20.01.2015 Aufrufe

Selbstständig Unselbstständig Erwerbslos Infobroschüre für ...

Selbstständig Unselbstständig Erwerbslos Infobroschüre für ...

Selbstständig Unselbstständig Erwerbslos Infobroschüre für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Infoteil 3: Sozialversicherungssituation in Österreich<br />

geringfügigen Beschäftigungen, die an sich sozial -<br />

versicherungsfrei sind, kann es dadurch zu Nach -<br />

forderungen kommen.<br />

Hat ein/e DienstnehmerIn parallel mehrere geringfügige<br />

Beschäftigungen, die insgesamt die Gering -<br />

fügigkeitsgrenze überschreiten, werden seitens<br />

des/der DienstnehmerIn Sozialversicherungsbeiträge<br />

entsprechend der addierten Lohnsumme fällig (der/<br />

die DienstnehmerIn ist dadurch sozialversichert; ausgenommen<br />

ist die Arbeitslosenversicherung). Hat<br />

hingegen ein/e DienstgeberIn mehrere geringfügig<br />

Beschäftigte, deren Lohnsumme (ohne Sonder -<br />

zahlungen) insgesamt über dem 1,5-Fachen der<br />

Geringfügigkeitsgrenze liegt, werden Dienstgeber -<br />

Innenbeiträge analog der addierten Lohnsumme<br />

fällig (ohne dass jedoch DienstnehmerInnen hiervon<br />

sozialversicherungstechnisch profitieren).<br />

Selbstversicherung in der Krankenversicherung<br />

(GKK)<br />

Wer ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen<br />

leben muss (z. B. während des Studiums, bei einem<br />

Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze usw.),<br />

hat die Möglichkeit, sich in der Krankenversicherung<br />

selbst zu versichern. Im Wesentlichen gibt es drei<br />

verschiedene Arten der freiwilligen Selbstversicherung<br />

gemäß ASVG: die Selbstversicherung für geringfügig<br />

Beschäftigte, die Selbstversicherung für Studierende<br />

und eine Selbstversicherung für alle anderen,<br />

die keiner gesetzlichen Krankenversicherung unter -<br />

liegen. Die Versicherungsbeiträge sind jeweils gesetzlich<br />

festgelegt.<br />

Die Selbstversicherung kostet Euro 359,64/Monat<br />

(Wert 2012), kann aber entsprechend der wirtschaftlichen<br />

Situation (auch der (Ehe-)PartnerInnen; inkl.<br />

Sparguthaben) bis auf den Mindestbeitrag von Euro<br />

89,91/Monat (Wert 2012) herabgesetzt werden.<br />

Die sofortige Herabsetzung ist nur möglich, wenn zugleich<br />

mit dem Antrag auf Selbstversicherung auch<br />

der Antrag auf Herabsetzung ab Beginn abgegeben<br />

wird. Personen, die einer anderen Pflichtversicherung<br />

unterliegen oder unterlagen (60 Kalendermonate<br />

Nachfrist bei GSVG und BSVG!), können die<br />

freiwillige Krankenversicherung in der GKK nicht in<br />

Anspruch nehmen.<br />

Achtung: Der Versicherungsschutz beginnt in der<br />

Regel erst 6 Monate nach Eintritt.<br />

Selbstversicherung für Studierende<br />

Für Studierende ist an sich ein begünstigter Beitrag<br />

vorgesehen, allerdings ist diese Variante u. a. an den<br />

Studienerfolg gekoppelt. Die Selbstversicherung für<br />

Studierende kommt auf monatlich Euro 50,15 (Wert<br />

2012). Seit 1. 7. 2011 müssen Studierende diesen<br />

Betrag in voller Höhe selbst bezahlen, der 50%ige<br />

Zuschuss aus dem Wissenschaftsministerium wurde<br />

gestrichen.<br />

Selbstversicherung bei geringfügiger<br />

Beschäftigung<br />

Wer unselbstständig geringfügig beschäftigt ist, kann<br />

sich ebenfalls bei der GKK kostengünstiger selbst<br />

versichern (Euro 53,10/Monat – Wert 2012) und hat<br />

darüber hinaus den Vorteil, dass der Versicherungsschutz<br />

mit Antragsdatum beginnt und auch eine Pensionsversicherung<br />

umfasst. Eine Selbstversicherung<br />

mit geringfügiger Beschäftigung ist auch unmittelbar<br />

im Anschluss an eine andere Pflichtversicherung<br />

möglich.<br />

Mitversicherung<br />

Eine Mitversicherung ist bei (Ehe-)PartnerInnen und<br />

(Groß-)Eltern möglich, wenn diese der Pflichtversicherung<br />

unterliegen, also über der Geringfügigkeitsgrenze<br />

erwerbstätig sind. Für eine Mitversicherung<br />

bei den Eltern gelten Altersgrenzen, zudem ist ein<br />

Ausbildungsnachweis erforderlich.<br />

Bei PartnerInnen besteht die Voraussetzung, dass<br />

seit mindestens 10 Monaten ein gemeinsamer<br />

Wohnsitz vorliegen muss. Für mitversicherte (Enkel-)<br />

Kinder ist kein Zusatzbeitrag zu entrichten, für andere<br />

Mitversicherte entfällt der grundsätzlich fällige<br />

Zusatzbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen.<br />

Achtung: PartnerInnenschaften können sich von<br />

Amts wegen als sehr langlebig erweisen: Vor allem<br />

bei Notstandshilfe und Mindestsicherung werden<br />

sie berücksichtigt, unabhängig davon, ob es sich<br />

um eine Ehe, eine eingetragene oder eine in keiner<br />

Weise formalisierte PartnerInnenschaft handelt – die<br />

Beweislast fällt den Antragstellenden zu. Insbesondere<br />

nicht formalisierte PartnerInnenschaften können<br />

daher mangels formalisierbarem Ende zum Problem<br />

beim Bezug von Transferleistungen werden.<br />

27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!