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Teilegutachten 366-0107-05-MURD-TG/N2 - Autoteilefrau.eu

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<strong>Teilegutachten</strong> <strong>366</strong>-<strong>0107</strong>-<strong>05</strong>-<strong>MURD</strong>-<strong>TG</strong>/<strong>N2</strong><br />

ANLAGE: 4 Radtyp: 208/8019<br />

Hersteller: Hölzel Automotive GmbH Stand: <strong>05</strong>.03.2007<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Seite: 9 von 10<br />

24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete<br />

Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.<br />

24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete<br />

Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz<strong>eu</strong>ges (z. B.<br />

Fahrz<strong>eu</strong>gtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die<br />

Radabdeckung ausreichend ist.<br />

24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete<br />

Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz<strong>eu</strong>ges (z. B.<br />

Fahrz<strong>eu</strong>gtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die<br />

Radabdeckung ausreichend ist.<br />

32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen<br />

"Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese<br />

Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das <strong>Teilegutachten</strong> des<br />

geänderten Fahrwerks ist zu beachten.<br />

<strong>366</strong>) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der<br />

Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung<br />

der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.<br />

367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der<br />

Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.<br />

51A) Der vom Fahrz<strong>eu</strong>ghersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrz<strong>eu</strong>g) bzw.<br />

Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.<br />

Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit<br />

Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.<br />

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den<br />

Fahrz<strong>eu</strong>gpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrz<strong>eu</strong>ghersteller, s. Auszug aus der EG-<br />

Genehmigung des Fahrz<strong>eu</strong>ges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,<br />

das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrz<strong>eu</strong>gpapiere, die<br />

Hinweise und die Empfehlungen des Fahrz<strong>eu</strong>gherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu<br />

beachten.<br />

53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße<br />

erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrz<strong>eu</strong>gpapieren mitzuführen.<br />

573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrz<strong>eu</strong>gen mit<br />

Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.<br />

Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der<br />

Nachweis der Eignung ist bei den Fahrz<strong>eu</strong>gpapieren mitzuführen.<br />

Am Fahrz<strong>eu</strong>g sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.<br />

5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrz<strong>eu</strong>gausführungen bis zu einer zulässigen<br />

Achslast von 1090kg.<br />

5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrz<strong>eu</strong>gausführungen bis zu einer zulässigen<br />

Achslast von 1120kg.<br />

5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrz<strong>eu</strong>gausführungen bis zu einer zulässigen<br />

Achslast von 1230kg.<br />

5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrz<strong>eu</strong>gausführungen bis zu einer zulässigen<br />

Achslast von 1300kg.<br />

5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrz<strong>eu</strong>gausführungen bis zu einer zulässigen<br />

Achslast von 1340kg.<br />

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des<br />

Tiefbetts angebracht werden.<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik D<strong>eu</strong>tschland.

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