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Leitfaden Bienengesundheit - Verein Hinterthurgauer Bienenfreunde

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Bienengesundheit</strong> des Zentrums für Bienenforschung<br />

Weitere Bienenkrankheiten<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Dieses Kapitel befasst sich mit den Krankheiten, die weder<br />

staatlich bekämpft noch überwacht werden. Dazu gehören<br />

die Pilze als Verursacher von Kalkbrut und Nosemose,<br />

die parasitierende Einzelzeller z.B. die Amöbenruhr, die<br />

Viren wie Flügeldeformationsvirus (DWV), Akutes Bienen-<br />

Paralyse-Virus (ABPV) und Sackbrut (SBV) sowie weitere<br />

Bienenviren, die in der Praxis zeitweise häufig auftreten<br />

können.<br />

Verantwortlich für die Vorbeugung und Bekämpfung dieser<br />

Gruppe von Bienenkrankheiten sind wiederum die<br />

Imker/innen. Es gilt auch hier der Grundsatz, wonach die<br />

Bienenhalter/innen dafür verantwortlich sind, dass die<br />

Völker ordnungsgemäss gepflegt und die Vorkehrungen<br />

getroffen werden, um sie gesund zu erhalten (Art. 59 Abs.<br />

1 TSV).<br />

Der vorliegende <strong>Leitfaden</strong> soll die Möglichkeiten aufzeigen,<br />

diese Krankheiten unter Kontrolle zu halten.<br />

Eine wichtige Basis dazu bilden auch hier die 2009 und<br />

2010 eingeführten Regelungen in Art. 20 der TSV: Wer Bienenvölker<br />

hält, kauft, verkauft oder verstellt, hat eine<br />

Bestandeskontrolle zu führen. Bienenstände, besetzt oder<br />

unbesetzt, müssen gemeldet sein und sind von aussen gut<br />

sichtbar mit der kantonalen Identifikationsnummer zu<br />

kennzeichnen. Bevor Bienen in einen anderen Inspektionskreis<br />

verbracht werden, muss der Imker dies dem Bieneninspektor<br />

des alten sowie des neuen Standorts melden (Art.<br />

19 der TSV). Das Verstellen von Begattungseinheiten auf<br />

Belegstationen muss nicht gemeldet werden.<br />

Die Vorbeugung und Bekämpfung erfolgt mit imkereibetrieblichen<br />

Massnahmen, ohne Einsatz von therapeutischen<br />

Mitteln. Antibiotika oder andere Therapeutika dürfen<br />

nicht angewendet werden, weil keine solchen zur<br />

Behandlung dieser Krankheiten registriert sind. Einzig zur<br />

Bekämpfung der Wachsmotten sind Präparate zugelassen.<br />

Mehr Details ist zu finden auf der Website der Zentrum für<br />

Bienenforschung http://www.apis.admin.ch.<br />

ALP forum Nr.84 | 2011<br />

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