Erben und Vererben - VRB Verein der Rechtspfleger im Bundesdienst
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<strong>Erben</strong> <strong>und</strong> <strong>Vererben</strong> 4 Beratung<br />
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Beratung<br />
Diese Information kann nur einen<br />
allgemeinen Überblick geben. Die<br />
Beratung <strong>im</strong> Einzelfall kann sie nicht<br />
ersetzen. Hier kann Ihnen insbeson<strong>der</strong>e<br />
anwaltlicher <strong>und</strong> notarieller Rat<br />
weiterhelfen o<strong>der</strong>, soweit es um spezifisch<br />
steuerrechtliche Probleme geht,<br />
auch die Beratung von Angehörigen<br />
<strong>der</strong> steuerberatenden Berufe <strong>und</strong> von<br />
Län<strong>der</strong> finanzbehörden.<br />
Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger mit geringem<br />
Einkommen <strong>und</strong> Vermögen können<br />
nach dem Beratungs hilfegesetz eine<br />
kostenfreie o<strong>der</strong> wesentlich verbilligte<br />
Rechtsberatung o<strong>der</strong> außergerichtliche<br />
Vertretung beanspruchen. Die Beratungshilfe<br />
wird durch Rechtsanwältinnen<br />
<strong>und</strong> Rechtsanwälte o<strong>der</strong> in Fällen,<br />
in denen durch eine sofortige Auskunft<br />
geholfen werden kann, durch die be<strong>im</strong><br />
Amtsgericht für die Beratungshilfe<br />
zu ständigen <strong>Rechtspfleger</strong>innen <strong>und</strong><br />
<strong>Rechtspfleger</strong> gewährt.<br />
Weitere Hinweise finden Sie in <strong>der</strong><br />
In formation des B<strong>und</strong>esministeriums<br />
<strong>der</strong> Justiz „Beratungshilfe <strong>und</strong> Prozesskostenhilfe“<br />
unter www.bmj.de.<br />
Zu Fragen <strong>der</strong> Erbschaftsteuer/<br />
Schenkungsteuer haben verschiedene<br />
Finanz minister/-senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
Informa tionsblätter herausgegeben.<br />
Kommt es nach einem Erbfall zum<br />
Streit zum Beispiel über ein Testament<br />
o<strong>der</strong> die Auseinan<strong>der</strong>setzung des<br />
Nachlasses, so bietet die Mediation<br />
o<strong>der</strong> Streitschlichtung ein geeignetes<br />
Mittel, um langwierige, häufig durch<br />
mehrere Instanzen geführte <strong>und</strong> des<br />
öfteren nicht endgültig befriedende<br />
gerichtliche Verfahren zu vermeiden.<br />
Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren<br />
bestehen in <strong>der</strong> Mediation verschiedene<br />
Möglichkeiten, nach Eintritt<br />
des Erbfalls die unterschiedlichsten<br />
Leistungen einzelner Betroffener<br />
wertzuschätzen <strong>und</strong> auch in finanzieller<br />
Hinsicht o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise<br />
auszugleichen.<br />
Darüber hinaus kann die Mediation<br />
schon zu Lebzeiten des Erblassers<br />
präventiv den Familienfrieden in <strong>der</strong><br />
Mehrgenerationen familie sichern.<br />
So können Mediatoren etwa bei <strong>der</strong><br />
lebzeitigen Übertragung von Unternehmen<br />
<strong>und</strong> Privatvermögen den<br />
Erblasser dabei unterstützen, gegebenenfalls<br />
unter Hinzuziehung von<br />
Beratung durch Rechtsanwälte <strong>und</strong><br />
Steuerberater <strong>im</strong> Hintergr<strong>und</strong>, Regelungen<br />
zu treffen, die den Familienfrieden<br />
erhalten, die Besteuerung von<br />
Vermögensübertragungen angemessen<br />
berücksichtigen <strong>und</strong> das Vermögen<br />
über den Erbfall hinaus sichern.<br />
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