Erhöhungsprozentsatz von 2,7% angepasst und daher die Differenzbeträge nachgezahlt werden.<br />

Wichtige Änderungen im Rahmenrecht<br />

a) Lehrlingsinternat<br />

Lehrlinge, die die Berufsschulausbildung in geblockter Form absolvieren und deren täglicher Anfahrtsweg zur<br />

Berufsschule zu lange ist, haben das Recht, in Schülerheimen auf Kosten des Lehrbetriebes untergebracht zu<br />

werden. Ist in diesen Schülerheimen in der vorgesehenen Berufsschulzeit nachweislich kein Platz frei, sind ab<br />

1.5.<strong>2007</strong> die Kosten eines Ersatzquartiers vom Arbeitgeber zu bevorschussen und zu ersetzen (jedoch mit der<br />

Höhe der Kosten des Schülerheims begrenzt). Lehrlinge, die aus ihrem Verschulden (z.B. wegen disziplinärer<br />

Verfehlungen) nicht in das Schülerheim aufgenommen wurden, besitzen hingegen keinen Anspruch darauf, dass<br />

der Lehrbetrieb die Kosten für ein Ersatzquartier übernimmt.<br />

b) Verfall von Ansprüchen<br />

Die Verfallsfrist für<br />

- Überstundengrundvergütungen und -zuschläge,<br />

- Sonn- und Feiertagszuschläge,<br />

- Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen,<br />

- Reiseaufwandsentschädigungen, Reise- und Lenkentgelt<br />

- wird für Ansprüche, die ab dem 1.5.<strong>2007</strong> entstehen, von 4 auf 6 Monate verlängert.<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 5


Arbeitswelt<br />

Arbeitszeitflexibilisierung – Sozialpartnereinigung erzielt<br />

Aus Sicht der Industrie sind insbesondere folgende Punkte der kürzlich erzielten Sozialpartnereinigung positiv<br />

hervorzuheben:<br />

- 12-Stunden-Schichten, wobei die Unbedenklichkeit durch eine einfache arbeitsmedizinische Überprüfung<br />

bestätigt werden muss,<br />

- Ausweitung der Möglichkeit, bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche zu arbeiten auf insgesamt<br />

24 Wochen pro Jahr bei vorübergehend auftretenden besonderem Arbeitsbedarf.<br />

Der Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus eingesetzt werden,<br />

soll 25% betragen. Allerdings können Mehrstunden innerhalb des Quartals eines Kalenderjahres 1:1 ausgeglichen<br />

werden. Anstatt des Quartals kann auch ein anderer 3 Monats-Zeitraum gewählt werden. Sind saisonale<br />

Schwankungen vorhersehbar, kann jeweils angepasste Arbeitszeit vereinbart werden.<br />

Der Gesetzestext soll in den nächsten Tagen zur Begutachtung versandt werden. Wir werden Sie umgehend<br />

informieren.<br />

Zusatzkrankenversicherung für Selbstständige: Beiträge gesenkt<br />

Selbstständige erhalten von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung kein Krankengeld. Durch Abschluss einer<br />

freiwilligen Zusatzversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft kann jedoch für<br />

den Krankheitsfall finanziell vorgesorgt werden.<br />

Wer kann diese Zusatzversicherung abschließen<br />

Versicherte, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ein schlechter Gesundheitszustand ist kein Ausschlussgrund<br />

und führt auch nicht zu höheren Beiträgen. Für Angehörige ist diese Zusatzversicherung jedoch<br />

nicht möglich.<br />

Was kostet die Zusatzversicherung<br />

Die Kosten betragen ab 1.4.<strong>2007</strong> (anstatt bisher 4,25%) nun 2,5% der vorläufigen Beitragsgrundlage. Je nach<br />

Höhe der vorläufigen Beitragsgrundlage bedeutet dies <strong>2007</strong> monatliche Kosten zwischen € 13,44 und € 112,00<br />

(bei Einkommen ab der Höchstbeitragsgrundlage). Die Beiträge zur Zusatzversicherung sind als „Betriebsausgaben“<br />

steuerlich voll absetzbar. Die Leistungen sind als betriebliche Einkünfte voll zu versteuern.<br />

Welche Leistungen resultieren aus der Zusatzversicherung<br />

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit gebührt ein Krankengeld in Höhe von 60%, bei Spitalsaufenthalten ein Taggeld in<br />

Höhe von 80% der jeweiligen täglichen Beitragsgrundlage. Diese Leistungen können erstmals 6 Monate nach<br />

Antragsstellung bezogen werden. Bei Arbeitsunfällen entfällt diese Wartezeit. Die Leistung gebührt ab dem 4. Tag<br />

der Arbeitsunfähigkeit und wird für ein und denselben Krankenstand längstens 26 Wochen bezahlt.<br />

Auf Anfrage (gruber@feei.at) mailen wir Ihnen gerne weitere Informationen.<br />

Ihre Ansprechpartner im <strong>FEEI</strong>:<br />

Dr. Bernhard Gruber<br />

Dr. Peter Winkelmayer<br />

Tel.: 01/588 39- 56 Tel.: 01/588 39-55<br />

E-Mail: gruber@feei.at<br />

E-Mail: winkelmayer@feei.at<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 6


Umwelt<br />

<strong>FEEI</strong>- Stellungnahme zur AWG-Novelle <strong>2007</strong><br />

Der <strong>FEEI</strong> hat sich mit seiner Stellungnahme an der Konsultation des Lebensministeriums zur geplanten Novelle<br />

des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) beteiligt.<br />

Schwerpunkt des Positionspapiers bildet die Diskussion zum vorgeschlagenen §29a AWG, der den Sammel- und<br />

Verwertungssystemen die Bildung einer finanziellen Sicherstellung vorschreibt, die zumindest die Hälfte der zu<br />

erwartenden Kosten für die Sammlung und Verwertung im Kalenderjahr abdeckt.<br />

Diese neue AWG-Vorschrift würde neben den Systemen im Elektroaltgeräte-Bereich auch die Systeme im Verpackungsregime<br />

und alle künftigen Organisationen (z.B. in Umsetzung der EU-Batterierichtlinie) betreffen.<br />

In dem Zusammenhang wird festgehalten, dass weder aufgrund von europarechtlicher Vorgaben noch mit Blick<br />

auf die Praxis eine Notwendigkeit für diese neue Form der finanziellen Sicherstellung gesehen werden kann.<br />

Dazu werden auch wettbewerbsrechtliche Bedenken vorgebracht, weil diese Bestimmung geeignet ist, ein Tätigwerden<br />

für neu auf den Markt kommende Systeme zu erschweren.<br />

Ergänzenden Bestimmungen in §29a Abs. 2 AWG räumen dem Lebensministerium einen sehr weiten Ermessensspielraum<br />

bei Auflagen im Rahmen des Systemgenehmigungsverfahrens ein, die verfassungsrechtlich am<br />

Maßstab des Bestimmtheitsgebot (Art 18 B-VG) zu messen sein werden.<br />

Letztlich ist zu befürchten, dass die vorgeschlagene Sicherstellungsverpflichtung auch ihren Niederschlag in der<br />

Tarifgestaltung der Systeme finden wird und damit zu Lasten der Hersteller/Importeure als Systemkunden gehen<br />

könnte.<br />

Der <strong>FEEI</strong> hat sich aus den genannten Gründen gegen die vorgeschlagene Sicherstellungsverpflichtung des §29a<br />

