naturerlebnispark bern-west - Quartierkommission Bümpliz ...
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NATURERLEBNISPARK NACH NHG<br />
Die Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG), welche am 1. Januar 2008 in<br />
Kraft getreten ist, erlaubt es, neben dem bestehenden Nationalpark im Unterengadin zusätzliche und neuartige<br />
Schutzgebiete von nationaler Bedeutung zu schaffen. Neu werden drei Kategorien solcher Schutzgebiete<br />
vorgesehen: Nationalpark, Regionaler Naturpark, Naturerlebnispark (NEP).<br />
Während sich in einer ersten Phase im Kanton Bern vor allem Ideen für Regionale Naturparks entstanden<br />
sind, muss die besondere Chance von Naturerlebnisparks gewürdigt werden. Naturerlebnisse vor der<br />
Haustüre sind besonders geeignet, die Sensibilisierung breiter Bevölkerungskreise für unsere Lebensgrundlagen<br />
zu fördern. Während bei verschiedenen Ideen für Regionale Naturparks eher touristische und<br />
wirtschaftliche und weniger ökologische Motive zugrunde lagen, gibt es bisher kaum Projekte für Naturerlebnisparks.<br />
Ein Naturerlebnispark ist "ein Gebiet, das in der Nähe eines dicht besiedelten Raumes liegt, der einheimischen<br />
Tier- und Pflanzenwelt unberührte Lebensräume bietet und der Allgemeinheit Naturerlebnisse ermöglicht"<br />
(Art. 23h Abs. 1 NHG). Die Anliegen und Bedürfnisse des Menschen sind dabei den Erfordernissen<br />
der Natur unterzuordnen. Aus ökologischer Sicht sind daher Naturerlebnisparks im direkten Umfeld<br />
der dicht besiedelten Gebiete optimal, insbesondere wenn auch der mobilitätsseitige Energieaufwand<br />
und die damit leider verbundene Schadstoffproduktion berücksichtig wird.<br />
Naturerlebnisparks bestehen aus einer Kernzone und einer Übergangszone. Die Gesamtfläche muss mindestens<br />
6 km2 betragen, wovon mindestens 4 km2 in der Kernzone liegen müssen. Diese in der Verordnung<br />
zum NHG festgeschrieben „technischen“ Angaben stellen letztlich eine Art Lex-Sihlpark dar. Entscheidend<br />
sind Ziel und Zweck der Naturerlebnisparks, wie sie im Gesetz festgelegt sind.<br />
Ein Naturerlebnispark ist ein Gebiet, das in einer dicht besiedelten Region liegt (im Umkreis von<br />
20 km des Kerns einer Agglomeration, in topographisch ähnlicher Höhenlage sowie mit ÖV gut<br />
erreichbar). Es soll über naturnahe Gebiete verfügen, sich für die didaktische Vermittlung von<br />
Naturerlebnissen anbieten und die Lebensqualität der städtischen Bevölkerung verbessern.<br />
Fussweg entlang dem<br />
Oberwasserkanal<br />
Kleinkraftwerk Mühle<br />
Eymatt