Erklärung Veranlagungsantrag Ãbersiedlungsgut
Erklärung Veranlagungsantrag Ãbersiedlungsgut
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Erklärung/<strong>Veranlagungsantrag</strong> für Übersiedlungsgut<br />
(Declaration/Application for clearance of household effects)<br />
Der/Die Unterzeichnete (The undersigned)<br />
Für die Zollstelle<br />
For official use<br />
Nr. _____________<br />
Name (Surname)<br />
Geburtsdatum (Date of birth)<br />
Zivilstand (Marital status)<br />
Vorname (First name)<br />
Beruf (Profession)<br />
Staatsangehörigkeit (Nationality)<br />
Adresse im Ausland (Address abroad)<br />
Adresse im schweizerischen Zollgebiet (Address in Switzerland)<br />
The English translation of the present form has no legal force; the original text in one of the official languages remains the authoritative version<br />
führt Übersiedlungsgut ein im Zusammenhang mit der (is importing household effects in connection with)<br />
Verlegung des Wohnsitzes vom Ausland nach dem schweizerischen Zollgebiet (transfer of domicile to Swiss Customs territory from abroad)<br />
Datum der Wohnsitzverlegung (Date of legal transfer of domicile)<br />
Schweiz. Aufenthaltspapier, evtl. Nachweis der Wohnsitzverlegung gemäss Ziffer 2b (Swiss residence permit or proof of the transfer of domicile see paragraph 2b)<br />
Nr. (No.)<br />
Mitübersiedelnde Personen (Co-immigrating persons)<br />
ausgestellt durch (issued by)<br />
Rückkehr nach Auslandaufenthalt von mindestens einem Jahr ohne Aufgabe des inländischen Wohnsitzes<br />
(return to Switzerland following a period of domicile abroad of at least one year without relinquishing domicile in Switzerland)<br />
Datum der Abreise ins Ausland (Date of departure abroad)<br />
Ausstattung einer Wohnung/eines Hauses unter Beibehaltung des Wohnsitzes im Ausland<br />
(furnishing a flat/house in Switzerland while maintaining domicile abroad)<br />
Mieter (Tenant)<br />
Eigentümer (Owner)<br />
erklärt (declares that)<br />
Vertrag vom<br />
(contract dated)<br />
Datum der Rückkehr (Date of return)<br />
die im Verzeichnis aufgeführten Gegenstände während mindestens sechs Monaten im Ausland benutzt zu haben und sie im Inland selber weiterbenutzen<br />
zu wollen,<br />
(he/she has used the goods referred to in the enclosed list for at least six months while abroad and intends to continue using them himself/herself in Switzerland)<br />
die Haushaltvorräte, die abgabenfrei zugelassen werden, im eigenen Haushalt konsumieren zu wollen.<br />
(he/she intends to consume the provisions imported duty-free in his/her own household.<br />
Fahrzeuge (Vehicles)<br />
Art, Marke und Typ (Type, make and model)<br />
1.<br />
2.<br />
Ort und Datum (Place and date)<br />
Antrag auf abgabenfreie Zulassung (Application for duty-free clearance)<br />
Gesamteinfuhr (Complete importation)<br />
Vordokument (Previous document)<br />
Fahrgestell-Nr. (Chassis no.)<br />
Unterschrift (Signature)<br />
Räumlichkeiten bezugsbereit seit<br />
(Premises available from)<br />
Teileinfuhr gem. besonderem Verzeichnis (Partial importation as per separate list)<br />
Die englische Übersetzung dieses Formulars hat nur Informationscharakter; rechtsgültig ist der Text in der Amtssprache<br />
Zeichen, Nr., Anzahl, Art der Packstücke (Ref. No., no. of items and type of packages)<br />
Gewicht kg (Weight in kg)<br />
geschätzter Gesamtwert in CHF (Estimated total value in CHF)<br />
Nachsendung folgt ungefähr am (Subsequent consignment will be imported on or around)<br />
Ort und Datum (Place and date)<br />
Für die Zollstelle (for official use)<br />
Unterschrift des Antragstellers (Signature of declarant )<br />
Unterschrift (Signature)<br />
Form 18.44 de OZD/ro 08.2007
Schweizerische Eidgenossenschaft<br />
Confédération suisse<br />
Confederazione Svizzera<br />
Confederaziun svizra<br />
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD<br />
Eidgenössische Zollverwaltung EZV<br />
Artikel 14 der Zollverordnung (SR 631.01)<br />
Zollveranlagung von Übersiedlungsgut<br />
1 Übersiedlungsgut von Zuziehenden ist zollfrei.<br />
2 Das Übersiedlungsgut ist im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung einzuführen. Allfällige<br />