AWG ausgesprochen.<br />

Die Stellungnahme finden Sie im Mitgliederbereich unter www.feei.at , Energie und Umwelt.<br />

Ihre Ansprechpartner im <strong>FEEI</strong><br />

Mag. Thomas Veverka, LL.M.<br />

Mag. Parisa Naraghi<br />

Tel.: 01/588 39-81 Tel.: 01/588 39-67<br />

E-Mail: veverka@feei.at<br />

E-Mail: naraghi@feei.at<br />

12. April <strong>2007</strong>- Präsentation des Masterplans für Umwelttechnologie („MUT“)<br />

Der Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Josef Pröll, Niederösterreichs<br />

Landesrat für Landwirtschaft, Umwelt und Landentwicklung Josef Plank, WKÖ- Präsident Christoph Leitl und der<br />

Generalsekretär der Industriellenvereinigung Markus Beyrer präsentierten am Donnerstag, 12. April <strong>2007</strong> den<br />

Masterplan Umwelttechnologie mit anschließender Podiumsdiskussion in den Räumen des Jesuitentheaters in<br />

der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.<br />

„Mit MUT in eine neue Zukunft“- Ziel ist es, durch einen nationalen Schulterschluss zwischen Politik, Umwelttechnikunternehmen<br />

und der Wissenschaft der österreichischen Energie- und Umwelttechnologie zur Entwicklung zu<br />

einer weltweit bekannten Marke zu verhelfen. Innerhalb der Europäischen Union soll Österreich die Spitzenstellung<br />

bei Umwelttechnik und Umweltdienstleistungen einnehmen. Durch die Stärkung der österreichischen Energie-<br />

und Umwelttechnologie soll ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen und umweltgerechten Wirtschaft<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 7


Umwelt<br />

geleistet werden, die einerseits weitere Arbeitsplätze bringt und andererseits hilft, das gesteckte Klimaschutzziel<br />

zu erreichen, so Landesrat Josef Plank.<br />

Im Oktober 2006 startete das Lebensministerium und das Land Niederösterreich die Initiative zur Erstellung eines<br />

Masterplans Umwelttechnologie. Nach einem umfassenden Diskussionsprozess zwischen den beteiligten Unternehmen<br />

(über 100 Unternehmen haben an dem Projekt mitgewirkt), den Forschungseinrichtungen, den Verbänden,<br />

Förderstellen und Vertreterinnen und Vertretern der Politik konnten vier strategische Handlungsfelder für den<br />

MUT erarbeitet werden:<br />

- Forcierung des Exports durch gezielte Bearbeitung zentraler Exportmärkte und Ausbau der bestehenden<br />

Infrastruktur für österreichische Unternehmen<br />

- Stärkung der technologischen Wettbewerbsposition und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter von Unternehmen und Forschungseinrichtungen<br />

- Ergänzung technologischer Lösungen und Dienstleistungen durch kundenspezifische Finanzangebote<br />

- Dynamisierung des Heimmarktes<br />

Exportoffensive Umwelt- und Energietechnologie forcieren<br />

Ziel laut Josef Pröll ist es, die Exportquote im Bereich der Umwelttechnologie auf 80 Prozent bis 2010 zu steigern.<br />

Gemäß Christoph Leitl soll die Zahl der international tätigen heimischen Umweltfirmen (zurzeit sind es 650) bis<br />

2010 ebenso verdoppelt werden, wie der Anteil der Branche am BIP auf 8 Prozent. Weiters soll die Beschäftigung<br />

in der Umweltbranche auf 40.000 Personen gesteigert werden.<br />

Weiters wurde in der Wirtschaftskammer Österreich das Netzwerk Umwelt- und Energietechnik international<br />

(„NUI“) unter Federführung der Außenwirtschaftsorganisation AWO gegründet. Dieses Netzwerk soll zukünftig<br />

dem MUT für alle auslandsbezogenen Maßnahmen zur Verfügung stehen.<br />

Innovationsoffensive Umwelt- und Energietechnologie starten<br />

Weiters soll, so Umweltminister Josef Pröll, mit dem Energie- und Klimaschutzfonds die Markteinführung innovativer<br />

Produkte und Dienstleistungen beschleunigt und die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Anbieter massiv<br />

gestärkt werden. Ziel des Fonds ist es unter anderem, die Marktdurchdringung der Technologien zur nachhaltigen<br />

Energieversorgung und zur effizienten Energienutzung zu unterstützen und die Versorgung der regional verfügbaren<br />

Ressourcen zu sichern.<br />

Effizienzoffensive für Gebäude ausbauen<br />

Die Maßnahmen des Masterplans Umwelttechnologie zielen in diesem Bereich auf die Steigerung der Sanierungsrate<br />

und die Erhöhung der thermischen Qualität der Sanierung ab.<br />

Durch die verstärkte Berücksichtigung der klima:aktiv- Kriterien beim Wohnbau und des Passivhausstandards in<br />

der Wohnbauförderung der Bundesländer wird ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion des Energiebedarfes von<br />

Raumheizungen in Österreich geleistet.<br />

Bundesagentur für Umwelt- und Energietechnologien<br />

Diese neu einzurichtende Agentur soll eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Masterplans Umwelttechnologie<br />

spielen. Ihre Aufgabe wird sein, die Zusammenarbeit mit den wichtigsten Akteurinnen und Akteuren auf Bundes-<br />

und Landesebene zu stärken und diese durch eigene Aktivitäten zu unterstützen. Durch regelmäßige jährliche<br />

Fortschrittsberichte sollen die Maßnahmen des Masterplans Umwelttechnologie in regelmäßigen Abständen<br />

angepasst werden.<br />

Im Zuge der Umsetzung von MUT wird der <strong>FEEI</strong> verstärkt versuchen, unsere Technologien, Produkte und<br />

Dienstleistungen einzubringen.<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 8


Energie<br />

Wir laden Sie daher ein, soweit Sie umweltrelevante Technologien, Produkte und Dienstleistungen im<br />

Bereich Umwelttechnologie herstellen, uns entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, die<br />

wir in diesen Prozess einbringen können.<br />

Weiter Informationen zu MUT finden Sie auf www.masterplan-umwelttechnologie.at<br />

Ihre Ansprechpartner im <strong>FEEI</strong>:<br />

DI Dr. Klaus Bernhardt, MBA Dr. Manfred Müllner Mag. Sabine Harrasko<br />

Energiepolitik, energieeffiziente Energiepolitik, energieeffiziente Energiepolitik, energieeffiziente<br />

Systeme und Technologien Produkte und Dienstleistungen Produkte und Dienstleistungen<br />

Tel.: 01/588 39- 32 Tel.: 01/588 39- 20 Tel.: 01/588 39- 60<br />

E- Mail: bernhardt@feei.at E- Mail: muellner@feei.at E- Mail: harrasko@feei.at<br />

EuP – Energy using Products Richtlinie; Präsentation der Studien "Netz- und Batterieladegeräte<br />

(Lot 7)" und "(Öffentliche) Strassenbeleuchtung (Lot 9) betreffend möglicher<br />

Durchführungsmaßnahmen der Kommission<br />

Die vorbereitenden Studien zu den Lots "Netz- und Batterieladegeräte (Lot 7)" und "(Öffentliche) Strassenbeleuchtung<br />

(Lot 9)" wurden kürzlich finalisiert und publiziert. In der nun startenden Konsultationsphase soll nun das<br />

