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und Neusprachliches Gymnasium mit dem Schwerpunkt Musik

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2. Noten <strong>und</strong> Bewertungen: Der Wahlunterricht ist nicht mehr versetzungsrelevant im<br />

negativen Sinne, er kann aber bei positiven Ergebnissen als Ausgleich im Rang eines<br />

Nebenfaches gewertet werden.<br />

Im Einzelnen gilt: Die Fremdsprachen im Wahlunterricht werden im Zeugnis auf der<br />

Notenskala von Note 1 bis Note 6 bewertet, versetzungsrelevant im positiven Sinne werden<br />

nur die Noten von 1 bis 3. Schlechtere Noten als die Note 3 haben keinen Einfluss mehr auf<br />

die Versetzung.<br />

Die anderen Wahlfächer werden <strong>mit</strong> den Noten von 1 bis 3 bewertet. Ist die Bewertung<br />

schlechter als die Note 3, so erscheint auf <strong>dem</strong> Zeugnis der Vermerk „teilgenommen“. Die<br />

Noten von 1 bis 3 können als Ausgleichsnoten bei der Versetzung positiv wirksam werden.<br />

Für die Teilnahme an den Kursen gelten die gleichen Bedingungen wie für den<br />

Regelunterricht: Die Nichtteilnahme am Unterricht muss schriftlich entschuldigt werden. Hat<br />

der Schüler die Belegpflicht nicht erfüllt, dann wird kein Nachweis ausgestellt <strong>und</strong> der Kurs<br />

gilt als nicht besucht.<br />

3. Nachweise: Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler erhalten ein Formblatt (s. Anlage), auf <strong>dem</strong> die<br />

besuchten Kurse aufgelistet <strong>und</strong> vom Kursleiter jeweils am Ende des Schul(halb)jahres<br />

bestätigt werden. Dieses Formblatt muss zu den Zeugnissen genommen werden. Es dient<br />

als Nachweis der Belegung <strong>und</strong> ist infolgedessen eigenständig von Schülerinnen <strong>und</strong><br />

Schülern sorgfältig zu führen.<br />

Am Ende der 8. Klassen wird überprüft, wie weit die Schüler <strong>und</strong> Schülerinnen ihrer<br />

Belegpflicht bis dahin nachgekommen sind.<br />

R. Beek<br />

Schulleiterin

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