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Antrag auf Festsetzung von Unterhalt Ergänzungsblatt ... - Berlin.de

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Anlage 1 Anlage (zu Artikel 1 Nr. 6)<br />

<br />

<br />

An das<br />

Amtsgericht–Familiengericht<br />

PLZ, Ort<br />

<strong>Antrag</strong>sgegner/in<br />

Raum für Geschäftsnummer <strong>de</strong>s Gerichts<br />

– Bitte beachten Sie die Hinweise in <strong>de</strong>m Merkblatt zu diesem Formular –<br />

<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Festsetzung</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Unterhalt</strong><br />

Es sind<br />

Ergänzungsblätter beigefügt<br />

Ergänzungsblatt zum <strong>Antrag</strong><br />

<strong>auf</strong> <strong>Festsetzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Unterhalt</strong><br />

für ein weiteres Kind<br />

– Bitte ausfüllen erst ab Zeile 5 (Name <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s) –<br />

A<br />

<strong>Antrag</strong>steller/in:<br />

Elternteil,<br />

im eigenen Namen<br />

Kind,<br />

vertreten durch: Elternteil Beistand<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Vorname, Name, Anschrift <strong>de</strong>s Elternteils, in <strong>de</strong>ssen Obhut das Kind lebt<br />

Vorname, Name, PLZ, Wohnort <strong>de</strong>s min<strong>de</strong>rjährigen Kin<strong>de</strong>s<br />

Beistand/Prozessbevollmächtigte/r<br />

geboren am<br />

Es wird beantragt, <strong>de</strong>n <strong>Unterhalt</strong>, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r/die <strong>Antrag</strong>sgegner/in an das Kind zu zahlen hat, im vereinfachten Verfahren wie folgt festzusetzen:<br />

<strong>Unterhalt</strong> nach § 1612a Abs. 1 <strong>de</strong>s Bürgerlichen<br />

<strong>Unterhalt</strong><br />

Soweit unter „beginnend ab“ <strong>Unterhalt</strong> für die Vergangenheit<br />

Gesetzbuchs verän<strong>de</strong>rlich<br />

gleichbleibend<br />

verlangt wird, liegen die Voraussetzungen, unter <strong>de</strong>nen <strong>Unterhalt</strong><br />

für die Vergangenheit geltend gemacht wer<strong>de</strong>n kann, seither vor.<br />

beginnend ab<br />

beginnend ab<br />

€ mtl.<br />

Auf diesen <strong>Unterhalt</strong> sind seit <strong>de</strong>m unter „beginnend ab“<br />

bezeichneten Zeitpunkt bis heute gezahlt:<br />

in Höhe <strong>von</strong><br />

,<br />

Prozent<br />

<strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stunterhalts <strong>de</strong>r<br />

jeweiligen Altersstufe<br />

ab<br />

ab<br />

€ mtl.<br />

€ mtl.<br />

€<br />

<br />

<br />

Das Kind hat ein monatliches Bruttoeinkommen <strong>von</strong>:<br />

Die kindbezogenen Leistungen<br />

(z. B. Kin<strong>de</strong>rgeld) erhält:<br />

Die kindbezogenen Leistungen<br />

(z. B. Kin<strong>de</strong>rgeld) betragen:<br />

die Mutter<br />

ab<br />

<strong>de</strong>r Vater<br />

€ mtl.<br />

€. Belege sind beigefügt.<br />

an<strong>de</strong>re Person (Bezeichnung)<br />

ab<br />

€ mtl.<br />

<br />

<br />

Für das Verfahren wird Prozesskostenhilfe beantragt.<br />

Eine Erklärung zu <strong>de</strong>n Voraussetzungen ihrer Bewilligung ist beigefügt.<br />

Die Beiordnung <strong>von</strong> Rechtsanwalt/Rechtanwältin<br />

Der/Die <strong>Antrag</strong>sgegner/in wur<strong>de</strong> zur Erteilung <strong>de</strong>r Auskunft über Einkünfte und Vermögen <strong>auf</strong>gefor<strong>de</strong>rt am:<br />