Feedback der national betroffenen Industrie-Zweige gesammelt und kanalisiert werden, um im Konsultationsforum<br />

durch den nationalen Vertreter effektiv eingebracht zu werden.<br />

Die Energieagentur plant daher gemeinsam mit dem BMWA eine Informationsveranstaltung, um primär bzw.<br />

vorläufig die durch oben genannte Produktbereiche direkt und indirekt betroffenen Industriebetriebe - überwiegend<br />

Zuliefer-Betriebe bzw. Komponenten-Hersteller - über die wesentlichen Eckpunkte der vorbereitenden Studien<br />

zu informieren und zum Feedback einzuladen.<br />

Falls Sie Interesse an der Teilnahme an solch einer Veranstaltung haben, dann melden Sie sich bitte bei:<br />

Mag. Parisa Naraghi<br />

Tel. +43 (1) 588 39 - 67<br />

E-Mail: naraghi@feei.at<br />

Energie@Elektronikindustrie<br />

Imagebroschüre des <strong>FEEI</strong> zum Thema Energieeffzienz - Anwendungsbeispiele aus der Praxis gesucht<br />

Der <strong>FEEI</strong> setzt sich intensiv für die Sicherung einer umweltfreundlichen Energieversorgung in Österreich ein.<br />

Aktuell initiiert der Fachverband gerade eine Reihe von Maßnahmen, die die Umsetzung des Aktionsplanes der<br />

EU-Kommission für Energieeffizienz auch hierzulande sichern sollen.<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 9


Energie / Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

<strong>FEEI</strong>-Position „Moderne Technologien für mehr Energieeffizienz“<br />

Unter anderem arbeiten wir derzeit eine ausführliche Imagebroschüre<br />

zu diesem Thema aus. Neben allgemeinen Informationen über die<br />

Branche, der Darstellung der Rahmenbedingungen der österreichischen<br />

Energiepolitik und Forderungen der Elektro- und Elektronikindustrie im<br />

Bereich der Energieeffizienz, soll anhand zahlreicher Beispiele das<br />

große Energiesparpotential durch den Einsatz moderner<br />

Effizienztechnologien in der Praxis (von Haushaltsgeräten,<br />

Beleuchtungen über Antriebstechniken bis hin zu Gebäudetechnik oder<br />

Verkehr etc.) aufgezeigt werden.<br />

Anwendungsbeispiele aus dem Bereich der Energieeffizienz gesucht.<br />

Unser Ziel ist, eine möglichst umfassende Darstellung der bereits jetzt verfügbaren Effizienztechnologien zu geben.<br />

Unternehmen, die ihre Produkte und die daraus resultierenden Energieeinsparungen bzw. weitere Vorteile<br />

beispielhaft darstellen können oder möchten, bitten wir daher um Unterstützung.<br />

Die Deadline für die Informationen ist der Freitag, der 18. Mai <strong>2007</strong>.<br />

Ein Entwurf der Broschüre ist bereits verfügbar und kann als Anschauungsbeispiel gerne als pdf zugesandt werden.<br />

Die Imagebroschüre wird im Rahmen der <strong>FEEI</strong>-Jahrespressekonferenz am 18. Juni <strong>2007</strong> den Medien präsentiert<br />

werden.<br />

Ihr Ansprechpartner im <strong>FEEI</strong>:<br />

DI Dr. Klaus Bernhardt, MBA<br />

Tel.: 01/588 39- 32<br />

E- Mail: bernhardt@feei.at<br />

Elektrotechnikrecht – Praxisorientierter Kommentar<br />

Der Österreichische Verband für Elektrotechnik hat gemeinsam mit <strong>FEEI</strong>- Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie<br />

das Buch „Elektrotechnikrecht – Praxisorientierer Kommentar veröffentlicht.<br />

Der Bereich Elektrotechnik ist neben den fachlichen Aspekten von einer Vielzahl rechtlicher Rahmenbedingungen<br />

bestimmt. Vor allem die europäische Gesetzgebung beeinflusst das nationale elektrotechnische Recht in starkem<br />

Maße und führt zu einer schwer überschaubaren Anzahl von gesetzlichen Anforderungen an elektrische Anlagen<br />

und Betriebsmittel.<br />

Die Autoren Ministerialrat Dipl.-Ing. Dr.Gerhard Ludwar und Eur.-Phys. Dipl.-Ing. Alfred Mörx haben die bedeutendsten<br />

Gesetze, Verordnungen und EU-Richtlinien in der Dokumentation „Elektrotechnikrecht“ übersichtlich<br />

zusammengefasst und erläutern anhand praxisorientierer Kommentare umfassend dieses rechtliche Umfeld.<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 10


Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Aus dem Inhalt:<br />

- Elektrotechnikgesetz<br />

- Elektrotechnikverordnung<br />

- Nullungsverordnung<br />

- Niederspannungsgeräteverordnung<br />

- Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung<br />

- Explosionsschutzverordnung<br />

- Verbrauchsangaben- und Energieeffizienzverordnungen<br />

- CE-Kennzeichnung (mit Hinweisen für den Praktiker)<br />

- Tabellarische Übersicht der Rechtsumsetzung in Österreich<br />

Dieses Buch richtet sich an alle, die mit den rechtlichen Belangen der Elektrotechnik konfrontiert sind: Entwickler,<br />

Hersteller, Elektroinstallateure, Ziviltechniker, Gerichts- und Amtssachverständige, Privatgutachter, Arbeitsinspektoren,<br />

Sicherheitsfachkräfte, Qualitätsmanager, Lehrbeauftragte und Juristen.<br />

Zu den Autoren:<br />

Ministerialrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Ludwar, BMWA Abt. I/14 „Elektrotechnik; Maschinen- und Gerätesicherheit“.<br />

Hauptaufgabengebiete sind die Vertretung Österreichs bei der Europäischen Kommission für Angelegenheiten<br />

der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie sowie für die elektrotechnischen Angelegenheiten der ATEX-,<br />

Verbrauchskennzeichnungs- und Energieeffizienz-Richtlinien, die nationalen Umsetzungen in österreichisches<br />

Recht und die Marktüberwachung sowie übergreifende Fragen der CE-Kennzeichnung.<br />

Eur.-Phys. Dipl.-Ing. Alfred Mörx, diam-consult, u. a. Seminare und Beratungstätigkeiten zu den Themen Elektrotechnikrecht<br />

und praxisgerechte Anwendung von Normen; weitreichende Erfahrungen durch leitende Funktionen<br />

in Technik und Produktion eines international tätigen Konzerns der Elektrotechnikindustrie; Vorsitzender und<br />

Mitarbeiter in verschiedenen Normungsgremien von IEC, CENELEC und OVE.<br />

Regulärer Preis: 53,00 Euro (exkl. 10 % MWSt., exkl. Versandkosten)<br />

<strong>FEEI</strong> oder ÖVE Mitglieder erhalten dieses Buch um 48,00 Euro (exkl. 10 % MWSt., exkl. Versandkosten)<br />

Das Bestellformular erhalten Sie unter www.feei.at oder bei Frau Claudia Kroboth kroboth@feei.at.<br />

Ihr Ansprechpartner im <strong>FEEI</strong><br />

DI Dr. Klaus Bernhardt, MBA<br />

Tel.: 01/588 39- 32<br />

E- Mail: bernhardt@feei.at<br />

Ergebnis der Vergaberechtsveranstaltung vom 24. April <strong>2007</strong><br />

