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Technische Isolierung Haustechnik

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Wo kommt Wärmeschutz zum Einsatz<br />

Die in der Tabelle auf Seite 54 in den Zeilen 1-4 angegebenen<br />

Dämmschichtdicken beziehen sich auf den so genannten 100%-Bereich.<br />

Die Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen<br />

sowie Armaturen ist gemäß EnEV nur mit 50% der Mindestdicke<br />

auszuführen:<br />

• in Wand- und Deckendurchbrüchen<br />

• im Kreuzungsbereich von Leitungen<br />

• an Rohrleitungs-Verbindungsstellen<br />

• bei zentralen Rohrnetzverteilern<br />

• Leitungen von Zentralheizungen, die in Bauteilen zwischen beheizten<br />

Räumen verschiedener Nutzer verlegt werden.<br />

Aus praktischen und wirtschaftlichen Gründen werden in der Praxis<br />

auch hier meist die 100%-Regelungen herangezogen. Leitungen<br />

hingegen, die an die Außenluft grenzend verlegt sind, müssen mit<br />

dem doppelten der Mindestdicke nach den Zeilen 1-4 gedämmt<br />

werden.<br />

Bei der Dämmung der Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen<br />

sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen<br />

ist eine Dämmdicke von mindestens 6 mm vorgeschrieben. Um<br />

eine effiziente Reduzierung der Wärmeaufnahme dieser Leitungen<br />

zu verhindern, bietet sich allerdings der Einsatz höherer Dämmdicken<br />

an.<br />

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