BGI 521 "Leitern sicher benutzen"
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<strong>Leitern</strong><br />
<strong>sicher</strong> benutzen<br />
BG-Information<br />
<strong>BGI</strong> <strong>521</strong>
Informationsschriften<br />
Anschläger (<strong>BGI</strong> 556)<br />
Arbeiten an Bildschirmgeräten (<strong>BGI</strong> 742)<br />
Arbeiten an Gebäuden und Anlagen<br />
vorbereiten und durchführen (<strong>BGI</strong> 831)<br />
Arbeiten in engen Räumen (<strong>BGI</strong> 534)<br />
Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern (<strong>BGI</strong> 5074)<br />
Arbeitsschutz im Handwerksbetrieb (<strong>BGI</strong> 741)<br />
Arbeitsschutz will gelernt sein – Ein Leitfaden für den<br />
Sicherheitsbeauftragten (<strong>BGI</strong> 587)<br />
Arbeits<strong>sicher</strong>heit durch<br />
vorbeugenden Brandschutz (<strong>BGI</strong> 560)<br />
Auftreten von Dioxinen (PCDD/PCDF) bei der Metallerzeugung<br />
und Metallbearbeitung (<strong>BGI</strong> 722)<br />
Belastungstabellen für Anschlagmittel (<strong>BGI</strong> 622)<br />
Beurteilung der Gesundheitsgefährdung durch Schweißrauche<br />
– Hilfestellung für die schweißtechnische<br />
Praxis (<strong>BGI</strong> 616) – (als pdf unter www.vmbg.de)<br />
Damit Sie nicht ins Stolpern kommen (<strong>BGI</strong> 5013)<br />
Der erste Tag – Leitfaden für den<br />
Unternehmer als Organisationshilfe und zur<br />
Unterweisung von Neulingen (<strong>BGI</strong> 568)<br />
Der Familienbetrieb – Das Wichtigste für Sicherheit<br />
und Gesundheit in Kleinbetrieben (<strong>BGI</strong> 5030)<br />
Einsatz von Fremdfirmen<br />
im Rahmen von Werkverträgen (<strong>BGI</strong> 865)<br />
Elektrofachkräfte (<strong>BGI</strong> 548)<br />
Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben (<strong>BGI</strong> 839)<br />
Elektrostatisches Beschichten (<strong>BGI</strong> 764)<br />
Fahrzeug-Instandhaltung (<strong>BGI</strong> 550)<br />
Gabelstaplerfahrer (<strong>BGI</strong> 545)<br />
Galvaniseure (<strong>BGI</strong> 552)<br />
Gasschweißer (<strong>BGI</strong> 554)<br />
Gebrauch von Hebebändern und<br />
Rundschlingen aus Chemiefasern (<strong>BGI</strong> 873)<br />
Gefährdungen in der<br />
Kraftfahrzeug-Instandhaltung (<strong>BGI</strong> 808)<br />
Gefahren beim Umgang mit Blei und<br />
seinen anorganischen Verbindungen (<strong>BGI</strong> 843)<br />
Gefahren durch Sauerstoff (<strong>BGI</strong> 644)<br />
Gefahrstoffe in Gießereien (<strong>BGI</strong> 806)<br />
Gießereiarbeiter (<strong>BGI</strong> 549)<br />
Handwerker (<strong>BGI</strong> 547)<br />
Hautschutz in Metallbetrieben (<strong>BGI</strong> 658)<br />
Hitzearbeit<br />
Erkennen – beurteilen – schützen (<strong>BGI</strong> 579)<br />
Inhalt und Ablauf der Ausbildung<br />
zur Fachkraft für Arbeits<strong>sicher</strong>heit (<strong>BGI</strong> 838)<br />
Informationen zur Ausbildung<br />
der Fachkraft für Arbeits<strong>sicher</strong>heit (<strong>BGI</strong> 838-1)<br />
Instandhalter (<strong>BGI</strong> 577)<br />
Jugendliche (<strong>BGI</strong> 624)<br />
Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe<br />
(<strong>BGI</strong> 762)<br />
Kranführer (<strong>BGI</strong> 555)<br />
Lackierer (<strong>BGI</strong> 557)<br />
Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien (<strong>BGI</strong> 5017)<br />
Lärm am Arbeitsplatz in der Metall-Industrie (<strong>BGI</strong> 688)<br />
<strong>Leitern</strong> <strong>sicher</strong> benutzen (<strong>BGI</strong> <strong>521</strong>)<br />
Lichtbogenschweißer (<strong>BGI</strong> 553)<br />
Maschinen der Zerspanung (<strong>BGI</strong> 5003)<br />
Mensch und Arbeitsplatz (<strong>BGI</strong> 523)<br />
Metallbau-Montagearbeiten (<strong>BGI</strong> 544)<br />
Montage, Demontage und Instandsetzung von<br />
Aufzugsanlagen (<strong>BGI</strong> 779)<br />
Montage von Profiltafeln für Dach und Wand (<strong>BGI</strong> 5075)<br />
Nitrose Gase beim Schweißen<br />
und bei verwandten Verfahren (<strong>BGI</strong> 743)<br />
Praxishilfe für Unternehmer<br />
– Schlosserei (<strong>BGI</strong> 751-1)<br />
Praxishilfe für Unternehmer<br />
– Kfz-Instandhaltung (<strong>BGI</strong> 751-2)<br />
Praxishilfe für Unternehmer<br />
– Heizung, Klima, Lüftung (<strong>BGI</strong> 751-3)<br />
Praxishilfe für Unternehmer<br />
– Galvanik (<strong>BGI</strong> 751-4)<br />
Praxishilfe für Unternehmer<br />
– Stahlbau, Metallbau (<strong>BGI</strong> 751-5)<br />
Presseneinrichter (<strong>BGI</strong> 551)<br />
Pressenprüfung (<strong>BGI</strong> 724)<br />
Prüfung von Pfannen (<strong>BGI</strong> 601)<br />
Rückengerechtes Verhalten beim Gerüstbau (<strong>BGI</strong> 821)<br />
Schadstoffe beim Schweißen<br />
und bei verwandten Verfahren (<strong>BGI</strong> 593)<br />
Schleifer (<strong>BGI</strong> 543)<br />
Schutz gegen Absturz – Auffangsysteme sachkundig<br />
auswählen, anwenden und prüfen (<strong>BGI</strong> 826)<br />