Die Veranstaltung war ein durchschlagender Erfolg. Insgesamt nahmen heuer wieder 30 Personen teil und<br />

informierten sich über das Betätigungsfeld der Bundesbeschaffungs GmbH.<br />

Aufgrund der überaus positiven Resonanz auf die vergangene Vergaberechtsveranstaltung im Jahr 2006, organisierte<br />

der <strong>FEEI</strong> auch heuer wieder gemeinsam mit der WKÖ und der Bundesbeschaffungs GmbH (BBG) eine<br />

solche.<br />

Die heurige Veranstaltung stand unter dem Titel „Erfahrungsaustausch mit BBG und anschließende Fachdiskussion“.<br />

Nach einer kurzen Einleitung durch Dr. Manfred Müllner (stv. Geschäftsführer des <strong>FEEI</strong>) und Dr. Rosemarie<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 11


Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Schön (Leiterin der rechtspolitischen Abteilung in der WKÖ), leitete Mag. Hannes Hofer (Geschäftsführer der<br />

BBG) in den ersten Themenblock „BBG- Der Einkäufer der öffentlichen Hand“ über. Die BBG ist die erste Adresse<br />

im Einkauf der öffentlichen Hand. 71,7 % der Kunden der BBG sind die Bundesministerien (den größten Anteil<br />

davon hat das BMLV mit 25,7 %), 28,3 % Länder, Gemeinden und ausgegliederte Unternehmen. Durch ihre Tätigkeiten<br />

ermöglicht die BBG dem Kunden durch wenig Arbeitsaufwand das beste Produkt zu von der BBG bestmöglich<br />

aus verhandelten Konditionen zu erwerben. Weiters garantiert die BBG durch ihr Tätig werden den Lieferanten<br />

einen fairen Wettbewerb. Neben ihrer bereits oben erwähnten Funktion als erste Adresse für Einkäufe der<br />

Öffentlichen Hand, erfüllt die BBG zusätzlich folgende Aufgaben:<br />

- Partnerschaften mit anderen öffentlichen Auftraggebern (z.B. Länder, Gemeinden, Unis,…)<br />

- Durchführung von Vergabeverfahren im besonderen Auftrag<br />

- Vergabeunterstützung und Rechtsberatung<br />

- Fortführung der e- Procurement- Offensive<br />

Die Tätigkeiten der BBG bringen dadurch Nutzen für alle öffentlichen Auftraggeber. Ihre Teilnahme an einem<br />

großen Beschaffungsmarkt (Volumen € 720 Mio.) ermöglicht der BBG optimale Konditionen aus zu verhandeln,<br />

die Einsparungen von 14,5 % (das sind umgerechnet € 122 Mio.) einbringen. Weiters wird die jederzeitige Verfügbarkeit<br />

von Waren und Dienstleistungen durch die BBG garantiert. Da sich die öffentlichen Auftraggeber durch<br />

die Zwischenschaltung der BBG ein eigenes Ausschreibungsverfahren ersparen, bringt dies neben einer Verringerung<br />

der Prozesskosten, Revisionssicherheit und ein standardisiertes, regelmäßiges Verfahren mit sich.<br />

Im Jahr 2006 wurden in 141 Verfahren gegen die BBG nur 5 Einsprüche erhoben, von denen ein einziges Mal ein<br />

negativer Bescheid ergangen ist, was unter anderem für das Motto der BBG- „Gewährleistung eines fairen Ausschreibungsverfahrens<br />

für alle Teilnehmer“- spricht.<br />

Es folgte eine weitere Präsentation von Mag. Astrid Steiner zum Thema „Die BBG als Partner der <strong>FEEI</strong>- Mitglieder“.<br />

Die BBG stellt so genannte „Kataloge“ in ihrem E- Shop (= elektronische Plattform für öffentliche Auftraggeber für<br />

Produkte und Leistungen, die in einem Vergabeverfahren zugeschlagen wurden) dem Kunden zur Verfügung.<br />

Diese Kataloge beinhalten eine Vielfalt von verschiedensten Produkten, wodurch größtmögliche Flexibilität garantiert<br />

werden kann. Der Kunde kann sich sein Produkt im Rahmen der zugeschlagenen Produkte selbst aussuchen.<br />

Die dadurch abgeschlossenen Verträge sind mehrere (z.B. 3) Jahre gültig.<br />

Um den zukünftig zu erwartenden Bedarf bestmöglich abdecken zu können, nimmt die BBG in regelmäßigen<br />

Abständen Bedarfserhebungen bei den Arbeitgebern vor.<br />

Berührungspunkte der Katalogprodukte mit jenen der <strong>FEEI</strong> Mitglieder ergeben sich zum Beispiel in folgenden<br />

Bereichen:<br />

- Metallprodukte, Maschinen, Werkzeuge, Werkstättenausrüstung<br />

- Elektrogeräte und –komponenten, Elektronikgeräte und –komponenten sowie deren Instandhaltung (z.B.<br />

Consumergeräte wie DVD Player, Hausgeräte wie Bügeleisen, Weißware wie Einbau- und Standgeräte<br />

usw.)<br />

Der Umsatz in diesen Bereichen beträgt ungefähr € 7 Mio.<br />

Auch das Thema „Energie“ spielt in der Beschaffung durch die BBG eine große Rolle. Von den € 720 Mio. Beschaffungsvolumen<br />

machte der Bereich Energie im Jahr 2006 den größten Teil mit ungefähr € 100 Mio. aus. Hier<br />

nur einige Bereiche, in denen die Unterstützung durch die Mitglieder des <strong>FEEI</strong> gefragt ist:<br />

- Energiesparlampen<br />

- Energieeffiziente Geräte<br />

- Straßenbeleuchtung<br />

- Spitzenwächter<br />

- Stromzähler<br />

- Schaltbare Steckerleiten<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 12


Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Wir werden diesbezüglich mit der BBG in Kontakt bleiben. Weiters möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie<br />

die öffentlichen Ausschreibungsunterlagen gratis herunterladen können. Vorab ist jedoch eine Registrierung auf<br />

der BBG Homepage www.bbg.gv.at notwendig, um ein Passwort zum Einloggen zu erhalten.<br />

Den Abschluss machte Ing. Stefan Baethge mit seinen Informationen zum Thema „E- Shop“.<br />

Wie bereits oben erwähnt, ist der so genannte „E- Shop“ eine elektronische Plattform für öffentliche Auftraggeber<br />

für Produkte und Leistungen, die in einem Vergabeverfahren zugeschlagen wurden. Die Veröffentlichung der<br />

gültigen Verträge auf der Homepage wurde durch den E- Shop abgelöst. Der Vorteil davon: Im E- Shop sieht<br />

jeder Abrufer nur mehr die für ihn jeweils gültigen Verträge und Konditionen. Kurz gesagt ist der E- Shop eine<br />

webbasierte elektronische Beschaffungsplattform zur Bestellabwicklung von Katalogprodukten. Für die Verwaltung<br />

und die Lieferanten bedeutet der E- Shop eine Reduzierung der Prozesskosten, für den Benutzer zeichnet<br />

sich der E- Shop durch hohe Benutzerfreundlichkeit und umfangreiche Support- und Hilfsfunktionen aus. Abschließend<br />

sei erwähnt, dass der E- Shop ein Vorzeigeprojekt ist, da es keine anderen vergleichbaren Projekte im<br />

