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Einladung zur MV neue Satzung 28032011 - Humboldt-Gymnasium

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Förderverein <strong>Humboldt</strong>-G. Pempelforter Str.40 40211 Düsseldorf<br />

An alle Mitglieder des<br />

Förderverein <strong>Humboldt</strong>-<strong>Gymnasium</strong> Düsseldorf e.V.<br />

Düsseldorf, den 5.3.2011<br />

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,<br />

am Montag, den 28.03.2011, findet um 19.30 Uhr im Lernzentrum des <strong>Humboldt</strong>-<br />

<strong>Gymnasium</strong>s die diesjährige ordentliche<br />

Mitgliederversammlung<br />

statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und<br />

Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung<br />

2. Genehmigung der Protokolle der <strong>MV</strong> vom 3.5.2010 und der außerordentlichen <strong>MV</strong><br />

vom 29.11.2010<br />

3. Jahresbericht des Vorstandes<br />

4. Bericht des Schatzmeisters<br />

5. Bericht der Kassenprüfer<br />

6. Entlastung des Vorstandes<br />

7. Wahl des/der ersten Vorsitzenden<br />

8. Wahl eines weiteren Vorstandsmitgliedes<br />

9. Wahl der Kassenprüfer<br />

10. Beschlussfassung <strong>zur</strong> <strong>Satzung</strong>sänderungen nach Maßgabe der in Anlage<br />

beigefügten Textfassung, in der die zu ändernden Passagen hervorgehoben sind<br />

(kursiv, unterstrichen)<br />

11. Vorhaben für das nächste Jahr<br />

12. Verschiedenes<br />

Anträge <strong>zur</strong> Ergänzung oder Änderung der Tagesordnung können bis eine Woche vor der<br />

Versammlung eingereicht werden.<br />

Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung sowie die geplante <strong>Satzung</strong>sänderung finden<br />

Sie auch als pdf unter: humboldt-duesseldorf.de/work/foerderver.html<br />

Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Adresse, E-Mail-Adresse oder Kontonummer stets<br />

mit, es erspart dem Verein viel Arbeit und Geld.<br />

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern für die geleisteten Beiträge und die Unterstützung im<br />

vergangenen Jahr.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

FÖRDERVEREIN HUMBOLDT-GYMNASIUM e.V. Pempelforter Str.40 40211 Düsseldorf<br />

Spendenkonto: Stadtsparkasse Düsseldorf BLZ 30050110 Kto 48019129<br />

Foerderverein@humboldt-duesseldorf.de


Tagesordnungspunkt 10. Änderung der <strong>Satzung</strong><br />

§ 2 (1) zweiter Absatz<br />

Alt: Der Aufnahmeantrag soll Vorname, Name und Anschrift des Antragsstellers enthalten.<br />

Neu: Der Aufnahmeantrag soll Vorname, Name und Anschrift sowie die E-Mail-Adresse des Antragsstellers<br />

enthalten.<br />

§ 2 (1) vierter Absatz, vorletzter und letzter Satz<br />

Alt: Jedes Mitglied hat eine Stimme. Vereine und Firmen üben ihr Stimmrecht durch je einen Vertreter aus.<br />

Neu und verschoben in §3 (1) : Jedes Mitglied hat eine Stimme. Ein Mitglied kann sich aufgrund schriftlicher<br />

Vollmacht von seinem Ehegatten, seinem eingetragenen Lebenspartner oder, wenn ein Kind des Mitglieds das<br />

<strong>Humboldt</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s besucht, von dem anderen Elternteil des Kindes vertreten lassen. Vereine und Firmen üben<br />

ihr Stimmrecht durch je einen Vertreter aus.<br />

§ 2 (3) b)<br />

Alt: b) seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht<br />

nachkommt oder<br />

Neu: seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung an dessen<br />

zuletzt angegebene Anschrift nicht nachkommt oder<br />

§ 2 (3) c)<br />

Alt: Er ist dem Mitglied unter Angabe der Ausschlussgründe schriftlich mitzuteilen.<br />