Schweißtechnische Arbeiten mit chrom- und nickellegierten<br />
Zusatz- und Grundwerkstoffen (<strong>BGI</strong> 855)<br />
Sichere Reifenmontage (<strong>BGI</strong> 884)<br />
Sichere Verwendung von<br />
Flüssiggas in Metallbetrieben (<strong>BGI</strong> 645)<br />
Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen (<strong>BGI</strong> 720)<br />
Sicherheit bei der Blechverarbeitung (<strong>BGI</strong> 604)<br />
Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung (<strong>BGI</strong> 5100)<br />
Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen (<strong>BGI</strong> 533)<br />
Sicherheit durch Betriebsanweisungen (<strong>BGI</strong> 578)<br />
Sicherheit durch Unterweisung (<strong>BGI</strong> 527)<br />
Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
bei Transport- und Lagerarbeiten (<strong>BGI</strong> 582)<br />
Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
durch Koordinieren (<strong>BGI</strong> 528)<br />
Stress am Arbeitsplatz (<strong>BGI</strong> 609)<br />
Tätigkeiten mit biologischen<br />
Arbeitsstoffen in der Metallindustrie (<strong>BGI</strong> 805)<br />
Überwachung von Metallschrott<br />
auf radioaktive Bestandteile (<strong>BGI</strong> 723)<br />
Umgang mit Gefahrstoffen (<strong>BGI</strong> 546)<br />
Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden beim<br />
Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) (<strong>BGI</strong> 746)<br />
Verringerung von Autoabgasen in der Kfz-Werkstatt (<strong>BGI</strong> 894)<br />
Wenn die Seele streikt (<strong>BGI</strong> 5046)<br />
Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher<br />
elektrischer Betriebsmittel (<strong>BGI</strong> 5090)<br />
Auf CD-ROM erhältlich:<br />
„Prävention – Arbeits<strong>sicher</strong>heit und Gesundheitsschutz”
Gerhard Stehfest<br />
Hermann Ryssy<br />
<strong>Leitern</strong> <strong>sicher</strong> benutzen<br />
Verantwortlich für den Inhalt:
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
1 Leiterarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
1.1 Anlegeleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
1.2 Stehleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
1.3 Mehrzweckleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
1.4 Podestleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
2 <strong>Leitern</strong> <strong>sicher</strong> benutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
2.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
2.1.1 <strong>Leitern</strong> als Verkehrsweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
2.1.2 <strong>Leitern</strong> als Arbeitsplatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
2.2 Benutzung von Anlegeleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
2.3 Benutzung von Stehleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
2.4 Sonderformen von <strong>Leitern</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
2.5 Podestleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
3 <strong>Leitern</strong> regelmäßig prüfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
4 <strong>Leitern</strong> instand halten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
5 Vorschriften und Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
5.1 Staatliche Vorschriften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
5.2 BG-Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
5.3 BG-Regeln, BG-Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
5.4 DIN-Normen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
Anhang 1 Kurzzeitige Arbeiten geringen Umfanges – Beispiele. . . . . . . 19<br />
Anhang 2 Muster einer Betriebsanweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
Anhang 3 Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von <strong>Leitern</strong> . . . . . . 21<br />
Anhang 4 Muster einer Frageliste zur <strong>sicher</strong>en Benutzung von <strong>Leitern</strong> . . 23<br />
2
Vorwort<br />
Diese BG-Information befasst sich mit<br />
den grundsätzlichen Anforderungen bei<br />
der Benutzung von <strong>Leitern</strong>.<br />
Eine durchzuführende Gefährdungsbeurteilung<br />
ist die Grundlage für die<br />
<strong>sicher</strong>e Benutzung von <strong>Leitern</strong>. Es werden<br />
die häufigsten Unfallursachen,<br />
Leiterarten und die Bedingungen für die<br />
<strong>sicher</strong>e Benutzung von <strong>Leitern</strong> dargestellt<br />
sowie Hinweise für die erforderlichen<br />
Prüfungen aufgeführt.<br />
Jährlich sind ca. 26 000 Unfälle mit<br />
<strong>Leitern</strong> in der gewerblichen Wirtschaft zu<br />
verzeichnen. Rund 50 % aller Absturzunfälle<br />
sind Leiterunfälle.<br />
Leiterunfälle führen zu schweren Verletzungen.<br />
Jährlich sind ca. 20 Todesfälle<br />
auf Leiterunfälle zurückzuführen.<br />
Leiterunfälle = Platz 1 bei Absturzunfällen<br />
Unfallursachen<br />
Die Hauptunfallgefahr ist zu über 95 %<br />
