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Unterwegs mit dem Fahrrad - Verkehrswacht Vechta

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Gut zu Fuß<br />

10. Wer auf den Gehweg gehört.<br />

Auf <strong>dem</strong> Gehweg treffen sich viele:<br />

• Fußgänger • Inline-Skater • Skateboarder<br />

• Kickboarder • Rollstuhlfahrer und • Radfahrer<br />

Krankenfahrstuhlfahrer<br />

<strong>mit</strong> Schritttempo<br />

Kinder unter 8 Jahren müssen <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Rad auf <strong>dem</strong> Gehweg fahren,<br />

Kinder ab 8 bis unter 10 Jahre dürfen den Gehweg benutzen.<br />

Nicht schubsen. Nicht im Weg stehen. Gemütlich auf <strong>dem</strong> Gehweg<br />

bummeln. Ein wenig träumen. War wieder nicht. Schon holen<br />

uns »Hindernisse« in die raue Wirklichkeit des Gehwegs zurück.<br />

Stoßen Sie sich nicht an <strong>Fahrrad</strong>ständern, abgestellten Fahrrädern<br />

oder Kinderrollern, Mülltonnen, Werbeschildern, Tischen und Stühlen,<br />

Verkehrsschildern oder sogar an parkenden Autos.<br />

Parkende Kraftfahrzeuge gehören nicht auf den Gehweg, aber<br />

manchmal ist das Parken durch Schilder und Markierungen ausdrücklich<br />

erlaubt.<br />

• Fehlt ein Gehweg und müssen Fußgänger die Fahrbahn betreten,<br />

können Sie innerorts entweder am linken oder rechten<br />

Fahrbahnrand gehen. Das entscheiden Sie.<br />

Außerorts sollten Sie am linken Fahrbahnrand gehen. Dann<br />

Gut zu Fuß 11

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