öffentlichen Sektor in Europa gibt.<br />

Die Teilnehmer nutzten die anschließende Fachdiskussion zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch mit der BBG<br />

und gaben durch ihre Wortmeldungen konstruktive Feedbacks. Die BBG ihrerseits konnte im Rahmen der Veranstaltung<br />

den Teilnehmern weitere Einblicke und Informationen über ihr Betätigungsfeld und ihre Arbeitsweise<br />

vermitteln.<br />

Aufgrund der überaus positiven Resonanz plant der <strong>FEEI</strong> eine Fortsetzung dieser Veranstaltungsreihe. Gerne<br />

werden wir Sie diesbezüglich am Laufenden halten. Die erwähnten Präsentationen finden Sie als Downloads auf<br />

der <strong>FEEI</strong> Homepage www.feei.at.<br />

Ihre Ansprechpartner im <strong>FEEI</strong>:<br />

Dr. Manfred Müllner<br />

Mag. Sabine Harrasko<br />

Tel.: 01/588 39- 60 Tel.: 01/588 39- 60<br />

E- Mail: muellner@feei.at E- Mail: harrasko@feei.at<br />

Neue <strong>FEEI</strong>- Lieferbedingungen ab Mai <strong>2007</strong><br />

Der <strong>FEEI</strong> hat - in Abstimmung mit dem <strong>FEEI</strong>- Rechtskreis - seine Lieferbedingungen an die neue Gesetzeslage<br />

und an aktuelle Entscheidungen des OGH angepasst.<br />

In der neuen <strong>Ausgabe</strong> werden insbesondere die durch das Inkrafttreten des Unternehmensgesetzbuches (UGB)<br />

erforderlichen Anpassungen durchgeführt und die gesetzlichen Gestaltungsspielräume im Sinn des Lieferanten<br />

genützt.<br />

So wird beispielsweise im neuen Punkt 8.3 über den Gesetzeswortlaut hinaus klargestellt, dass die Geltendmachung<br />

von Gewährleistungsansprüchen des Käufers den Zugang der Anzeige beim Lieferanten voraussetzt.<br />

Weiters wird festgehalten, dass der Käufer bei nicht erfolgter unverzüglicher Mangelanzeige auch den Anspruch<br />

auf Ersatz der Mangelfolgeschäden verliert.<br />

In Punkt 9.7 wird die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis (=Verkürzung über die Hälfte),<br />

Irrtum und Wegfall der Geschäftsgrundlage durch den Käufer ausgeschlossen.<br />

Auch die Auswirkungen der OGH- Entscheidung (OGH 8. 2. 2005, 4 Ob 279/04i) zur Verkürzung von Verjährungsfristen<br />

wurden in der Neufassung der Lieferbedingungen berücksichtigt.<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 13


Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Der Gerichtshof hat in dieser Entscheidung festgehalten, dass dem Ersatzberechtigten hinreichend Zeit zur Prüfung<br />

und Geltendmachung seiner Ansprüche zur Verfügung stehen soll, demnach eine Klausel unter dem Gesichtspunkt<br />

eines ausgewogenen Interessenausgleichs keinen Bestand haben kann, bei der sogar ein gänzlicher<br />

Verlust berechtigter, aber innerhalb von drei Jahren nach Lieferung noch nicht erkennbarer Ansprüche möglich<br />

ist.<br />

Im Ergebnis wurde damit die Verkürzung der Verjährung von Schadenersatzansprüchen auf 3 Jahre ab Lieferung/Gefahrenübergang<br />

als sittenwidrig angesehen.<br />

Unter Berücksichtigung dieser OGH- Auslegung wurde der bisher vorgesehene Punkt 12 der Lieferbedingungen<br />

ersatzlos gestrichen.<br />

In Punkt 7.8 wurde aufgrund von Erfahrungen in der Praxis folgende Neuformulierung im Zusammenhang mit der<br />

Verfügung über unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren getroffen:<br />

Der Käufer ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Weiterverkauf mit Stundung<br />

des Kaufpreises nur unter der Bedingung befugt, dass er gleichzeitig mit der Weiterveräußerung den Zweitkäufer<br />

von der Sicherungszession verständigt oder die Zession in seinen Geschäftbüchern anmerkt.<br />

Mit dieser Neuregelung soll die Position des Lieferanten weiter gestärkt werden.<br />

Der Haftungsausschluss des Verkäufers (Lieferanten) wurde in Punkt 11.1 konkretisiert (ausdrücklicher Ausschluss<br />

der Haftung für reine Vermögensschäden und entgangenen Gewinn) und sprachlich adaptiert.<br />

Die neuen <strong>FEEI</strong>- Lieferbedingungen (Stand Mai <strong>2007</strong>) werden wie gewohnt auch in englischer und französischer<br />

Fassung allgemein zugänglich unter www.feei.at zur Verfügung stehen.<br />

Ihr Ansprechpartner im <strong>FEEI</strong><br />

Mag. Thomas Veverka, LL.M.<br />

Tel.: 01/588 39-81<br />

E-Mail: veverka@feei.at<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 14


<strong>FEEI</strong>-Netzwerk<br />

LLL-Academy Technikum Wien<br />

Seminarankündigungen: Usability-Aspekte bei der SW-Projektentwicklung am 31.05.<strong>2007</strong> und Angewandtes<br />

Controlling für Techniker am 12./13.06.<strong>2007</strong><br />

Usability-Aspekte bei der SW-Projektentwicklung<br />

Usability-Aspekte bei der SW-Projektentwicklung ist für SoftwareentwicklerInnen- und architektInnen konzipiert.<br />

Die TeilnehmerInnen lernen dabei die Grundlagen von Software Usability kennen und erfahren, wie durch Usability<br />

Engineering Kosten gespart werden können.<br />

Der nächste Termin für das Seminar Usability-Aspekte bei der SW-Projektentwicklung (Seminarnummer T101) ist<br />

am 31.05.<strong>2007</strong> an der FH Technikum Wien, Trainer ist FH-Prof. DI Dr. Robert Pucher, Studiengangsleiter Bachelor<br />

Informatik, Master Multimedia und Softwareentwicklung an der FH Technikum Wien.<br />

Angewandtes Controlling für Techniker<br />

Angewandtes Controlling für Techniker richtet sich an TechnikerInnen im mittleren Management. Ziel des Seminars<br />

ist es, den TeilnehmerInnen häufig verwendete betriebswirtschaftliche Begriffe und den Einsatz von Controllinginstrumenten<br />

näher zu bringen, wie z.B. Deckungsbeitragsrechnung, Target Costing oder Prozesskosten.<br />

Darüber hinaus lernen die TeilnehmerInnen, wie sie die Geschäftsführung dabei unterstützen.<br />

Das Seminar Angewandtes Controlling für Techniker (Seminarnummer W202) findet am 12. und 13.06.<strong>2007</strong><br />

sowie am <strong>03</strong>. und 04.07.<strong>2007</strong> jeweils am Nachmittag an der FH Technikum Wien statt, Trainer ist Dr. Peter Baier,<br />

Unternehmensberater mit dem Schwerpunkt Controlling/Finanzierung.<br />

Information und Anmeldung:<br />

Weiterführende Informationen zu diesen und allen weiteren Seminaren sind im Internet unter www.lllacademy.at<br />

verfügbar. Telefonische Auskünfte gibt Sabrina Kopitz unter Tel.: + 43 1 333 40 77-621, bei ihr kann auch unter<br />

sabrina.kopitz@technikum-wien.at das aktuelle Seminarprogramm angefordert werden.<br />

