Erben und Vererben - VRB Verein der Rechtspfleger im Bundesdienst
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<strong>Erben</strong> <strong>und</strong> <strong>Vererben</strong> 4 <strong>Erben</strong> <strong>und</strong> <strong>Vererben</strong><br />
<strong>Erben</strong> <strong>und</strong> <strong>Vererben</strong><br />
Haben Sie Ihren „Letzten Willen“ nicht<br />
in einem Testament o<strong>der</strong> in einem Erbvertrag<br />
festgehalten, wird Ihr Erbe nach<br />
den gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen unter<br />
Ihren Verwandten <strong>und</strong> dem Ehegatten<br />
verteilt. Aber entspricht dies auch voll<br />
<strong>und</strong> ganz Ihren eigenen Wünschen<br />
Ist Ihnen zum Beispiel klar, dass Ihr/Ihre<br />
Ehe- o<strong>der</strong> Lebenspartner/in aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
gesetzlich vorgegebenen Erbfolge regelmäßig<br />
nicht mehr als ¾ des Nachlasses<br />
erben kann, solange beispielsweise noch<br />
ein Neffe von Ihnen lebt<br />
Erblasser<br />
Bru<strong>der</strong><br />
Ehefrau ½ + ¼<br />
Neffe ¼<br />
06<br />
Streitigkeiten über ein Erbe haben schon manche<br />
Familien beziehungen gestört <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>schaften sind<br />
daran zerbrochen. Streit um Ihr Erbe können Sie Ihren<br />
<strong>Erben</strong> jedoch ersparen, wenn Sie sich rechtzeitig über<br />
das <strong>Erben</strong> <strong>und</strong> das <strong>Vererben</strong> informieren <strong>und</strong> jetzt schon<br />
Vorsorge für den Todesfall treffen.<br />
Wollen Sie unliebsame Überraschungen<br />
ausschließen, sollten Sie ein Testament<br />
machen. Wie man das macht<br />
<strong>und</strong> was bei einem Erbfall zu beachten<br />
ist, sagt Ihnen die Broschüre auf den<br />
folgenden Seiten.<br />
07