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BGI 521 "Leitern sicher benutzen"

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<strong>Leitern</strong><br />

<strong>sicher</strong> benutzen<br />

BG-Information<br />

<strong>BGI</strong> <strong>521</strong>


Informationsschriften<br />

Anschläger (<strong>BGI</strong> 556)<br />

Arbeiten an Bildschirmgeräten (<strong>BGI</strong> 742)<br />

Arbeiten an Gebäuden und Anlagen<br />

vorbereiten und durchführen (<strong>BGI</strong> 831)<br />

Arbeiten in engen Räumen (<strong>BGI</strong> 534)<br />

Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern (<strong>BGI</strong> 5074)<br />

Arbeitsschutz im Handwerksbetrieb (<strong>BGI</strong> 741)<br />

Arbeitsschutz will gelernt sein – Ein Leitfaden für den<br />

Sicherheitsbeauftragten (<strong>BGI</strong> 587)<br />

Arbeits<strong>sicher</strong>heit durch<br />

vorbeugenden Brandschutz (<strong>BGI</strong> 560)<br />

Auftreten von Dioxinen (PCDD/PCDF) bei der Metallerzeugung<br />

und Metallbearbeitung (<strong>BGI</strong> 722)<br />

Belastungstabellen für Anschlagmittel (<strong>BGI</strong> 622)<br />

Beurteilung der Gesundheitsgefährdung durch Schweißrauche<br />

– Hilfestellung für die schweißtechnische<br />

Praxis (<strong>BGI</strong> 616) – (als pdf unter www.vmbg.de)<br />

Damit Sie nicht ins Stolpern kommen (<strong>BGI</strong> 5013)<br />

Der erste Tag – Leitfaden für den<br />

Unternehmer als Organisationshilfe und zur<br />

Unterweisung von Neulingen (<strong>BGI</strong> 568)<br />

Der Familienbetrieb – Das Wichtigste für Sicherheit<br />

und Gesundheit in Kleinbetrieben (<strong>BGI</strong> 5030)<br />

Einsatz von Fremdfirmen<br />

im Rahmen von Werkverträgen (<strong>BGI</strong> 865)<br />

Elektrofachkräfte (<strong>BGI</strong> 548)<br />

Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben (<strong>BGI</strong> 839)<br />

Elektrostatisches Beschichten (<strong>BGI</strong> 764)<br />

Fahrzeug-Instandhaltung (<strong>BGI</strong> 550)<br />

Gabelstaplerfahrer (<strong>BGI</strong> 545)<br />

Galvaniseure (<strong>BGI</strong> 552)<br />

Gasschweißer (<strong>BGI</strong> 554)<br />

Gebrauch von Hebebändern und<br />

Rundschlingen aus Chemiefasern (<strong>BGI</strong> 873)<br />

Gefährdungen in der<br />

Kraftfahrzeug-Instandhaltung (<strong>BGI</strong> 808)<br />

Gefahren beim Umgang mit Blei und<br />

seinen anorganischen Verbindungen (<strong>BGI</strong> 843)<br />

Gefahren durch Sauerstoff (<strong>BGI</strong> 644)<br />

Gefahrstoffe in Gießereien (<strong>BGI</strong> 806)<br />

Gießereiarbeiter (<strong>BGI</strong> 549)<br />

Handwerker (<strong>BGI</strong> 547)<br />

Hautschutz in Metallbetrieben (<strong>BGI</strong> 658)<br />

Hitzearbeit<br />

Erkennen – beurteilen – schützen (<strong>BGI</strong> 579)<br />

Inhalt und Ablauf der Ausbildung<br />

zur Fachkraft für Arbeits<strong>sicher</strong>heit (<strong>BGI</strong> 838)<br />

Informationen zur Ausbildung<br />

der Fachkraft für Arbeits<strong>sicher</strong>heit (<strong>BGI</strong> 838-1)<br />

Instandhalter (<strong>BGI</strong> 577)<br />

Jugendliche (<strong>BGI</strong> 624)<br />

Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe<br />

(<strong>BGI</strong> 762)<br />

Kranführer (<strong>BGI</strong> 555)<br />

Lackierer (<strong>BGI</strong> 557)<br />

Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien (<strong>BGI</strong> 5017)<br />

Lärm am Arbeitsplatz in der Metall-Industrie (<strong>BGI</strong> 688)<br />

<strong>Leitern</strong> <strong>sicher</strong> benutzen (<strong>BGI</strong> <strong>521</strong>)<br />

Lichtbogenschweißer (<strong>BGI</strong> 553)<br />

Maschinen der Zerspanung (<strong>BGI</strong> 5003)<br />

Mensch und Arbeitsplatz (<strong>BGI</strong> 523)<br />

Metallbau-Montagearbeiten (<strong>BGI</strong> 544)<br />

Montage, Demontage und Instandsetzung von<br />

Aufzugsanlagen (<strong>BGI</strong> 779)<br />

Montage von Profiltafeln für Dach und Wand (<strong>BGI</strong> 5075)<br />

Nitrose Gase beim Schweißen<br />

und bei verwandten Verfahren (<strong>BGI</strong> 743)<br />

Praxishilfe für Unternehmer<br />

– Schlosserei (<strong>BGI</strong> 751-1)<br />

Praxishilfe für Unternehmer<br />

– Kfz-Instandhaltung (<strong>BGI</strong> 751-2)<br />

Praxishilfe für Unternehmer<br />

– Heizung, Klima, Lüftung (<strong>BGI</strong> 751-3)<br />

Praxishilfe für Unternehmer<br />

– Galvanik (<strong>BGI</strong> 751-4)<br />

Praxishilfe für Unternehmer<br />

– Stahlbau, Metallbau (<strong>BGI</strong> 751-5)<br />

Presseneinrichter (<strong>BGI</strong> 551)<br />

Pressenprüfung (<strong>BGI</strong> 724)<br />

Prüfung von Pfannen (<strong>BGI</strong> 601)<br />

Rückengerechtes Verhalten beim Gerüstbau (<strong>BGI</strong> 821)<br />

Schadstoffe beim Schweißen<br />

und bei verwandten Verfahren (<strong>BGI</strong> 593)<br />

Schleifer (<strong>BGI</strong> 543)<br />

Schutz gegen Absturz – Auffangsysteme sachkundig<br />

auswählen, anwenden und prüfen (<strong>BGI</strong> 826)<br />

Schweißtechnische Arbeiten mit chrom- und nickellegierten<br />

Zusatz- und Grundwerkstoffen (<strong>BGI</strong> 855)<br />

Sichere Reifenmontage (<strong>BGI</strong> 884)<br />

Sichere Verwendung von<br />

Flüssiggas in Metallbetrieben (<strong>BGI</strong> 645)<br />

Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen (<strong>BGI</strong> 720)<br />