Er/Sie ist dieser Verpflichtung nicht o<strong>de</strong>r nur unvollständig nachgekommen.<br />

wird beantragt.<br />

<br />

Der/Die <strong>Antrag</strong>sgegner/in wur<strong>de</strong> zur <strong>Unterhalt</strong>sleistung <strong>auf</strong>gefor<strong>de</strong>rt am:<br />

Es wird beantragt, die <strong>von</strong> <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r <strong>Antrag</strong>sgegner/in an <strong>de</strong>n/die <strong>Antrag</strong>steller/in zu erstatten<strong>de</strong>n<br />

Kosten laut zweifach beiliegen<strong>de</strong>r Aufstellung (zuzüglich Zinsen) festzusetzen <strong>auf</strong>:<br />

Zwischen Kind und <strong>Antrag</strong>sgegner/in besteht ein Eltern-Kind-Verhältnis.<br />

Das Kind lebt mit <strong>de</strong>m <strong>auf</strong> <strong>Unterhalt</strong>sleistung in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt und hat für Zeiträume, für die <strong>de</strong>r <strong>Unterhalt</strong><br />

festgesetzt wer<strong>de</strong>n soll, we<strong>de</strong>r Leistungen nach <strong>de</strong>m Zweiten, Achten o<strong>de</strong>r Zwölften Buch Sozialgesetzbuch o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m <strong>Unterhalt</strong>svorschussgesetz<br />

noch <strong>Unterhalt</strong> <strong>von</strong> einer verwandten o<strong>de</strong>r dritten Person im Sinne <strong>de</strong>s § 1607 Abs. 2 o<strong>de</strong>r 3 BGB erhalten. Soweit solche Leistungen<br />

erbracht wor<strong>de</strong>n sind, sind gesetzlich übergegangene Ansprüche <strong>auf</strong> das Kind treuhän<strong>de</strong>risch rückübertragen.<br />

Über <strong>de</strong>n <strong>Unterhalt</strong>sanspruch hat bisher we<strong>de</strong>r ein Gericht entschie<strong>de</strong>n noch ist über ihn ein gerichtliches Verfahren anhängig o<strong>de</strong>r ein<br />

Vollstreckungstitel (z. B. Urteil über <strong>Unterhalt</strong>, Vergleich, notarielle Urkun<strong>de</strong>, Urkun<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>m Jugendamt) errichtet wor<strong>de</strong>n.<br />

€<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift <strong>Antrag</strong>st./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm.<br />

Aufgenommen <strong>von</strong> (Dienststelle, Name, Unterschrift)<br />

Blatt 1: <strong>Antrag</strong> nach § 645 ZPO


Amtsgericht–Familiengericht<br />

Geschäftsnummer <strong>de</strong>s Gerichts<br />

Bei Schreiben an das Gericht bitte stets angeben<br />

Seite 1<br />

Sehr geehrte/r<br />

Das Amtsgericht–Familiengericht übermittelt Ihnen hiermit<br />

• die Abschrift eines <strong>Antrag</strong>s, mit <strong>de</strong>m Sie als <strong>Antrag</strong>sgegner<br />

bzw. <strong>Antrag</strong>sgegnerin <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s im vereinfachten Verfahren<br />

<strong>auf</strong> Zahlung <strong>von</strong> <strong>Unterhalt</strong> in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n,<br />

• beiliegend ein Erklärungsformular (3fach), <strong>auf</strong> <strong>de</strong>m Sie bei <strong>de</strong>m<br />

Gericht Einwendungen erheben können.<br />

Das Gericht teilt Ihnen <strong>auf</strong> <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Seite 2 mit, in welcher<br />