Die Life Long Learning Academy Technikum Wien ist ein Anbieter für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungsprogramme<br />

auf akademischem Niveau. Schwerpunkte sind Technik - auch für Nicht-TechnikerInnen - sowie Angebote<br />

aus den Bereichen Wirtschaft und Persönlichkeit, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen in technischen<br />

oder technikaffinen Berufen abgestimmt sind. Die LLL-Academy ist ein Tochterunternehmen der Fachhochschule<br />

Technikum Wien, der führenden technischen Fachhochschule in Österreich.<br />

Ihre Ansprechpartnerin für die LLL-Academy:<br />

Gabriele Büktas<br />

Tel.: 01/333 40 77 630<br />

Mobil: +43 676 6356591<br />

E-Mail: gabriele.buektas@technikum-wien.at<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 15


<strong>FEEI</strong>-Netzwerk<br />

Verband der Bahnindustrie<br />

Bahnindustrie: Forcierte Einführung des Leit- und Sicherungssystems<br />

ETCS<br />

Der Verband der Bahnindustrie hat ein Positionspapier zur forcierten Einführung<br />

des neuen europäisch harmonisierten Zugsicherungssystems ETCS (European<br />

Train Control System) ausgearbeitet und im April an Politik und Entscheidungsträger<br />

versandt:<br />

ETCS-Euro-Balise<br />

Die Schiene ist ein leistungsfähiger Verkehrsträger mit großem Zukunftspotenzial, dem nicht zuletzt auch<br />

aus ökologischen Gründen eine verbesserte Stellung am Verkehrsmarkt zukommen muss.<br />

Sowohl im aktuellen österreichischen Regierungsprogramm als auch in den jüngsten Vorschlägen des<br />

Verkehrsministers betreffend Investitionen in die einzelnen Verkehrssysteme zeigt sich richtigerweise ein<br />

eindeutiger Trend in Richtung „Priorität für den Schienenverkehr“.<br />

Die Leistungsfähigkeit des Schienenverkehrs soll dabei durch teilweise spektakuläre Hoch- und Tiefbaumaßnahmen<br />

verstärkt werden. Gleichzeitig muss jedoch auch die Kapazität und damit die technische Sicherheit<br />

der bestehenden Strecken durch einen massiven Ausbau der Telematik- und Sicherungssysteme<br />

erhöht werden.<br />

Die in den letzten Jahren entwickelten Telematiksysteme der neuesten Generation stellen als europäisch<br />

harmonisiertes European Rail Traffic Management System (ERMTS) eine ganz wesentliche Voraussetzung<br />

für die weitere positive Positionierung des Schienenverkehrs auf den europäischen Verkehrsmärkten<br />

dar.<br />

Damit zusammenhängend steht auch eine Aufrüstung der Streckeninfrastruktur und des Triebfahrzeugparks<br />

der Eisenbahnverkehrsunternehmen mit dem neuen Zugsicherungssystem ETCS (European Train<br />

Control System) auf der Tagesordnung.<br />

Dieses ebenfalls europäisch interoperable Leit- und Sicherungssystem wird die derzeit noch vorhandenen<br />

etwa 15 verschiedenen nationalen Zugsicherungssysteme ablösen.<br />

Damit wird eine weitere Voraussetzung für den flexiblen, freizügigen und grenzüberschreitenden Einsatz<br />

von Triebfahrzeugen geschaffen.<br />

Durch die erfreulicherweise bereits seit Jahren erkennbaren und sich nun weiter erhöhenden Steigerungen<br />

der Verkehrsleistungen auf der Schiene sind die technisch überholten Zugbeeinflussungssysteme nicht<br />

mehr ausreichend. Bei der deutlich erhöhten Verkehrsdichte und den existierenden örtlichen Gegebenheiten<br />

besteht hinsichtlich der Minimierung der Folgen von möglichen menschlichen Fehlhandlungen dringender<br />

Handlungsbedarf. Das System Bahn ist ein Verkehrssystem mit sehr hoher Sicherheit, allerdings ist bei<br />

den tatsächlich auftretenden Unfällen – wie bei anderen Verkehrsträgern auch – „menschliches Versagen“<br />

die häufigste Unfallursache.<br />

Das neue europäisch harmonisierte Zugsicherungssystem ETCS bietet einen deutlichen Sicherheitsgewinn<br />

gegenüber dem derzeit vorherrschenden Ausrüstungsstand. Investitionen in die neuen Leit- und<br />

Sicherungssysteme erhöhen somit nicht nur die Kapazität und die Leistungsfähigkeit des Schienenverkehrs<br />

sondern helfen mit, die durch „menschliches Versagen“ gegebenen Restrisiken weiter zu senken.<br />

Ein aufwändiger Aus- oder Umbau der technisch überholten und daher nicht zukunftssicheren Zugbeeinflussungssysteme<br />

sollte unterbleiben.<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 16


<strong>FEEI</strong>-Netzwerk<br />

Der Verband der Bahnindustrie schlägt daher vor, das österreichische Eisenbahnnetz und die darauf<br />

verkehrenden Triebfahrzeuge und Steuerwagen möglichst rasch und vollständig mit dem zukunftsorientierten<br />

interoperablen Leit- und Sicherungssystem ETCS auszurüsten.<br />

Dies würde neben Kapazitätssteigerungen auf bestehenden Strecken auch zu einer weiteren Erhöhung<br />

der Sicherheit des Verkehrsträgers Schiene führen und somit ganz auf der Linie des geltenden<br />

verkehrspolitischen Leitmotives „Priorität für den Schienenverkehr“ liegen.<br />

Der Verband der Bahnindustrie ist eine überparteiliche Vereinigung im Dienste der Interessenvertretung und<br />

Förderung der in Österreich tätigen eisenbahntechnischen Industrie und Netzwerkpartner des <strong>FEEI</strong>.<br />

Ihr Ansprechpartner im Verband der Bahnindustrie:<br />

Ing. Ronald Chodász<br />

Geschäftsführer<br />

Tel: 01/588 39- 35; Fax:01/586 69 71<br />

E-Mail: chodasz@bahnindustrie.at<br />

Web Site: www.bahnindustrie.at<br />

ICT Austria<br />

IKT immer entscheidender für Produktivität und Wachstum<br />

Der Internationale Währungsfond konnte aktuell die Zurückhaltung vieler europäischer Staaten betreffend der<br />

Nutzung von IKT für Einbußen in der Produktivität bis 2 Prozentpunkte gegenüber den USA verantwortlichen<br />

machen. Das europäische Ziel, bis 2010 zum dynamischsten Wirtschaftsraum der Erde zu werden ist damit erneut<br />

in weite Ferne gerückt.<br />

Gleichzeitig erkennt die Europäische Union, dass Informations- und Kommunikationstechnologien fast 50 Prozent<br />

zum Produktivitätswachstum der Volkswirtschaften beitragen. Viele Länder haben Österreich betreffend IKT<br />

schon überholt: Dänemark punktet bei Vermittlung von IKT-Skills in Schulen, England und Schweden bei Arbeitnehmern.<br />

Finnland hat die meisten Public Access Points und investiert fast 65% seiner F&E-<strong>Ausgabe</strong>n in IKT.<br />

Österreich muss also jetzt verstärkt durchstarten, um noch rechtzeitig die Chancen der modernen Technologien<br />

nützen zu können. So beschreibt Douglas McWilliams, CEO des Centre for Economics and Business Research<br />