Sicherheit bei der Blechverarbeitung (<strong>BGI</strong> 604)<br />

Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung (<strong>BGI</strong> 5100)<br />

Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen (<strong>BGI</strong> 533)<br />

Sicherheit durch Betriebsanweisungen (<strong>BGI</strong> 578)<br />

Sicherheit durch Unterweisung (<strong>BGI</strong> 527)<br />

Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

bei Transport- und Lagerarbeiten (<strong>BGI</strong> 582)<br />

Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

durch Koordinieren (<strong>BGI</strong> 528)<br />

Stress am Arbeitsplatz (<strong>BGI</strong> 609)<br />

Tätigkeiten mit biologischen<br />

Arbeitsstoffen in der Metallindustrie (<strong>BGI</strong> 805)<br />

Überwachung von Metallschrott<br />

auf radioaktive Bestandteile (<strong>BGI</strong> 723)<br />

Umgang mit Gefahrstoffen (<strong>BGI</strong> 546)<br />

Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden beim<br />

Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) (<strong>BGI</strong> 746)<br />

Verringerung von Autoabgasen in der Kfz-Werkstatt (<strong>BGI</strong> 894)<br />

Wenn die Seele streikt (<strong>BGI</strong> 5046)<br />

Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher<br />

elektrischer Betriebsmittel (<strong>BGI</strong> 5090)<br />

Auf CD-ROM erhältlich:<br />

„Prävention – Arbeits<strong>sicher</strong>heit und Gesundheitsschutz”


Gerhard Stehfest<br />

Hermann Ryssy<br />

<strong>Leitern</strong> <strong>sicher</strong> benutzen<br />

Verantwortlich für den Inhalt:


Inhaltsverzeichnis<br />

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

1 Leiterarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

1.1 Anlegeleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

1.2 Stehleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

1.3 Mehrzweckleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

1.4 Podestleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

2 <strong>Leitern</strong> <strong>sicher</strong> benutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

2.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

2.1.1 <strong>Leitern</strong> als Verkehrsweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

2.1.2 <strong>Leitern</strong> als Arbeitsplatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

2.2 Benutzung von Anlegeleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

2.3 Benutzung von Stehleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

2.4 Sonderformen von <strong>Leitern</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

2.5 Podestleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

3 <strong>Leitern</strong> regelmäßig prüfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

4 <strong>Leitern</strong> instand halten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

5 Vorschriften und Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

5.1 Staatliche Vorschriften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

5.2 BG-Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

5.3 BG-Regeln, BG-Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

5.4 DIN-Normen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

Anhang 1 Kurzzeitige Arbeiten geringen Umfanges – Beispiele. . . . . . . 19<br />

Anhang 2 Muster einer Betriebsanweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

Anhang 3 Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von <strong>Leitern</strong> . . . . . . 21<br />

Anhang 4 Muster einer Frageliste zur <strong>sicher</strong>en Benutzung von <strong>Leitern</strong> . . 23<br />

2


Vorwort<br />

Diese BG-Information befasst sich mit<br />

den grundsätzlichen Anforderungen bei<br />

der Benutzung von <strong>Leitern</strong>.<br />

Eine durchzuführende Gefährdungsbeurteilung<br />

ist die Grundlage für die<br />

<strong>sicher</strong>e Benutzung von <strong>Leitern</strong>. Es werden<br />

die häufigsten Unfallursachen,<br />

Leiterarten und die Bedingungen für die<br />

<strong>sicher</strong>e Benutzung von <strong>Leitern</strong> dargestellt<br />

