naturerlebnispark bern-west - Quartierkommission Bümpliz ...
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S P U R G R U P P E N A T U E R E L B E N I S P A R K G Ä B E L B A C H -<br />
W O H L E N S E E<br />
NATURERLEBNISPARK<br />
BERN-WEST<br />
EINE PERSPEKTIVE FÜR NATURSCHUTZ UND NA-<br />
TURBILDUNG IN DER HAUPTSTADTREGION<br />
Arbeitsbericht vom 28.07.2008
.<br />
Naturerlebnispark nach NHG.................................................1<br />
Naturbildung und Naturerlebnis.............................................2<br />
NEP Gäbelbach-Wohlensee....................................................3<br />
Naturwerte Gäbelbach .............................................................3<br />
Naturwerte Wohlensee.............................................................4<br />
Technische Anforderungen an einen Naturerlebnispark....5<br />
Machbarkeitsstudie....................................................................6<br />
Weiteres Vorgehen....................................................................7<br />
- 2 -
NATURERLEBNISPARK NACH NHG<br />
Die Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG), welche am 1. Januar 2008 in<br />
Kraft getreten ist, erlaubt es, neben dem bestehenden Nationalpark im Unterengadin zusätzliche und neuartige<br />
Schutzgebiete von nationaler Bedeutung zu schaffen. Neu werden drei Kategorien solcher Schutzgebiete<br />
vorgesehen: Nationalpark, Regionaler Naturpark, Naturerlebnispark (NEP).<br />
Während sich in einer ersten Phase im Kanton Bern vor allem Ideen für Regionale Naturparks entstanden<br />
sind, muss die besondere Chance von Naturerlebnisparks gewürdigt werden. Naturerlebnisse vor der<br />
Haustüre sind besonders geeignet, die Sensibilisierung breiter Bevölkerungskreise für unsere Lebensgrundlagen<br />
zu fördern. Während bei verschiedenen Ideen für Regionale Naturparks eher touristische und<br />
wirtschaftliche und weniger ökologische Motive zugrunde lagen, gibt es bisher kaum Projekte für Naturerlebnisparks.<br />
Ein Naturerlebnispark ist "ein Gebiet, das in der Nähe eines dicht besiedelten Raumes liegt, der einheimischen<br />
Tier- und Pflanzenwelt unberührte Lebensräume bietet und der Allgemeinheit Naturerlebnisse ermöglicht"<br />
(Art. 23h Abs. 1 NHG). Die Anliegen und Bedürfnisse des Menschen sind dabei den Erfordernissen<br />
der Natur unterzuordnen. Aus ökologischer Sicht sind daher Naturerlebnisparks im direkten Umfeld<br />
der dicht besiedelten Gebiete optimal, insbesondere wenn auch der mobilitätsseitige Energieaufwand<br />
und die damit leider verbundene Schadstoffproduktion berücksichtig wird.<br />
Naturerlebnisparks bestehen aus einer Kernzone und einer Übergangszone. Die Gesamtfläche muss mindestens<br />
6 km2 betragen, wovon mindestens 4 km2 in der Kernzone liegen müssen. Diese in der Verordnung<br />
zum NHG festgeschrieben „technischen“ Angaben stellen letztlich eine Art Lex-Sihlpark dar. Entscheidend<br />
sind Ziel und Zweck der Naturerlebnisparks, wie sie im Gesetz festgelegt sind.<br />
Ein Naturerlebnispark ist ein Gebiet, das in einer dicht besiedelten Region liegt (im Umkreis von<br />
20 km des Kerns einer Agglomeration, in topographisch ähnlicher Höhenlage sowie mit ÖV gut<br />
erreichbar). Es soll über naturnahe Gebiete verfügen, sich für die didaktische Vermittlung von<br />
Naturerlebnissen anbieten und die Lebensqualität der städtischen Bevölkerung verbessern.<br />
Fussweg entlang dem<br />
Oberwasserkanal<br />
Kleinkraftwerk Mühle<br />
Eymatt
NATURBILDUNG UND NATURERLEBNIS<br />
In der Umweltbildung zeichnete sich in den 90er Jahren eine starke Tendenz zur rein „technischen“ Behandlung<br />
des Umweltproblems ab: Im Mittelpunkt der Bildungsprozesse standen Wassersparen, Energieeffizienz,<br />
verändertes Konsumverhalten, „Global denken – lokal handeln“ und ein Mobilitäts Wandel. Zu<br />
