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Satzung des Vereins - MBA Sustainability Management | CSM

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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>CSM</strong>-Alumni e.V. vom 11. Dezember 2009<br />

5<br />

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />

1. Zu den Rechten <strong>des</strong> Mitglieds gehören die Teilnahme an der Mitgliederversammlung<br />

und das aktive und passive Wahlrecht zu den Ämtern <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong>.<br />

Je<strong>des</strong> Mitglied ist antragsberechtigt.<br />

2. Die Mitglieder sind unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen berechtigt,<br />

an Veranstaltungen <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> teilzunehmen. Sie haben in der<br />

Mitgliederversammlung gleiches Stimmrecht. Eine Ausübung <strong>des</strong> Stimmrechts<br />

ist begrenzt auf die Vertretung durch andere <strong>Vereins</strong>mitglieder. Näheres<br />

regelt § 8 Abs. 6. Eine Stimmabgabe ist auch im Rahmen einer virtuellen<br />

Mitgliederversammlung möglich. Näheres regelt § 8 Abs. 10.<br />

3. Die Mitglieder fördern den <strong>Vereins</strong>zweck im Rahmen ihrer Möglichkeiten, unterstützen<br />

die ausführenden Organe bei der Erfüllung <strong>des</strong> <strong>Satzung</strong>szweckes<br />

und sind verpflichtet, ihre Mitgliedsbeiträge pünktlich zu entrichten und alles<br />

zu unterlassen, was dem Verein schadet.<br />

§ 6 Mitgliedsbeiträge<br />

1. Die ordentlichen und studentischen Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag.<br />

Über die Höhe <strong>des</strong> Mitgliedsbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung.<br />

Der Vorstand kann auf Antrag eines Mitglieds den Mitgliedsbeitrag aussetzen.<br />

Der Beitragsstatus der Mitglieder wird jährlich überprüft und die Höhe<br />

<strong>des</strong> Beitrages ggf. angepasst.<br />

2. Die Fördermitglieder unterstützen den Verein mit einer über den ordentlichen<br />

Mitgliedsbeitrag liegenden Zuwendung.<br />

3. Ehrenmitglieder müssen keine Beiträge entrichten.<br />

4. Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Der Mitgliedsbeitrag ist in den ersten<br />

sechs Monaten <strong>des</strong> Geschäftsjahres zu zahlen. Tritt ein Mitglied in der zweiten<br />

Hälfte <strong>des</strong> Geschäftsjahres in den Verein ein, zahlt es für das Restjahr nur<br />

die Hälfte <strong>des</strong> Beitrags.<br />

5. Studentische Mitglieder werden nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums<br />

zu ordentlichen Mitgliedern durch einfache Erklärung und haben dann den<br />

dafür festgelegten Beitrag zu entrichten.

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