Präsentation - Dextra Get-Together - Dextra Rechtsschutz AG
Präsentation - Dextra Get-Together - Dextra Rechtsschutz AG
Präsentation - Dextra Get-Together - Dextra Rechtsschutz AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
“Was ist bisher passiert” (3) <br />
2011 Art. 68 E-‐VVG ersetzt durch den Entwurf des Bundesrates (Art. 66 BE-‐<br />
VVG) -‐> Offenlegung der Entschädigung <br />
Art. 66 BE-‐VVG <br />
1 Werden die Versicherungsmakler... von Dri:en mi:els Provisionen, Courtagen <br />
und anderen geldwerten Vorteilen entschädigt, die mit dem zu vermi:elnden <br />
Vertrag zusammenhängen, so müssen sie die Versicherungsnehmer... vollständig, <br />
wahrheitsgetreu und verständlich darüber informieren. <br />
2 Die Informa;on erfolgt schriDlich und beinhaltet Art und Höhe der Leistung. <br />
Sie hat vor Abschluss oder vor Änderung des Vertrags zu erfolgen. Ist zu diesem <br />
Zeitpunkt die Leistung betragsmässig nicht feststellbar, muss umfassend und in <br />
verständlicher Form über deren Art und Weise der Berechnung informiert werden. <br />
Gemäss Art. 45a BE-‐V<strong>AG</strong> sind Zusatzentschädigungen (Superprovisionen) nicht <br />
mehr zulässig!