wesentlichen Orten einer erfolgreichen didaktischen Vermittlung wurden die Medien und der reguläre<br />
Schulunterricht erklärt. Die Naturbegegnung im Freien spielte in den entsprechenden Konzepten fast<br />
keine Rolle. Dieses einseitige Bildungsverständnis spiegelt sich heute in einer ganzen Reihe von Bildungsprojekten<br />
für Nachhaltige Entwicklung noch wider.<br />
Das Konzept der Naturbildung will die scheinbaren Gegensätze zwischen Umweltbildung und Naturerleben<br />
aufheben. Sie versteht sich als notwendige Ergänzung zum klassischen Konzept der Umweltbildung<br />
und kann wie folgt charakterisiert werden: Naturbildung ist die handlungsorientierte Verknüpfung von<br />
Naturerleben und ökologischer Bildung anhand konkreter Natur-Phänomene als Beitrag zur Bildung für<br />
nachhaltige Entwicklung.<br />
Mechanische Teile der<br />
Wehranlage für das<br />
Kleinkraftwerk Mühle<br />
Eymatt<br />
- 2 -
NEP GÄBELBACH-WOHLENSEE<br />
NATURWERTE GÄBELBACH<br />
Der Gäbelbach entspringt im Heiteremoos, auf Gemeindeboden der Gemeinde Neuenegg. Das Gäbelbachtal<br />
ist von der Quelle bis zur Mündung in den Wohlensee in der Eymatt eine Naturschönheit. Kaum<br />
verbaut, fliesst der Gäbelbach durch eine intakte Landschaft. Biber und Eisvogel sind hier schon gesichtet<br />
worden. Für die Menschen in den Siedlungen in Bern West ist die Natur direkt vor der Haustüre, zu Fuss<br />
und in Velodistanz erreichbar. Mit Brünnen nimmt die Bedeutung des Gäbelbachtales für Erholung und<br />
Fitness der Anwohnerschaft noch zu.<br />
Zu einer herausragenden Besonderheit wird der Gäbelbach jedoch durch die Tatsache, dass in unmittelbarer<br />
Nähe zu einem Hauptsiedlungsraum der Schweiz ein dem Siedlungsrand entlang führender Bachlauf<br />
von der Quelle bis zur Mündung ins Hauptfliessgewässer bis auf wenige Abschnitte (Quelle, Heiteren,<br />
Rosshäusern) unverbaut ist.<br />
Das Gäbelbachtal ist auch nach Auffassung des Berner Gemeinderats eine Naturschönheit mit grosser<br />
Bedeutung für die im Westen Berns ansässige Wohnbevölkerung. Aus diesem Grund hat er bereits zahlreiche<br />
Massnahmen ergriffen, um den Natur- und Hochwasserschutz sowie die Zugänglichkeit für Naturinteressierte<br />
und Erholungssuchende kontinuierlich zu verbessern. Als jüngstes Beispiel hat der Gemeinderat<br />
im Oktober 2007 einen Baukredit für die Renaturierung und den Hochwasserschutz des Gäbelbachs<br />
im Gebiet Bottigenmatt bewilligt. Der Gäbelbach ist von der Quelle bis zur Mündung rund 14 km<br />
lang. Das einzige Gebiet, welches zurzeit weder land- noch forstwirtschaftlich genutzt wird, ist der Mündungsbereich,<br />
das eben sanierte Gäbelbachdelta. Ein grosser Teil des Gäbelbachtals ist aber durch Schutzzone<br />
SZa geschützt.<br />
Es ist jedoch absehbar, dass das Gäbelbachtal allein die massgeblichen Kriterien des NHGs für einen<br />
Naturerlebnispark kaum erfüllen kann; möglich ist hingegen eine Einbindung in ein grösseres Projekt. Ein<br />
parlamentarischer Vorstoss für eine NEP Gäbelbach wurde vom Stadtrat einstimmig überweisen.<br />
Der Gäbelbach<br />
unterhalb von<br />
Schwarzenbrünnen<br />
- 3 -
NATURWERTE WOHLENSEE<br />
Der Wohlensee ist seit 1921 nach dem Bau der Staumauer entstanden. Der See mit seinen Ufern liegt in<br />
der Konzessionsstrecke der BKW. Ihr obliegt primär die Unterhaltspflicht der Ufer gemäss Konzessionsurkunde.<br />
Die Verlandung des Sees findet in den seichten Zonen statt, während die Bereiche mit stärkerer<br />
Strömung kaum verlanden. Der Verlandungsprozess ist ein natürlicher Vorgang, der mit einem vernünftigen<br />
Aufwand nicht aufgehalten werden kann, da Aufwand und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis<br />
stehen. Der stetige Feststoffeintrag jedoch auch wieder zu einer zunehmenden Strukturierung des Lebensraumes;<br />
im Bereich der Stauwurzel kommt es zu Geschiebeablagerungen. Die langsame Einengung<br />
