22.01.2015 Aufrufe

Satzung des Vereins - MBA Sustainability Management | CSM

Satzung des Vereins - MBA Sustainability Management | CSM

Satzung des Vereins - MBA Sustainability Management | CSM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>CSM</strong>-Alumni e.V. vom 11. Dezember 2009<br />

10<br />

§ 11 Auflösung <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong><br />

1. Beschließt die Mitgliederversammlung nach § 8 Abs. 8 die Auflösung <strong>des</strong><br />

<strong>Vereins</strong>, so wird die Abwicklung vom Vorstand als Liquidator durchgeführt,<br />

wenn die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.<br />

2. Bei Auflösung oder Aufhebung <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> oder bei Wegfall steuerbegünstigter<br />

Zwecke fällt das Vermögen <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> an den Verein <strong>CSM</strong> e.V., der<br />

es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden<br />

hat.<br />

3. Beschlüsse über die künftige Verwendung <strong>des</strong> Vermögens dürfen erst nach<br />

Einwilligung <strong>des</strong> Finanzamtes ausgeführt werden.<br />

§ 12 Inkrafttreten und sonstige Bestimmungen<br />

1. Die <strong>Satzung</strong> bzw. Änderungen zur <strong>Satzung</strong> treten mit Beschlussfassung in<br />

Kraft.<br />

2. Die Schriftform wird auch durch die Verwendung elektronischer Medien<br />

(per E-Mail, bzw. über die allen Mitgliedern zugängliche Informations- und<br />

Diskussionsplattform <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> e.V.) gewahrt.<br />

3. Der Verein soll in das <strong>Vereins</strong>register eingetragen werden.<br />

Lüneburg, den 11. Dezember 2009

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!