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Präsentation - Dextra Get-Together - Dextra Rechtsschutz AG

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“Was ist bisher passiert” (3) <br />

2011 Art. 68 E-­‐VVG ersetzt durch den Entwurf des Bundesrates (Art. 66 BE-­‐<br />

VVG) -­‐> Offenlegung der Entschädigung <br />

Art. 66 BE-­‐VVG <br />

1 Werden die Versicherungsmakler... von Dri:en mi:els Provisionen, Courtagen <br />

und anderen geldwerten Vorteilen entschädigt, die mit dem zu vermi:elnden <br />

Vertrag zusammenhängen, so müssen sie die Versicherungsnehmer... vollständig, <br />

wahrheitsgetreu und verständlich darüber informieren. <br />

2 Die Informa;on erfolgt schriDlich und beinhaltet Art und Höhe der Leistung. <br />

Sie hat vor Abschluss oder vor Änderung des Vertrags zu erfolgen. Ist zu diesem <br />

Zeitpunkt die Leistung betragsmässig nicht feststellbar, muss umfassend und in <br />

verständlicher Form über deren Art und Weise der Berechnung informiert werden. <br />

Gemäss Art. 45a BE-­‐V<strong>AG</strong> sind Zusatzentschädigungen (Superprovisionen) nicht <br />

mehr zulässig!

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