21.01.2015 Aufrufe

Erben und Vererben - VRB Verein der Rechtspfleger im Bundesdienst

Erben und Vererben - VRB Verein der Rechtspfleger im Bundesdienst

Erben und Vererben - VRB Verein der Rechtspfleger im Bundesdienst

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Erben</strong> <strong>und</strong> <strong>Vererben</strong> 4 Der Erbvertrag<br />

Der Erbvertrag<br />

Für eine solche erbrechtliche Bindung<br />

des Erblassers besteht nicht selten ein<br />

praktisches Bedürfnis. Der Sohn eines<br />

selbständigen Handwerkers wird gelegentlich<br />

nur dann bereit sein, <strong>im</strong> väterlichen<br />

Geschäft o<strong>der</strong> Betrieb mitzuarbeiten,<br />

wenn er in einem Erbvertrag<br />

zum Nachfolger seines Vaters best<strong>im</strong>mt<br />

ist. An<strong>der</strong>s als be<strong>im</strong> Testament können<br />

Sie hier Ihren Letzten Willen nicht einseitig<br />

än<strong>der</strong>n. Sie sind an den Vertrag<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich geb<strong>und</strong>en. Das Recht des<br />

Erblassers, weiterhin über sein Vermögen<br />

zu Lebzeiten frei zu verfügen, wird<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nicht beschränkt.<br />

Das Gesetz bietet aber Schutz gegen<br />

solche Verfügungen, die die Erberwartung<br />

vertraglich eingesetzter <strong>Erben</strong><br />

schmälern: Schenkungen, die <strong>der</strong><br />

Erblasser in <strong>der</strong> Absicht gemacht hat,<br />

Vertragserben zu beeinträchtigen,<br />

können Vertragserben nach Anfall <strong>der</strong><br />

Erbschaft von <strong>der</strong> beschenkten Person<br />

herausverlangen.<br />

Der Erbvertrag muss vor einer Notarin<br />

o<strong>der</strong> vor einem Notar bei gleichzeitiger<br />

Anwesenheit bei<strong>der</strong> Teile geschlossen<br />

werden.<br />

Mit einem Erbvertrag können Sie bereits zu Ihren<br />

Lebzeiten verbindlich best<strong>im</strong>men, wer Ihr Erbe werden<br />

o<strong>der</strong> etwas aus Ihrem Nachlass erhalten soll.<br />

28<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!