auf die Benutzung von <strong>Leitern</strong> zurückzuführen.<br />
Das Versagen von Leiterteilen,<br />
z. B. Brechen eines Holmes, einer<br />
Sprosse oder anderer Bauteile, spielt eine<br />
untergeordnete Rolle.<br />
Die meisten Unfälle ereignen sich bei der<br />
Benutzung von Anlege- und Stehleitern<br />
(Bild 1 auf Seite 4).<br />
Häufigste Unfallursachen sind<br />
● Verwenden einer ungeeigneten Leiter,<br />
● Verwendung einer schadhaften Leiter,<br />
● Ab- bzw. Wegrutschen des Leiterfußes<br />
oder Leiterkopfes,<br />
● Um- oder Wegkippen der Leiter –<br />
mangelhafte, nicht stand<strong>sicher</strong>e Aufstellung,<br />
● Verlust des Gleichgewichtes,<br />
z. B. durch seitliches Herauslehnen<br />
oder un<strong>sicher</strong>en Stand auf den<br />
Leitersprossen,<br />
● Abrutschen von den Leitersprossen,<br />
● Mitnahme von sperrigem Material,<br />
● Benutzung einer Stehleiter zum<br />
Übersteigen auf höher gelegene<br />
Arbeitsplätze,<br />
● Verwendung einer unverhältnismäßig<br />
langen Leiter (sehr hoher Arbeitsplatz<br />
bzw. Aufstieg) sowie<br />
● Verwendung einer zu kurzen Leiter<br />
als Verkehrsweg (Leiterkopf ragt nicht<br />
mindestens 1 m über die Ausstiegsstellen).<br />
3
Die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten”<br />
(BGV C 22) besagt, dass<br />
z. B. Anlegeleitern nur für kurzzeitige<br />
Tätigkeiten geringen Umfanges verwendet<br />
werden dürfen (siehe Anhang 1).<br />
Bild 1: Verteilung der Leiterunfälle nach Leiterarten (Unfälle bei den<br />
Metall-Berufsgenossenschaften)<br />
4<br />
Stehleitern<br />
34 %<br />
Sonstige <strong>Leitern</strong><br />
6%<br />
Ebenfalls nach der Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Bauarbeiten“ (BGV C 22)<br />
verbietet sich der Einsatz der Anlegeleiter<br />
als Arbeitsplatz und als Verkehrsweg.<br />
Ausnahmen hierzu regeln § 7 (5)<br />
und § 10 (4) der BGV C 22.<br />
Anlegeleitern<br />
60 %
1 Leiterarten<br />
<strong>Leitern</strong> sind tragbar oder fahrbar und<br />
bestehen aus Stufen oder Sprossen, die<br />
mit Wangen oder Holmen verbunden<br />
sind. Sie können mit Anbauteilen und<br />
ggf. Zubehör ausgestattet sein.<br />
1.1 Anlegeleitern<br />
Anlegeleitern sind <strong>Leitern</strong>, die zu ihrer<br />
Benutzung an ein Bauteil angelegt<br />
werden (Bilder 1-1, 1-2, 1-3 und 1-4 auf<br />
Seite 6). Zu ihnen zählen insbesondere<br />
einteilige Anlegeleitern, Schiebeleitern,<br />
Steckleitern und Rollleitern.<br />
Rollleitern – auch Regalleitern genannt –<br />
besitzen Rollen, die auf ortsfesten<br />
Schienen laufen.<br />
Bild 1-1: Einteilige Sprossenanlegeleiter<br />
Bild 1-2: Stufenanlegeleiter<br />
Bild 1-3: Steckleiter<br />
5
Bild 1-4: Schiebeleiter (hier mit Seilzug)<br />
1.2 Stehleitern<br />
Stehleitern sind zweischenklige frei<br />
stehende <strong>Leitern</strong> (Bilder 1-5 und 1-6). Sie<br />
können aus Einzelteilen oder mit einseitig<br />
aufgesetzter Schiebeleiter zusammengesetzt<br />
werden.<br />
Stehleitern können auch verfahrbar sein<br />
(fahrbare Stehleitern).<br />
6<br />
Bild 1-5: Sprossenstehleiter<br />
Bild 1-6: Stufenstehleiter<br />
einseitig besteigbar<br />
beidseitig besteigbar
1.3 Mehrzweckleitern<br />
Mehrzweckleitern können als Stehoder<br />
Anlegeleitern zur jeweils anderen<br />
Bauart umgerüstet werden (Bild 1-7).<br />
1.4 Podestleitern<br />
Podestleitern sind einseitig oder beidseitig<br />
besteigbare Aufstiege mit Stufen<br />
oder Flachsprossen und umwehrter<br />
Plattform (Bild 1-8).<br />
Bild 1-7: Mehrzweckleiter Bild 1-8: Podestleiter<br />
7
2 <strong>Leitern</strong> <strong>sicher</strong> benutzen<br />
2.1 Allgemeines<br />
Bevor der Unternehmer eine Leiter als<br />
Verkehrsweg zu einem hoch gelegenen<br />
Arbeitsplatz oder als Arbeitsplatz bereitstellen<br />
und benutzen kann, muss er im<br />
Rahmen der Gefährdungsbeurteilung<br />
ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel<br />
für die Tätigkeiten und den<br />
Verkehrsweg <strong>sicher</strong>er ist (z. B. Gerüst,<br />
fahrbare Hubarbeitsbühne, Treppen,<br />
Rampen, Aufzüge).<br />
Die Betriebs<strong>sicher</strong>heitsverordnung<br />
(BetrSichV) fordert im Anhang 2 Nr. 5.1.4:<br />
„Die Benutzung einer Leiter als hoch<br />
gelegener Arbeitsplatz ist auf Umstände<br />
zu beschränken, unter denen die Benutzung<br />
anderer, <strong>sicher</strong>erer Arbeitsmittel<br />
wegen der geringen Gefährdung und<br />
wegen der geringen Dauer der Benutzung<br />
oder der vorhandenen baulichen<br />
Gegebenheiten, die der Arbeitgeber nicht<br />
ändern kann, nicht gerechtfertigt ist.“<br />
Beispiele für bauliche Gegebenheiten:<br />
● enge Räume<br />
(Kessel, Behälter, Kanäle),<br />
● enge Regalgänge,<br />
● Zugang zu Dächern,<br />
● Reparatur und Wartung von Maschinen<br />
und Anlagen (kurzzeitig).<br />
<strong>Leitern</strong> sind in der erforderlichen, der<br />