des Fliessquerschnittes erhöht tendenziell die Fliessgeschwindigkeit, was den Lebensraum für strömungsliebende<br />
Arten wieder attraktiver macht. Dies äussert sich im Wohlensee unter anderem darin, dass vermehrt<br />
wieder Fliessgewässerarten wie Äsche und Bachforelle im obersten Teil gefangen werden. Aus<br />
fischökologischer Sicht ist die Entwicklung zurück in Richtung eines Fliessgewässers durchaus erwünscht.<br />
Der Wohlensee bei der Gäbelbachmündung<br />
Die Verlandungszonen mit dem rückwärtigen Uferbereich sowie insbesondere die untiefen Wasserflächen<br />
sind ökologisch wertvolle Lebensräume für selten gewordene gefährdete Pflanzen und Tiere. Solche Lebensräume<br />
sind in unserer Kulturlandschaft nicht mehr häufig zu finden. Es gilt diese Naturwerte weiter<br />
zu entwickeln und zu bewahren. Das trägt zudem zur Attraktivitätssteigerung des Naherholungsraumes<br />
für eine breite Bevölkerungsschicht bei. Das seit 2001 rechtskräftige nationale Wasser- und Zugvogelreservat<br />
zwischen Halen- und Wohleibrücke wird einer allzu intensiven Erholungsnutzung jedoch Grenzen<br />
setzen.<br />
Die Anliegergemeinden Bern, Wohlen, Frauenkappelen und Mühleberg sind im Besitz von genehmigten<br />
Uferschutzplänen gemäss See- und Flussufergesetz(SFG). Gemäss Inventar SFG beträgt die Weglänge<br />
(bestehend und geplant) um den Wohlensee insgesamt 22,3 km. Davon sind 18,3 km bestehend, zu<br />
verbessern sind 0,9 km und zu realisieren 3,1 km.<br />
In der Gemeinde Wohlen besteht eine Wanderwegverbindung im Gebiet des Nordufers. Im Gebiet Inselrain/Hinterkappelen<br />
entspricht diese Wegführung jedoch nicht der See- und Flussufergesetzgebung (fehlender<br />
Uferbezug, Konflikt mit der stark mit Freizeitverkehr belasteten Hofenstrasse). Aus kantonaler<br />
Sicht soll diese ausstehende Uferschutzplanung rasch realisiert werden.<br />
- 4 -
TECHNISCHE ANFORD ERUNGEN AN EINEN NATURERLEBNISPARK<br />
Ein Naturerlebnispark weist eine Fläche von mindestens 6 km2 auf und ist in zwei Zonen mit folgenden<br />
Besonderheiten gegliedert:<br />
Kernzone<br />
• Minimalfläche von 4 km2.<br />
• Dem Schutz von Natur und Landschaft bestimmte Zone.<br />
• Geregelte Zugänglichkeit für die Allgemeinheit.<br />
• Keine Bewirtschaftung und andere menschliche Aktivitäten.<br />
• Keine Jagd und Fischerei, ausser bei nachgewiesenem Gesundheitsrisiko der Fauna.<br />
• Kein Mitführen von Tieren, ausser Hunden an der Leine.<br />
• Ausnahmen sind aus wichtigen Gründen zulässig.<br />
Übergangszone<br />
• Erhaltung, Pflege und Aufwertung der Natur- und Landschaftswerte.<br />
• Dient der Bevölkerung für Naturerlebnisse und zur Umweltbildung.<br />
• Hat Pufferfunktion zwischen Kernzone und intensiv genutzter Umgebung ausserhalb des Parks.<br />
• Land- und waldwirtschaftliche Nutzung sowie neue Bauten und Anlagen sind ausgeschlossen,<br />
wenn diese unberührte Lebensräume beeinträchtigen.<br />
Ziel des NEP Gäbelbach-Wohlensee ist es, die Besucher auf die Übergangszonen zu konzentrieren und<br />
die sensiblen Naturgebiete möglichst gut zu schützen. Da für den Wohlensee die sensiblen Gebiete im<br />
Rahmen der SFG-Planung bereits bestimmt wurden und das Wegnetz entsprechend angelegt ist, kann der<br />
Schutz nachhaltig gesichert werden. Von grösster Bedeutung ist der Schutz der neu entstehenden Verlandungsflächen<br />
und deren automatische Überführung in geschützte „Kernzonen“. In einer dynamischen<br />
Betrachtung nimmt also im NEP Gäbelbach-Wohlensee die Kernzone stetig zu.<br />
- 5 -
MACHBARKEIT SST UDIE<br />
Für die Beurteilung der Eignung eines Gebiets als Park von nationaler Bedeutung verlangt der Bund eine<br />
Machbarkeitsstudie. Das entsprechende Vorgehen ist klar festgelegt und es bestehen entsprechende Arbeitsanweisungen.<br />
Die Machbarkeitsstudie dient zur Information und zur Einbindung aller potenziell betroffenen und beteiligten<br />
