Technische Isolierung Haustechnik
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Normen und Richtlinien<br />
Die DIN 4109 enthält die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen<br />
an den Schallschutz. Diese sollen sicherstellen, dass<br />
Menschen in Wohn- und Arbeitsräumen vor nicht zumutbaren<br />
Belästigungen durch Schallübertragung geschützt werden. Aber<br />
auch durch die Einhaltung der Vorgaben der DIN 4109 und eine<br />
entsprechende Ausführung können Lärmbelästigungen, wie<br />
häufig angenommen, nicht komplett ausgeschlossen werden.<br />
In den Geltungsbereich der Norm sind Geräusche aus haustechnischen<br />
Anlagen, z.B. Heizungsanlagen oder Lüftungs- und Klimaanlagen,<br />
mit einbezogen.<br />
Zulässige Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen von Geräuschen aus haustechnischen Anlagen und Gewerbe betrieben nach<br />
DIN 4109<br />
(Änderung der Anforderung an Wasserinstallationen gegenüber Wohn- und Schlafräumen von 35 auf 30 dB(A) gemäß NABau-Beschluss<br />
vom 22.10.1998)<br />
Geräuschquelle<br />
Wasserinstallationen<br />
(Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen gemeinsam)<br />
Art der schutzbedürftigen Räume<br />
Wohn- und Schlafräume<br />
Unterrichts- und Arbeitsräume<br />
Kennzeichnender Schalldruckpegel in dB(A)<br />
≤ 30 1 ≤ 35 1<br />
Sonstige haustechnische Anlagen ≤ 30 2 ≤ 35 2<br />
Betriebe tags, 6 bis 22 Uhr ≤ 35 ≤ 35 2<br />
Betriebe nachts, 22 bis 6 Uhr ≤ 25 ≤ 35 2<br />
1<br />
Einzelne, kurzzeitige Spitzen, die beim Betätigen von Armaturen und Geräten entstehen, sind z. Z. nicht zu berücksichtigen.<br />
2<br />
Bei lüftungstechnischen Anlagen sind um 5 dB(A) höhere Werte zulässig, sofern es sich um Dauergeräusche ohne auffällige Einzeltöne handelt.<br />
Die Richtlinie VDI 4100 definiert drei Schallschutzstufen, von üblichen bis zu gehobenen Komfortansprüchen, zur Bewertung unter schiedlicher<br />
Qualitäten des baulichen Schallschutzes. Sie ist zwar baurechtlich nicht eingeführt, wird aber oftmals als Stand der Technik angesehen.<br />
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