Arbeitsaufgabe entsprechenden Bauart,<br />
der erforderlichen und zugelassenen<br />
Größe, dem erforderlichen Werkstoff,<br />
dem notwendigen Zubehör und der notwendigen<br />
Anzahl bereitzustellen und<br />
vom Benutzer zweckentsprechend zu<br />
8<br />
benutzen. Beim Einsatz von <strong>Leitern</strong><br />
ist neben den Tätigkeiten auch die Umgebung<br />
zu berücksichtigen.<br />
Bei der Auswahl einer Leiter ist u. a.<br />
Folgendes zu beachten:<br />
● ausreichende Größe,<br />
● ausreichende Tragkraft,<br />
● Bodenbeschaffenheit<br />
(z. B. glatt, nachgiebig, uneben),<br />
● auszuführende Tätigkeiten und<br />
● Arbeitsumgebung.<br />
Zusätzliche Gefahren können ausgehen<br />
von<br />
● elektrischen Anlagen,<br />
● Anlagen mit Explosionsgefahr,<br />
● Rohrleitungen, Behältern,<br />
● Schächten, Kanälen, Gruben,<br />
● maschinellen Anlagen,<br />
● Kranen und Förderanlagen,<br />
● Absturzkanten und<br />
● senkrecht stehenden Bewährungsstählen.<br />
Der Hersteller von <strong>Leitern</strong> erstellt für<br />
den Benutzer eine Betriebsanleitung, die<br />
an der Leiter deutlich erkennbar und<br />
dauerhaft angebracht sein muss.<br />
Die Betriebsanleitung kann in schriftlicher<br />
Form oder als Piktogramm gestaltet sein<br />
(Bild 2-1).<br />
Die Benutzer müssen in angemessenen<br />
Zeitabständen, mindestens jedoch<br />
einmal jährlich, über die Gefahren und<br />
die notwendigen Schutzmaßnahmen<br />
beim Benutzen von <strong>Leitern</strong> unterwiesen<br />
werden. Hilfsmittel für die Unterwei-
sungen sind die Betriebsanleitung des<br />
Herstellers und die Betriebsanweisung<br />
des benutzenden Unternehmens<br />
(siehe BG-Informationen „Sicherheit<br />
durch Betriebsanweisungen“ [<strong>BGI</strong> 578]<br />
und „Sicherheit durch Unterweisung“<br />
[<strong>BGI</strong> 527]).<br />
Die wichtigsten Unterweisungsinhalte<br />
für eine <strong>sicher</strong>e Benutzung von <strong>Leitern</strong><br />
können z. B. sein:<br />
● Nur geeignete <strong>Leitern</strong> einsetzen und<br />
diese bestimmungsgemäß benutzen<br />
(stand<strong>sicher</strong> und <strong>sicher</strong> begehbar).<br />
● Mängel dem Vorgesetzten melden und<br />
Leiter der Benutzung entziehen.<br />
Bild 2-1:<br />
Betriebsanleitung<br />
mit Piktogrammen<br />
● Schadhafte <strong>Leitern</strong> nicht verwenden<br />
und vor Weiterbenutzung von einer<br />
fachlich geeigneten Person (Fachbetrieb<br />
oder Hersteller) sachgerecht instand<br />
setzen lassen. Schadhaft sind<br />
<strong>Leitern</strong> z. B. bei eingeschnittenen,<br />
angerissenen Sprossen und Holmen<br />
und Knickstellen (beachte Bedienungsanleitung/Checklisten<br />
der Hersteller).<br />
● Aufstellung auf tragfähigem Untergrund.<br />
● Geeignete, <strong>sicher</strong>e Anlegestellen<br />
verwenden (nicht geeignet sind Glasscheiben,<br />
Spanndrähte, Stangen,<br />
unverschlossene Türen usw.).<br />
● Sichern der Leiterfüße gegen Wegrutschen,<br />
Einsinken usw.<br />
9
● Einhaltung des Anstellwinkels von<br />
Anlegeleitern (siehe Abschnitt 2.2).<br />
● Sicherung des Leiterkopfes von<br />
Anlegeleitern gegen Abrutschen und<br />
Wegkippen.<br />
● Stehleitern nicht zum Übersteigen<br />
auf Bühnen, Galerien oder andere hoch<br />
gelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege<br />
verwenden.<br />
● Stehleitern nicht als Anlegeleiter benutzen.<br />
● Stehleitern nur mit Spreiz<strong>sicher</strong>ung<br />
verwenden (Ketten, Gurte, Gelenke).<br />
● Sicherung bei Aufstellung von <strong>Leitern</strong><br />
in Verkehrswegen (Absperrung, Kennzeichnung,<br />
Sicherungsposten).<br />
● Wangen und Holme nicht provisorisch<br />
verlängern.<br />
● Beim Benutzen von <strong>Leitern</strong> geeignetes<br />
Schuhwerk tragen (z. B. ausreichendes<br />
Profil).<br />
● Immer für <strong>sicher</strong>en Kontakt zur Leiter<br />
sorgen (dies ist z. B. gegeben, wenn sich<br />
der Benutzer beim Aufstieg immer mit<br />
einer Hand an der Leiter festhalten kann).<br />
Hinweise für eine <strong>sicher</strong>e Benutzung von<br />
<strong>Leitern</strong> ergeben sich auch aus der auf der<br />
Leiter angebrachten Betriebsanleitung des<br />
Herstellers in Form von Piktogrammen.<br />
Achtung!<br />
Werden <strong>Leitern</strong> ausgeliehen und benutzt,<br />
so sind diese vor der weiteren Benutzung<br />
auf den <strong>sicher</strong>en und ordnungsgemäßen<br />
Zustand zu prüfen.<br />
Die zuvor aufgeführten Kriterien sind<br />
dabei zu berücksichtigen.<br />
10<br />
2.1.1 <strong>Leitern</strong> als Verkehrsweg<br />
Aufstiege zu Arbeitsplätzen sind als<br />
Treppen oder Laufstege auszuführen.<br />
Befinden sich Aufstiege im Verkehrsweg<br />
zu Arbeitsplätzen, dürfen nur in Ausnahmefällen<br />
<strong>Leitern</strong> benutzt werden.<br />
Ausnahmen sind:<br />
● Höhe ≤ 5 m<br />
– als Aufstieg für kurzzeitige Bauarbeiten<br />