sowie Hinweise für die erforderlichen<br />

Prüfungen aufgeführt.<br />

Jährlich sind ca. 26 000 Unfälle mit<br />

<strong>Leitern</strong> in der gewerblichen Wirtschaft zu<br />

verzeichnen. Rund 50 % aller Absturzunfälle<br />

sind Leiterunfälle.<br />

Leiterunfälle führen zu schweren Verletzungen.<br />

Jährlich sind ca. 20 Todesfälle<br />

auf Leiterunfälle zurückzuführen.<br />

Leiterunfälle = Platz 1 bei Absturzunfällen<br />

Unfallursachen<br />

Die Hauptunfallgefahr ist zu über 95 %<br />

auf die Benutzung von <strong>Leitern</strong> zurückzuführen.<br />

Das Versagen von Leiterteilen,<br />

z. B. Brechen eines Holmes, einer<br />

Sprosse oder anderer Bauteile, spielt eine<br />

untergeordnete Rolle.<br />

Die meisten Unfälle ereignen sich bei der<br />

Benutzung von Anlege- und Stehleitern<br />

(Bild 1 auf Seite 4).<br />

Häufigste Unfallursachen sind<br />

● Verwenden einer ungeeigneten Leiter,<br />

● Verwendung einer schadhaften Leiter,<br />

● Ab- bzw. Wegrutschen des Leiterfußes<br />

oder Leiterkopfes,<br />

● Um- oder Wegkippen der Leiter –<br />

mangelhafte, nicht stand<strong>sicher</strong>e Aufstellung,<br />

● Verlust des Gleichgewichtes,<br />

z. B. durch seitliches Herauslehnen<br />

oder un<strong>sicher</strong>en Stand auf den<br />

Leitersprossen,<br />

● Abrutschen von den Leitersprossen,<br />

● Mitnahme von sperrigem Material,<br />

● Benutzung einer Stehleiter zum<br />

Übersteigen auf höher gelegene<br />

Arbeitsplätze,<br />

● Verwendung einer unverhältnismäßig<br />

langen Leiter (sehr hoher Arbeitsplatz<br />

bzw. Aufstieg) sowie<br />

● Verwendung einer zu kurzen Leiter<br />

als Verkehrsweg (Leiterkopf ragt nicht<br />

mindestens 1 m über die Ausstiegsstellen).<br />

3


Die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten”<br />

(BGV C 22) besagt, dass<br />

z. B. Anlegeleitern nur für kurzzeitige<br />

Tätigkeiten geringen Umfanges verwendet<br />

werden dürfen (siehe Anhang 1).<br />

Bild 1: Verteilung der Leiterunfälle nach Leiterarten (Unfälle bei den<br />

Metall-Berufsgenossenschaften)<br />

4<br />

Stehleitern<br />

34 %<br />

Sonstige <strong>Leitern</strong><br />

6%<br />

Ebenfalls nach der Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Bauarbeiten“ (BGV C 22)<br />

