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und Neusprachliches Gymnasium mit dem Schwerpunkt Musik

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Diltheyschule<br />

Alt- <strong>und</strong> <strong>Neusprachliches</strong> <strong>Gymnasium</strong><br />

<strong>mit</strong> <strong>dem</strong> <strong>Schwerpunkt</strong> <strong>Musik</strong><br />

Georg-August-Straße 16<br />

65195 Wiesbaden<br />

Telefon: 0611 31-2522<br />

Telefax: 0611 31-5946<br />

Mail: dilthey-schule@wiesbaden.de<br />

Homepage: www.dilthey-schule.de<br />

Sehr geehrte Eltern,<br />

wir informieren Sie <strong>mit</strong> diesem Schreiben über die Regelungen zum Wahlunterricht (WU).<br />

Die gültige St<strong>und</strong>entafel sieht vor, dass jeder Schüler / jede Schülerin eine Teilnahme am<br />

Wahlunterricht im Umfang von 5 St<strong>und</strong>en bis zum Ende der Klasse 9 nachweisen muss.<br />

Diese St<strong>und</strong>entafel ist an der Diltheyschule um eine St<strong>und</strong>e auf 4 St<strong>und</strong>en gekürzt.<br />

Insgesamt 2 St<strong>und</strong>en können in den 5.–7. Klassen für WU angerechnet werden.<br />

Jeweils im Frühjahr wird es dann eine Informationsveranstaltung für den aktuellen Jahrgang<br />

7 geben, die Ihnen die einzelnen Angebote für die Jahrgänge 8 <strong>und</strong> 9 vorstellt. Die<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler der Jahrgangsstufe 7 können da<strong>mit</strong> rechnen, dass vor den<br />

Sommerferien bekannt gegeben wird, welchen WU-Kurs sie besuchen können.<br />

1. Anrechnungsmodalitäten:<br />

– In den Jahrgängen 5-7 können insgesamt 2 St<strong>und</strong>en in folgenden AGs angesammelt<br />

werden: <strong>Musik</strong>, Kunst, Theater, Schreibwerkstatt, Chor, Orchester, musikalische Ensembles,<br />

Zirkus sowie die zusätzlichen St<strong>und</strong>en im <strong>Schwerpunkt</strong> <strong>Musik</strong>.<br />

– In den Jahrgängen 8-9 können die 3. Fremdsprachen (Griechisch, Latein, Französisch<br />

sowie die Sprachen auf der Wiesbadenleiste) im Rahmen des Wahlunterrichts belegt<br />

werden. Die modernen Fremdsprachen werden dreistündig unterrichtet, Griechisch, das den<br />

Rang der 2. Fremdsprache übernimmt, sofern Latein 1. Fremdsprache ist, wird 4-stündig<br />

unterrichtet.<br />

Die Belegverpflichtung für die 3. Fremdsprachen gilt für 2 Jahre.<br />

Weitere Kurse im Rahmen des WU-Angebotes, die zweistündig angeboten werden, sind:<br />

Informatik, Nawi, <strong>Schwerpunkt</strong>fach Kunst sowie alle musikalischen Ensembles <strong>und</strong><br />

Theaterensembles.<br />

– In den 9. Klassen wird einstündiger Förderunterricht in den Fächern Mathematik, Englisch<br />

<strong>und</strong> Latein angeboten, der den Wahlunterricht in der Jahrgangsstufe 9 ersetzen kann, da der<br />

zeitliche Aufwand für die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler die eine St<strong>und</strong>e Unterricht weit<br />

übersteigt.<br />

Die 3. Fremdsprachen bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />

Für den Förderunterricht werden Schüler <strong>und</strong> Schülerinnen am Ende der Jahrgangsstufe 8<br />

vorgeschlagen, es handelt sich hier also nicht um eine Wahl.<br />

Der Wahlunterricht beginnt <strong>mit</strong> der 8. Klasse, unabhängig davon, ob bereits 2 St<strong>und</strong>en in den<br />

Jahrgängen 5–7 angesammelt wurden. Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die am Ende der<br />

Jahrgangsstufe 8 4 WU-St<strong>und</strong>en vorweisen können, haben ihre Belegverpflichtung für die<br />

Sek. I erfüllt; sie brauchen in Jahrgangsstufe 9 keinen Wahlunterricht zu besuchen.<br />

Dies gilt jedoch nicht für die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eine 3. Fremdsprache belegt<br />

haben. Eine Abwahl ist hier nicht möglich, jedoch kann der Förderunterricht zusätzlich<br />

besucht werden.


2<br />

2. Noten <strong>und</strong> Bewertungen: Der Wahlunterricht ist nicht mehr versetzungsrelevant im<br />

negativen Sinne, er kann aber bei positiven Ergebnissen als Ausgleich im Rang eines<br />

Nebenfaches gewertet werden.<br />

Im Einzelnen gilt: Die Fremdsprachen im Wahlunterricht werden im Zeugnis auf der<br />

Notenskala von Note 1 bis Note 6 bewertet, versetzungsrelevant im positiven Sinne werden<br />

nur die Noten von 1 bis 3. Schlechtere Noten als die Note 3 haben keinen Einfluss mehr auf<br />

die Versetzung.<br />

Die anderen Wahlfächer werden <strong>mit</strong> den Noten von 1 bis 3 bewertet. Ist die Bewertung<br />

schlechter als die Note 3, so erscheint auf <strong>dem</strong> Zeugnis der Vermerk „teilgenommen“. Die<br />

Noten von 1 bis 3 können als Ausgleichsnoten bei der Versetzung positiv wirksam werden.<br />

Für die Teilnahme an den Kursen gelten die gleichen Bedingungen wie für den<br />

Regelunterricht: Die Nichtteilnahme am Unterricht muss schriftlich entschuldigt werden. Hat<br />

der Schüler die Belegpflicht nicht erfüllt, dann wird kein Nachweis ausgestellt <strong>und</strong> der Kurs<br />

gilt als nicht besucht.<br />

3. Nachweise: Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler erhalten ein Formblatt (s. Anlage), auf <strong>dem</strong> die<br />

besuchten Kurse aufgelistet <strong>und</strong> vom Kursleiter jeweils am Ende des Schul(halb)jahres<br />

bestätigt werden. Dieses Formblatt muss zu den Zeugnissen genommen werden. Es dient<br />

als Nachweis der Belegung <strong>und</strong> ist infolgedessen eigenständig von Schülerinnen <strong>und</strong><br />

Schülern sorgfältig zu führen.<br />

Am Ende der 8. Klassen wird überprüft, wie weit die Schüler <strong>und</strong> Schülerinnen ihrer<br />

Belegpflicht bis dahin nachgekommen sind.<br />

R. Beek<br />

Schulleiterin

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