(siehe Anhang 1)<br />
– als Zugänge zu Arbeitsplätzen in<br />
Schächten, wenn Treppen nicht eingebaut<br />
werden können<br />
● in Gerüsten<br />
– als innen liegender Leitergang über<br />
maximal zwei Gerüstlagen<br />
– als außen liegender Leitergang bis<br />
maximal 5 m Höhe<br />
2.1.2 <strong>Leitern</strong> als Arbeitsplatz<br />
Anlegeleitern dürfen als Arbeitsplätze<br />
bei Bauarbeiten nicht verwendet werden<br />
(Bild 2-2).<br />
Ausnahmen:<br />
● Standplatz nicht höher als 7 m<br />
● Arbeitsdauer ≤ 2 Stunden bei Standplatzhöhe<br />
> 2 m<br />
● Werkzeug und Material nicht schwerer<br />
als 10 kg<br />
● mitgeführte Gegenstände nicht größer<br />
als 1 m2 (Windangriffsfläche)<br />
● keine zusätzlichen Gefahren durch<br />
Arbeitsstoffe, z. B. Gefahrstoffe, oder<br />
Geräte, z. B. Hochdruckreiniger
● Kraftaufwand für Ausführung der<br />
Arbeiten gering<br />
● Beschäftigte stehen mit beiden Füßen<br />
auf einer Sprosse<br />
Bild 2-2: Gefährdungen beim<br />
Benutzen von <strong>Leitern</strong><br />
2.2 Benutzung<br />
von Anlegeleitern<br />
Anlegeleitern müssen im richtigen Winkel<br />
angelegt werden. Sie sind so anzulegen,<br />
dass sie mindestens 1 m über die Austrittsstelle<br />
hinausragen. Auch wenn die<br />
Leiter als Verkehrsweg/Zugang genutzt<br />
wird, muss sie an der Austrittsstelle<br />
mindestens 1 m überstehen. Andernfalls<br />
sind gleichwertige Haltevorrichtungen,<br />
z. B. Griffe, vorzusehen.<br />
Anlegewinkel α bei Stufenanlegeleiter<br />
60° bis 70°, bei Sprossenanlegeleiter<br />
65° bis 75° (Bild 2-3).<br />
Bild 2-3: Anlegewinkel und Überstand<br />
11
Anlegeleitern sind am Leiterfuß und/<br />
oder Leiterkopf so zu <strong>sicher</strong>n, dass ein<br />
Umkippen, Wegrutschen, Versinken<br />
usw. vermieden wird (Bild 2-4).<br />
Bild 2-4: Sicherungsmaßnahmen für<br />
Anlegeleitern und Einsatz von Zubehör<br />
12<br />
2.3 Benutzung von Stehleitern<br />
Stehleitern<br />
● müssen an den Schenkeln fest angebrachte<br />
Spreiz<strong>sicher</strong>ungen (z. B.<br />
Ketten, Gurte, Drahtseile, siehe Bild 2-5)<br />
haben oder mit selbsteinrastenden<br />
Gelenken ausgestattet sein.<br />
● dürfen zusammengeklappt nicht als<br />
Anlegeleiter und nicht als Verkehrsweg<br />
zum Übersteigen auf hoch gelegene<br />
Arbeitsplätze verwendet werden.<br />
● müssen – wenn verfahrbar (fahrbare<br />
Stehleiter) – gegen Verschieben ge<strong>sicher</strong>t<br />
sein, selbsttätig wirkend beim<br />
Besteigen (Bild 2-6).<br />
● müssen <strong>sicher</strong> aufgestellt sein, z. B. durch<br />
geeignete Holmverlängerung (Bild 2-7).<br />
Bild 2-5: Sichere Benutzung von Stehleitern<br />
tragfähige Standfläche<br />
Spreiz<strong>sicher</strong>ung<br />
oberhalb der Gelenke<br />
kein Widerlager<br />
Holmverlängerung auf<br />
Treppen und schiefen Ebenen<br />
Stehleiter nicht als<br />
Anlegeleiter benutzen<br />
von der Stehleiter nicht<br />
auf andere Einrichtungen<br />
übersteigen<br />
oberste Stufe bzw.<br />
Sprosse ohne besondere<br />
Einrichtung nicht besteigen
Bild 2-6: Sicherungen gegen Wegrollen Bild 2-7: Sichere Aufstellung<br />
13
2.4 Sonderformen von <strong>Leitern</strong><br />
Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter<br />
(Mehrzweckleiter) können als Anlege-,<br />
Schiebe- oder Stehleiter benutzt werden<br />
(Bild 2-8).<br />
Bild 2-8: Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter – dreiteilige Mehrzweckleiter<br />
14<br />
Die Anforderungen an die jeweilige Bauart<br />
(siehe Betriebsanleitung der Hersteller,<br />
z. B. Piktogramme) sind zu beachten.<br />
Schiebeleiter<br />
Stehleiter<br />
a) Beispiel einer druckfesten Verbindung,<br />
(Druck<strong>sicher</strong>ung), z. B. Strebe,<br />
eine Seite drehbar und<br />
fest, eine Seite lösbar<br />
b) Beispiel einer zugfesten Verbindung,<br />
(Spreiz<strong>sicher</strong>ung), z. B. Kette, Band
2.5 Podestleitern<br />
… müssen<br />
● ausreichend stand<strong>sicher</strong> und tragfähig<br />
sein,<br />
● rutschhemmend ausgeführte Stufen,<br />
Flachsprossen und Podeste haben<br />
(profilierte Trittfläche, Bild 2-9),<br />
● bei mehr als 1 m Standhöhe mit<br />
einer Plattformumwehrung (Bild 2-10)<br />
und einem mindestens einseitigen<br />
Handlauf ausgestattet sein,<br />
● vor der Benutzung gegen Verfahren<br />
ge<strong>sicher</strong>t werden, wenn sie mit<br />
hand- oder fußbetätigten Feststellvorrichtungen<br />
ausgestattet sind.<br />
● Podestleitern dürfen nicht gleichzeitig<br />
von mehreren Personen betreten werden.<br />
Bild 2-9: Podestleiter mit Handlauf<br />
und Plattformumwehrung<br />
Bild 2-10: Klappbare Podestleiter<br />
15
3 <strong>Leitern</strong> regelmäßig prüfen<br />
<strong>Leitern</strong> sind Arbeitsmittel, die einer hohen<br />
Belastung ausgesetzt sind. Daher soll<br />
der Benutzer sie vor jedem Einsatz auf<br />