verbietet sich der Einsatz der Anlegeleiter<br />

als Arbeitsplatz und als Verkehrsweg.<br />

Ausnahmen hierzu regeln § 7 (5)<br />

und § 10 (4) der BGV C 22.<br />

Anlegeleitern<br />

60 %


1 Leiterarten<br />

<strong>Leitern</strong> sind tragbar oder fahrbar und<br />

bestehen aus Stufen oder Sprossen, die<br />

mit Wangen oder Holmen verbunden<br />

sind. Sie können mit Anbauteilen und<br />

ggf. Zubehör ausgestattet sein.<br />

1.1 Anlegeleitern<br />

Anlegeleitern sind <strong>Leitern</strong>, die zu ihrer<br />

Benutzung an ein Bauteil angelegt<br />

werden (Bilder 1-1, 1-2, 1-3 und 1-4 auf<br />

Seite 6). Zu ihnen zählen insbesondere<br />

einteilige Anlegeleitern, Schiebeleitern,<br />

Steckleitern und Rollleitern.<br />

Rollleitern – auch Regalleitern genannt –<br />

besitzen Rollen, die auf ortsfesten<br />

Schienen laufen.<br />

Bild 1-1: Einteilige Sprossenanlegeleiter<br />

Bild 1-2: Stufenanlegeleiter<br />

Bild 1-3: Steckleiter<br />

5


Bild 1-4: Schiebeleiter (hier mit Seilzug)<br />

1.2 Stehleitern<br />

Stehleitern sind zweischenklige frei<br />

stehende <strong>Leitern</strong> (Bilder 1-5 und 1-6). Sie<br />

können aus Einzelteilen oder mit einseitig<br />

aufgesetzter Schiebeleiter zusammengesetzt<br />

werden.<br />

Stehleitern können auch verfahrbar sein<br />

(fahrbare Stehleitern).<br />

6<br />

Bild 1-5: Sprossenstehleiter<br />

Bild 1-6: Stufenstehleiter<br />

einseitig besteigbar<br />

beidseitig besteigbar


1.3 Mehrzweckleitern<br />

Mehrzweckleitern können als Stehoder<br />

Anlegeleitern zur jeweils anderen<br />

Bauart umgerüstet werden (Bild 1-7).<br />

1.4 Podestleitern<br />

Podestleitern sind einseitig oder beidseitig<br />

besteigbare Aufstiege mit Stufen<br />

oder Flachsprossen und umwehrter<br />

Plattform (Bild 1-8).<br />

Bild 1-7: Mehrzweckleiter Bild 1-8: Podestleiter<br />

7


2 <strong>Leitern</strong> <strong>sicher</strong> benutzen<br />

2.1 Allgemeines<br />

Bevor der Unternehmer eine Leiter als<br />

Verkehrsweg zu einem hoch gelegenen<br />

Arbeitsplatz oder als Arbeitsplatz bereitstellen<br />

und benutzen kann, muss er im<br />

Rahmen der Gefährdungsbeurteilung<br />

ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel<br />

für die Tätigkeiten und den<br />

Verkehrsweg <strong>sicher</strong>er ist (z. B. Gerüst,<br />

fahrbare Hubarbeitsbühne, Treppen,<br />

Rampen, Aufzüge).<br />

Die Betriebs<strong>sicher</strong>heitsverordnung<br />

(BetrSichV) fordert im Anhang 2 Nr. 5.1.4:<br />

„Die Benutzung einer Leiter als hoch<br />

gelegener Arbeitsplatz ist auf Umstände<br />

zu beschränken, unter denen die Benutzung<br />

anderer, <strong>sicher</strong>erer Arbeitsmittel<br />

wegen der geringen Gefährdung und<br />

wegen der geringen Dauer der Benutzung<br />

oder der vorhandenen baulichen<br />

Gegebenheiten, die der Arbeitgeber nicht<br />

ändern kann, nicht gerechtfertigt ist.“<br />

Beispiele für bauliche Gegebenheiten:<br />

● enge Räume<br />

(Kessel, Behälter, Kanäle),<br />

● enge Regalgänge,<br />

● Zugang zu Dächern,<br />

● Reparatur und Wartung von Maschinen<br />

und Anlagen (kurzzeitig).<br />

<strong>Leitern</strong> sind in der erforderlichen, der<br />

Arbeitsaufgabe entsprechenden Bauart,<br />

der erforderlichen und zugelassenen<br />

Größe, dem erforderlichen Werkstoff,<br />

dem notwendigen Zubehör und der notwendigen<br />

Anzahl bereitzustellen und<br />

vom Benutzer zweckentsprechend zu<br />

8<br />

benutzen. Beim Einsatz von <strong>Leitern</strong><br />

ist neben den Tätigkeiten auch die Umgebung<br />

zu berücksichtigen.<br />

Bei der Auswahl einer Leiter ist u. a.<br />

Folgendes zu beachten:<br />

● ausreichende Größe,<br />

● ausreichende Tragkraft,<br />

● Bodenbeschaffenheit<br />

(z. B. glatt, nachgiebig, uneben),<br />

● auszuführende Tätigkeiten und<br />

● Arbeitsumgebung.<br />

Zusätzliche Gefahren können ausgehen<br />

von<br />

● elektrischen Anlagen,<br />

● Anlagen mit Explosionsgefahr,<br />

● Rohrleitungen, Behältern,<br />

● Schächten, Kanälen, Gruben,<br />

● maschinellen Anlagen,<br />

● Kranen und Förderanlagen,<br />

● Absturzkanten und<br />

● senkrecht stehenden Bewährungsstählen.<br />

Der Hersteller von <strong>Leitern</strong> erstellt für<br />

den Benutzer eine Betriebsanleitung, die<br />

an der Leiter deutlich erkennbar und<br />

dauerhaft angebracht sein muss.<br />

Die Betriebsanleitung kann in schriftlicher<br />

Form oder als Piktogramm gestaltet sein<br />

(Bild 2-1).<br />

Die Benutzer müssen in angemessenen<br />

Zeitabständen, mindestens jedoch<br />

einmal jährlich, über die Gefahren und<br />

die notwendigen Schutzmaßnahmen<br />

beim Benutzen von <strong>Leitern</strong> unterwiesen<br />

werden. Hilfsmittel für die Unterwei-


sungen sind die Betriebsanleitung des<br />

Herstellers und die Betriebsanweisung<br />

des benutzenden Unternehmens<br />

(siehe BG-Informationen „Sicherheit<br />

durch Betriebsanweisungen“ [<strong>BGI</strong> 578]<br />

und „Sicherheit durch Unterweisung“<br />

[<strong>BGI</strong> 527]).<br />

Die wichtigsten Unterweisungsinhalte<br />

für eine <strong>sicher</strong>e Benutzung von <strong>Leitern</strong><br />

können z. B. sein:<br />

● Nur geeignete <strong>Leitern</strong> einsetzen und<br />

diese bestimmungsgemäß benutzen<br />

(stand<strong>sicher</strong> und <strong>sicher</strong> begehbar).<br />

● Mängel dem Vorgesetzten melden und<br />

Leiter der Benutzung entziehen.<br />

Bild 2-1:<br />

Betriebsanleitung<br />

mit Piktogrammen<br />

● Schadhafte <strong>Leitern</strong> nicht verwenden<br />

und vor Weiterbenutzung von einer<br />

fachlich geeigneten Person (Fachbetrieb<br />

oder Hersteller) sachgerecht instand<br />

setzen lassen. Schadhaft sind<br />

<strong>Leitern</strong> z. B. bei eingeschnittenen,<br />

angerissenen Sprossen und Holmen<br />

und Knickstellen (beachte Bedienungsanleitung/Checklisten<br />

der Hersteller).<br />

● Aufstellung auf tragfähigem Untergrund.<br />

● Geeignete, <strong>sicher</strong>e Anlegestellen<br />

verwenden (nicht geeignet sind Glasscheiben,<br />

Spanndrähte, Stangen,<br />

unverschlossene Türen usw.).<br />

● Sichern der Leiterfüße gegen Wegrutschen,<br />

Einsinken usw.<br />

9


● Einhaltung des Anstellwinkels von<br />

Anlegeleitern (siehe Abschnitt 2.2).<br />

● Sicherung des Leiterkopfes von<br />

Anlegeleitern gegen Abrutschen und<br />

Wegkippen.<br />

● Stehleitern nicht zum Übersteigen<br />

auf Bühnen, Galerien oder andere hoch<br />

gelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege<br />

verwenden.<br />