Höhe nach <strong>de</strong>m <strong>Antrag</strong> <strong>de</strong>r <strong>Unterhalt</strong> festgesetzt wer<strong>de</strong>n kann<br />

und was Sie in <strong>de</strong>m Verfahren beachten müssen.<br />

<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Festsetzung</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Unterhalt</strong><br />

Es sind<br />

Ergänzungsblätter beigefügt<br />

– Abschrift –<br />

Ergänzungsblatt zum <strong>Antrag</strong><br />

<strong>auf</strong> <strong>Festsetzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Unterhalt</strong><br />

für ein weiteres Kind<br />

A<br />

<strong>Antrag</strong>steller/in:<br />

Elternteil,<br />

im eigenen Namen<br />

Kind,<br />

vertreten durch: Elternteil Beistand<br />

Zutreffen<strong>de</strong>s ist angekreuzt K bzw. ausgefüllt<br />

Vorname, Name, Anschrift <strong>de</strong>s Elternteils, in <strong>de</strong>ssen Obhut das Kind lebt<br />

Vorname, Name, PLZ, Wohnort <strong>de</strong>s min<strong>de</strong>rjährigen Kin<strong>de</strong>s<br />

Beistand/Prozessbevollmächtigte/r<br />

geboren am<br />

Es wird beantragt, <strong>de</strong>n <strong>Unterhalt</strong>, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r/die <strong>Antrag</strong>sgegner/in an das Kind zu zahlen hat, im vereinfachten Verfahren wie folgt festzusetzen:<br />

<strong>Unterhalt</strong> nach § 1612a Abs. 1 <strong>de</strong>s Bürgerlichen<br />

<strong>Unterhalt</strong><br />

Soweit unter „beginnend ab“ <strong>Unterhalt</strong> für die Vergangenheit<br />

Gesetzbuchs verän<strong>de</strong>rlich<br />

gleichbleibend<br />

verlangt wird, liegen die Voraussetzungen, unter <strong>de</strong>nen <strong>Unterhalt</strong><br />

für die Vergangenheit geltend gemacht wer<strong>de</strong>n kann, seither vor.<br />

beginnend ab<br />

beginnend ab<br />

€ mtl.<br />

Auf diesen <strong>Unterhalt</strong> sind seit <strong>de</strong>m unter „beginnend ab“<br />

bezeichneten Zeitpunkt bis heute gezahlt:<br />

in Höhe <strong>von</strong><br />

,<br />

Prozent<br />

<strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stunterhalts <strong>de</strong>r<br />

jeweiligen Altersstufe<br />

ab<br />

ab<br />

€ mtl.<br />

€ mtl.<br />

€<br />

Das Kind hat ein monatliches Bruttoeinkommen <strong>von</strong>:<br />

Die kindbezogenen Leistungen<br />

(z. B. Kin<strong>de</strong>rgeld) erhält:<br />

Die kindbezogenen Leistungen<br />

(z. B. Kin<strong>de</strong>rgeld) betragen:<br />

die Mutter<br />

ab<br />

<strong>de</strong>r Vater<br />

€ mtl.<br />

€. Belege sind beigefügt.<br />

an<strong>de</strong>re Person (Bezeichnung)<br />

ab<br />

€ mtl.<br />

Für das Verfahren wird Prozesskostenhilfe beantragt.<br />

Eine Erklärung zu <strong>de</strong>n Voraussetzungen ihrer Bewilligung ist beigefügt.<br />

Die Beiordnung <strong>von</strong> Rechtsanwalt/Rechtanwältin<br />

Der/Die <strong>Antrag</strong>sgegner/in wur<strong>de</strong> zur Erteilung <strong>de</strong>r Auskunft über Einkünfte und Vermögen <strong>auf</strong>gefor<strong>de</strong>rt am:<br />

Er/Sie ist dieser Verpflichtung nicht o<strong>de</strong>r nur unvollständig nachgekommen.<br />

wird beantragt.<br />

Der/Die <strong>Antrag</strong>sgegner/in wur<strong>de</strong> zur <strong>Unterhalt</strong>sleistung <strong>auf</strong>gefor<strong>de</strong>rt am:<br />

