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Informationen Schule und Kindergarten Aefligen 2012/2013

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Gesuche<br />

Mit der Teilrevision des Volksschulgesetzes (REVOS 08) gehen verschiedene Kompetenzen<br />

von der Schulkommission auf die Schulleitung über. Aus diesem Gr<strong>und</strong> müssen ab<br />

dem 01.08.2009 sämtliche Gesuche, ausgenommen Gesuche für Turnhallenbenützung, an<br />

die Schulleitung gerichtet werden.<br />

<strong>Schule</strong> <strong>Aefligen</strong><br />

Schulleitung<br />

Ischlagweg 5<br />

3426 <strong>Aefligen</strong><br />

Schnupperlehren<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich werden Schnupperlehren in der schulfreien Zeit, also in der Regel in den Ferien<br />

absolviert. Ist eine Schnupperlehre in der schulfreien Zeit nicht möglich, kann eine Ausnahmebewilligung<br />

gemäss Berufswahlkonzept der <strong>Schule</strong> <strong>Aefligen</strong> durch die Schulleitung<br />

erteilt werden.<br />

Urlaube<br />

Für voraussehbare längere Abwesenheit ist ein Gesuch an die Schulleitung zu richten.<br />

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen muss das Gesuch mindestens vier Wochen vor<br />

Beginn des Urlaubs eingereicht werden. Trifft das Gesuch zu spät ein, muss mit einer Ablehnung<br />

gerechnet werden.<br />

Seite 21 von 24 <strong>Schule</strong> <strong>Aefligen</strong> Stand: August 12

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