● Stehleitern nicht als Anlegeleiter benutzen.<br />

● Stehleitern nur mit Spreiz<strong>sicher</strong>ung<br />

verwenden (Ketten, Gurte, Gelenke).<br />

● Sicherung bei Aufstellung von <strong>Leitern</strong><br />

in Verkehrswegen (Absperrung, Kennzeichnung,<br />

Sicherungsposten).<br />

● Wangen und Holme nicht provisorisch<br />

verlängern.<br />

● Beim Benutzen von <strong>Leitern</strong> geeignetes<br />

Schuhwerk tragen (z. B. ausreichendes<br />

Profil).<br />

● Immer für <strong>sicher</strong>en Kontakt zur Leiter<br />

sorgen (dies ist z. B. gegeben, wenn sich<br />

der Benutzer beim Aufstieg immer mit<br />

einer Hand an der Leiter festhalten kann).<br />

Hinweise für eine <strong>sicher</strong>e Benutzung von<br />

<strong>Leitern</strong> ergeben sich auch aus der auf der<br />

Leiter angebrachten Betriebsanleitung des<br />

Herstellers in Form von Piktogrammen.<br />

Achtung!<br />

Werden <strong>Leitern</strong> ausgeliehen und benutzt,<br />

so sind diese vor der weiteren Benutzung<br />

auf den <strong>sicher</strong>en und ordnungsgemäßen<br />

Zustand zu prüfen.<br />

Die zuvor aufgeführten Kriterien sind<br />

dabei zu berücksichtigen.<br />

10<br />

2.1.1 <strong>Leitern</strong> als Verkehrsweg<br />

Aufstiege zu Arbeitsplätzen sind als<br />

Treppen oder Laufstege auszuführen.<br />

Befinden sich Aufstiege im Verkehrsweg<br />

zu Arbeitsplätzen, dürfen nur in Ausnahmefällen<br />

<strong>Leitern</strong> benutzt werden.<br />

Ausnahmen sind:<br />

● Höhe ≤ 5 m<br />

– als Aufstieg für kurzzeitige Bauarbeiten<br />

(siehe Anhang 1)<br />

– als Zugänge zu Arbeitsplätzen in<br />

Schächten, wenn Treppen nicht eingebaut<br />

werden können<br />

● in Gerüsten<br />

– als innen liegender Leitergang über<br />

maximal zwei Gerüstlagen<br />

– als außen liegender Leitergang bis<br />

maximal 5 m Höhe<br />

2.1.2 <strong>Leitern</strong> als Arbeitsplatz<br />

Anlegeleitern dürfen als Arbeitsplätze<br />

bei Bauarbeiten nicht verwendet werden<br />

(Bild 2-2).<br />

Ausnahmen:<br />

● Standplatz nicht höher als 7 m<br />

● Arbeitsdauer ≤ 2 Stunden bei Standplatzhöhe<br />

> 2 m<br />

● Werkzeug und Material nicht schwerer<br />

als 10 kg<br />

● mitgeführte Gegenstände nicht größer<br />

als 1 m2 (Windangriffsfläche)<br />

● keine zusätzlichen Gefahren durch<br />

Arbeitsstoffe, z. B. Gefahrstoffe, oder<br />

Geräte, z. B. Hochdruckreiniger


● Kraftaufwand für Ausführung der<br />

Arbeiten gering<br />

● Beschäftigte stehen mit beiden Füßen<br />

auf einer Sprosse<br />

Bild 2-2: Gefährdungen beim<br />

Benutzen von <strong>Leitern</strong><br />

2.2 Benutzung<br />

von Anlegeleitern<br />

Anlegeleitern müssen im richtigen Winkel<br />

angelegt werden. Sie sind so anzulegen,<br />

dass sie mindestens 1 m über die Austrittsstelle<br />

hinausragen. Auch wenn die<br />

Leiter als Verkehrsweg/Zugang genutzt<br />

wird, muss sie an der Austrittsstelle<br />

mindestens 1 m überstehen. Andernfalls<br />

sind gleichwertige Haltevorrichtungen,<br />

z. B. Griffe, vorzusehen.<br />

Anlegewinkel α bei Stufenanlegeleiter<br />

60° bis 70°, bei Sprossenanlegeleiter<br />

65° bis 75° (Bild 2-3).<br />

Bild 2-3: Anlegewinkel und Überstand<br />

11


Anlegeleitern sind am Leiterfuß und/<br />

oder Leiterkopf so zu <strong>sicher</strong>n, dass ein<br />

Umkippen, Wegrutschen, Versinken<br />

usw. vermieden wird (Bild 2-4).<br />

Bild 2-4: Sicherungsmaßnahmen für<br />

Anlegeleitern und Einsatz von Zubehör<br />

12<br />

2.3 Benutzung von Stehleitern<br />

Stehleitern<br />

● müssen an den Schenkeln fest angebrachte<br />

Spreiz<strong>sicher</strong>ungen (z. B.<br />

Ketten, Gurte, Drahtseile, siehe Bild 2-5)<br />

haben oder mit selbsteinrastenden<br />

Gelenken ausgestattet sein.<br />

● dürfen zusammengeklappt nicht als<br />

Anlegeleiter und nicht als Verkehrsweg<br />

zum Übersteigen auf hoch gelegene<br />

Arbeitsplätze verwendet werden.<br />

● müssen – wenn verfahrbar (fahrbare<br />

Stehleiter) – gegen Verschieben ge<strong>sicher</strong>t<br />

sein, selbsttätig wirkend beim<br />

Besteigen (Bild 2-6).<br />

● müssen <strong>sicher</strong> aufgestellt sein, z. B. durch<br />

geeignete Holmverlängerung (Bild 2-7).<br />

Bild 2-5: Sichere Benutzung von Stehleitern<br />

tragfähige Standfläche<br />

Spreiz<strong>sicher</strong>ung<br />

oberhalb der Gelenke<br />

kein Widerlager<br />

Holmverlängerung auf<br />

Treppen und schiefen Ebenen<br />

Stehleiter nicht als<br />

Anlegeleiter benutzen<br />

von der Stehleiter nicht<br />

auf andere Einrichtungen<br />

übersteigen<br />

oberste Stufe bzw.<br />

Sprosse ohne besondere<br />

Einrichtung nicht besteigen


Bild 2-6: Sicherungen gegen Wegrollen Bild 2-7: Sichere Aufstellung<br />

13


2.4 Sonderformen von <strong>Leitern</strong><br />

Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter<br />

(Mehrzweckleiter) können als Anlege-,<br />

Schiebe- oder Stehleiter benutzt werden<br />

(Bild 2-8).<br />

Bild 2-8: Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter – dreiteilige Mehrzweckleiter<br />

14<br />

Die Anforderungen an die jeweilige Bauart<br />

(siehe Betriebsanleitung der Hersteller,<br />

z. B. Piktogramme) sind zu beachten.<br />

Schiebeleiter<br />

Stehleiter<br />

a) Beispiel einer druckfesten Verbindung,<br />

(Druck<strong>sicher</strong>ung), z. B. Strebe,<br />

eine Seite drehbar und<br />

fest, eine Seite lösbar<br />

b) Beispiel einer zugfesten Verbindung,<br />

(Spreiz<strong>sicher</strong>ung), z. B. Kette, Band


2.5 Podestleitern<br />

… müssen<br />

● ausreichend stand<strong>sicher</strong> und tragfähig<br />

sein,<br />

● rutschhemmend ausgeführte Stufen,<br />

Flachsprossen und Podeste haben<br />

(profilierte Trittfläche, Bild 2-9),<br />

● bei mehr als 1 m Standhöhe mit<br />

einer Plattformumwehrung (Bild 2-10)<br />

und einem mindestens einseitigen<br />

Handlauf ausgestattet sein,<br />

● vor der Benutzung gegen Verfahren<br />

ge<strong>sicher</strong>t werden, wenn sie mit<br />

hand- oder fußbetätigten Feststellvorrichtungen<br />

ausgestattet sind.<br />

● Podestleitern dürfen nicht gleichzeitig<br />

von mehreren Personen betreten werden.<br />

Bild 2-9: Podestleiter mit Handlauf<br />

und Plattformumwehrung<br />

Bild 2-10: Klappbare Podestleiter<br />

15


3 <strong>Leitern</strong> regelmäßig prüfen<br />

<strong>Leitern</strong> sind Arbeitsmittel, die einer hohen<br />

Belastung ausgesetzt sind. Daher soll<br />

der Benutzer sie vor jedem Einsatz auf<br />

augenscheinliche Mängel prüfen.<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen,<br />

