Satzung des Vereins - MBA Sustainability Management | CSM
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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>CSM</strong>-Alumni e.V. vom 11. Dezember 2009<br />
10<br />
§ 11 Auflösung <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong><br />
1. Beschließt die Mitgliederversammlung nach § 8 Abs. 8 die Auflösung <strong>des</strong><br />
<strong>Vereins</strong>, so wird die Abwicklung vom Vorstand als Liquidator durchgeführt,<br />
wenn die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.<br />
2. Bei Auflösung oder Aufhebung <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> oder bei Wegfall steuerbegünstigter<br />
Zwecke fällt das Vermögen <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> an den Verein <strong>CSM</strong> e.V., der<br />
es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden<br />
hat.<br />
3. Beschlüsse über die künftige Verwendung <strong>des</strong> Vermögens dürfen erst nach<br />
Einwilligung <strong>des</strong> Finanzamtes ausgeführt werden.<br />
§ 12 Inkrafttreten und sonstige Bestimmungen<br />
1. Die <strong>Satzung</strong> bzw. Änderungen zur <strong>Satzung</strong> treten mit Beschlussfassung in<br />
Kraft.<br />
2. Die Schriftform wird auch durch die Verwendung elektronischer Medien<br />
(per E-Mail, bzw. über die allen Mitgliedern zugängliche Informations- und<br />
Diskussionsplattform <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> e.V.) gewahrt.<br />
3. Der Verein soll in das <strong>Vereins</strong>register eingetragen werden.<br />
Lüneburg, den 11. Dezember 2009