Es wird beantragt, die <strong>von</strong> <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r <strong>Antrag</strong>sgegner/in an <strong>de</strong>n/die <strong>Antrag</strong>steller/in zu erstatten<strong>de</strong>n<br />

Kosten laut zweifach beiliegen<strong>de</strong>r Aufstellung (zuzüglich Zinsen) festzusetzen <strong>auf</strong>:<br />

Zwischen Kind und <strong>Antrag</strong>sgegner/in besteht ein Eltern-Kind-Verhältnis.<br />

Das Kind lebt mit <strong>de</strong>m <strong>auf</strong> <strong>Unterhalt</strong>sleistung in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt und hat für Zeiträume, für die <strong>de</strong>r <strong>Unterhalt</strong><br />

festgesetzt wer<strong>de</strong>n soll, we<strong>de</strong>r Leistungen nach <strong>de</strong>m Zweiten, Achten o<strong>de</strong>r Zwölften Buch Sozialgesetzbuch o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m <strong>Unterhalt</strong>svorschussgesetz<br />

noch <strong>Unterhalt</strong> <strong>von</strong> einer verwandten o<strong>de</strong>r dritten Person im Sinne <strong>de</strong>s § 1607 Abs. 2 o<strong>de</strong>r 3 BGB erhalten. Soweit solche Leistungen<br />

erbracht wor<strong>de</strong>n sind, sind gesetzlich übergegangene Ansprüche <strong>auf</strong> das Kind treuhän<strong>de</strong>risch rückübertragen.<br />

Über <strong>de</strong>n <strong>Unterhalt</strong>sanspruch hat bisher we<strong>de</strong>r ein Gericht entschie<strong>de</strong>n noch ist über ihn ein gerichtliches Verfahren anhängig o<strong>de</strong>r ein<br />

Vollstreckungstitel (z. B. Urteil über <strong>Unterhalt</strong>, Vergleich, notarielle Urkun<strong>de</strong>, Urkun<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>m Jugendamt) errichtet wor<strong>de</strong>n.<br />

€<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift <strong>Antrag</strong>st./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm.<br />

Aufgenommen <strong>von</strong> (Dienststelle, Name, Unterschrift)<br />

Blatt 2: Abschrift für <strong>Antrag</strong>sgegner/in mit Mitteilung nach § 647 ZPO


vom bis 1. Altersstufe, € 2. Altersstufe, € 3. Altersstufe, €<br />

Der Min<strong>de</strong>stunterhalt <strong>de</strong>ckt im Allgemeinen <strong>de</strong>n bei<br />

e in fa c h e r L e b e n s h a ltu n g e r f o r d e r lic h e n<br />

Bedarf <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s. Im vereinfachten Verfahren ist die<br />

F e s ts e tzu n g d e s <strong>Unterhalt</strong>s bis zur Höhe <strong>de</strong>s<br />

1,2fachen (120 %) <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stunterhalts n a c h<br />

§1612a Abs. 1 <strong>de</strong>s Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig.<br />

Auf <strong>de</strong>n Ihnen in Abschrift mitgeteilten <strong>Antrag</strong> kann <strong>de</strong>r <strong>Unterhalt</strong> wie folgt festgesetzt wer<strong>de</strong>n:<br />

Der zum Ersten je<strong>de</strong>s Monats zu zahlen<strong>de</strong> <strong>Unterhalt</strong> kann festgesetzt wer<strong>de</strong>n:<br />

Vorname <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s<br />

ab<br />

ab<br />

ab<br />

für die Zeit<br />

Berücksichtigung kindbezogener Leistungen<br />

Seite 2<br />

Nach <strong>de</strong>m Bürgerlichen Gesetzbuch hat ein Kind Anspruch <strong>auf</strong> angemessenen, seiner Lebensstellung entsprechen<strong>de</strong>n <strong>Unterhalt</strong>. Der<br />