dass <strong>Leitern</strong> wiederkehrend auf ordnungsgemäßen<br />

Zustand geprüft werden<br />

(Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu<br />

sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher<br />

Prüfungen festzulegen.<br />

● Die Zeitabstände für die Prüfung<br />

richten sich nach den Betriebsverhältnissen,<br />

insbesondere von der Nutzungshäufigkeit,<br />

der Beanspruchung<br />

bei der Benutzung sowie der Häufigkeit<br />

und Schwere festgestellter Mängel<br />

bei vorangegangenen Prüfungen.<br />

● Der Unternehmer hat weiter zu ermitteln<br />

und festzulegen, welche notwendigen<br />

Voraussetzungen die Person<br />

erfüllen muss, die von ihm mit der<br />

Prüfung von <strong>Leitern</strong> zu beauftragen ist<br />

(BetrSichV § 3 Abs. 3).<br />

Der Zweck der Prüfungen ist die Feststellung<br />

der <strong>sicher</strong>en Funktion des<br />

Arbeitsmittels Leiter, um Arbeitsunfälle<br />

zu vermeiden.<br />

Unterliegen die Arbeitsmittel (<strong>Leitern</strong>)<br />

schädigenden Einflüssen, die die Stand<strong>sicher</strong>heit<br />

beeinträchtigen können und zu<br />

gefährlichen Situationen führen, hat der<br />

Arbeitgeber die Arbeitsmittel in kürzeren<br />

Abständen durch die beauftragte Person<br />

prüfen zu lassen.<br />

Erfahrungsgemäß bereiten die Einhaltung<br />

von Prüffristen und die systematische<br />

16<br />

Erfassung aller im Betrieb vorhandenen<br />

<strong>Leitern</strong> und anderen Aufstiegen Schwierigkeiten,<br />

wenn hierfür nicht bestimmte<br />

Hilfsmittel verwendet werden. Um die Erfassung<br />

und regelmäßige Prüfung aller<br />

<strong>Leitern</strong> <strong>sicher</strong>zustellen, empfiehlt es sich,<br />

diese zu nummerieren und in einem Kontrollbuch<br />

zu erfassen.<br />

Beispiel eines <strong>Leitern</strong>-Kontrollblattes –<br />

siehe Anhang 3.<br />

Bei der regelmäßigen Prüfung sollte<br />

besonders auf folgende Kriterien geachtet<br />

werden:<br />

● Verschleiß, Verformung (Knickstellen)<br />

und Zerstörung von Bauteilen,<br />

● fehlende Bauteile und<br />

● ordnungsgemäße Funktion der<br />

Verbindungselemente.<br />

Eine Liste, die konkrete Fragen zur<br />

<strong>sicher</strong>en Benutzung von <strong>Leitern</strong> enthält,<br />

ist im Anhang 4 aufgeführt.<br />

Achtung!<br />

Ausgeliehene <strong>Leitern</strong> vor der Benutzung<br />

auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen!<br />

Die zuvor aufgeführten Kriterien sind<br />

dabei zu berücksichtigen.


4 <strong>Leitern</strong> instand halten<br />

Der Unternehmer bzw. Vorgesetzte hat<br />

schadhafte <strong>Leitern</strong> <strong>sicher</strong> der Benutzung<br />

zu entziehen (z. B. Sperrlager, eindeutige<br />

und auffällige Kennzeichnung, anketten<br />

oder abschließen).<br />

Sie dürfen diese erst nach sachgerechter<br />

Instandsetzung, wenn die ursprüngliche<br />

Stabilität wiederhergestellt und das<br />

<strong>sicher</strong>e Begehen gewährleistet ist, für<br />

die Benutzung wieder freigeben.<br />

Unsachgemäßes Instandsetzen, z. B.<br />

Bandagen um gebrochene Leiterholme<br />

und das unsachgemäße Schweißen von<br />

Leichtmetall-<strong>Leitern</strong>, ist nicht erlaubt.<br />

Bei der Auswechslung von schadhaften<br />

oder beim Einbau von fehlenden Sprossen<br />

ist darauf zu achten, dass Sprossen<br />

gleicher Art und vom gleichen Hersteller<br />

verwendet werden.<br />

Beachte:<br />

Die Instandsetzungsarbeiten größeren<br />

Umfangs von <strong>Leitern</strong> dürfen nur<br />

von Fachpersonal (Fachbetrieb oder<br />

Hersteller) durchgeführt werden.<br />

17


5 Vorschriften und Regeln<br />

5.1 Staatliche Vorschriften<br />

● Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)<br />

● Betriebs<strong>sicher</strong>heitsverordnung (BetrSichV)<br />

5.2 BG-Vorschriften<br />

● „Grundsätze der Prävention“ (BGV A 1)<br />

● „Bauarbeiten“ (BGV C 22)<br />

● „<strong>Leitern</strong> und Tritte“ (BGV D 36)<br />

5.3 BG-Regeln, BG-Informationen<br />

● „Grundsätze der Prävention“ (BGR A 1)<br />

● „Stehleitern“ (<strong>BGI</strong> 607)<br />

● „Podestleitern“ (<strong>BGI</strong> 637)<br />

● „Umgang mit Mehrzweckleitern“ (<strong>BGI</strong> 651)<br />

● „Handlungsanleitung für den Umgang mit <strong>Leitern</strong> und Tritten“ (<strong>BGI</strong> 694)<br />

5.4 DIN-Normen<br />

● DIN EN 131-1 „<strong>Leitern</strong>; Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße“<br />

● DIN EN 131-2 „<strong>Leitern</strong>; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“<br />