Neu: Er ist dem Mitglied unter Angabe der Ausschlussgründe in Textform an dessen zuletzt angegebene Anschrift<br />

mitzuteilen.<br />

§ 3 (1) letzter Halbsatz<br />

Alt: eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.<br />

Neu: gestrichen<br />

§ 3 (2) letzter Satz<br />

Alt: Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<br />

Neu: gestrichen<br />

§ 5 (3) erster Satz<br />

Alt: Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von<br />

drei Wochen schriftlich einberufen.<br />

Neu: Die Mitgliederversammlung wird vom ersten oder zweiten Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung mit<br />

einer Frist von drei Wochen in Textform einberufen. Bei Mitgliedern, die dem Verein eine E-Mail-Adresse mitgeteilt<br />

haben, genügt die Zusendung an diese Adresse.<br />

FÖRDERVEREIN HUMBOLDT-GYMNASIUM e.V. Pempelforter Str.40 40211 Düsseldorf<br />

Spendenkonto: Stadtsparkasse Düsseldorf BLZ 30050110 Kto 48019129<br />

Foerderverein@humboldt-duesseldorf.de


§ 5 (7) i)<br />

Alt: Ernennung von Ehrenmitgliedern.<br />

Neu: gestrichen<br />

§ 7 (1) b)<br />

Alt: dem 2. Vorsitzenden dem jeweiligen Schulleiter des Städt. <strong>Humboldt</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s Düsseldorf;<br />

Neu: dem jeweiligen Schulleiter des Städt. <strong>Humboldt</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s Düsseldorf als dem 2. Vorsitzenden<br />

§ 7 (1) c)<br />

Alt: dem Schatzmeister<br />

Neu: dem 1. Schatzmeister<br />

§ 7 (1) d)<br />

Alt: dem Schriftführer<br />

Neu: dem 2. Schatzmeister, wenn die Mitgliederversammlung dessen Wahl beschließt<br />

§ 7 (1) e)<br />

Alt: einem weiteren Mitglied<br />

Neu: dem Schriftführer<br />

§ 7 (1) f) neu<br />

Neu: einem weiteren Mitglied.<br />

§ 7 (2) c)<br />

Alt: Der Beschluss über den Ausschluss ist dem Betroffenen schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen.<br />

Neu: gestrichen<br />

§ 7 (3) erster Satz<br />

Alt: Die Sitzungen erfolgen nach Bedarf; die <strong>Einladung</strong>en erfolgen durch den Vorsitzenden mündlich oder schriftlich.<br />

Neu: Die Sitzungen erfolgen nach Bedarf; die <strong>Einladung</strong>en erfolgen durch den Vorsitzenden mündlich oder in<br />

Textform.<br />

§ 8 (1)<br />

Alt: Alle Amtsträger nach § 7 Ziffern 1a), c) , d) und e) werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.<br />

Neu: Alle Amtsträger nach § 7 Ziffern 1a), c) , d), e) und f) werden für die Dauer von höchstens zwei Jahren<br />

gewählt. Die Wahl des 1. und 2. Schatzmeisters soll im jährlichen Wechsel erfolgen.<br />

§ 8 (2)<br />

Alt: Eine Wiederwahl ist möglich.<br />

FÖRDERVEREIN HUMBOLDT-GYMNASIUM e.V. Pempelforter Str.40 40211 Düsseldorf<br />

Spendenkonto: Stadtsparkasse Düsseldorf BLZ 30050110 Kto 48019129<br />

Foerderverein@humboldt-duesseldorf.de


Neu: Eine Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit bis <strong>zur</strong> Neuwahl des<br />

Vorstandes im Amt.<br />

§ 10 (1)<br />

Alt: (01)<br />

Neu: (01) als Vorzahl gestrichen<br />

§ 11 (6) Satz ergänzt<br />

Neu: Sie wurde zuletzt durch die Mitgliederversammlung vom 28. März 2011 geändert.<br />

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