14.01.2015 Aufrufe

Präsentation - Dextra Get-Together - Dextra Rechtsschutz AG

Präsentation - Dextra Get-Together - Dextra Rechtsschutz AG

Präsentation - Dextra Get-Together - Dextra Rechtsschutz AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Vermiklung / Vermiklerrecht. <br />

Art. 40 V<strong>AG</strong>: Versicherungsvermi:ler und -­‐Vermi:lerinnen sind, <br />

unabhängig von ihrer Bezeichnung, Personen, die im Interesse von <br />

Versicherungsunternehmen oder anderen Personen <br />

Versicherungsverträge anbieten oder abschliessen. <br />

Öffentliches Recht <br />

V<strong>AG</strong>, AVO <br />

Gebundene, ungebundene<br />

Vermittler <br />

Allgemeine Aufsicht/<br />

Missbrauchsaufsicht Art. 46/47/51<br />

AVO <br />

Erweiterte Aufsicht <br />

Ungebundene Vermittler Art. 43<br />

V<strong>AG</strong> <br />

Erfüllung von Voraussetzungen zur<br />

Berufsausübung <br />

Privatrecht <br />

OR, VVG <br />

Agenten = Verkaufsvermittler <br />

Makler = Einkaufsvermittler <br />

Spezialist im Namen des Kunden <br />

Auftragsrecht massgebend, Art.<br />

394ff. OR: Durch die Annahme<br />

eines Auftrags verpflichtet sich der<br />

Beauftragte, die ihm übertragenen<br />

Geschäfte oder Dienste<br />

vertragsgemäss zu besorgen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!