● DIN EN 131-3 „<strong>Leitern</strong>; Benutzerinformationen“<br />

● DIN EN 131-4 „<strong>Leitern</strong>; Ein- oder Mehrgelenkleitern“<br />

● DIN EN 61478 „<strong>Leitern</strong> aus isolierendem Material“<br />

18


Anhang 1<br />

Kurzzeitige Arbeiten geringen Umfanges – Beispiele<br />

● Wartungs- und Inspektionsarbeiten<br />

● Mess-, Richt- und Lotarbeiten<br />

● Lampenwechsel in Leuchten<br />

● An- und Abschlagen von Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb<br />

● Ausrichten von Montageteilen<br />

● Verschrauben von einzelnen Montageteilen<br />

● Anbringen von Schildern<br />

● Reparatur von Rolltorantrieben<br />

● Anbringen und Reparatur von Markisen und Vordächern<br />

● Montage- und Instandhaltungsarbeiten an Lüftungs-, Klima- und Heizungsanlagen<br />

● Anbringen von Geländern und Verkleidungen in Wohnungen und an Häusern<br />

● Montage von kleinen Bühnen und kleinen Regalanlagen<br />

● Anstricharbeiten von kleinen Bauteilen – Reparaturanstriche<br />

● Auswechslung von Platten in Verkleidungen<br />

● Setzen von Dübeln<br />

● Reparatur und Säuberung von Dachrinnen<br />

● Spannen und Lösen von Verankerungen<br />

● Kleinreparaturen an Fassadenverkleidungen<br />

● Schießen von Ankerlöchern<br />

19


Anhang 2 – Muster einer Betriebsanweisung –<br />

20


Anhang 3 – Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von <strong>Leitern</strong> –<br />

<strong>Leitern</strong>-Kontrollblatt<br />

Formblatt zur Überprüfung von <strong>Leitern</strong> und Tritten entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift<br />

„<strong>Leitern</strong> und Tritte“ (BGV D 36) bzw. GUV-VD360.<br />

Das Formblatt wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss „Bauliche Einrichtungen“<br />

der Berufsgenossenschaften entwickelt.<br />

Die Unfallverhütungsvorschrift fordert, dass eine beauftragte Person Tritte und <strong>Leitern</strong> wiederkehrend<br />

auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich<br />

insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung<br />

sowie der Häufigkeit und Schwere der festgestellten Mängel von vorausgegangenen Prüfungen.<br />

Für Garantieansprüche ist der Nachweis der regelmäßigen Prüfung erforderlich.<br />

Inventar-Nr. der Leiter<br />

Standort/Abteilung<br />

Leiterart □ Anlegeleiter □ Mehrzweckleiter<br />

□ Schiebeleiter □ Podestleiter<br />

□ Seilzugleiter □ Steckleiter<br />

□ Stehleiter □ Tritt<br />

□ sonstige _________________________<br />

Werkstoff □ Aluminium □ Stahl<br />

□ Kunststoff □ Edelstahl<br />

Anzahl der Sprossen/Stufen<br />

Leiterlänge/Leiter gekürzt auf<br />

Hersteller/Händler<br />

Artikel/Typ-Nr.<br />

Datum der Anschaffung<br />

Datum der Aussonderung<br />

Name der beauftragten Person<br />

□ Holz<br />

Nächste Prüfung → siehe Prüfplakette<br />

Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind in der umseitig aufgeführten Tabelle festzuhalten.<br />

21


noch Anhang 3 – Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von <strong>Leitern</strong> –<br />

22<br />

Prüfkriterien 1. Prüfung 2. Prüfung 3. Prüfung 4. Prüfung 5. Prüfung<br />

1. Holme<br />

Verformung<br />

Beschädigung (z. B. Risse)<br />

Scharfe Kanten, Splitter, Grate<br />

Abnutzung<br />

Schutzbehandlung (bei Holz)<br />

2. Sprossen/Stufen/Plattform<br />

Verformung<br />

Beschädigung<br />

Scharfe Kanten, Splitter, Grate<br />

Verbindung zum Holm (z. B. Bördelung,<br />

Schraub-/Niet-Verbindung, Schweißnaht)<br />

Abnutzung (z. B. Trittfläche, Plattformauflage)<br />

3. Spreiz<strong>sicher</strong>ungen<br />

Vollständigkeit/Befestigung<br />

Funktionsfähigkeit<br />

Beschädigung<br />

4. Beschlagteile<br />

Beschädigung/Korrosion<br />

Vollständigkeit/Befestigung<br />

Funktionsfähigkeit<br />

Abnutzung<br />

Schmierung (mech. Teile)<br />

5. Leiter-/Trittfüße/Rollen<br />

Vollständigkeit/Befestiung<br />

Abnutzung/Beschädigung<br />

Funktionsfähigkeit<br />

6. Zubehör (z. B. Holmverlängerung,<br />

Fußverbreiterung, Wandabstützung)<br />

Vollständigkeit/Befestigung<br />

7. Kennzeichnung<br />

Betriebsanleitung (z. B. Piktogramm)<br />

8. Kontrollergebnis<br />

Leiter i. O. und verwendungsfähig<br />

Reparatur notwendig<br />

Leiter sofort aussondern<br />

Bemerkungen<br />

Nächste Prüfung (Monat/Jahr)<br />

Leiter überprüft Datum<br />

Unterschrift


Anhang 4 – Muster einer Frageliste zur <strong>sicher</strong>en Benutzung von <strong>Leitern</strong> –<br />

Frageliste zu:<br />

<strong>Leitern</strong><br />

Meister, Sicherheitsbeauftragter<br />

oder Sicherheitsfachkraft: Abt.:<br />

weitergegeben an: am:<br />

1. Werden die Mitarbeiter regelmäßig im richtigen Umgang mit den<br />

im Betrieb vorhandenen <strong>Leitern</strong> unterwiesen?<br />

2. Ist organisiert, dass die <strong>Leitern</strong> im Betrieb regelmäßig geprüft werden?<br />

3. Ist <strong>sicher</strong>gestellt, dass <strong>Leitern</strong> in ausreichender Art, Zahl und Länge<br />

abhängig vom Einsatzfall zur Verfügung stehen?<br />

4. Werden die Mitarbeiter dazu angehalten, eine Leiter vor Gebrauch<br />

auf augenfällige Mängel (durch Sichtkontrolle) zu prüfen und bei Mängeln<br />

diese sofort der Benutzung zu entziehen?<br />

5. Ist <strong>sicher</strong>gestellt, dass <strong>Leitern</strong> nur zu dem Zweck benutzt werden, für<br />

den sie nach ihrer Bauart bestimmt sind (z. B. Stehleitern dürfen nicht als<br />