(CEBR) UK, dass über die nächsten 20 Jahre Breitbandinternet einen ähnlich starken Einfluss auf die Wirtschaft<br />

haben wird, wie Elektrizität von 1890 bis 1920. Dieser Vergleich zeigt auch auf, dass wir – ähnlich wie damals –<br />

die Möglichkeiten dieser neuen Technik bei weitem noch nicht ausgeschöpft haben. Video on Demand (VoD),<br />

High Definition Television (HDTV) sind nur einige Anwendungen, die Highspeed-Internet mit Übertragungsraten<br />

von bis zu 100 MBit/s ermöglicht.<br />

Die Konvergenz von Telekommunikation, IT, Rundfunk, Medien und Inhalten muss final umgesetzt werden, um<br />

die zahlreichen Möglichkeiten der Neuen Technologien voll nützen zu können.<br />

Gleichzeitig ist es relevant, Forschungsmittel für IKT an „emerging trends“ zu binden und einen regelmäßigen<br />

Review der bestehenden Forschungsinitiativen öffentlich, transparent und leicht zugänglich zur Verfügung zu<br />

stellen. So wird die deutsche Bundesregierung in den kommenden Jahren Informations- und Kommunikationstechnologien<br />

mit 1,5 Milliarden Euro im Zug einer Forschungsförderung unterstützen.<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 17


<strong>FEEI</strong>-Netzwerk<br />

Selbstverständlich muss der Infrastrukturausbau Hand in Hand mit der Anhebung der E-Skills / E-Literacy vor<br />

allem bei sozialen Randgruppen geschehen. Dafür sollen zielgruppengerechte Applikationen im Bereich eHealth,<br />

E-Learning, E-Government, E-Work verstärkt entwickelt werden.<br />

Ihre Ansprechpartner für ICT Austria:<br />

Mag. Christian Eggenreiter<br />

Susanne Suvajac<br />

Geschäftsführer<br />

Assistenz<br />

Tel.: 01/588 39-61 Tel.: 01/588 39-64<br />

E-Mail: eggenreiter@ictaustria.at<br />

E-Mail: suvajac@ictaustria.at<br />

www.ictaustria.at<br />

www.ictaustria.at<br />

FMK – Forum Mobilkommunikation<br />

Irland und Schweden bestätigen Sicherheit des Mobilfunks<br />

Zwei neue Expertenberichte zu elektromagnetischen Feldern<br />

Die Expertengruppen zu gesundheitlichen Aspekten elektromagnetischer Felder der Schwedischen Strahlenschutzbehörde<br />

(SSI) und der irischen Regierung haben ihre Berichte zum Stand der Mobilfunk-Forschung herausgegeben.<br />

Darin wird der aktuelle Kenntnisstand zu Mobilfunk abermals bestätigt und weiter gefestigt: Die<br />

wissenschaftliche Gesamtbeurteilung zu Mobilfunk bleibt unverändert. Es wurden keine gesundheitlichen Kurzoder<br />

Langzeiteffekte durch die Exposition mit Mobiltelefonen oder deren Basisstationen gefunden. Die elektromagnetischen<br />

Felder des Mobilfunks zeigen keine krebsverursachende Wirkung.<br />

Angesichts so mancher Diskussion über Einzelstudien ist die Beurteilung des gesamten Wissenstandes wichtig,<br />

denn nur so lässt sich eine verlässliche Aussage über mögliche Wirkungen treffen. Nach wissenschaftlichen<br />

Maßstäben kann eine Studie nie isoliert betrachtet werden. Eine Studie allein bleibt nur ein vereinzelter Mosaikstein.<br />

Um den Forschungsstand interpretieren zu können, muss das gesamte Wissen - viele Mosaiksteine - zu<br />

einem Gesamtbild zusammengesetzt werden.<br />

Seit mehreren Jahrzehnten versuchen Forscher in aller Welt eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Funkwellen<br />

zu zeigen: Ohne Erfolg - jede Evaluation des wissenschaftlichen Kenntnisstandes durch unabhängige,<br />

wissenschaftliche Gremien hat bestätigt, dass die Grenzwerte sicher vor allen wissenschaftlich erfassten Wirkungen<br />

schützen. „Es gilt weiter aufzuklären und zu informieren, um den Menschen mehr Vertrauen in die Technologie<br />

zu geben“, resümiert FMK-Geschäftsführer Maximilian Maier.<br />

Service: Link<br />

Health Effects of Electromagnetic Fields, Department of Communications, Marine and Natural Ressources<br />

http://www.dcmnr.gov.ie/NR/rdonlyres/9E29937F-1A27-4A16-A8C3-F4<strong>03</strong>A623300C/0/ElectromagneticReport.pdf<br />

Recent Research on EMF and Health Risks<br />

Fourth Annual Report from SSI’s Independent Expert Group on Electromagnetic fields, 2006<br />

http://www.ssi.se/ssi_rapporter/pdf/ssi_rapp_<strong>2007</strong>_4.pdf<br />

Ihr Ansprechpartner im FMK:<br />

Michael Buchner<br />

Tel.: 01/588 39-15<br />

Mobil: + 43 699 1 588 39 15<br />

E-Mail: buchner@fmk.at<br />

Internet: www.fmk.at<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 18


<strong>FEEI</strong>-Netzwerk<br />

FH Technikum Wien<br />

Wirtschaftsinformatik an der FH Technikum Wien jetzt auch berufsbegleitend studierbar<br />

Das Angebot an Wirtschaftsinformatik-Basisstudien, das es im Osten Österreichs bisher nur in Vollzeitform gab,<br />

erweitert die FH Technikum Wien mit dem Wintersemester <strong>2007</strong>/08 auf eine berufsbegleitende Variante. Eine<br />

Reihe von InteressentInnen ist bereits für die berufsbegleitenden Plätze vorgemerkt.<br />

Vorbehaltlich der Genehmigung durch den Fachhochschulrat werden ab Herbst 15 Studienplätze in der Abendform<br />

– Dienstag, Mittwoch, Donnerstag jeweils 18 – 21 Uhr – angeboten. 30 StudentInnen haben weiterhin die<br />

Möglichkeit den Bachelor Wirtschaftsinformatik als Vollzeitstudium zu absolvieren.<br />

EU Spam Symposium am 24. und 25 Mai <strong>2007</strong> an der FH Technikum Wien<br />

Binnen kürzester Zeit wurde „Spam“ zum aufwendigen Bestandteil des Alltags eines jeden Internetusers. Die<br />

Problematik der ungewollten E-Mail Zusendungen von unbekannten Adressaten und dessen oft dramatischen<br />

Folgen ist jedermann bekannt, doch dies ist erst der Anfang. Die Annahmen der Experten, wie etwa über bevorstehende<br />

„online-communication“ Probleme, sind beunruhigend.<br />

Das 2. EU Spam Symposium findet am 24. und 25. Mai <strong>2007</strong> an der FH Technikum Wien statt. Die internationale<br />

Konferenz wurde erstmals 2005 in Maastricht veranstaltet.<br />

Das Programm des Symposiums ist breit gefächert und setzt sich mit den globalen, hoch aktuellen Problemen<br />

„Spam und Phishing“ auseinander. Beim 2. EU Spam Symposium wird das Phänomen aus juristischen, wirtschaftlichen,<br />

psychologischen und technischen Blickwinkeln behandelt.<br />

Auf Forschung basierende Beiträge von namhaften Organisationen, Methoden von nationalen sowie internationalen<br />

