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2013 - Gerolsbach

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Seite 10 Bürgerblatt <strong>Gerolsbach</strong> 6. März <strong>2013</strong><br />

Stellungnahmen nur zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes:<br />

1. Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm, vom 10.01.13:<br />

Planungsrechtliche und ortsplanerische Beurteilung<br />

1.<br />

Den Stellungnahmen der Höheren Landesplanungsbehörde<br />

und des Regionalen Planungsverbandes kommen in Bezug auf<br />

die Zielsetzung des Landesentwicklungsplanes 2006 zur Reduzierung<br />

des Flächenverbrauches besondere Bedeutung zu.<br />

Der Flächenbedarfsnachweis ist für den gesamten Geltungsbereich<br />

der Flächennutzungsplan-Änderung zu führen.<br />

Der Bedarfsnachweis muss am Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren<br />

teilnehmen – ein Querverweis auf das Bebauungsplan-Verfahren<br />

ist nicht möglich.<br />

2.<br />

Die erforderliche Ortsrandeingrünung ist bereits im Flächennutzungsplan<br />

angemessen zu berücksichtigen.<br />

Beschluss<br />

Zu 1.<br />

Das Flächennutzungsplan-Verfahren und das Bebauungsplan-<br />

Verfahren werden parallel durchgeführt, d.h. sämtliche Unterlagen<br />

werden den Behörden und der Öffentlichkeit gleichzeitig<br />

zur Stellungnahme vorgelegt.<br />

Mit Ausnahme des Landratsamtes haben sämtliche Träger öffentlicher<br />

Belange – auch die Regierung von Oberbayern, der<br />

regionale Planungsverband und der Regionsbeauftragte – ihre<br />

Stellungnahmen für beide Verfahren auch zusammengefasst.<br />

In den Stellungnahmen wird der Bedarfsnachweis als schlüs -<br />

sig und ausreichend beurteilt – die Planungen (Flächennutzungsplan-Änderung<br />

und Bebauungsplan-Änderung) ste hen<br />

den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.<br />

Der Bedarfsnachweis wird der Genehmigungsfassung der<br />

16. Flächennutzungsplan-Änderung ebenfalls beigelegt, so -<br />

daß beide Planungen die kompletten Verfahrensunterlagen<br />

enthalten.<br />

Der Bedarfsnachweis bezieht sich sehr wohl auch auf die die<br />

gesamte Fläche der Flächennutzungsplan-Änderung für den<br />

Zeitraum der nächsten 10 Jahre und ist damit – wie von der<br />

Höheren Landesplanungsbehörde bestätigt – ausreichend.<br />

Zu 2.<br />

Die geplante Eingrünung des gesamten Baugebietes ist in der<br />

Flächennutzungsplan-Änderung dargestellt.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlaßt<br />

