Teilegutachten 366-0107-05-MURD-TG/N2 - Autoteilefrau.eu
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<strong>Teilegutachten</strong> <strong>366</strong>-<strong>0107</strong>-<strong>05</strong>-<strong>MURD</strong>-<strong>TG</strong>/<strong>N2</strong><br />
ANLAGE: 4 Radtyp: 208/8019<br />
Hersteller: Hölzel Automotive GmbH Stand: <strong>05</strong>.03.2007<br />
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Seite: 9 von 10<br />
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete<br />
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.<br />
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete<br />
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz<strong>eu</strong>ges (z. B.<br />
Fahrz<strong>eu</strong>gtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die<br />
Radabdeckung ausreichend ist.<br />
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete<br />
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz<strong>eu</strong>ges (z. B.<br />
Fahrz<strong>eu</strong>gtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die<br />
Radabdeckung ausreichend ist.<br />
32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen<br />
"Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese<br />
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das <strong>Teilegutachten</strong> des<br />
geänderten Fahrwerks ist zu beachten.<br />
<strong>366</strong>) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der<br />
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung<br />
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.<br />
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der<br />
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.<br />
51A) Der vom Fahrz<strong>eu</strong>ghersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrz<strong>eu</strong>g) bzw.<br />
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.<br />
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit<br />
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.<br />
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den<br />
Fahrz<strong>eu</strong>gpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrz<strong>eu</strong>ghersteller, s. Auszug aus der EG-<br />
Genehmigung des Fahrz<strong>eu</strong>ges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,<br />
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrz<strong>eu</strong>gpapiere, die<br />
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrz<strong>eu</strong>gherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu<br />
beachten.<br />
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße<br />
erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrz<strong>eu</strong>gpapieren mitzuführen.<br />
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrz<strong>eu</strong>gen mit<br />
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.<br />
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der<br />
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrz<strong>eu</strong>gpapieren mitzuführen.<br />
Am Fahrz<strong>eu</strong>g sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.<br />
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrz<strong>eu</strong>gausführungen bis zu einer zulässigen<br />
Achslast von 1090kg.<br />
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrz<strong>eu</strong>gausführungen bis zu einer zulässigen<br />
Achslast von 1120kg.<br />
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrz<strong>eu</strong>gausführungen bis zu einer zulässigen<br />
Achslast von 1230kg.<br />
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrz<strong>eu</strong>gausführungen bis zu einer zulässigen<br />
Achslast von 1300kg.<br />
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrz<strong>eu</strong>gausführungen bis zu einer zulässigen<br />
Achslast von 1340kg.<br />
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des<br />
Tiefbetts angebracht werden.<br />
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik D<strong>eu</strong>tschland.