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Selbstständig Unselbstständig Erwerbslos Infobroschüre für ...

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Infoteil 3: Sozialversicherungssituation in Österreich<br />

(c) Ruhendmeldung bei nur künstlerischen selbstständigen<br />

Tätigkeiten, siehe >> System Ruhend -<br />

meldung >>.<br />

Sowohl bei einem Widerruf als auch bei einer<br />

Been digung der selbstständigen Tätigkeit ist die SVA<br />

verpflichtet, die Pflichtversicherung zunächst zum<br />

Monatsletzten einzustellen. Nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheids<br />

(im Fall eines Widerrufs<br />

jenes des laufenden Jahres; im Fall einer Einstellung<br />

jenes des Folgejahres) erfolgt eine Prüfung, ob die<br />

Beendigung korrekt war oder nicht.<br />

Lückenschluss in der SVA<br />

Lückenschluss bedeutet, dass die SVA unter bestimmten<br />

Voraussetzungen für den Zeitraum einer<br />

Abmeldung aus der Pflichtversicherung (z. B. zwischen<br />

zwei zeitlich abgegrenzten konkreten Aufträgen)<br />

eine durchgehende selbstständige Tätigkeit<br />

annimmt und die während dieses abgemeldeten<br />

Zeitraums entstandene Versicherungslücke schließt.<br />

Diese Vorgangsweise der SVA basiert auf dem<br />

Grundsatz, dass selbstständige Tätigkeiten dauerhaft<br />

sind, auch wenn sie nicht notwendigerweise mit<br />

konstanten Einnahmen einhergehen. Das bedeutet<br />

konkret, dass es für Neue Selbstständige grund -<br />

sätzlich nicht möglich ist, die Pflichtversicherung<br />

monatsweise abzumelden, um in diesem Zeitraum<br />

Arbeitslosengeld zu beziehen. Ausnahme: >><br />

System Ruhendmeldung >>.<br />

In der Regel erfolgt eine Durchversicherung für<br />

den Unterbrechungszeitraum aber nur dann, wenn<br />

die Versicherungsgrenze in dem oder den betreffenden<br />

Jahren überschritten wird. Andernfalls bleibt<br />

die Lücke grundsätzlich bestehen.<br />

Wer also Mitte des Jahres 2011 die Pflichtversicherung<br />

in der SVA mittels Widerruf beendet und sich<br />

Mitte 2012 erneut mit Überschreitungserklärung<br />

in die Pflichtversicherung (SVA) hinein begibt, wird<br />

aufgrund der Einkommensteuerbescheide 2011<br />

bzw. 2012 beurteilt: Die zweite Jahreshälfte 2011<br />

bleibt pflichtversicherungsfrei, sofern die Versicherungsgrenze<br />

2011 nicht erreicht wird. Die erste<br />

Jahreshälfte 2012 wird getrennt entsprechend dem<br />

Erreichen der Versicherungsgrenze 2012 beurteilt.<br />

Ein Lückenschluss erfolgt allerdings grundsätzlich<br />

nicht, wenn die Tätigkeiten vor der Einstellung und<br />

nach der erneuten Aufnahme unterschiedliche<br />

waren (z. B. vorher Neue Selbstständigkeit, nachher<br />

gewerbliche Selbstständigkeit). Der Lückenschluss<br />

unterbleibt auch dann, wenn sich die selbstständigen<br />

Tätigkeiten durch ein klares Ende (betriebliche Einstellung<br />

auch gegenüber dem Finanzamt inklusive<br />

Schlussbilanz, keine Tätigkeitsabsicht, keine laufenden<br />

Betriebsausgaben) bzw. einen klaren Anfang<br />

auszeichnen. Hier wird sehr genau geprüft, insbesondere<br />

bei sehr kurzen Versicherungslücken. Unklar -<br />

heiten sprechen in der Regel für einen Lückenschluss.<br />

Im Fall einer Erklärung gegenüber der SVA, dass<br />

die Tätigkeit eingestellt wird, sind keine laufenden<br />

Betriebsausgaben mehr möglich. Werden solche<br />

gegenüber dem Finanzamt trotzdem geltend gemacht,<br />

wird die SVA dies als Fortsetzung der Tätigkeit<br />

interpretieren.<br />

Ausführlichere Informationen zu diesem Thema<br />

gibt es bei den VersicherungsträgerInnen.<br />

Disclaimer<br />

An sich ist gesetzlich vorgegeben, durch welche Arbeitssituationen<br />

welche Vertragsformen (echtes Dienstverhältnis,<br />

freier Dienstvertrag, Werkvertrag) und damit<br />

auch welche spezifischen Sozialversicherungs regelungen<br />

(Pflichtversicherungen) begründet werden. Einschlägige<br />

Informationen gibt es u. a. bei der AK. In der Praxis<br />

werden diese Regelungen aber – nicht nur – im Kunst-,<br />

Kultur- und Medienfeld immer mehr umgangen.<br />

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