Leitfaden Bienengesundheit - Verein Hinterthurgauer Bienenfreunde
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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Bienengesundheit</strong> des Zentrums für Bienenforschung<br />
Weitere Bienenkrankheiten<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Dieses Kapitel befasst sich mit den Krankheiten, die weder<br />
staatlich bekämpft noch überwacht werden. Dazu gehören<br />
die Pilze als Verursacher von Kalkbrut und Nosemose,<br />
die parasitierende Einzelzeller z.B. die Amöbenruhr, die<br />
Viren wie Flügeldeformationsvirus (DWV), Akutes Bienen-<br />
Paralyse-Virus (ABPV) und Sackbrut (SBV) sowie weitere<br />
Bienenviren, die in der Praxis zeitweise häufig auftreten<br />
können.<br />
Verantwortlich für die Vorbeugung und Bekämpfung dieser<br />
Gruppe von Bienenkrankheiten sind wiederum die<br />
Imker/innen. Es gilt auch hier der Grundsatz, wonach die<br />
Bienenhalter/innen dafür verantwortlich sind, dass die<br />
Völker ordnungsgemäss gepflegt und die Vorkehrungen<br />
getroffen werden, um sie gesund zu erhalten (Art. 59 Abs.<br />
1 TSV).<br />
Der vorliegende <strong>Leitfaden</strong> soll die Möglichkeiten aufzeigen,<br />
diese Krankheiten unter Kontrolle zu halten.<br />
Eine wichtige Basis dazu bilden auch hier die 2009 und<br />
2010 eingeführten Regelungen in Art. 20 der TSV: Wer Bienenvölker<br />
hält, kauft, verkauft oder verstellt, hat eine<br />
Bestandeskontrolle zu führen. Bienenstände, besetzt oder<br />
unbesetzt, müssen gemeldet sein und sind von aussen gut<br />
sichtbar mit der kantonalen Identifikationsnummer zu<br />
kennzeichnen. Bevor Bienen in einen anderen Inspektionskreis<br />
verbracht werden, muss der Imker dies dem Bieneninspektor<br />
des alten sowie des neuen Standorts melden (Art.<br />
19 der TSV). Das Verstellen von Begattungseinheiten auf<br />
Belegstationen muss nicht gemeldet werden.<br />
Die Vorbeugung und Bekämpfung erfolgt mit imkereibetrieblichen<br />
Massnahmen, ohne Einsatz von therapeutischen<br />
Mitteln. Antibiotika oder andere Therapeutika dürfen<br />
nicht angewendet werden, weil keine solchen zur<br />
Behandlung dieser Krankheiten registriert sind. Einzig zur<br />
Bekämpfung der Wachsmotten sind Präparate zugelassen.<br />
Mehr Details ist zu finden auf der Website der Zentrum für<br />
Bienenforschung http://www.apis.admin.ch.<br />
ALP forum Nr.84 | 2011<br />
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