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Erben und Vererben - VRB Verein der Rechtspfleger im Bundesdienst

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<strong>Erben</strong> <strong>und</strong> <strong>Vererben</strong> 4 Beratung<br />

42<br />

Beratung<br />

Diese Information kann nur einen<br />

allgemeinen Überblick geben. Die<br />

Beratung <strong>im</strong> Einzelfall kann sie nicht<br />

ersetzen. Hier kann Ihnen insbeson<strong>der</strong>e<br />

anwaltlicher <strong>und</strong> notarieller Rat<br />

weiterhelfen o<strong>der</strong>, soweit es um spezifisch<br />

steuerrechtliche Probleme geht,<br />

auch die Beratung von Angehörigen<br />

<strong>der</strong> steuerberatenden Berufe <strong>und</strong> von<br />

Län<strong>der</strong> finanzbehörden.<br />

Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger mit geringem<br />

Einkommen <strong>und</strong> Vermögen können<br />

nach dem Beratungs hilfegesetz eine<br />

kostenfreie o<strong>der</strong> wesentlich verbilligte<br />

Rechtsberatung o<strong>der</strong> außergerichtliche<br />

Vertretung beanspruchen. Die Beratungshilfe<br />

wird durch Rechtsanwältinnen<br />

<strong>und</strong> Rechtsanwälte o<strong>der</strong> in Fällen,<br />

in denen durch eine sofortige Auskunft<br />

geholfen werden kann, durch die be<strong>im</strong><br />

Amtsgericht für die Beratungshilfe<br />

zu ständigen <strong>Rechtspfleger</strong>innen <strong>und</strong><br />

<strong>Rechtspfleger</strong> gewährt.<br />

Weitere Hinweise finden Sie in <strong>der</strong><br />

In formation des B<strong>und</strong>esministeriums<br />

<strong>der</strong> Justiz „Beratungshilfe <strong>und</strong> Prozesskostenhilfe“<br />

unter www.bmj.de.<br />

Zu Fragen <strong>der</strong> Erbschaftsteuer/<br />

Schenkungsteuer haben verschiedene<br />

Finanz minister/-senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

Informa tionsblätter herausgegeben.<br />

Kommt es nach einem Erbfall zum<br />

Streit zum Beispiel über ein Testament<br />

o<strong>der</strong> die Auseinan<strong>der</strong>setzung des<br />

Nachlasses, so bietet die Mediation<br />

o<strong>der</strong> Streitschlichtung ein geeignetes<br />

Mittel, um langwierige, häufig durch<br />

mehrere Instanzen geführte <strong>und</strong> des<br />

öfteren nicht endgültig befriedende<br />

gerichtliche Verfahren zu vermeiden.<br />

Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren<br />

bestehen in <strong>der</strong> Mediation verschiedene<br />

Möglichkeiten, nach Eintritt<br />

des Erbfalls die unterschiedlichsten<br />

Leistungen einzelner Betroffener<br />

wertzuschätzen <strong>und</strong> auch in finanzieller<br />

Hinsicht o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise<br />

auszugleichen.<br />

Darüber hinaus kann die Mediation<br />

schon zu Lebzeiten des Erblassers<br />

präventiv den Familienfrieden in <strong>der</strong><br />

Mehrgenerationen familie sichern.<br />

So können Mediatoren etwa bei <strong>der</strong><br />

lebzeitigen Übertragung von Unternehmen<br />

<strong>und</strong> Privatvermögen den<br />

Erblasser dabei unterstützen, gegebenenfalls<br />

unter Hinzuziehung von<br />

Beratung durch Rechtsanwälte <strong>und</strong><br />

Steuerberater <strong>im</strong> Hintergr<strong>und</strong>, Regelungen<br />

zu treffen, die den Familienfrieden<br />

erhalten, die Besteuerung von<br />

Vermögensübertragungen angemessen<br />

berücksichtigen <strong>und</strong> das Vermögen<br />

über den Erbfall hinaus sichern.<br />

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