17.01.2015 Aufrufe

Der Innerschweizer Schiedsrichter

Der Innerschweizer Schiedsrichter

Der Innerschweizer Schiedsrichter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

INNERSCHWEIZERISCHER FUSSBALLVERBAND - SCHIEDSRICHTERKOMMISSION<br />

Die Nichterfüllung des Konditionstests (gemäss den im Offiziellen Organ<br />

publizierten Limiten der SK/SFV) führt zu einer Sistierung im Aufgebot für die<br />

entsprechende Liga. <strong>Der</strong> Konditionstest kann im August respektive im März<br />

nachgeholt werden.<br />

Bringt ein SR in zwei der drei letzten Inspektionen eine Leistung, welche ‚unter<br />

den Erwartungen’ liegt, wird er im Einsatz relegiert.<br />

Eine Relegation aus der Talentgruppe erfolgt, wenn der SR nicht innerhalb von 24<br />

Monaten jeweils eine Promotion um eine Liga erreicht. Dies gilt von der 5. bis zur<br />

Promotion in die 2. Liga.<br />

5. Alterslimiten<br />

5.1 Promotion<br />

Für die Promotion gelten folgende Altersgrenzen als Richtwerte (Jahrgang):<br />

• 5. -> 4. Liga: 48 Jahre<br />

• 4. -> 3. Liga: 44 Jahre, einsetzbar am Wochenende (SA und SO)<br />

• 3. -> 2. Liga: 40 Jahre, einsetzbar am Wochenende (SA und SO)<br />

• 2. -> 2. Inter: gemäss Richtlinien SK SFV<br />

5.2 Relegation<br />

Für die Relegation gelten folgende Altersgrenzen (Jahrgang):<br />

• 2. -> 3. Liga: 48 Jahre<br />

• 3. -> 4. Liga: 52 Jahre<br />

• 4. -> 5. Liga: 60 Jahre<br />

6. In allen unvorhergesehenen Fällen entscheidet die SK endgültig.<br />

7. Inkraftsetzung<br />

Diese Richtlinien treten am 01. Juli 2009 in Kraft und ersetzen die Richtlinien vom<br />

01. Juli 2008.<br />

INNERSCHWEIZERISCHER FUSSBALLVERBAND<br />

SCHIEDSRICHTERKOMMISSION<br />

26

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!