ANTRAG Flat Rate für Wohnbeihilfe: 25% Mietbelastung sind ... - Tirol
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A N T R A G<br />
des LAbg. Mag. Thomas Pupp betreffend<br />
<strong>Flat</strong> <strong>Rate</strong> für <strong>Wohnbeihilfe</strong>:<br />
<strong>25%</strong> <strong>Mietbelastung</strong> <strong>sind</strong> genug<br />
Der Landtag wolle beschließen:<br />
„Die Landesregierung wird aufgefordert, im objektgeförderten <strong>Tirol</strong>er Wohnbau das<br />
System der <strong>Wohnbeihilfe</strong> zu verbessern und für mehr , Einfachheit, Transparenz und vor<br />
allem soziale Gerechtigkeit zu sorgen und in einem zweiten Schritt, wie auch vom<br />
Landesrechnungshof gefordert, die Mietzinsbeihilfe und die <strong>Wohnbeihilfe</strong> zu einem<br />
einheitlichen System zusammen zu führen.“<br />
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss; Ausschuss für Rechts-, Gemeinde- und<br />
Raumordnungsangelegenheiten.<br />
Begründung:<br />
Die derzeitige Situation ist für viele <strong>Wohnbeihilfe</strong>n-BezieherInnen sehr unbefriedigend: Der<br />
Berechnungsmodus ist derart komplex und intransparent, dass sich der einzelne Beihilfenwerber<br />
nicht selbst seine Unterstützung berechnen kann, geschweige denn die Höhe der Beihilfe<br />
nachvollziehen kann.<br />
Ebenfalls für Unmut sorgt die Doppelgleisigkeit des Beihilfensystems, sodass ehemalige<br />
BezieherInnen von Mietzinsbeihilfen nach Übersiedlung in eine objektgeförderte Wohnung nun<br />
mit weniger <strong>Wohnbeihilfe</strong> leben müssen, obwohl ihr Einkommen gleich geblieben ist und auch die<br />
<strong>Mietbelastung</strong> nicht geringer wurde.<br />
Zudem kommt aktuell noch erschwerend hinzu, dass die momentane Tiefzinsphase sich<br />
ebenfalls negativ auf die BeihilfenbezieherInnen auswirkt. Es profitieren zwar die Bauträger von<br />
den niederen Zinsen, geben diese Vorteile aber nicht 1:1 und unmittelbar an ihre MieterInnen<br />
weiter.<br />
Ziel muss sein, erstens - das System der <strong>Wohnbeihilfe</strong> dahingehend zu vereinfachen, dass<br />
die tatsächlichen <strong>Mietbelastung</strong>en mit 25 Prozent vom Einkommen gedeckelt werden und<br />
sich danach die Höhe der <strong>Wohnbeihilfe</strong> bemisst. Damit könnte sich jeder Beihilfenwerber<br />
ganz leicht und ohne großen Aufwand auf einem kleinen Zettel Papier oder auf seinem<br />
Handy die Höhe seiner Beihilfe ausrechnen. Und zweitens, dass alle Gemeinnützigen<br />
Bauträger angehalten werden, ihre Mietvorschreibungen nach dem gleichen System zu<br />
berechnen und die jeweils günstigsten Konditionen an alle MieterInnen weiterzugeben<br />
haben.
Ein Rechenbeispiel: Eine Mindestpensionistin bezieht im Jahreszwölftel ein monatliches<br />
Einkommen von 970 Euro und bezahlt eine monatliche Miete von 412 Euro, das entspricht 42%<br />
ihres Einkommens. Die Beihilfe beträgt aktuell monatlich 75 Euro, wodurch sich die<br />
<strong>Mietbelastung</strong> zwar auf 337 Euro reduziert, was aber immer noch 34% des verfügbaren<br />
Einkommens bedeutet. Wendet man jetzt die „<strong>Flat</strong> <strong>Rate</strong>“ von <strong>25%</strong> für die <strong>Mietbelastung</strong> in<br />
Relation zum Einkommen an, würde die Beihilfe nicht 75 Euro sondern 170 Euro betragen.<br />
Dies wäre ein weiterer wichtiger Baustein für den <strong>Tirol</strong>er Weg zum leistbaren Wohnen: Einfach,<br />
transparent und sozial gerecht.<br />
Innsbruck, am 19.06.2013