augenscheinliche Mängel prüfen.<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen,<br />
dass <strong>Leitern</strong> wiederkehrend auf ordnungsgemäßen<br />
Zustand geprüft werden<br />
(Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu<br />
sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher<br />
Prüfungen festzulegen.<br />
● Die Zeitabstände für die Prüfung<br />
richten sich nach den Betriebsverhältnissen,<br />
insbesondere von der Nutzungshäufigkeit,<br />
der Beanspruchung<br />
bei der Benutzung sowie der Häufigkeit<br />
und Schwere festgestellter Mängel<br />
bei vorangegangenen Prüfungen.<br />
● Der Unternehmer hat weiter zu ermitteln<br />
und festzulegen, welche notwendigen<br />
Voraussetzungen die Person<br />
erfüllen muss, die von ihm mit der<br />
Prüfung von <strong>Leitern</strong> zu beauftragen ist<br />
(BetrSichV § 3 Abs. 3).<br />
Der Zweck der Prüfungen ist die Feststellung<br />
der <strong>sicher</strong>en Funktion des<br />
Arbeitsmittels Leiter, um Arbeitsunfälle<br />
zu vermeiden.<br />
Unterliegen die Arbeitsmittel (<strong>Leitern</strong>)<br />
schädigenden Einflüssen, die die Stand<strong>sicher</strong>heit<br />
beeinträchtigen können und zu<br />
gefährlichen Situationen führen, hat der<br />
Arbeitgeber die Arbeitsmittel in kürzeren<br />
Abständen durch die beauftragte Person<br />
prüfen zu lassen.<br />
Erfahrungsgemäß bereiten die Einhaltung<br />
von Prüffristen und die systematische<br />
16<br />
Erfassung aller im Betrieb vorhandenen<br />
<strong>Leitern</strong> und anderen Aufstiegen Schwierigkeiten,<br />
wenn hierfür nicht bestimmte<br />
Hilfsmittel verwendet werden. Um die Erfassung<br />
und regelmäßige Prüfung aller<br />
<strong>Leitern</strong> <strong>sicher</strong>zustellen, empfiehlt es sich,<br />
diese zu nummerieren und in einem Kontrollbuch<br />
zu erfassen.<br />
Beispiel eines <strong>Leitern</strong>-Kontrollblattes –<br />
siehe Anhang 3.<br />
Bei der regelmäßigen Prüfung sollte<br />
besonders auf folgende Kriterien geachtet<br />
werden:<br />
● Verschleiß, Verformung (Knickstellen)<br />
und Zerstörung von Bauteilen,<br />
● fehlende Bauteile und<br />
● ordnungsgemäße Funktion der<br />
Verbindungselemente.<br />
Eine Liste, die konkrete Fragen zur<br />
<strong>sicher</strong>en Benutzung von <strong>Leitern</strong> enthält,<br />
ist im Anhang 4 aufgeführt.<br />
Achtung!<br />
Ausgeliehene <strong>Leitern</strong> vor der Benutzung<br />
auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen!<br />
Die zuvor aufgeführten Kriterien sind<br />
dabei zu berücksichtigen.
4 <strong>Leitern</strong> instand halten<br />
Der Unternehmer bzw. Vorgesetzte hat<br />
schadhafte <strong>Leitern</strong> <strong>sicher</strong> der Benutzung<br />
zu entziehen (z. B. Sperrlager, eindeutige<br />
und auffällige Kennzeichnung, anketten<br />
oder abschließen).<br />
Sie dürfen diese erst nach sachgerechter<br />
Instandsetzung, wenn die ursprüngliche<br />
Stabilität wiederhergestellt und das<br />
<strong>sicher</strong>e Begehen gewährleistet ist, für<br />
die Benutzung wieder freigeben.<br />
Unsachgemäßes Instandsetzen, z. B.<br />
Bandagen um gebrochene Leiterholme<br />
und das unsachgemäße Schweißen von<br />
Leichtmetall-<strong>Leitern</strong>, ist nicht erlaubt.<br />
Bei der Auswechslung von schadhaften<br />
oder beim Einbau von fehlenden Sprossen<br />
ist darauf zu achten, dass Sprossen<br />
gleicher Art und vom gleichen Hersteller<br />
verwendet werden.<br />
Beachte:<br />
Die Instandsetzungsarbeiten größeren<br />
Umfangs von <strong>Leitern</strong> dürfen nur<br />
von Fachpersonal (Fachbetrieb oder<br />
Hersteller) durchgeführt werden.<br />
17
5 Vorschriften und Regeln<br />
5.1 Staatliche Vorschriften<br />
● Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)<br />
● Betriebs<strong>sicher</strong>heitsverordnung (BetrSichV)<br />
5.2 BG-Vorschriften<br />
● „Grundsätze der Prävention“ (BGV A 1)<br />
● „Bauarbeiten“ (BGV C 22)<br />
● „<strong>Leitern</strong> und Tritte“ (BGV D 36)<br />
5.3 BG-Regeln, BG-Informationen<br />
● „Grundsätze der Prävention“ (BGR A 1)<br />
● „Stehleitern“ (<strong>BGI</strong> 607)<br />
● „Podestleitern“ (<strong>BGI</strong> 637)<br />
● „Umgang mit Mehrzweckleitern“ (<strong>BGI</strong> 651)<br />
● „Handlungsanleitung für den Umgang mit <strong>Leitern</strong> und Tritten“ (<strong>BGI</strong> 694)<br />
5.4 DIN-Normen<br />
● DIN EN 131-1 „<strong>Leitern</strong>; Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße“<br />
● DIN EN 131-2 „<strong>Leitern</strong>; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“<br />
● DIN EN 131-3 „<strong>Leitern</strong>; Benutzerinformationen“<br />
● DIN EN 131-4 „<strong>Leitern</strong>; Ein- oder Mehrgelenkleitern“<br />
● DIN EN 61478 „<strong>Leitern</strong> aus isolierendem Material“<br />
18
Anhang 1<br />
Kurzzeitige Arbeiten geringen Umfanges – Beispiele<br />
