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naturerlebnispark bern-west - Quartierkommission Bümpliz ...

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NATURERLEBNISPARK NACH NHG<br />

Die Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG), welche am 1. Januar 2008 in<br />

Kraft getreten ist, erlaubt es, neben dem bestehenden Nationalpark im Unterengadin zusätzliche und neuartige<br />

Schutzgebiete von nationaler Bedeutung zu schaffen. Neu werden drei Kategorien solcher Schutzgebiete<br />

vorgesehen: Nationalpark, Regionaler Naturpark, Naturerlebnispark (NEP).<br />

Während sich in einer ersten Phase im Kanton Bern vor allem Ideen für Regionale Naturparks entstanden<br />

sind, muss die besondere Chance von Naturerlebnisparks gewürdigt werden. Naturerlebnisse vor der<br />

Haustüre sind besonders geeignet, die Sensibilisierung breiter Bevölkerungskreise für unsere Lebensgrundlagen<br />

zu fördern. Während bei verschiedenen Ideen für Regionale Naturparks eher touristische und<br />

wirtschaftliche und weniger ökologische Motive zugrunde lagen, gibt es bisher kaum Projekte für Naturerlebnisparks.<br />

Ein Naturerlebnispark ist "ein Gebiet, das in der Nähe eines dicht besiedelten Raumes liegt, der einheimischen<br />

Tier- und Pflanzenwelt unberührte Lebensräume bietet und der Allgemeinheit Naturerlebnisse ermöglicht"<br />

(Art. 23h Abs. 1 NHG). Die Anliegen und Bedürfnisse des Menschen sind dabei den Erfordernissen<br />

der Natur unterzuordnen. Aus ökologischer Sicht sind daher Naturerlebnisparks im direkten Umfeld<br />

der dicht besiedelten Gebiete optimal, insbesondere wenn auch der mobilitätsseitige Energieaufwand<br />

und die damit leider verbundene Schadstoffproduktion berücksichtig wird.<br />

Naturerlebnisparks bestehen aus einer Kernzone und einer Übergangszone. Die Gesamtfläche muss mindestens<br />

6 km2 betragen, wovon mindestens 4 km2 in der Kernzone liegen müssen. Diese in der Verordnung<br />

zum NHG festgeschrieben „technischen“ Angaben stellen letztlich eine Art Lex-Sihlpark dar. Entscheidend<br />

sind Ziel und Zweck der Naturerlebnisparks, wie sie im Gesetz festgelegt sind.<br />

Ein Naturerlebnispark ist ein Gebiet, das in einer dicht besiedelten Region liegt (im Umkreis von<br />

20 km des Kerns einer Agglomeration, in topographisch ähnlicher Höhenlage sowie mit ÖV gut<br />

erreichbar). Es soll über naturnahe Gebiete verfügen, sich für die didaktische Vermittlung von<br />

Naturerlebnissen anbieten und die Lebensqualität der städtischen Bevölkerung verbessern.<br />

Fussweg entlang dem<br />

Oberwasserkanal<br />

Kleinkraftwerk Mühle<br />

Eymatt

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