Nachsendungen sind bei der ersten Einfuhr anzumelden. Steht der Einfuhr des Übersiedlungsgutes ein Hindernis<br />
entgegen, so kann die Zollbefreiung nach Wegfall des Hindernisses gewährt werden.<br />
3 Als Übersiedlungsgut gelten:<br />
a. Waren von Zuziehenden, die von diesen zur persönlichen Lebenshaltung oder zur Berufs- und<br />
Gewerbeausübung während mindestens sechs Monaten im Zollausland benutzt worden sind und zur eigenen<br />
Weiterbenutzung im Zollgebiet bestimmt sind;<br />
b. Haushaltvorräte, Tabakwaren sowie Getränke mit einem Alkoholgehalt bis 25 Volumenprozent, wenn sie nach Art<br />
und Menge für den betroffenen Haushalt üblich sind, sowie Getränke mit einem Alkoholgehalt über 25<br />
Volumenprozent bis zu einer Menge von 12 Litern.<br />
4 Dem Übersiedlungsgut gleichgestellt sind Hausrat und persönliche Gegenstände, ausgenommen<br />
Beförderungsmittel, von natürlichen Personen mit Wohnsitz im Zollausland, die im Zollgebiet ausschliesslich zum<br />
eigenem Gebrauch ein Haus oder eine Wohnung erwerben oder mieten, wenn die übrigen Voraussetzungen nach<br />
Absatz 3 Buchstabe a erfüllt sind und die Einfuhr im zeitlichen Zusammenhang mit dem Abschluss des Kauf- oder<br />
des Mietvertrags erfolgt.<br />
5 Als Zuziehende gelten natürliche Personen, die ihren Wohnsitz vom Zollausland ins Zollgebiet verlegen.<br />
Zuziehenden gleichgestellt sind Personen, die sich ohne Aufgabe ihres inländischen Wohnsitzes während mindestens<br />
eines Jahres im Zollausland aufgehalten haben.<br />
Verfahren und Hinweise<br />
1. Der Antrag auf Abgabenbefreiung ist anlässlich der Einfuhr im Formular „Erklärung/<strong>Veranlagungsantrag</strong> für Übersiedlungsgut“<br />
(Abschnitt 2 und 3) zu stellen.<br />
2. Mit diesem Formular sind der Zollstelle vorzulegen:<br />
a) das Verzeichnis der einzuführenden Waren; Waren für welche die Voraussetzungen für die Abgabenbefreiung<br />
nicht zutreffen, sind am Schluss des Verzeichnisses als „zu veranlagende Waren“ aufzuführen;<br />
b) das schweizerische Aufenthaltspapier, ausgenommen Zuziehende aus den 15 ersten EU-Staaten (+ Zypern<br />
und Malta) sowie aus den EFTA-Staaten;<br />
c) der ausländische amtliche Zulassungsschein für Beförderungsmittel;<br />
d) der Nachweis über den Erwerb oder die Miete eines Hauses oder einer Wohnung.<br />
Die Zollstelle kann weitere Belege zur Überprüfung des Anspruchs auf Abgabenbefreiung verlangen.<br />
3. Personen, die bei der Zollveranlagung nicht anwesend sind, übergeben das Formular<br />
"Erklärung/<strong>Veranlagungsantrag</strong> für Übersiedlungsgut” und die Belege nach Ziffer 2 dem Beauftragten zuhanden<br />
der Zollstelle.<br />
4. Das Umzugsgut muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt werden; d.h. innerhalb<br />
von 18 Monaten.<br />
5. Nachsendungen sind der Zollstelle bei der Veranlagung der ersten Sendung mit einem besonderen Verzeichnis<br />
anzumelden.<br />
6. Die Veranlagung von Übersiedlungsgut ist zeitlich beschränkt; sie wird nur an Werktagen während der für die<br />
Veranlagung von Handelswaren festgesetzten Zollstunden vorgenommen.<br />
7. Die Abgabenbefreiung für Gegenstände zur Ausstattung von Zweitwohnungen sind dem Übersiedlungsgut<br />
gleichgestellt. Davon ausgenommen sind Fahrzeuge.<br />
8. Einfuhrbeschränkungen und Einfuhrverbote, insbesondere wirtschaftlicher, finanzieller, gesundheits-, tierseuchenund<br />
sicherheitspolizeilicher Art, ferner Massnahmen bezüglich Pflanzen- und Artenschutz usw. sind vorbehalten.<br />
9. Hat die Zollstelle Zweifel am Anrecht auf Abgabenbefreiung, so kann sie das Übersiedlungsgut provisorisch veranlagen,<br />
wobei die Einfuhrabgaben sicherzustellen sind.<br />
10. Wer die Abgabenbefreiung erwirkt, ohne dass hiezu die Voraussetzungen zutreffen, macht sich einer<br />
Widerhandlung schuldig.<br />
11. Die Verwendung eines durch Fotokopie, Fax oder im Internet erhaltenen Formulars<br />
"Erklärung/<strong>Veranlagungsantrag</strong> für Übersiedlungsgut" ist gestattet, sofern dieses mit Originalunterschrift versehen<br />
ist und der Zollstelle im Doppel vorgelegt wird.<br />
Eidg. Zollverwaltung<br />
Form. 18.44 de 08.2007<br />
English text is on the back