spesenreglement. - Recherswil
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Spesen- und Entschädigungsreglement EG <strong>Recherswil</strong> Seite 5 von 5<br />
Diese sind auf der Verwaltung zu beziehen.<br />
7.5.3 Büro- und Verbrauchsmaterial<br />
Schreibutensilien, Ordner, Tinte/Toner etc. sind bei den vom<br />
Gemeinderat bezeichneten Geschäften zu beziehen.<br />
Dabei ist anzugeben, wer (Person, Funktion, Kommission) das Material<br />
bezieht.<br />
8. Abrechnung<br />
Für die Abrechnung sind die jeweiligen Formulare der Verwaltung zu verwenden. Die<br />
Abrechnung erfolgt jeweils per 31. Dezember.<br />
Alle Auslagen sind mit den entsprechenden Belegen geltend zu machen. Bei<br />
Dienstfahrten sind Datum, Anlass und die gefahrene Strecke anzugeben.<br />
9. Kontrolle<br />
Die Spesenabrechnung ist vom jeweiligen Vorgesetzten auf Form, Inhalt und<br />
Korrektheit zu prüfen und danach unterzeichnet an die Verwaltung zur Auszahlung<br />
weiterzuleiten.<br />
Ersetzt Spesenregelement vom 01.08.2013 und tritt per 01.01.2014 in Kraft<br />
Von der Gemeindeversammlung am 12. Dezember 2013 genehmigt.<br />
EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL<br />
Der Gemeindepräsident<br />
Die Gemeindeschreiberin<br />
Hardy Jäggi<br />
Gabriella Meili<br />
Vom Volkswirtschaftsdepartement genehmigt mit Verfügung vom 28. Januar 2014.