Akteure und Körperschaften im zukünftigen Parkgebiet. Sie soll für diese Zielgruppen lesbar und<br />
verständlich sein. Die Machbarkeitsstudie soll aufzeigen, ob ein Gebiet das erforderliche Potenzial für<br />
einen Park von nationaler Bedeutung aufweist. Dies sowohl in Bezug auf natürliche, landschaftliche<br />
und kulturelle Werte als auch auf die sozioökonomische Situation und hinsichtlich der Akzeptanz bei allen<br />
potenziell Betroffenen.<br />
Weiter sollen in der Machbarkeitsstudie auch die Aspekte dargestellt werden, die möglicherweise den<br />
Zielsetzungen eines Parks von nationaler Bedeutung widersprechen könnten. (Beispiele: schwerwiegende<br />
Beeinträchtigung durch Infrastruktur, Nutzungen, zu denen ein Park im Konflikt stehen könnte).<br />
Basierend auf dem ausgewiesenen Potenzial und den Beeinträchtigungen/Konflikt-potenzialen sollen verschiedene<br />
mögliche Perimeter-Varianten für einen Park von nationaler Bedeutung aufgezeigt und miteinander<br />
verglichen werden.<br />
Aus der Machbarkeitsstudie muss ersichtlich sein, was dieses potenzielle Parkgebiet ganz besonders auszeichnet<br />
und weshalb es für einen Park von nationaler Bedeutung in Frage kommt. Die relevanten Fragen,<br />
die in wenigen Sätzen zu beantworten sind, lauten:<br />
• Was zeichnet das für einen Park von nationaler Bedeutung vorgeschlagene Gebiet besonders aus<br />
(Einmaligkeit/Einzigartigkeit)<br />
• Wodurch hebt es sich von der Umgebung ab<br />
• Warum sollen zukünftige BesucherInnen in dieses Gebiet kommen<br />
• Was ist basierend auf der oben ausgewiesenen Einmaligkeit die mögliche zukünftige Ausrichtung<br />
/ das Profil des Parks<br />
• Dazu ist das weitere Vorgehen aufzuzeigen. Es soll aus der Machbarkeitsstudie ersichtlich sein,<br />
wie und mit welchen Ressourcen der Managementplan für die Errichtung ausgearbeitet<br />
werden soll. Die oben genannten Punkte sollen in genügender Tiefe bearbeitet werden, damit<br />
den Zielgruppen alle relevanten Informationen geliefert werden können und eine gute Entscheidgrundlage<br />
für die weiteren Schritte vorliegt. (Soll ein Managementplan für die Errichtung<br />
eines Parks von nationaler Bedeutung ausgearbeitet werden Welche Variante soll weiter bearbeitet<br />
werden)<br />
- 6 -<br />
Der Gäbelbach bildet<br />
zwischen der Neumatt<br />
und der Eggersmatt die<br />
Grenze zwischen den<br />
Gemeinden<br />
Frauenkappelen und Bern
WEITERES VORGEHEN<br />
Für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie sind die Interessen aller Beteiligten abzuklären. Die Spurgruppe<br />
nimmt daher Kontakt auf mit allen beteiligten Gemeinden, mit der BKW, der Burgergemeinde<br />
Bern, der Stadtgärtnerei, dem Amt für Umweltschutz der Stadt Bern, den betroffenen Natur- und Schutzorganisationen<br />
sowie den kantonalen Behörden.<br />
Für die Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie sind zunächst die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Die<br />
Spurgruppe wird mögliche Partner um entsprechende Beiträge angehen. Um die Organisation möglichst<br />
schlank und effizient zu halten konstituiert sich die Spurgruppe NEP Gäbelbach-Wohlensee vorerst nicht<br />
als Verein. Die ehrenamtliche Spurgruppe setzt sich derzeit aus 6 Personen zusammen:<br />
Roland Hirt, Delegierter der <strong>Quartierkommission</strong> Bümpliz-Bethlehem<br />
Martin Gerber, Raumplaner, Wohlen<br />
Nathalie Herren, Geschäftsführerin <strong>Quartierkommission</strong> Bümpliz-Bethlehem<br />
Andreas Flückiger, Stadtrat Bern<br />
Margrit Stucki, Präsidentin Bern bleibt grün<br />
Hans Stucki, Büro G für Gemeinwesenberatung und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Wenn man genügend Biss hat, ist vieles<br />
machbar (Biberspuren am Gäbelbach, bei<br />
Riedbach)<br />
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