<strong>Unterhalt</strong> umfasst <strong>de</strong>n gesamten Lebensbedarf <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf.<br />

Er ist monatlich im Voraus zu zahlen.<br />

Von einem Elternteil, mit <strong>de</strong>m es nicht in einem Haushalt lebt, kann ein min<strong>de</strong>rjähriges Kind <strong>de</strong>n angemessenen <strong>Unterhalt</strong> nach seiner<br />

Wahl entwe<strong>de</strong>r in Höhe eines – vorbehaltlich späterer Än<strong>de</strong>rung – gleichbleiben<strong>de</strong>n Monatsbetrages o<strong>de</strong>r verän<strong>de</strong>rlich als Prozentsatz<br />

<strong>de</strong>s jeweiligen Min<strong>de</strong>stunterhalts nach § 1612a Abs. 1 <strong>de</strong>s Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen. Der festgelegte Min<strong>de</strong>st-<br />

unterhalt än<strong>de</strong>rt sich in regelmäßigen Zeitabstän<strong>de</strong>n. Der Min<strong>de</strong>stunterhalt ist nach <strong>de</strong>m Alter <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s gestaffelt, und zwar für die<br />

Zeit bis zur Vollendung <strong>de</strong>s sechsten Lebensjahres (erste Altersstufe), die Zeit vom siebten bis zur Vollendung <strong>de</strong>s zwölften<br />

Lebensjahres ( zweite Altersstufe) und für die Zeit vom dreizehnten Lebensjahr an (dritte Altersstufe). Er beträgt:<br />

verän<strong>de</strong>rlich gemäß <strong>de</strong>m M in<strong>de</strong>stunterhalt nach<br />

§ 1612a Abs. 1 <strong>de</strong>s Bürgerlichen Gesetzbuchs<br />

% <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stunterhalts<br />

<strong>de</strong>r ersten Altersstufe<br />

Gleich bleibend:<br />

Der für das Kind festzusetzen<strong>de</strong> <strong>Unterhalt</strong> vermin<strong>de</strong>rt sich (Betrag mit Minuszeichen)/<br />

erhöht sich (Betrag mit Pluszeichen) um anteilige kindbezogene Leistungen wie folgt:<br />

ab<br />

um € mtl.<br />

<strong>auf</strong><br />

<strong>auf</strong><br />

<strong>auf</strong><br />

,<br />

,<br />

,<br />

% <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stunterhalts<br />

<strong>de</strong>r zweiten Altersstufe<br />

% <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stunterhalts<br />

<strong>de</strong>r dritten Altersstufe<br />

gleichbleibend<br />

<strong>auf</strong> € mtl.<br />

<strong>auf</strong> € mtl.<br />

<strong>auf</strong> € mtl.<br />

Verän<strong>de</strong>rlich: (nur bei Kin<strong>de</strong>rgeld)<br />

a) Der für das Kind festzusetzen<strong>de</strong> <strong>Unterhalt</strong> vermin<strong>de</strong>rt sich um zu<br />

berücksichtigen<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rgeld für ein 1./2./3./4. o. w. Kind.<br />

Zu berücksichtigen ist das hälftige/volle Kin<strong>de</strong>rgeld, <strong>de</strong>rzeit:<br />

ab<br />

ab<br />

um € mtl.<br />

um € mtl.<br />

€<br />

b) Der für das Kind festzusetzen<strong>de</strong> <strong>Unterhalt</strong> erhöht sich um das hälftige/volle<br />

Kin<strong>de</strong>rgeld für ein 1./2./3./4. o. w. Kind, <strong>de</strong>rzeit:<br />

