1 Vertraulichkeits- und Schutzvertrag betreffend vertrauliche ...
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zwischen<br />
<strong>Vertraulichkeits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schutzvertrag</strong> <strong>betreffend</strong> <strong>vertrauliche</strong> Informationen<br />
der Funkwerk Dabendorf GmbH, Märkische Straße, 15806 Dabendorf, Deutschland,<br />
vertreten durch …………………….,<br />
<strong>und</strong><br />
– nachfolgend: „Funkwerk“ –<br />
der ......................................., ................................., ......................................, vertreten durch<br />
.....................................................................,<br />
– nachfolgend: “Vertragspartner” –<br />
– Funkwerk <strong>und</strong> Vertragspartner nachfolgend einzeln auch „Partei“ <strong>und</strong> gemeinsam<br />
„Parteien“ –.<br />
0. Präambel<br />
Die Parteien beabsichtigen Geschäftsbeziehungen in den folgende Bereichen (nachfolgend<br />
insgesamt: “Geschäftsbeziehung”): …………………………………………………………….<br />
…………………………………………………………………………………………………<br />
…………………………………………………………………………………………………...<br />
......................................................................................................................................................<br />
Mit Hinblick auf die von den Parteien jeweils innegehaltenen <strong>vertrauliche</strong>n Informationen, die<br />
im Rahmen der Geschäftsbeziehung jeweils der anderen Partei zugänglich gemacht werden,<br />
vereinbaren die Parteien nunmehr die nachfolgenden Regelungen über die Wahrung der<br />
Vertraulichkeit <strong>und</strong> den Schutz der entsprechenden Informationen (nachfolgend „Vertrag“).<br />
1. Vertrauliche Informationen<br />
“Vertrauliche Informationen” umfassen alle Patente, Lizenzen <strong>und</strong> Know-how, Produkte,<br />
Produktionspläne <strong>und</strong> technische Spezifikationen, Designinformationen, Prototypen,<br />
Testverfahren <strong>und</strong> -ergebnisse, sonstige Pläne <strong>und</strong> Aufstellungen <strong>und</strong> Beschreibungen,<br />
Muster, Marketing- <strong>und</strong> Vertriebspläne einschließlich Terminplanungen <strong>und</strong> allen anderen<br />
geschäftlichen, technischen <strong>und</strong> finanziellen Informationen, gleich ob schriftlich,<br />
elektronisch, mündlich oder in welcher Form auch immer mitgeteilt, es sei denn, diese<br />
Informationen sind bei Eröffnung ausdrücklich als „nicht vertraulich“ oder ähnlich<br />
bezeichnet. Gleichermaßen gelten sämtliche Informationen insbesondere aus Vorführungen,<br />
Inspektionen, Testverfahren <strong>und</strong> anderen Untersuchungen <strong>betreffend</strong> Patente, Lizenzen,<br />
Know-how, Produkte, Produktpläne <strong>und</strong> Technologien, Modelle oder Prototypen ebenfalls als<br />
“Vertrauliche Informationen”, <strong>und</strong> zwar der Partei zugehörig, deren Technologie bzw.<br />
Produkt wie vorbeschrieben untersucht wird.<br />
Ausgenommen hiervon sind Informationen der vorbezeichneten Art, soweit die empfangende<br />
Partei hinsichtlich dieser Informationen schriftlich nachweislich belegen kann, dass diese<br />
Informationen<br />
1
- öffentlich bekannt sind oder werden, ohne das dies auf eine gesetzes- oder vertragswidrige<br />
Handlung der die Information empfangenden Partei zurückzuführen ist; oder<br />
- der empfangenden Partei von einer dritten, zur Mitteilung berechtigten Partei offengelegt<br />
bzw. mitgeteilt wurden; oder<br />
- der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Mitteilung im Rahmen dieses Vertrages bereits<br />
bekannt waren.<br />
2. Gegenstand <strong>und</strong> Reichweite des Vertrages<br />
Der Vertrag erstreckt auf sämtliche während der Laufzeit dieses Vertrages von der<br />
mitteilenden Partei an die empfangende Partei im Rahmen der Geschäftsbeziehung<br />
mitgeteilten Vertraulichen Informationen. Die strikte Verpflichtung zur Einhaltung der<br />
Vertraulichkeit <strong>und</strong> des Schutzes <strong>betreffend</strong> die Vertraulichen Informationen bleibt auch nach<br />
Beendigung oder Ablauf dieses Vertrages für weitere 3 (drei) Jahre, gerechnet ab dem Tage<br />
der Beendigung oder des Ablaufes, in Kraft; andere vorgehende gesetzliche oder vertragliche<br />
Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt.<br />
3. Wahrung der Vertraulichkeit/Beschränkte Nutzung<br />
3.1 Die Parteien sind verpflichtet, die ihnen mitgeteilten Vertraulichen Informationen strikt<br />
vertraulich entsprechend den von ihnen angewendeten Schutzregelungen für eigene<br />
<strong>vertrauliche</strong> Informationen, mindestens aber gemäß dem üblichen Standard, zu behandeln.<br />
Insbesondere dürfen die Vertraulichen Informationen nicht dritten Parteien mitgeteilt bzw.<br />
diesen anderweitig offenbart werden.<br />
Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt gleichermaßen auch gegenüber<br />
staatlichen <strong>und</strong> entsprechenden öffentlichen Einrichtungen <strong>und</strong> Behörden. Für den Fall, dass<br />
