naturerlebnispark bern-west - Quartierkommission Bümpliz ...
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NATURWERTE WOHLENSEE<br />
Der Wohlensee ist seit 1921 nach dem Bau der Staumauer entstanden. Der See mit seinen Ufern liegt in<br />
der Konzessionsstrecke der BKW. Ihr obliegt primär die Unterhaltspflicht der Ufer gemäss Konzessionsurkunde.<br />
Die Verlandung des Sees findet in den seichten Zonen statt, während die Bereiche mit stärkerer<br />
Strömung kaum verlanden. Der Verlandungsprozess ist ein natürlicher Vorgang, der mit einem vernünftigen<br />
Aufwand nicht aufgehalten werden kann, da Aufwand und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis<br />
stehen. Der stetige Feststoffeintrag jedoch auch wieder zu einer zunehmenden Strukturierung des Lebensraumes;<br />
im Bereich der Stauwurzel kommt es zu Geschiebeablagerungen. Die langsame Einengung<br />
des Fliessquerschnittes erhöht tendenziell die Fliessgeschwindigkeit, was den Lebensraum für strömungsliebende<br />
Arten wieder attraktiver macht. Dies äussert sich im Wohlensee unter anderem darin, dass vermehrt<br />
wieder Fliessgewässerarten wie Äsche und Bachforelle im obersten Teil gefangen werden. Aus<br />
fischökologischer Sicht ist die Entwicklung zurück in Richtung eines Fliessgewässers durchaus erwünscht.<br />
Der Wohlensee bei der Gäbelbachmündung<br />
Die Verlandungszonen mit dem rückwärtigen Uferbereich sowie insbesondere die untiefen Wasserflächen<br />
sind ökologisch wertvolle Lebensräume für selten gewordene gefährdete Pflanzen und Tiere. Solche Lebensräume<br />
sind in unserer Kulturlandschaft nicht mehr häufig zu finden. Es gilt diese Naturwerte weiter<br />
zu entwickeln und zu bewahren. Das trägt zudem zur Attraktivitätssteigerung des Naherholungsraumes<br />
für eine breite Bevölkerungsschicht bei. Das seit 2001 rechtskräftige nationale Wasser- und Zugvogelreservat<br />
zwischen Halen- und Wohleibrücke wird einer allzu intensiven Erholungsnutzung jedoch Grenzen<br />
setzen.<br />
Die Anliegergemeinden Bern, Wohlen, Frauenkappelen und Mühleberg sind im Besitz von genehmigten<br />
Uferschutzplänen gemäss See- und Flussufergesetz(SFG). Gemäss Inventar SFG beträgt die Weglänge<br />
(bestehend und geplant) um den Wohlensee insgesamt 22,3 km. Davon sind 18,3 km bestehend, zu<br />
verbessern sind 0,9 km und zu realisieren 3,1 km.<br />
In der Gemeinde Wohlen besteht eine Wanderwegverbindung im Gebiet des Nordufers. Im Gebiet Inselrain/Hinterkappelen<br />
entspricht diese Wegführung jedoch nicht der See- und Flussufergesetzgebung (fehlender<br />
Uferbezug, Konflikt mit der stark mit Freizeitverkehr belasteten Hofenstrasse). Aus kantonaler<br />
Sicht soll diese ausstehende Uferschutzplanung rasch realisiert werden.<br />
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