2. Naturschutzrechtliche Beurteilung<br />

Zur Schaffung einer wirksamen Ortsrandeingrünung sollte die<br />

Fläche mindestens 10 m tief und auf öffentlichem Grund sein.<br />

Beschluss<br />

Der Gemeinderat ist aus wirtschaftlichen und logistischen<br />

Überlegungen nicht bereit die notwendige Orts rand ein grü -<br />

nung auf öffentlichem Grund festzusetzen.<br />

Im Zuge der Bebauungsplanung wird ein 6 m breiter Streifen<br />

mit besonderer Pflanzbindung innerhalb der Ortsrandgrundstücke<br />

festgesetzt.<br />

Folgende Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungnahme<br />

zur 16. Flächennutzungsplan-Änderung im Zusammenhang<br />

mit dem parallel verlaufenden Bebauungsplan-Verfahren<br />

(BP Nr. 28 „SO für Pferdesport und Beherbergungsanlagen<br />

– 3. Änderung) abgegeben:<br />

– Regierung von Oberbayern, München, vom 11.01.<strong>2013</strong><br />

– Planungsverband Region Ingolstadt, Ingolstadt, vom 14.12.2012<br />

– Regionsbeauftragter für die Region Ingolstadt bei der Re gie -<br />

rung von Oberbayern vom 12.12.2012<br />

– Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vom 19.12.2012<br />

– Staatliches Bauamt Ingolstadt vom 09.01.<strong>2013</strong><br />

– Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Pfaffen ho -<br />

fen, vom 07.12.2012<br />

– Handwerkskammer für München und Oberbayern, München,<br />

vom 20.06.2012<br />

– Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern,<br />

München vom 19.12.2012<br />

– Vermessungsamt Pfaffenhofen, vom 07.12.2012<br />

– Bayerischer Bauernverband, Ingolstadt vom 10.01.<strong>2013</strong><br />

– Amt für ländliche Entwicklung, München vom 11.12.2012<br />

– E.ON Bayern, Pfaffenhofen, vom 13.12.2012<br />

– Markt Hohenwart, vom 06.12.2012<br />

– Gemeinde Hilgertshausen-Tandern, vom 14.01.<strong>2013</strong><br />

– Gemeinde Scheyern, vom 12.12.2012<br />

– Gemeinde Waidhofen vom 23.01.13<br />

Die Stellungnahmen werden im Zuge des nachfolgenden Bebauungsplan-Verfahrens<br />

behandelt.<br />

Stellungnahmen nur zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.<br />

28 „SO für Pferdesport und Beherbergungsanlagen“ bzw. gemeinsam<br />

mit der 16.Änderung des Flächennutzungsplanes:<br />

1. Regierung von Oberbayern, Stellungnahme vom 11.07.2012<br />

Die Erläuterungen zur vorgelegten Bedarfsberechnung er schei -<br />

nen schlüssig.<br />

Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht<br />

entgegen.<br />

Der Hinweis zur Nutzung regenerativer Energien wird aufrecht<br />

erhalten.<br />

Beschluss<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Auf die Abwägung vom 17.09.2012 wird verweisen.<br />

2. Planungsverband, Stellungnahme vom 14.12.2012<br />

Regionsbeauftragter, Stellungnahme vom 12.12.2012<br />

Für die vorliegenden Planungen ist noch von einer bedarfsgerechten<br />

Entwicklung auszugehen.<br />

Zukünftige Planungen sind verstärkt auf eine Aktivierung der<br />

Innenentwicklung zu fokussieren.<br />

Den Planungen kann aus Sicht der Regionalplanung zugestimmt<br />

werden.<br />

Es wird bedauert, dass keine über das gesetzlich geforderte Maß<br />

hinausgehenden Aussagen zu Energieeffizienz getroffen werden.<br />

Beschluss<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />

3. Landratsamt Pfaffenhofen, Stellungnahme vom 10.01.<strong>2013</strong><br />

3.1 Planungsrechtliche und ortsplanerische Beurteilung<br />

zu 1.<br />

Das Baulückenkataster sollte zur Nachvollziehbarkeit durch<br />

einen Erläuterungstext ergänzt werden.<br />

Die Vorgehensweise der Befragung der Haushalte sollte kurz erläutert<br />

werden um die Baulandtypen zu verdeutlichen.<br />

Der Datenschutz sollte unbedingt beachtet werden.<br />

zu 2.<br />

Die Bauleitplanung muss eine Planungssicherheit gewährleisten<br />

und die Umsetzung des Planvorhabens für jedermann nachvollziehbar<br />

darstellen.<br />

zu 3.<br />

Die Entscheidung über die Reihenfolge der einzelnen Bauabschnitte<br />

sollte in der alternativen Prüfung ergänzt werden.<br />

zu 4.<br />

Auf eine landschaftsgerechte Baugestaltung ist zu achten.<br />

zu 5.<br />

Eine wirkungsvolle Ein- und Durchgrünung mit entsprechenden<br />

Gehölzpflanzungen ist sicherzustellen.<br />

Beschluss<br />

zu 1.<br />

In Abstimmung mit der Verwaltung wird der Zusammenstellung<br />

der vorhandenen Reserveflächen im Gemeindegebiet eine kurze<br />

Erläuterung beigefügt.<br />

zu 2.<br />

Die festgesetzten Höhenlagen der Gebäude sind nach Auf fas -<br />

sung des Gemeinderates ausreichend um eine Planungs sicher -<br />

heit zu gewährleisten.<br />

zu 3.<br />

Eine Erklärung zu den getroffenen Bauabschnitten wird im Umweltbericht<br />

ergänzt.<br />

zu 4. und 5.<br />

Siehe Abwägung vom 17.09.2012<br />

3.2 Naturschutzrechtliche Beurteilung<br />

Auf die Stellungnahme vom 03.07.2012 wird verwiesen.

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