Satzung des Vereins - MBA Sustainability Management | CSM
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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>CSM</strong>-Alumni e.V. vom 11. Dezember 2009<br />
5<br />
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />
1. Zu den Rechten <strong>des</strong> Mitglieds gehören die Teilnahme an der Mitgliederversammlung<br />
und das aktive und passive Wahlrecht zu den Ämtern <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong>.<br />
Je<strong>des</strong> Mitglied ist antragsberechtigt.<br />
2. Die Mitglieder sind unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen berechtigt,<br />
an Veranstaltungen <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> teilzunehmen. Sie haben in der<br />
Mitgliederversammlung gleiches Stimmrecht. Eine Ausübung <strong>des</strong> Stimmrechts<br />
ist begrenzt auf die Vertretung durch andere <strong>Vereins</strong>mitglieder. Näheres<br />
regelt § 8 Abs. 6. Eine Stimmabgabe ist auch im Rahmen einer virtuellen<br />
Mitgliederversammlung möglich. Näheres regelt § 8 Abs. 10.<br />
3. Die Mitglieder fördern den <strong>Vereins</strong>zweck im Rahmen ihrer Möglichkeiten, unterstützen<br />
die ausführenden Organe bei der Erfüllung <strong>des</strong> <strong>Satzung</strong>szweckes<br />
und sind verpflichtet, ihre Mitgliedsbeiträge pünktlich zu entrichten und alles<br />
zu unterlassen, was dem Verein schadet.<br />
§ 6 Mitgliedsbeiträge<br />
1. Die ordentlichen und studentischen Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag.<br />
Über die Höhe <strong>des</strong> Mitgliedsbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung.<br />
Der Vorstand kann auf Antrag eines Mitglieds den Mitgliedsbeitrag aussetzen.<br />
Der Beitragsstatus der Mitglieder wird jährlich überprüft und die Höhe<br />
<strong>des</strong> Beitrages ggf. angepasst.<br />
2. Die Fördermitglieder unterstützen den Verein mit einer über den ordentlichen<br />
Mitgliedsbeitrag liegenden Zuwendung.<br />
3. Ehrenmitglieder müssen keine Beiträge entrichten.<br />
4. Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Der Mitgliedsbeitrag ist in den ersten<br />
sechs Monaten <strong>des</strong> Geschäftsjahres zu zahlen. Tritt ein Mitglied in der zweiten<br />
Hälfte <strong>des</strong> Geschäftsjahres in den Verein ein, zahlt es für das Restjahr nur<br />
die Hälfte <strong>des</strong> Beitrags.<br />
5. Studentische Mitglieder werden nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums<br />
zu ordentlichen Mitgliedern durch einfache Erklärung und haben dann den<br />
dafür festgelegten Beitrag zu entrichten.