Anlegeleitern, Anlegeleitern nicht als Laufstege benutzt werden)?<br />

6. Ist allen Mitarbeitern bekannt, dass Stühle, Hocker oder Kisten nicht<br />

als Aufstiege benutzt werden dürfen?<br />

7. Wird darauf geachtet, dass Holzleitern einen nicht deckenden Anstrich<br />

haben, damit Schäden erkennbar sind?<br />

8. Versetzen die Mitarbeiter <strong>Leitern</strong> rechtzeitig, damit beim Arbeiten<br />

ein seitliches Hinausbeugen mit der Gefahr des Kippens der Leiter vermieden<br />

wird?<br />

9. Werden Schutzmaßnahmen getroffen, wenn <strong>Leitern</strong> auf Verkehrswegen<br />

benutzt werden (z. B. Absperrung oder Warnposten)?<br />

10. Ist den Mitarbeitern bekannt, dass Glasscheiben, Spanndrähte,<br />

Stangen und unverschlossene Türen keine <strong>sicher</strong>en Anlegepunkte für<br />

<strong>Leitern</strong> sind?<br />

11. Werden Arbeiten, die einen hohen Kraftaufwand erfordern,<br />

nicht von einer Leiter ausgeführt, sondern z. B. von geeigneten anderen<br />

Einrichtungen (Fahrgerüste, Hebebühnen etc.)?<br />

12. Wird darauf geachtet, dass beim Arbeiten von der Leiter aus<br />

Werkzeuge und Materialien in geeigneten Behältnissen, z. B. Umhängetaschen,<br />

mitgeführt werden?<br />

13. Ist <strong>sicher</strong>gestellt, dass <strong>Leitern</strong> für den <strong>sicher</strong>en Stand abhängig<br />

vom Untergrund Füße mit Erdspitzen, Niveauausgleich, Holmverlängerungen<br />

oder Fußverbreiterungen besitzen?<br />

14. Wird bei der Benutzung von Anlegeleitern auf den richtigen Anstellwinkel<br />

von ca. 65° bis 75° bei Sprossenanlegeleitern und 60 bis 70° bei Stufenanlegeleitetern<br />

(durch Ellenbogenprobe) geachtet?<br />

Ergänzende, betriebsbezogene Fragen:<br />

Feststellungen und Bemerkungen<br />

23


24<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Baden-Württemberg<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

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●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />


Vereinigung der<br />

Metall-Berufsgenossenschaften (VMBG)<br />

Federführung: Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft<br />

40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45<br />

Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-4 44 und 5 45<br />

Internet: www.vmbg.de<br />

Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft (MMBG)<br />

Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft (HWBG)<br />

40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45<br />

Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-4 44<br />

Präventionsabteilung<br />

40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45<br />

Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-5 45<br />

Außendienststellen der Präventionsabteilung<br />

33602 Bielefeld · Oberntorwall 13/14<br />

Telefon (05 21) 96 70 47-4<br />

Telefax (05 21) 9 67 04-99<br />

E-Mail: ad.bielefeld@mmbg.de<br />

06842 Dessau-Roßlau · Raguhner Straße 49 b<br />

Telefon (03 40) 25 25-1 04<br />

Telefax (03 40) 25 25-3 62<br />

E-Mail: ad.dessau@mmbg.de<br />

44263 Dortmund · Semerteichstraße 98<br />

Telefon (02 31) 41 96-1 28<br />

Telefax (02 31) 41 96-1 99<br />

E-Mail: ad.dortmund@mmbg.de<br />

01109 Dresden · Zur Wetterwarte 27<br />

Telefon (03 51) 8 86-32 13<br />

Telefax (03 51) 8 86-45 76<br />

E-Mail: ad.dresden@mmbg.de<br />

Präventionshotline<br />

E-Mail: praevention@mmbg.de<br />

Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (BGM)<br />

55130 Mainz · Wilh.-Theodor-Römheld-Str. 15<br />

Telefon (0 61 31) 8 02-8 02<br />

Telefax (0 61 31) 8 02-1 28 00<br />

Internet: www.mmbg.de · www.hwbg.de<br />

40239 Düsseldorf · Graf-Recke-Straße 69<br />

Telefon (02 11) 82 24-8 38<br />

Telefax (02 11) 82 24-8 44<br />

E-Mail: ad.duesseldorf@mmbg.de<br />

51065 Köln · Berg. Gladbacher Straße 3<br />

Telefon (02 21) 67 84-2 65<br />

Telefax (02 21) 67 84-2 22<br />

E-Mail: ad.koeln@mmbg.de<br />

04109 Leipzig · Elsterstraße 8 a<br />

Telefon (03 41) 1 29 91-17<br />

Telefax (03 41) 1 29 91-11<br />

E-Mail: ad.leipzig@mmbg.de<br />

39104 Magdeburg · Ernst-Reuter-Allee 45<br />

Telefon (03 91) 5 32 29-13<br />

Telefax (03 91) 5 32 29-11<br />

E-Mail: ad.magdeburg@mmbg.de<br />

E-Mail: best@bgmet.de<br />

Internet: www.bg-metall.de<br />

02.08


Ausgabe 2008<br />

Bestell-Nr. <strong>BGI</strong> <strong>521</strong><br />

07.2008/18.200<br />

Herausgeber:<br />

Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften<br />

Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft<br />

Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft<br />

Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd<br />

Für Mitglieder anderer Berufsgenossenschaften zu beziehen durch<br />

Carl Heymanns Verlag GmbH; Ein Unternehmen von Wolters Kluwer Deutschland,<br />

Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.

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