● Wartungs- und Inspektionsarbeiten<br />
● Mess-, Richt- und Lotarbeiten<br />
● Lampenwechsel in Leuchten<br />
● An- und Abschlagen von Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb<br />
● Ausrichten von Montageteilen<br />
● Verschrauben von einzelnen Montageteilen<br />
● Anbringen von Schildern<br />
● Reparatur von Rolltorantrieben<br />
● Anbringen und Reparatur von Markisen und Vordächern<br />
● Montage- und Instandhaltungsarbeiten an Lüftungs-, Klima- und Heizungsanlagen<br />
● Anbringen von Geländern und Verkleidungen in Wohnungen und an Häusern<br />
● Montage von kleinen Bühnen und kleinen Regalanlagen<br />
● Anstricharbeiten von kleinen Bauteilen – Reparaturanstriche<br />
● Auswechslung von Platten in Verkleidungen<br />
● Setzen von Dübeln<br />
● Reparatur und Säuberung von Dachrinnen<br />
● Spannen und Lösen von Verankerungen<br />
● Kleinreparaturen an Fassadenverkleidungen<br />
● Schießen von Ankerlöchern<br />
19
Anhang 2 – Muster einer Betriebsanweisung –<br />
20
Anhang 3 – Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von <strong>Leitern</strong> –<br />
<strong>Leitern</strong>-Kontrollblatt<br />
Formblatt zur Überprüfung von <strong>Leitern</strong> und Tritten entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift<br />
„<strong>Leitern</strong> und Tritte“ (BGV D 36) bzw. GUV-VD360.<br />
Das Formblatt wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss „Bauliche Einrichtungen“<br />
der Berufsgenossenschaften entwickelt.<br />
Die Unfallverhütungsvorschrift fordert, dass eine beauftragte Person Tritte und <strong>Leitern</strong> wiederkehrend<br />
auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich<br />
insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung<br />
sowie der Häufigkeit und Schwere der festgestellten Mängel von vorausgegangenen Prüfungen.<br />
Für Garantieansprüche ist der Nachweis der regelmäßigen Prüfung erforderlich.<br />
Inventar-Nr. der Leiter<br />
Standort/Abteilung<br />
Leiterart □ Anlegeleiter □ Mehrzweckleiter<br />
□ Schiebeleiter □ Podestleiter<br />
□ Seilzugleiter □ Steckleiter<br />
□ Stehleiter □ Tritt<br />
□ sonstige _________________________<br />
Werkstoff □ Aluminium □ Stahl<br />
□ Kunststoff □ Edelstahl<br />
Anzahl der Sprossen/Stufen<br />
Leiterlänge/Leiter gekürzt auf<br />
Hersteller/Händler<br />
Artikel/Typ-Nr.<br />
Datum der Anschaffung<br />
Datum der Aussonderung<br />
Name der beauftragten Person<br />
□ Holz<br />
Nächste Prüfung → siehe Prüfplakette<br />
Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind in der umseitig aufgeführten Tabelle festzuhalten.<br />
21
noch Anhang 3 – Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von <strong>Leitern</strong> –<br />
22<br />
Prüfkriterien 1. Prüfung 2. Prüfung 3. Prüfung 4. Prüfung 5. Prüfung<br />
1. Holme<br />
Verformung<br />
Beschädigung (z. B. Risse)<br />
Scharfe Kanten, Splitter, Grate<br />
Abnutzung<br />
Schutzbehandlung (bei Holz)<br />
2. Sprossen/Stufen/Plattform<br />
Verformung<br />
Beschädigung<br />
Scharfe Kanten, Splitter, Grate<br />
Verbindung zum Holm (z. B. Bördelung,<br />
Schraub-/Niet-Verbindung, Schweißnaht)<br />
Abnutzung (z. B. Trittfläche, Plattformauflage)<br />
3. Spreiz<strong>sicher</strong>ungen<br />
Vollständigkeit/Befestigung<br />
Funktionsfähigkeit<br />
Beschädigung<br />
4. Beschlagteile<br />
Beschädigung/Korrosion<br />
Vollständigkeit/Befestigung<br />
Funktionsfähigkeit<br />
Abnutzung<br />
Schmierung (mech. Teile)<br />
5. Leiter-/Trittfüße/Rollen<br />
Vollständigkeit/Befestiung<br />
Abnutzung/Beschädigung<br />
Funktionsfähigkeit<br />
6. Zubehör (z. B. Holmverlängerung,<br />
Fußverbreiterung, Wandabstützung)<br />
Vollständigkeit/Befestigung<br />
7. Kennzeichnung<br />
Betriebsanleitung (z. B. Piktogramm)<br />
8. Kontrollergebnis<br />
Leiter i. O. und verwendungsfähig<br />
Reparatur notwendig<br />
Leiter sofort aussondern<br />
Bemerkungen<br />
Nächste Prüfung (Monat/Jahr)<br />
Leiter überprüft Datum<br />
Unterschrift
Anhang 4 – Muster einer Frageliste zur <strong>sicher</strong>en Benutzung von <strong>Leitern</strong> –<br />
Frageliste zu:<br />
<strong>Leitern</strong><br />
Meister, Sicherheitsbeauftragter<br />
oder Sicherheitsfachkraft: Abt.:<br />
weitergegeben an: am:<br />
1. Werden die Mitarbeiter regelmäßig im richtigen Umgang mit den<br />
im Betrieb vorhandenen <strong>Leitern</strong> unterwiesen?<br />
2. Ist organisiert, dass die <strong>Leitern</strong> im Betrieb regelmäßig geprüft werden?<br />
3. Ist <strong>sicher</strong>gestellt, dass <strong>Leitern</strong> in ausreichender Art, Zahl und Länge<br />
abhängig vom Einsatzfall zur Verfügung stehen?<br />
4. Werden die Mitarbeiter dazu angehalten, eine Leiter vor Gebrauch<br />
auf augenfällige Mängel (durch Sichtkontrolle) zu prüfen und bei Mängeln<br />
diese sofort der Benutzung zu entziehen?<br />
