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Leitfaden für die Ausbildung - Personenbetreuung

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Sprachkenntnisse:<br />

Die Sprachkompetenz, <strong>die</strong> wir <strong>für</strong> einen wichtigen Faktor beim Einsatz in der<br />

<strong>Personenbetreuung</strong> halten, steht nur indirekt (Fachvokabular) im Fokus unserer<br />

Überlegungen. Wir setzen entsprechende Sprachkenntnisse (z.B. Grundkenntnisse<br />

der deutschen Sprache in Wort und Schrift) voraus, bzw. gehen davon aus, dass<br />

<strong>die</strong>se Kenntnisse anderweitig erworben werden.<br />

2. Voraussetzungen zur <strong>Ausbildung</strong><br />

2.1 Persönliche Voraussetzungen<br />

Voraussetzungen Nachweis<br />

Mindestalter 18 Jahre<br />

16-stündiger Erste Hilfe Kurs<br />

2.2 Voraussetzungen zur <strong>Ausbildung</strong>sorganisation<br />

Geburtsurkunde oder Identitätskarte<br />

(ID-Karte)<br />

Schriftliche Bestätigung – (Nachweis<br />

spätestens bei der Zeugnisvergabe).<br />

Der Rechtsträger einer <strong>Ausbildung</strong>sstätte ist <strong>für</strong> folgende Ausstattung verantwortlich<br />

• Geeignete Schulungsräume<br />

• Detaillierter Lehrplan<br />

• Einsatz von Lehrpersonal mit geeigneter Qualifikation<br />

• Sekretariat mit notwendigen infrastrukturellen Einrichtungen (z.B. Telefon,<br />

Fax, Kopierer, EDV….)<br />

2.3 Räumliche Ausstattung<br />

Allgemeine Voraussetzungen wie:<br />

• Garderobe<br />

• Sanitärräume<br />

• Mindestens ein Gruppenraum<br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>Personenbetreuung</strong> Vers. 1/2008 Seite 4/8

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