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Neuer Kollektivvertrag ab 1. Mai 2013 für Karosseriebautechniker ...

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Rahmenrechtliche Änderung<br />

Hinsichtlich der Pflichtpraktikanten, sowie der Ferialarbeitnehmer wurde eine neue Regelung vereinbart.<br />

Die Lehrlingsentschädigungen werden <strong>ab</strong> 0<strong>1.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> als Monatsbeträge ausgewiesen. Für<br />

Berufskraftfahrer werden die Kosten der Weiterbildungsmaßnahmen gemäß § 19b Güterbeförderungsgesetz<br />

übernommen, der Arbeitnehmer muss diese Schulung jedoch in seiner Freizeit durchführen.<br />

Die konkreten Ausformulierungen zu diesen Punkten finden Sie in Anhang II.<br />

Für Mitgliedsbetriebe, die über eine Gewerbeberechtigung <strong>für</strong> die Ausübung des Spenglerhandwerks<br />

verfügen, gilt der <strong>Kollektivvertrag</strong> <strong>für</strong> Arbeiter im metallverarbeitenden Gewerbe in der Fassung vom<br />

<strong>1.</strong> Jänner <strong>2013</strong> siehe auch www.spenglerinnung.at – Punkt „Arbeitsrecht und <strong>Kollektivvertrag</strong>“,<br />

<strong>für</strong> Mitgliedsbetriebe, die über eine Gewerbeberechtigung <strong>für</strong> die Ausübung des Lackiererhandwerks<br />

verfügen, gilt der <strong>Kollektivvertrag</strong>, den die Bundesinnung der Maler und Tapezierer mit der Gewerkschaft<br />

Bau-Holz <strong>ab</strong>geschlossen hat, in der Fassung vom <strong>1.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> siehe auch hier.<br />

Für weitere Auskünfte über den neuen <strong>Kollektivvertrag</strong> wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige<br />

Fachvertretung der <strong>Karosseriebautechniker</strong>, Karosserielackierer und der Wagner.<br />

Bundesinnung der <strong>Karosseriebautechniker</strong>, Karosserielackierer und der Wagner<br />

Wien, am 27.6.<strong>2013</strong><br />

Erik Paul Papinski<br />

Bundesinnungsmeister<br />

Mag. Dietmar Schönfuß<br />

Geschäftsführer<br />

Beilagen:<br />

Anhang I: KV-Löhne und Lehrlingsentschädigungssätze<br />

Anhang II: Neuregelungen des Rahmenkollektivvertrages <strong>für</strong> das Holz- und Kunststoffverarbeitende<br />

Gewerbe die Bundesinnung der <strong>Karosseriebautechniker</strong>, Karosserielackierer und der Wagner betreffend<br />

<strong>2013</strong>-3-KV-MitgliederInfo KV-Abschluss Karosseriebauer-Mag.DS-EM

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