Unterwegs mit dem Fahrrad - Verkehrswacht Vechta
Unterwegs mit dem Fahrrad - Verkehrswacht Vechta
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Gut zu Fuß<br />
10. Wer auf den Gehweg gehört.<br />
Auf <strong>dem</strong> Gehweg treffen sich viele:<br />
• Fußgänger • Inline-Skater • Skateboarder<br />
• Kickboarder • Rollstuhlfahrer und • Radfahrer<br />
Krankenfahrstuhlfahrer<br />
<strong>mit</strong> Schritttempo<br />
Kinder unter 8 Jahren müssen <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Rad auf <strong>dem</strong> Gehweg fahren,<br />
Kinder ab 8 bis unter 10 Jahre dürfen den Gehweg benutzen.<br />
Nicht schubsen. Nicht im Weg stehen. Gemütlich auf <strong>dem</strong> Gehweg<br />
bummeln. Ein wenig träumen. War wieder nicht. Schon holen<br />
uns »Hindernisse« in die raue Wirklichkeit des Gehwegs zurück.<br />
Stoßen Sie sich nicht an <strong>Fahrrad</strong>ständern, abgestellten Fahrrädern<br />
oder Kinderrollern, Mülltonnen, Werbeschildern, Tischen und Stühlen,<br />
Verkehrsschildern oder sogar an parkenden Autos.<br />
Parkende Kraftfahrzeuge gehören nicht auf den Gehweg, aber<br />
manchmal ist das Parken durch Schilder und Markierungen ausdrücklich<br />
erlaubt.<br />
• Fehlt ein Gehweg und müssen Fußgänger die Fahrbahn betreten,<br />
können Sie innerorts entweder am linken oder rechten<br />
Fahrbahnrand gehen. Das entscheiden Sie.<br />
Außerorts sollten Sie am linken Fahrbahnrand gehen. Dann<br />
Gut zu Fuß 11