die empfangende Partei aufgr<strong>und</strong> entsprechender Rechtslage, Verordnung oder<br />
Rechtsentscheid verpflichtet ist, die von der mitteilenden Partei erhaltenen Vertraulichen<br />
Informationen offenzulegen, ist die empfangende Partei verpflichtet, die mitteilende Partei<br />
unverzüglich über die Verpflichtung zur Offenlegung zu unterrichten, um es der mitteilenden<br />
Partei zu ermöglichen, eine rechtliche oder sonstige Abwehr einzuleiten. Für den Fall, dass<br />
eine solche rechtliche oder sonstige Abwehr nicht erwirkt wird, darf die empfangende Partei<br />
die Vertraulichen Informationen nur in dem unbedingt rechtlich gebotenen zwingenden<br />
Mindestumfang offenlegen.<br />
3.2 Die empfangende Partei darf die empfangenen Vertraulichen Informationen nur für <strong>und</strong><br />
beschränkt auf die Zwecke der Geschäftsbeziehung verwenden; jegliche andere Nutzung ist<br />
untersagt.<br />
3.3 Unbeschadet weiterer Pflichten der empfangenden Partei aus <strong>und</strong> im Zusammenhang mit<br />
ihrer Verantwortlichkeit <strong>und</strong> Haftung ist diese zudem verpflichtet, den Zugang zu den<br />
Vertraulichen Informationen auf den Personenkreis zu beschränken, der diesen Zugang<br />
unbedingt benötigt, <strong>und</strong> diesen Personenkreis auf die Verpflichtung zur Wahrung der<br />
Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen <strong>und</strong> den nur beschränkt gestatteten Gebrauch<br />
hinzuweisen <strong>und</strong> zugleich sicherzustellen, dass diese die Bedingungen dieses Vertrages<br />
einhalten.<br />
2
4. Schutz/Eigentum/ Rückgabe/keine Verpflichtung<br />
4.1 Sämtliche von der mitteilenden Partei mitgeteilten Vertraulichen Informationen sind <strong>und</strong><br />
bleiben in deren Eigentum <strong>und</strong> Inhaberschaft.<br />
Die empfangende Partei hat strikt die Inhaberschaft <strong>und</strong> das Eigentum der mitteilenden Partei<br />
an den Vertraulichen Informationen einschließlich insbesondere aller gewerblichen<br />
Schutzrechte zu beachten.<br />
4.2 Der empfangenden Partei ist es nicht erlaubt, von der mitteilenden Partei erhaltene<br />
Muster, Modelle, Zeichnungen oder sonstige Vertrauliche Informationen zu vervielfältigen<br />
(einschließlich der Fertigung von Kopien), es sei denn, die mitteilende Partei hat dieses<br />
ausdrücklich erlaubt, oder die Vervielfältigung ist entsprechend dem Zweck der<br />
Geschäftsbeziehung gestattet.<br />
4.3 Auf eine entsprechende Aufforderung der mitteilenden Partei sind sämtliche übermittelten<br />
Unterlagen wie auch Muster, Modelle, Zeichnungen <strong>und</strong> sonstige verkörperte Vertraulichen<br />
Informationen an diese unverzüglich aller etwaig erstellten Vervielfältigungen <strong>und</strong> Kopien<br />
von der empfangenden Partei zurückzugeben, <strong>und</strong> sämtliche elektronisch gespeicherten<br />
Vertraulichen Informationen zu löschen.<br />
4.4 Eine Verpflichtung zur Mitteilung von Vertraulichen Informationen besteht nicht.<br />
5. Keine Rechtsgewährung/Haftungsbeschränkungen<br />
5.1 Mit diesem Vertrag <strong>und</strong> seiner Durchführung, insbesondere der Mitteilung von<br />
Vertraulichen Informationen, werden keinerlei Lizenz- oder sonstige Rechte gegenüber der<br />
anderen Partei erteilt; dies gilt insbesondere hinsichtlich von Patentrechten,<br />
Patentanwendungen, Marken, Copyrights, Betriebsgeheimnissen oder sonstigen gewerblichen<br />
Schutzrechten, oder sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Rechten.<br />
5.2 Jegliche Haftung der mitteilenden Partei aus <strong>und</strong> im Zusammenhang mit übermittelten<br />
Informationen, insbesondere Vertraulichen Informationen, ist ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
6. Geltendes Recht/Gerichtswahl<br />
6.1 Für den Vertrag gilt deutsches Recht.<br />
6.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Potsdam (Deutschland).<br />
7. Verschiedenes<br />
7.1 Hinsichtlich dieses Vertrages wie auch seiner Änderung gilt Schriftform.<br />
7.2 Jegliche Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen<br />
Zustimmung der anderen Partei.<br />
7.3 Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sich<br />
eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon<br />
nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu<br />
ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht, oder eine etwa fehlende Regelung<br />
3
durch eine solche zu ergänzen, die sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise in Kenntnis des<br />
Regelungsbedarfes getroffen hätten.<br />
7.4 Der Vertrag wird für einen Zeitraum von ........ (........) Jahren abgeschlossen, <strong>und</strong> kann<br />
jederzeit durch einvernehmliche Bestimmung zwischen den Parteien verlängert werden.<br />
……………………., den ………………………<br />
_______________________<br />
Funkwerk Dabendorf GmbH<br />
_____________________________________<br />
Vertragspartner/……………………………….<br />
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