Behörden, Schutzmaßnahmen von Professionals aus der ganzen Welt, Tipps für den optimalen Umgang mit<br />

den Themen Spam und Phishing, stehen auf der Agenda des zweitägigen Symposiums.<br />

Für Betroffene, Forscher und Hersteller bedeutet das EU Spam Symposium eine hochkarätige Informations- und<br />

Diskussionsplattform. Mehr Information unter www.spamsymposium.eu<br />

Ihre Ansprechpartnerin an der FH Technikum Wien:<br />

Susanne Cochlar<br />

Tel.: 01/588 39-57<br />

E-Mail: susanne.cochlar@technikum-wien.at<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 19


<strong>FEEI</strong>-Netzwerk<br />

VAT: eTel-Übernahme durch die Telekom Austria AG hätte von den Wettbewerbsbehörden<br />

nicht genehmigt werden dürfen<br />

Am 12. April <strong>2007</strong> wurde bekannt, dass die Wettbewerbsbehörden die Übernahme von eTel durch die Telekom<br />

Austria AG (TA) genehmigt haben, obwohl das Kartellgesetz Zusammenschlüsse verbietet, wenn zu erwarten ist,<br />

dass dadurch eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird. Da diese marktbeherrschende<br />

Stellung der TA bereits vor dem Deal nachweislich vorgelegen ist, ist es für die alternativen Betreiber unverständlich,<br />

wie die Genehmigung hat zustande kommen können.<br />

Der VAT forderte daher eine Offenlegung der Argumente, die die Wettbewerbsbehörden davon überzeugt haben,<br />

dass durch diesen Deal trotzdem nicht die marktbeherrschende Stellung der TA verstärkt wird und forderte auch<br />

eine Veröffentlichung der Genehmigungsentscheidung, um diese prüfen zu können.<br />

Am 16.4.<strong>2007</strong> veröffentlichte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) auf ihrer Homepage www.bwb.gv.at eine<br />

Stellungnahme über die Hintergründe der Genehmigung der eTel-Übernahme, brachte somit Licht ins Dunkel,<br />

warf aber neue Fragen in Bezug auf die Haltung der RTR-GmbH in diesem Verfahren auf.<br />

Für den VAT ist es in keinster Weise nachvollziehbar, warum sich die RTR-GmbH für weniger weit gehende Auflagen<br />

ausgesprochen hat als die BWB und der Bundeskartellanwalt (BKartA). Aufgabe aller drei Behörden ist es,<br />

das Funktionieren des Wettbewerbs sicherzustellen. Als Hüterin des Wettbewerbs darf die RTR die TA nicht<br />

beschützen. Der VAT ist in dieser Angelegenheit auch bereits an Bundesminister Faymann herangetreten, der für<br />

die Aufsicht über die RTR GmbH zuständig ist.<br />

Auch die von der RTR vorgebrachte Begründung, die angebliche Überschneidung der Kompetenzen von Wettbewerbsbehörden<br />

und Regulator, ist als Argument laut VAT nicht stichhaltig, denn dafür gibt es eine eindeutige<br />

Rechtsgrundlage. Die Zuständigkeiten der Wettbewerbsbehörden bleiben durch das Telekommunikationsgesetz<br />

unberührt. Im Genehmigungsverfahren sind die Auswirkungen eines Zusammenschlusses zu prüfen. Sind für<br />

Konsumenten oder für Mitbewerber Nachteile zu befürchten, so sind diese durch geeignete Auflagen zu verhindern.<br />

Tangiert eine Auflage auch den Zuständigkeitsbereich der RTR, so ist es die Aufgabe der BWB, für das<br />

reibungslose Zusammenspiel zwischen Kartellgesetz und TKG zu sorgen.<br />

Im Endkundenbereich sind Wettbewerbsprobleme erwiesen, wirksame Auflagen<br />

fehlen jedoch<br />

Eine Auflage des Deals ist der Verkauf eines Glasfaserringes und die Rückgabe von WLL-Funklizenzen. Die<br />

Trennung wird für die TA nicht weiter schmerzhaft sein, da sie ohnehin bereits über beides verfügt. Aus Sicht der<br />

alternativen Betreiber sind diese Auflagen daher ungenügend. Für die TA sind die Nachteile minimal, für den<br />

Wettbewerb und für die Konsumenten gravierend. eTel-Kunden haben sich bewusst für einen alternativen Telekom-Netzbetreiber<br />

entschieden. Jetzt finden sie sich plötzlich bei der TA wieder. Dazu kommt noch, dass Kunden<br />

während der gesamten Kundenbindungsfrist an die TA gebunden bleiben und nach Beendigung des Vertrages<br />

die Kosten für den Umstieg auf Produkte eines alternativen Betreibers erneut zu zahlen haben.<br />

Die BWB und der BKartA haben die marktbeherrschende Stellung der TA im Zuge des Prüfverfahrens klar festgestellt<br />

und eine Vielzahl an Wettbewerbsproblemen identifiziert, die auf die eTel-Übernahme zurückzuführen<br />

sind. Neben dem Ausbau der ohnehin schon hohen Marktanteile durch TA, ist es wegen der langen Vertragsbindungsfristen<br />

und den Umstellungskosten für die bisherigen eTel-Kunden schwierig, den Anbieter zu wechseln.<br />

Diese festgestellten Wettbewerbsprobleme werden jedoch aus Sicht des VAT durch die im Endkundenbereich<br />

auferlegten Auflagen nicht beseitigt. Wechselwilligen eTel-Kunden wurde kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt<br />

und auch die Umstellungs- und Herstellungskosten müssten von diesen selbst bezahlt werden. Da wären<br />

noch deutlich mehr Auflagen nötig gewesen, um alle auf den Zusammenschluss zurückzuführenden Wettbewerbsprobleme<br />

zu beseitigen, aber das hätte die TA wahrscheinlich nicht goutiert.<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 20


<strong>FEEI</strong>-Netzwerk<br />

Der Deal liegt also sicher nicht im Interesse des Kunden und schon gar nicht im Sinne des Wettbewerbs und der<br />

Liberalisierung.<br />

Ihr Ansprechpartner im VAT:<br />

Mag. Jan Engelberger<br />

Geschäftsführer<br />

Tel.: 01/588 39-31<br />

E-Mail: engelberger@vat.at<br />

Fragen im Zusammenhang mit „Investitionen in Telekommunikations-Infrastruktur“ und „Infrastrukturbasierter<br />

Wettbewerb“ werden auch in der <strong>FEEI</strong>-Sparte Kommunikations- und Informationstechnik behandelt.<br />

Aktuelle Meldungen aus diesem Bereich finden Sie im Spartenmedium KIT-Info (verfügbar im Mitgliederbereich<br />

der <strong>FEEI</strong>-Website www.feei.at oder über Anforderung im <strong>FEEI</strong>).<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

Ing. R. Chodász, <strong>FEEI</strong><br />

Tel.: 01/588 39-35<br />

E-Mail: chodasz@feei.at<br />

Impressum<br />

Medieninhaber, Herausgeber, Redaktion:<br />

<strong>FEEI</strong> − Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie<br />

Mariahilfer Straße 37−39, 1060 Wien, Tel.: 01/588 39-29, Fax: 01/586 69 71, www.feei.at<br />

Für den Inhalt verantwortlich:, Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie, E-Mail: info@feei.at<br />

<strong>FEEI</strong>-Info / <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong> <strong>2007</strong> / Seite 21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!