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spesenreglement. - Recherswil

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Spesen- und Entschädigungsreglement EG <strong>Recherswil</strong> Seite 5 von 5<br />

Diese sind auf der Verwaltung zu beziehen.<br />

7.5.3 Büro- und Verbrauchsmaterial<br />

Schreibutensilien, Ordner, Tinte/Toner etc. sind bei den vom<br />

Gemeinderat bezeichneten Geschäften zu beziehen.<br />

Dabei ist anzugeben, wer (Person, Funktion, Kommission) das Material<br />

bezieht.<br />

8. Abrechnung<br />

Für die Abrechnung sind die jeweiligen Formulare der Verwaltung zu verwenden. Die<br />

Abrechnung erfolgt jeweils per 31. Dezember.<br />

Alle Auslagen sind mit den entsprechenden Belegen geltend zu machen. Bei<br />

Dienstfahrten sind Datum, Anlass und die gefahrene Strecke anzugeben.<br />

9. Kontrolle<br />

Die Spesenabrechnung ist vom jeweiligen Vorgesetzten auf Form, Inhalt und<br />

Korrektheit zu prüfen und danach unterzeichnet an die Verwaltung zur Auszahlung<br />

weiterzuleiten.<br />

Ersetzt Spesenregelement vom 01.08.2013 und tritt per 01.01.2014 in Kraft<br />

Von der Gemeindeversammlung am 12. Dezember 2013 genehmigt.<br />

EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL<br />

Der Gemeindepräsident<br />

Die Gemeindeschreiberin<br />

Hardy Jäggi<br />

Gabriella Meili<br />

Vom Volkswirtschaftsdepartement genehmigt mit Verfügung vom 28. Januar 2014.

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