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Verkaufsprospekt - Quant.Capital Management GmbH

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Die Mindestanlagesumme beträgt für die Anteilklasse <strong>Quant</strong>.Möbius Golden Cross Diversified R bei Einmalanlage<br />

100,-- Euro (in Worten: einhundert Euro) und für Folgezahlungen ebenfalls 100,-- Euro (in Worten:<br />

einhundert Euro)<br />

Für die Anteilklasse <strong>Quant</strong>.Möbius Golden Cross Diversified I beträgt die Mindestanlagesumme bei Einmalanlage<br />

und für Folgezahlungen jeweils 1.000.000,-- Euro (in Worten: eine Million Euro).<br />

Sparpläne sind für beide Anteilklassen nicht möglich.<br />

Rücknahme von Anteilen<br />

Die Anleger können unabhängig von der Mindestanlagesumme grundsätzlich bewertungstäglich die Rücknahme<br />

von Anteilen verlangen. Rücknahmeaufträge sind bei der Depotbank oder der Gesellschaft selbst zu<br />

stellen.<br />

Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile grundsätzlich jederzeit zum jeweils geltenden Rücknahmepreis,<br />

der dem Anteilwert – ggf. abzüglich eines Rücknahmeabschlages - entspricht, für Rechnung des Sondervermögens<br />

zurückzunehmen.<br />

Rücknahmeaufträge werden zu dem am Tage der Auszahlung ermittelten Rücknahmepreis zurückgenommen.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) kann die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt werden.<br />

Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme<br />

Soweit die HANSAINVEST depotführende Stelle ist, gilt Folgendes: der Orderannahmeschluss ist für das<br />

vorliegende Sondervermögen 16.00 Uhr eines Bewertungstages. Sofern der Ordereingang bis zu diesem<br />

Zeitpunkt erfolgt, werden die zu erwerbenden bzw. zu veräußernden Fondsanteile zum Ausgabepreis bzw.<br />

zum Rücknahmepreis des folgenden Bewertungstages abgerechnet (forward pricing). Bei Kaufaufträgen ist<br />

zudem Voraussetzung, dass der Anlagebetrag bei der kontoführenden Bank der HANSAINVEST eingegangen<br />

ist und die HANSAINVEST bis 16.00 Uhr eine entsprechende Gutschriftanzeige von der Bank erhalten<br />

hat. Abrechnungsstichtag ist somit der auf den Eingang des Auftrages folgende Wertermittlungstag.<br />

Anlageformen<br />

HANSAINVEST-Depots<br />

Anteile an dem Sondervermögen können in ein bei der HANSAINVEST geführtes Depot erworben werden.<br />

Die Depotgebühr beträgt derzeit 12,-- EUR p.a.. Die jeweils aktuellen Konditionen können dem geltenden<br />

Preisverzeichnis unter www.hansainvest.com entnommen werden. Die HANSAINVEST übernimmt in diesen<br />

Fällen neben ihrer Funktion der Verwaltung des Sondervermögens als Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen<br />

des Depotgeschäftes die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen für den Anleger des Sondervermögens.<br />

Depoteröffnungsaufträge sind erhältlich bei der HANSAINVEST sowie ihren Vertriebspartnern.<br />

Depots bei Kreditinstituten<br />

Anteile an dem Sondervermögen können in Depots bei anderen Kreditinstituten erworben werden. In diesen<br />

Fällen übernimmt das jeweilige Kreditinstitut die Verwahrung und Verwaltung der Anteile. Einzelheiten werden<br />

jeweils über die depotführende Stelle geregelt.<br />

Aussetzung der Anteilrücknahme<br />

Die Gesellschaft kann die Rücknahme der Anteile zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände<br />

vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen<br />

lassen. Außergewöhnliche Umstände liegen zum Beispiel vor, wenn eine Börse, an der ein wesentlicher Teil<br />

der Wertpapiere des Sondervermögens gehandelt wird, außerplanmäßig geschlossen ist oder wenn die<br />

Vermögensgegenstände des Sondervermögens nicht bewertet werden können.<br />

Der Gesellschaft bleibt es vorbehalten, die Anteile erst dann zu dem dann gültigen Preis zurückzunehmen<br />

oder umzutauschen, wenn sie unverzüglich, jedoch unter Wahrung der Interessen aller Anleger, Vermögensgegenstände<br />

des Sondervermögens veräußert hat.<br />

Die Gesellschaft unterrichtet die Anleger durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger und<br />

unter www.hansainvest.com über die Aussetzung und die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile.<br />

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