2013 - Gerolsbach
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Seite 10 Bürgerblatt <strong>Gerolsbach</strong> 6. März <strong>2013</strong><br />
Stellungnahmen nur zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes:<br />
1. Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm, vom 10.01.13:<br />
Planungsrechtliche und ortsplanerische Beurteilung<br />
1.<br />
Den Stellungnahmen der Höheren Landesplanungsbehörde<br />
und des Regionalen Planungsverbandes kommen in Bezug auf<br />
die Zielsetzung des Landesentwicklungsplanes 2006 zur Reduzierung<br />
des Flächenverbrauches besondere Bedeutung zu.<br />
Der Flächenbedarfsnachweis ist für den gesamten Geltungsbereich<br />
der Flächennutzungsplan-Änderung zu führen.<br />
Der Bedarfsnachweis muss am Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren<br />
teilnehmen – ein Querverweis auf das Bebauungsplan-Verfahren<br />
ist nicht möglich.<br />
2.<br />
Die erforderliche Ortsrandeingrünung ist bereits im Flächennutzungsplan<br />
angemessen zu berücksichtigen.<br />
Beschluss<br />
Zu 1.<br />
Das Flächennutzungsplan-Verfahren und das Bebauungsplan-<br />
Verfahren werden parallel durchgeführt, d.h. sämtliche Unterlagen<br />
werden den Behörden und der Öffentlichkeit gleichzeitig<br />
zur Stellungnahme vorgelegt.<br />
Mit Ausnahme des Landratsamtes haben sämtliche Träger öffentlicher<br />
Belange – auch die Regierung von Oberbayern, der<br />
regionale Planungsverband und der Regionsbeauftragte – ihre<br />
Stellungnahmen für beide Verfahren auch zusammengefasst.<br />
In den Stellungnahmen wird der Bedarfsnachweis als schlüs -<br />
sig und ausreichend beurteilt – die Planungen (Flächennutzungsplan-Änderung<br />
und Bebauungsplan-Änderung) ste hen<br />
den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.<br />
Der Bedarfsnachweis wird der Genehmigungsfassung der<br />
16. Flächennutzungsplan-Änderung ebenfalls beigelegt, so -<br />
daß beide Planungen die kompletten Verfahrensunterlagen<br />
enthalten.<br />
Der Bedarfsnachweis bezieht sich sehr wohl auch auf die die<br />
gesamte Fläche der Flächennutzungsplan-Änderung für den<br />
Zeitraum der nächsten 10 Jahre und ist damit – wie von der<br />
Höheren Landesplanungsbehörde bestätigt – ausreichend.<br />
Zu 2.<br />
Die geplante Eingrünung des gesamten Baugebietes ist in der<br />
Flächennutzungsplan-Änderung dargestellt.<br />
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlaßt<br />
2. Naturschutzrechtliche Beurteilung<br />
Zur Schaffung einer wirksamen Ortsrandeingrünung sollte die<br />
Fläche mindestens 10 m tief und auf öffentlichem Grund sein.<br />
Beschluss<br />
Der Gemeinderat ist aus wirtschaftlichen und logistischen<br />
Überlegungen nicht bereit die notwendige Orts rand ein grü -<br />
nung auf öffentlichem Grund festzusetzen.<br />
Im Zuge der Bebauungsplanung wird ein 6 m breiter Streifen<br />
mit besonderer Pflanzbindung innerhalb der Ortsrandgrundstücke<br />
festgesetzt.<br />
Folgende Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungnahme<br />
zur 16. Flächennutzungsplan-Änderung im Zusammenhang<br />
mit dem parallel verlaufenden Bebauungsplan-Verfahren<br />
(BP Nr. 28 „SO für Pferdesport und Beherbergungsanlagen<br />
– 3. Änderung) abgegeben:<br />
– Regierung von Oberbayern, München, vom 11.01.<strong>2013</strong><br />
– Planungsverband Region Ingolstadt, Ingolstadt, vom 14.12.2012<br />
– Regionsbeauftragter für die Region Ingolstadt bei der Re gie -<br />
rung von Oberbayern vom 12.12.2012<br />
– Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vom 19.12.2012<br />
– Staatliches Bauamt Ingolstadt vom 09.01.<strong>2013</strong><br />
– Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Pfaffen ho -<br />
fen, vom 07.12.2012<br />
– Handwerkskammer für München und Oberbayern, München,<br />
vom 20.06.2012<br />
– Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern,<br />
München vom 19.12.2012<br />
– Vermessungsamt Pfaffenhofen, vom 07.12.2012<br />
– Bayerischer Bauernverband, Ingolstadt vom 10.01.<strong>2013</strong><br />
– Amt für ländliche Entwicklung, München vom 11.12.2012<br />
– E.ON Bayern, Pfaffenhofen, vom 13.12.2012<br />
– Markt Hohenwart, vom 06.12.2012<br />
– Gemeinde Hilgertshausen-Tandern, vom 14.01.<strong>2013</strong><br />
– Gemeinde Scheyern, vom 12.12.2012<br />
– Gemeinde Waidhofen vom 23.01.13<br />
Die Stellungnahmen werden im Zuge des nachfolgenden Bebauungsplan-Verfahrens<br />
behandelt.<br />
Stellungnahmen nur zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.<br />
28 „SO für Pferdesport und Beherbergungsanlagen“ bzw. gemeinsam<br />
mit der 16.Änderung des Flächennutzungsplanes:<br />
1. Regierung von Oberbayern, Stellungnahme vom 11.07.2012<br />
Die Erläuterungen zur vorgelegten Bedarfsberechnung er schei -<br />
nen schlüssig.<br />
Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht<br />
entgegen.<br />
Der Hinweis zur Nutzung regenerativer Energien wird aufrecht<br />
erhalten.<br />
Beschluss<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />
Auf die Abwägung vom 17.09.2012 wird verweisen.<br />
2. Planungsverband, Stellungnahme vom 14.12.2012<br />
Regionsbeauftragter, Stellungnahme vom 12.12.2012<br />
Für die vorliegenden Planungen ist noch von einer bedarfsgerechten<br />
Entwicklung auszugehen.<br />
Zukünftige Planungen sind verstärkt auf eine Aktivierung der<br />
Innenentwicklung zu fokussieren.<br />
Den Planungen kann aus Sicht der Regionalplanung zugestimmt<br />
werden.<br />
Es wird bedauert, dass keine über das gesetzlich geforderte Maß<br />
hinausgehenden Aussagen zu Energieeffizienz getroffen werden.<br />
Beschluss<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />
3. Landratsamt Pfaffenhofen, Stellungnahme vom 10.01.<strong>2013</strong><br />
3.1 Planungsrechtliche und ortsplanerische Beurteilung<br />
zu 1.<br />
Das Baulückenkataster sollte zur Nachvollziehbarkeit durch<br />
einen Erläuterungstext ergänzt werden.<br />
Die Vorgehensweise der Befragung der Haushalte sollte kurz erläutert<br />
werden um die Baulandtypen zu verdeutlichen.<br />
Der Datenschutz sollte unbedingt beachtet werden.<br />
zu 2.<br />
Die Bauleitplanung muss eine Planungssicherheit gewährleisten<br />
und die Umsetzung des Planvorhabens für jedermann nachvollziehbar<br />
darstellen.<br />
zu 3.<br />
Die Entscheidung über die Reihenfolge der einzelnen Bauabschnitte<br />
sollte in der alternativen Prüfung ergänzt werden.<br />
zu 4.<br />
Auf eine landschaftsgerechte Baugestaltung ist zu achten.<br />
zu 5.<br />
Eine wirkungsvolle Ein- und Durchgrünung mit entsprechenden<br />
Gehölzpflanzungen ist sicherzustellen.<br />
Beschluss<br />
zu 1.<br />
In Abstimmung mit der Verwaltung wird der Zusammenstellung<br />
der vorhandenen Reserveflächen im Gemeindegebiet eine kurze<br />
Erläuterung beigefügt.<br />
zu 2.<br />
Die festgesetzten Höhenlagen der Gebäude sind nach Auf fas -<br />
sung des Gemeinderates ausreichend um eine Planungs sicher -<br />
heit zu gewährleisten.<br />
zu 3.<br />
Eine Erklärung zu den getroffenen Bauabschnitten wird im Umweltbericht<br />
ergänzt.<br />
zu 4. und 5.<br />
Siehe Abwägung vom 17.09.2012<br />
3.2 Naturschutzrechtliche Beurteilung<br />
Auf die Stellungnahme vom 03.07.2012 wird verwiesen.