€<br />

Der rückständige <strong>Unterhalt</strong><br />

kann festgesetzt wer<strong>de</strong>n für die Zeit<br />

vom<br />

bis<br />

<strong>auf</strong> €<br />

Das Gericht hat nicht geprüft, ob angegebenes Kin<strong>de</strong>seinkommen schon berücksichtigt ist o<strong>de</strong>r bedarfsmin<strong>de</strong>rnd zu berücksichtigen<br />

ist.<br />

Wenn Sie innerhalb eines Monats nach <strong>de</strong>r Zustellung dieser Mitteilung Einwendungen in <strong>de</strong>r vorgeschriebenen<br />

Form nicht erheben, kann über <strong>de</strong>n <strong>Unterhalt</strong> in <strong>de</strong>r angegebenen Höhe ein <strong>Festsetzung</strong>sbeschluss<br />

ergehen, aus <strong>de</strong>m die Zwangsvollstreckung betrieben wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Einwendungen können Sie erheben gegen die Zulässigkeit <strong>de</strong>s vereinfachten Verfahrens, gegen <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>s Beginns<br />

<strong>de</strong>r <strong>Unterhalt</strong>szahlung, gegen die vorstehend angekündigte <strong>Festsetzung</strong> <strong>de</strong>s <strong>Unterhalt</strong>s, soweit die in ihr mitgeteilten Zeiträume<br />

o<strong>de</strong>r Beträge nicht <strong>de</strong>m <strong>Antrag</strong> entsprechend berechnet sind o<strong>de</strong>r die Nichtberücksichtigung o<strong>de</strong>r unrichtige Berechnung<br />

kindbezogener Leistungen gerügt wird, gegen die Auferlegung <strong>de</strong>r Kosten, wenn Sie zur Einleitung <strong>de</strong>s Verfahrens keinen Anlass<br />

gegeben haben und <strong>de</strong>m Gericht mitteilen, dass Sie sich zur Zahlung <strong>de</strong>s <strong>Unterhalt</strong>s in <strong>de</strong>r beantragten Höhe verpflichten.<br />

An<strong>de</strong>re Einwendungen sind nur zulässig, wenn Sie <strong>de</strong>m Gericht mitteilen, inwieweit Sie zur <strong>Unterhalt</strong>sleistung bereit sind und<br />

dass Sie sich insoweit zur Erfüllung <strong>de</strong>s <strong>Unterhalt</strong>sanspruchs verpflichten. Den Einwand eingeschränkter o<strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>r<br />

Leistungsfähigkeit kann das Gericht nur zulassen, wenn Sie außer<strong>de</strong>m die nach <strong>de</strong>m beigefügten Vordruck verlangten<br />

Auskünfte über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen und Belege über Ihre Einkünfte vorlegen.<br />

Die Einwendungen müssen <strong>de</strong>m Gericht <strong>auf</strong> einem Formular <strong>de</strong>r beigefügten Art zweifach – mit einer Abschrift für<br />

<strong>de</strong>n/die <strong>Antrag</strong>steller/in – mitgeteilt wer<strong>de</strong>n. Das Formular ist bei je<strong>de</strong>m Amtsgericht erhältlich.<br />

Hilfe beim Ausfüllen <strong>de</strong>s Formulars leisten Angehörige <strong>de</strong>r rechtsberaten<strong>de</strong>n Berufe, je<strong>de</strong>s Amtsgericht und gegebenenfalls das<br />

Jugendamt. Beim Jugendamt o<strong>de</strong>r Amtsgericht wird das Formular nach Ihren Angaben kostenlos für Sie ausgefüllt. Bringen<br />

Sie dazu bitte unbedingt die notwendigen Unterlagen und Belege mit.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Datum dieser Mitteilung<br />

Telefon<br />

Rechtspfleger/Rechtspflegerin (Name, Unterschrift)<br />

Anschrift <strong>de</strong>s Gerichts<br />

Blatt 2: Abschrift für <strong>Antrag</strong>sgegner/in mit Mitteilung nach § 647 ZPO

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