5. Ist <strong>sicher</strong>gestellt, dass <strong>Leitern</strong> nur zu dem Zweck benutzt werden, für<br />
den sie nach ihrer Bauart bestimmt sind (z. B. Stehleitern dürfen nicht als<br />
Anlegeleitern, Anlegeleitern nicht als Laufstege benutzt werden)?<br />
6. Ist allen Mitarbeitern bekannt, dass Stühle, Hocker oder Kisten nicht<br />
als Aufstiege benutzt werden dürfen?<br />
7. Wird darauf geachtet, dass Holzleitern einen nicht deckenden Anstrich<br />
haben, damit Schäden erkennbar sind?<br />
8. Versetzen die Mitarbeiter <strong>Leitern</strong> rechtzeitig, damit beim Arbeiten<br />
ein seitliches Hinausbeugen mit der Gefahr des Kippens der Leiter vermieden<br />
wird?<br />
9. Werden Schutzmaßnahmen getroffen, wenn <strong>Leitern</strong> auf Verkehrswegen<br />
benutzt werden (z. B. Absperrung oder Warnposten)?<br />
10. Ist den Mitarbeitern bekannt, dass Glasscheiben, Spanndrähte,<br />
Stangen und unverschlossene Türen keine <strong>sicher</strong>en Anlegepunkte für<br />
<strong>Leitern</strong> sind?<br />
11. Werden Arbeiten, die einen hohen Kraftaufwand erfordern,<br />
nicht von einer Leiter ausgeführt, sondern z. B. von geeigneten anderen<br />
Einrichtungen (Fahrgerüste, Hebebühnen etc.)?<br />
12. Wird darauf geachtet, dass beim Arbeiten von der Leiter aus<br />
Werkzeuge und Materialien in geeigneten Behältnissen, z. B. Umhängetaschen,<br />
mitgeführt werden?<br />
13. Ist <strong>sicher</strong>gestellt, dass <strong>Leitern</strong> für den <strong>sicher</strong>en Stand abhängig<br />
vom Untergrund Füße mit Erdspitzen, Niveauausgleich, Holmverlängerungen<br />
oder Fußverbreiterungen besitzen?<br />
14. Wird bei der Benutzung von Anlegeleitern auf den richtigen Anstellwinkel<br />
von ca. 65° bis 75° bei Sprossenanlegeleitern und 60 bis 70° bei Stufenanlegeleitetern<br />
(durch Ellenbogenprobe) geachtet?<br />
Ergänzende, betriebsbezogene Fragen:<br />
Feststellungen und Bemerkungen<br />
23
24<br />
●<br />
●<br />
●<br />
●<br />
●<br />
●<br />
●<br />
●<br />
Baden-Württemberg<br />
●<br />
●<br />
●<br />
●<br />
●<br />
●<br />
●<br />
●<br />
●<br />
●<br />
●<br />
●<br />
●<br />
●
Vereinigung der<br />
Metall-Berufsgenossenschaften (VMBG)<br />
Federführung: Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft<br />
40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45<br />
Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-4 44 und 5 45<br />
Internet: www.vmbg.de<br />
Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft (MMBG)<br />
Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft (HWBG)<br />
40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45<br />
Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-4 44<br />
Präventionsabteilung<br />
40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45<br />
Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-5 45<br />
Außendienststellen der Präventionsabteilung<br />
33602 Bielefeld · Oberntorwall 13/14<br />
Telefon (05 21) 96 70 47-4<br />
Telefax (05 21) 9 67 04-99<br />
E-Mail: ad.bielefeld@mmbg.de<br />
06842 Dessau-Roßlau · Raguhner Straße 49 b<br />
Telefon (03 40) 25 25-1 04<br />
Telefax (03 40) 25 25-3 62<br />
E-Mail: ad.dessau@mmbg.de<br />
44263 Dortmund · Semerteichstraße 98<br />
Telefon (02 31) 41 96-1 28<br />
Telefax (02 31) 41 96-1 99<br />
E-Mail: ad.dortmund@mmbg.de<br />
01109 Dresden · Zur Wetterwarte 27<br />
Telefon (03 51) 8 86-32 13<br />
Telefax (03 51) 8 86-45 76<br />
E-Mail: ad.dresden@mmbg.de<br />
Präventionshotline<br />
E-Mail: praevention@mmbg.de<br />
Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (BGM)<br />
55130 Mainz · Wilh.-Theodor-Römheld-Str. 15<br />
Telefon (0 61 31) 8 02-8 02<br />
Telefax (0 61 31) 8 02-1 28 00<br />
Internet: www.mmbg.de · www.hwbg.de<br />
40239 Düsseldorf · Graf-Recke-Straße 69<br />
Telefon (02 11) 82 24-8 38<br />
Telefax (02 11) 82 24-8 44<br />
E-Mail: ad.duesseldorf@mmbg.de<br />
51065 Köln · Berg. Gladbacher Straße 3<br />
Telefon (02 21) 67 84-2 65<br />
Telefax (02 21) 67 84-2 22<br />
E-Mail: ad.koeln@mmbg.de<br />
04109 Leipzig · Elsterstraße 8 a<br />
Telefon (03 41) 1 29 91-17<br />
Telefax (03 41) 1 29 91-11<br />
E-Mail: ad.leipzig@mmbg.de<br />
39104 Magdeburg · Ernst-Reuter-Allee 45<br />
Telefon (03 91) 5 32 29-13<br />
Telefax (03 91) 5 32 29-11<br />
E-Mail: ad.magdeburg@mmbg.de<br />
E-Mail: best@bgmet.de<br />
Internet: www.bg-metall.de<br />
02.08
Ausgabe 2008<br />
Bestell-Nr. <strong>BGI</strong> <strong>521</strong><br />
07.2008/18.200<br />
Herausgeber:<br />
Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften<br />
Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft<br />
Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft<br />
Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd<br />
Für Mitglieder anderer Berufsgenossenschaften zu beziehen durch<br />
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Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.